1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Geblitzt mit fremden Fahrzeug

Geblitzt mit fremden Fahrzeug

Hallo Gemeinde,

es wurde zwar bestimmt schon mal behandelt, aber bei mir ist es bissel komplexer.
Ich wurde mit dem Auto eines Bekannten geblitzt und war 47 km/h zu schnell.
Das war am 07.05.2014. In der Zwischenzeit hat mein Bekannter immer wieder Rückfragen und Schreiben bekommen er solle doch den Fahrer angeben.
Dies hatte er auch immer beantwortet mit der Aussage er wüsste es nicht mehr.
Letzte Woche kam dann der Bußgeldbescheid, wo Sie ihn dafür verantwortlich machen.

Wenn er jetzt schreibt das ich gefahren bin, ist dann schon die Verjährung eingetreten oder gilt das auf den Sachverhalt so lange der noch nicht abgeschlossen ist.

Danke schon mal für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

toll das hier solche helden,die bewusst 47 k/mh zu schnell fahren noch ne bühne geboten wird und noch tipps gegeben werden wie er denn um die strafe herum kommt,
wenn der nächste raser jemanden anders von der straße geschossen hat, wird wieder gejammert und gezetert

139 weitere Antworten
139 Antworten

Bei 47KMH zu schnell wird ein RA auch nicht viel machen können.
Das ist schon eine schöne Hausnummer, geblitzt ist geblitzt.
Schlimstenfalls könnte man dem TE noch Vorsatz unterstellen, dann verdoppelt sich die Strafe.
Ich glaube kaum das der "Bekannte" 😁 freiwillig sowas auf sich nimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


sorry, aber das ist einfach Blödsinn was Du schreibst. Anhörungsschreiben unterbrechen nur die Verjährung, wenn sie gegen den wirklichen Fahrer gerichtet sind. Die Frage kann jeder Jurastudent im ersten Semester beantworten. Da nach drei Monaten keinerlei Ermittlungen gegen den wirklichen Fahrer eingeleitet wurden, ist die Nummer definitiv verjährt

Aber was macht es dann für einen Sinn, das die Bußgeldstelle noch Druck auf den Halter ausübt? Auf dem Bild sollte doch zu erkennen sein, dass es der Halter nicht war. Aus dem Grund kann ich mir eine Verjährung für den Fahrer nicht vorstellen solange die Bußgeldstelle den Halter noch zu belangen versucht.

Vielleicht hält uns ja der TE darüber auf dem Laufenden ob das dann wirklich verjährt war oder nicht und ob der zu Fuß gehen durfte oder seine Pappe behalten konnte.

Zitat:

Original geschrieben von Lifeshoot


Naja das Fahrtenbuch will er eh vll aus steuerlichen Gründen führen, da es ein Geschäftsfahrzeug ist und er die 1% Regelung nicht anwenden will.

das steuerliche und das rechtliche Fahrtenbuch sind aber nur in Ansätzen identisch. De fakto muss er dann zwei führen ...

Ähnliche Themen

toll das hier solche helden,die bewusst 47 k/mh zu schnell fahren noch ne bühne geboten wird und noch tipps gegeben werden wie er denn um die strafe herum kommt,
wenn der nächste raser jemanden anders von der straße geschossen hat, wird wieder gejammert und gezetert

Zitat:

Original geschrieben von martinb71


Aber was macht es dann für einen Sinn, das die Bußgeldstelle noch Druck auf den Halter ausübt? Auf dem Bild sollte doch zu erkennen sein, dass es der Halter nicht war. Aus dem Grund kann ich mir eine Verjährung für den Fahrer nicht vorstellen solange die Bußgeldstelle den Halter noch zu belangen versucht.

vielleicht vermutet man, dass es der Halter doch gewesen sein könnte und will, dass gegen diesen keine Verjährung eintritt. Oder man versucht es einfach mal.

