Geblitzt mit fremden Fahrzeug

Hallo Gemeinde,

es wurde zwar bestimmt schon mal behandelt, aber bei mir ist es bissel komplexer.
Ich wurde mit dem Auto eines Bekannten geblitzt und war 47 km/h zu schnell.
Das war am 07.05.2014. In der Zwischenzeit hat mein Bekannter immer wieder Rückfragen und Schreiben bekommen er solle doch den Fahrer angeben.
Dies hatte er auch immer beantwortet mit der Aussage er wüsste es nicht mehr.
Letzte Woche kam dann der Bußgeldbescheid, wo Sie ihn dafür verantwortlich machen.

Wenn er jetzt schreibt das ich gefahren bin, ist dann schon die Verjährung eingetreten oder gilt das auf den Sachverhalt so lange der noch nicht abgeschlossen ist.

Danke schon mal für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

toll das hier solche helden,die bewusst 47 k/mh zu schnell fahren noch ne bühne geboten wird und noch tipps gegeben werden wie er denn um die strafe herum kommt,
wenn der nächste raser jemanden anders von der straße geschossen hat, wird wieder gejammert und gezetert

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Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Ansonsten gibt es die unwarscheinliche aber vorkommende Möglichkeit das sich die Behörde auf den Halter als Fahrer versteifte obwohl Dieser den tatsächlichen Fahrer längst angegeben hatte.

Die gibt es hier nicht. Der Halter hat ausgesagt, dass er es nicht war und sich nicht erinnert, wer sein Auto hatt.

als ihm jetzt der Bußgeldbescheid auf den Tisch flatterte hat er natürlich im Freundeskreis rumgefragt, wer denn der Fahrer war und dabei hat sich dieser bereiterklärt, sich zu outen. Endlos viele Vorwürfe wird man dem Halter dafür nicht machen.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


als ihm jetzt der Bußgeldbescheid auf den Tisch flatterte hat er natürlich im Freundeskreis rumgefragt, wer denn der Fahrer war und dabei hat sich dieser bereiterklärt, sich zu outen. Endlos viele Vorwürfe wird man dem Halter dafür nicht machen.

Und wenn sie nicht gestorben sind hauen sie sich heute noch die Taschen voll.🙂

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


als ihm jetzt der Bußgeldbescheid auf den Tisch flatterte hat er natürlich im Freundeskreis rumgefragt, wer denn der Fahrer war und dabei hat sich dieser bereiterklärt, sich zu outen. Endlos viele Vorwürfe wird man dem Halter dafür nicht machen.

Träum weiter... die lassen den jetzt nicht mehr so schnell vom Haken. Der Verstoß ist erheblich und die ahnen natürlich auch, dass der Halter sie vera*****. Man darf hier ja keine Rechtsberatung machen, aber man kann dem Halter den Gang zum Anwalt empfehlen. Er hat bereits unwahre Zeugenaussagen gemacht und mit jeder weiteren unbedarften Aussage steigt das Risiko, dass er sich in Widersprüche verwickelt - die können teuer werden. Vielleicht zahlt im der TE ja aus Dankbarkeit den Anwalt.

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er hat gesagt er wüsste es nicht mehr. Das Gegenteil wird man ihm nicht beweisen können. Dass er sich jetzt schlau gemacht hat, wo sein eigener A... in Gefahr ist, ist normal. Was wird man ihm denn Deiner Meinung nach Schlimmes antun?

Nach Ablauf von zwei Wochen ist man nicht mehr verpflichtet, sich erinnern zu können, wer das Auto hatte. Ob man ihm ein Foto gezeigt hat und wie die Qualität war wissen wir nicht.

Außer der Fahrtenbuchauflage (wenn überhaupt) kommt da nicht viel.

Genau das ist die Frage. Er scheint ja nicht sonderlich klug zu sein, so wie er es bisher angestellt hat, sonst . Der reitet sich schon noch rein - allein hier im Forum steht eigentlich schon genug. Die Lügerei als Zeuge war völlig unnötig, aber das hat er ja offensichtlich nicht gemerkt. Darum habe ich auch zum Anwalt geraten, denn der kann ihn beraten, was er jetzt sagen soll und was nicht. Die Leute auf der anderen Seite sind ja auch nicht ganz blöd. Sollte man ihm die Falschaussage nachweisen können, dann dürfte das Fahrtenbuch sein kleinstes Problem sein.

