Geblitzt mit fremden Fahrzeug
Hallo Gemeinde,
es wurde zwar bestimmt schon mal behandelt, aber bei mir ist es bissel komplexer.
Ich wurde mit dem Auto eines Bekannten geblitzt und war 47 km/h zu schnell.
Das war am 07.05.2014. In der Zwischenzeit hat mein Bekannter immer wieder Rückfragen und Schreiben bekommen er solle doch den Fahrer angeben.
Dies hatte er auch immer beantwortet mit der Aussage er wüsste es nicht mehr.
Letzte Woche kam dann der Bußgeldbescheid, wo Sie ihn dafür verantwortlich machen.
Wenn er jetzt schreibt das ich gefahren bin, ist dann schon die Verjährung eingetreten oder gilt das auf den Sachverhalt so lange der noch nicht abgeschlossen ist.
Danke schon mal für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
toll das hier solche helden,die bewusst 47 k/mh zu schnell fahren noch ne bühne geboten wird und noch tipps gegeben werden wie er denn um die strafe herum kommt,
wenn der nächste raser jemanden anders von der straße geschossen hat, wird wieder gejammert und gezetert
139 Antworten
Dass man jetzt, weil es Einigen gut gefällt, auf eines seiner Grundrechte verzichten soll, finde ich problematisch.
Frage: Unterbricht die Anhörung des Halters als Zeuge die Verjährung nicht (Para 33 OWiG)?
Bevor nicht der RA des Halters die Akte eingesehen hat, würde ich nichts einräumen und niemand benennen. Da kann noch eine Menge drin stehen, wovon man nichts mitbekommt, das aber die Verjährung beeinflusst.
ich denke die fachlich richtige Antwort wurde gegeben. Vielleicht hält uns der TE über den weiteren Fortgang auf dem Laufenden.
Klar, das ist sein Job.
@Bootsmann, was ist an Aussetzer gefährlich? Die Angaben zur eigenen Person sind doch kein Problem, die haben die ja faktisch eh schon. Der Rest bedeutet ja nur, dass du erstmal schweigen kannst, später aber vor Gericht sagen musst, wer es war, wenn es kein Familienmitglied oder du selbst warst. Wenn die Sache gegen den eigentlichen Fahrer dann schon verjährt sein, ist diese Aussage ja unproblematisch und alles lief 100% legal. , it Ausnahme der Überschreitung an sich.
Maximal droht das Fahrtenbuch, das man aber auch legal umgehen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Lifeshoot
Ersten war es zwar innerorts aber das ist eine lange gerade wo weit und breit kein Haus mehr steht.
ach na dann ists ja ok
evtl würde ich gerichtlich klären lassen,ob das tl dort überhaupt noch zulässig ist, oder ob es nicht eine schikaniernde maßnahme ist um die klammen finanzen der obrigkeit aufzufüllen
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Sehr gerne werde ich das machen. Mein Bekannter wird jetzt gegen den Bußgeldbescheid einspruch einlegen und mich dann als Fahrer benennen damit er zumindest raus ist. Alles andere werden wir dann sehen.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... nur mal für den TE und alle die es vergessen haben, der Auszug aus MEINEM Bussgeldbescheid.
Und was willst du uns mit diesem Auszug sagen?
Zitat:
Original geschrieben von Lifeshoot
Mein Bekannter wird jetzt gegen den Bußgeldbescheid einspruch einlegen und mich dann als Fahrer benennen damit er zumindest raus ist. Alles andere werden wir dann sehen.
Yep, und wie schon erwähnt ist das nach 3 Monaten verjährt.
PS. Du Pöhser, schleudert den Purschen zu Poden! 🙂
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von Lifeshoot
Wenn er jetzt schreibt das ich gefahren bin, ist dann schon die Verjährung eingetreten oder gilt das auf den Sachverhalt so lange der noch nicht abgeschlossen ist.
Gib an das Du der Fahrer warst damit der Halter aus der Geschichte und dem Ärger rauskommt, offensichtlich will die Behörde einen Fahrer.
Da es schon fast 4 Monate her sind ist die Sache für dich verjährt, wenn Sie noch einen Alternativfahrer in der Rückhand hätten hätte der Halter wohl keinen Bußgeldbescheid bekommen.