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


toll das hier solche helden,die bewusst 47 k/mh zu schnell fahren noch ne bühne geboten wird und noch tipps gegeben werden wie er denn um die strafe herum kommt,

1. von bewusst ist keine Rede

2. Strafvermeidung ist ein Grundrecht

3. Ob der TE aus der Sache gelernt hat, wissen wir hier nicht

4. sind wir nicht das Moralistenforum

5. wollte der TE nicht wissen, ob seine Handlung verwerflich war, sondern ob Verjährung eingetreten ist. Fragen so zu beantworten, wie sie gemeint waren, ist eigentlich Zweck in jedem Forum und im Übrigen ein Gebot der Höflichkeit

ah ok also unbewusst mit 97 durch die stadt,kann ja mal passieren
oder mit 117 durch ne 70er zone kann man ja auch mal übersehen,wenn man dann eh schon 17 zu schnell für ne landstraße ist.
oder mal mit 167 durch ne 120er begrenzung auf der bab,passiert mir auch öfters, besonders dann,wenn sie nicht durch schilder kenntlich gemacht wird
oder mit 107 durchen baustelle,ambesten die am walsroder dreieck,wo wegen solchen deppen jeden tag stau ist,da ewig kracht

stimmt entschuldige bitte das mit dem bewussten,
wenns blitzt war es völig unbewusst
wenn nix passiert ärgert man sich noch über die schleicher vor einem.

vielleicht ist es Dir noch nie passiert: mit 180 auf der Autobahn unterwegs und ein 120er Schild übersehen. Geht schneller als man denkt und muss keinesfalls bewusst passieren.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


vielleicht ist es Dir noch nie passiert: mit 120 auf der Autobahn unterwegs und ein 120er Schild übersehen. Geht schneller als man denkt und muss keinesfalls bewusst passieren.

doch DAS passiert mir öfters

... nur mal für den TE und alle die es vergessen haben, der Auszug aus MEINEM Bussgeldbescheid. Eine Bewertung nehme ich bewusst nicht vor.
Nur würde ICH davor warnen das ganze einfach aus zu sitzen. Die Konsequenzen sind ja eindeutig und ob jede Bußgeldstelle einfach so zur Tagesordnung übergeht, bei 47km/h zuviel? Wer das Risiko liebt kann's ja versuchen. Nur, ruhig schlafen könnte ich nicht (mehr).
Trotzdem VIEL GLÜCK!

Übrigens, bei mir waren es "nur" 24km/h zu viel AUSSER Orts!

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


vielleicht ist es Dir noch nie passiert: mit 180 auf der Autobahn unterwegs und ein 120er Schild übersehen. Geht schneller als man denkt und muss keinesfalls bewusst passieren.

DAS wiederum nicht

denn grad bei solchen geschwindigkeiten sollte man die augen offen haben

entweder ist die bahn frei, dann gibts keinen grund das zu übersehen,ausser man braucht ne brille

oder der fahrer ist durch das geschehen umihn herum so abgelenkt, das er es nicht sieht

dann ist die geschwindigkeit aber schon aus diesem grunde viel zu hoch

Wie erwähnt, die Verjährung tritt nach 3 Monaten ein, wenn kein Verfahren gegen den tatsächlichen Fahrer eingeleitet wurde. Wenn du also vor mehr als drei Monaten geblitzt wurdest: Schwein gehabt.

Näheres erklärt sicherlich der Anwalt deines oder seines Vertrauens. Der moralisiert auch nicht so.

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel


.

Näheres erklärt sicherlich der Anwalt deines oder seines Vertrauens. Der moralisiert auch nicht so.

stimmt der freut sich nurüber die kohle die er wieder verdient😁

Ersten war es zwar innerorts aber das ist eine lange gerade wo weit und breit kein Haus mehr steht.

Zweitens würde ich nicht in der Stadt wo täglich Menschen und Kinder lang rennen mit 100 fahren.

und drittens mir geht es nur darum eigentlich nicht den Führerschein abzugeben.

Ähnliche Themen