Als Adressat des Bußgeldbescheids ist man "Beschuldigter", aber sicher kein Zeuge...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Als Adressat des Bußgeldbescheids ist man "Beschuldigter", aber sicher kein Zeuge...

Als Adressat des Anhörungsbogens wird er aber in dem Moment zum Zeugen, wo er angibt, nicht selbst gefahren zu sein - und genau das hat er getan. Steht ja auch exakt so drauf. Er hat sich deshalb der Falschaussage schuldig gemacht - ob man ihm die wird nachweisen können, steht auf einem anderen Blatt. Der Bußgeldbescheid ist diesbezüglich nicht wesentlich sondern besagt einzig, dass man den Halter offensichtlich immer noch für den Fahrer hält. Wäre er das gewesen und hätte bei der Beantwortung des Anhörungsbogens gelogen (z.B. mit den genau gleichen Aussagen wie hier, also "ich war es nicht und kann mich nicht erinnern, wer gefahren ist"😉, dann müsste er deswegen tatsächlich keine Konsequenzen befürchten, wenn es rauskommt.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Als Adressat des Bußgeldbescheids ist man "Beschuldigter", aber sicher kein Zeuge...

Kann aber ganz schnell dazu befördert werden.

Zitat:

e) Sollten Sie der Bitte um Angabe der Personalien des Verantwortlichen, zu der sie bei dieser Anhörung nicht verpflichtet sind, nicht entsprechen, so müssen Sie damit rechnen, dass ein Verfahren gegen "Unbekannt" eingeleitet wird, in dem Sie als Zeuge darüber vernommen werden können, wer als Verantwortlicher in Betracht kommt.

Zitat:

Original geschrieben von Machdichlocker


Er hat sich deshalb der Falschaussage schuldig gemacht

Und? Was passiert ihm deswegen?

Kannst ja mal schauen, was auf uneidliche Falschaussage so steht - Spaß macht das nicht.

Langsam bin ich wirklich versucht meinen ANHÖRUNGSBOGEN sowie den BUSSGELDBESCHEID zu posten. Dann wären einige Fragen ganz schnell beantwortet. Wer sich dann noch die Mühe macht den § 33 Abs. 1 OWiG zu lesen (Unterbrechung der Verjährung) kann auch offene Fragen beantworten.

Tatsache ist, der Halter des Wagen hat Einspruch gegen den Bußgeldbscheid eingelegt = Unterbrechnung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 OWiG. Denn, nun geht die Akte ans Amtsgericht ...
Bevor nun jemand anhebt und auf mich einprügelt: Weder habe ich irgendetwas behauptet noch habe ich Ahnung, aber ich kann lesen! Allerdings habe ich hier einen aktuellen Anhörungsbogen liegen von dem ich die Rückseite bereits auf Seite 2 gepostet habe. Den Bußgeldbescheid kann ich auch noch posten.
Wenn man dann noch dem Link des Kollegen folgt und auch die entsprechenden § aufruft ... DA steht ziemlich eindeutig und verständlich wie das Prozedere abläuft.
Nun könnte man noch auf die Idee kommen, dass der Landkreis .... BlabLabla nicht bundesweit relevant ist ... Ich kann allerdings kaum glauben, dass es Landkreise mit eigenen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheiden gibt.
Warum wartet ihr nicht einfach bis sich der TE wieder meldet, wenn er sich meldet. Dann hört die ganze Spekulation und Vermutung und Verwirrung auf.

Zitat:

Original geschrieben von Machdichlocker


Kannst ja mal schauen, was auf uneidliche Falschaussage so steht - Spaß macht das nicht.

Wo siehst Du das denn erfüllt:

Zitat:

§ 153 Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Sei mir nicht böse, aber bevor man was behauptet sollte man vielleicht einfach mal selber den Gesetzestext nachlesen.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.



Zitat:

Original geschrieben von Machdichlocker


Kannst ja mal schauen, was auf uneidliche Falschaussage so steht - Spaß macht das nicht.
Wo siehst Du das denn erfüllt:

Zitat:

§ 153 Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.[/quote
Sei mir nicht böse, aber bevor man was behauptet sollte man vielleicht einfach mal selber den Gesetzestext nachlesen.

Ach so, Du meinst also, die Stelle, welche den Anhörungsbogen geschickt hat, sei gar nicht befugt, jemanden als Zeugen anzuhören? Du musst da zwar keine Aussage machen, dazu kann Dich nur ein Richter zwingen. Aber lügen darfst Du als Zeuge auch da nicht.

Aber man kann sich keiner uneidlichen Falschaussge schuldig machen

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