PS: Mein Auto würdest Du nie wieder bekommen.😉
Hallo TE,
wie bereits mehrfach genannt, ist die Verfolgungsverjährung gegen dich bereits eingetreten. Hier wird dies nochmals ausführlich und für alle verständlich beschrieben:
http://www.ra-karlbrenner.de/verjaehrung31,33.htm
Kurz zum Thema Fahrtenbuch, auch hier würde ich mir keine Sorgen machen. Ist die vorübergehende geistige Umnachtung beim Fahrer vorbei und ihm fällt der tatsächliche Fahrer wieder ein - und benennt ihn natürlich auch, sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Fahrtenbuchauflage auch dahin.
N.T.
Fahrtenbuch gibts doch in der Regel nicht beim ersten Mal, oder doch?
Verjährung ist durch, ihr habt gewonnen. Fahrtenbuch bezieht sich immer nur auf die Kombination Halter und Fahrzeug, sprich wenn das Fahrzeug den Halter wechselt (Geschenk an die Frau?!) => einmal ummelden ca. 80€ danke und tschüss...
nimm die nörgler hier nicht allzu ernst, da müssen alle durch, die sich was zu schulden kommen lassen und hier nach rat fragen 😉
Es gibt genügend Präzedenzfälle, dass auch beim ersten Mal schon eine Fahrtenbuchauflage verhängt werden kann. Und da der Halter wohl kaum seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist, ist die Fahrtenbuchauflage auch juristisch gerechtfertigt.
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
ah ok also unbewusst mit 97 durch die stadt,kann ja mal passieren
oder mit 117 durch ne 70er zone kann man ja auch mal übersehen,wenn man dann eh schon 17 zu schnell für ne landstraße ist.
oder mal mit 167 durch ne 120er begrenzung auf der bab,passiert mir auch öfters, besonders dann,wenn sie nicht durch schilder kenntlich gemacht wird
oder mit 107 durchen baustelle,ambesten die am walsroder dreieck,wo wegen solchen deppen jeden tag stau ist,da ewig krachtstimmt entschuldige bitte das mit dem bewussten,
wenns blitzt war es völig unbewusst
wenn nix passiert ärgert man sich noch über die schleicher vor einem.
Du hast die spielenden Kinder und die Omi mit dem Rollator vergessen...
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Du hast die spielenden Kinder und die Omi mit dem Rollator vergessen...Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
ah ok also unbewusst mit 97 durch die stadt,kann ja mal passieren
oder mit 117 durch ne 70er zone kann man ja auch mal übersehen,wenn man dann eh schon 17 zu schnell für ne landstraße ist.
oder mal mit 167 durch ne 120er begrenzung auf der bab,passiert mir auch öfters, besonders dann,wenn sie nicht durch schilder kenntlich gemacht wird
oder mit 107 durchen baustelle,ambesten die am walsroder dreieck,wo wegen solchen deppen jeden tag stau ist,da ewig krachtstimmt entschuldige bitte das mit dem bewussten,
wenns blitzt war es völig unbewusst
wenn nix passiert ärgert man sich noch über die schleicher vor einem.
Na jetzt, nachdem eigentlich alles gesagt ist, hauen wir nochmal ordentlich Chili in die Suppe, korrekt, so wird´s gemacht! 😁 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
DAS wiederum nichtZitat:
Original geschrieben von Kai R.
vielleicht ist es Dir noch nie passiert: mit 180 auf der Autobahn unterwegs und ein 120er Schild übersehen. Geht schneller als man denkt und muss keinesfalls bewusst passieren.
denn grad bei solchen geschwindigkeiten sollte man die augen offen haben
entweder ist die bahn frei, dann gibts keinen grund das zu übersehen,ausser man braucht ne brille
oder der fahrer ist durch das geschehen umihn herum so abgelenkt, das er es nicht sieht
dann ist die geschwindigkeit aber schon aus diesem grunde viel zu hoch
Und du hast noch nie einen Fehler gemacht? Es gibt immer mal wieder plötzlich Situationen, in denen man kurz abgelenkt ist, durch was auch immer. Da ist es durchaus menschlich, dass man auf der BAB mal ein Schild übersieht und es dann blitzt.
Aber in deiner perfekten Welt kann sowas wohl nicht passieren...
auch eine kurze ablenkung ist keine ausrede, verkehrsschilder sind rechtzeitig und auf einer längeren wegstrecke sichtbar außer die ablenkung hat zu lange gedauert.
Gruß