Geblitzt mit freihändigem Laser vor dem Bauch!?!?!?!

Bin vor ein paar Wochen in einem Pulk von Autos gefahren und befand mich auf der rechten Spur, auf der linken Spur fuhren auch jede Menge Autos und auf dem Bürgersteig stand die Pozilei mit dem Laser welche sich in Bauchhöhe frei beweglich befand.

Und nun bekomme ich Post, na toll!

15 Euro in die Stadtkasse obwohl ich der Messung überhaupt keinen Glauben schenken kann.

Manchmal glaube ich die Bußgelder werden extra klein gehalten, weil sich jeder sagt sind ja nur 15€.

Was ist das für ein Gerät, welches vor dem Bauch gehalten wird und kein Stativ hat?
Ist dies den zugelassen? Wer kennt dieses Teil?
Kann ein anderes Fahrzeug angepeilt worden sein durch das Kolonne fahren? (Reflektion)

"Armes Deutschland, man bist du pleite!"

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sir Andy


15 Euro in die Stadtkasse obwohl ich der Messung überhaupt keinen Glauben schenken kann.

Dein Problem,leg Wiederspruch ein und zahl nochmals ca 24€ mehr.

Zitat:

Manchmal glaube ich die Bußgelder werden extra klein gehalten, weil sich jeder sagt sind ja nur 15€.

Du warst nur zu langsam,wenn es dir zu billig ist mußt du halt mehr als 10km/h zu schnell fahren.

Zitat:

Was ist das für ein Gerät, welches vor dem Bauch gehalten wird und kein Stativ hat?

Sind die berüchtigten Laser

Zitat:

Ist dies den zugelassen? Wer kennt dieses Teil?

Du kannst davon ausgehen das die Polizei nur zugelassene Modelle benutzt,gibt verschiedene Modelle.

Zitat:

Kann ein anderes Fahrzeug angepeilt worden sein durch das Kolonne fahren? (Reflektion)

Theoretisch ja,ind der Praxis wäre das eher Zufall.

Mit den Dingern kann man bis 1000m messen,in der Strecke findet sich auch mal eine Möglichkeit ein Fahrzeug zu messen bei der es unmöglich ist das ein anderes Fahrzeug in die Quere kommt.

Nimm die Summe als Vergnügungssteuer für die vielen Male bei denen ein Fahrverbot mit rausgesprungen wäre.

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Zitat:

Manchmal glaube ich die Bußgelder werden extra klein gehalten, weil sich jeder sagt sind ja nur 15€.

Manchmal glaube ich die Leute fahren mit Absicht zu schnell nur um sich dann köstlich darüber aufregen zu können und dem Staatsapparat Manipulation und Willkür zu unterstellen.

Du bist zu schnell gefahren, oder? Also bezahl.

Genau, zahle denn unser Staatsapparat kennt Ehre und Pflichtbewußtsein, wie auch du sie kennen solltest.

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter


Man man man... Ich heul doch auch nicht, wenn ich mal 10 min zu spät an mein Auto komme und da ein 5€ Ticket dranhängt! Is doch wahr!😠🙄😮😕

Lass mich raten,

Du vollführst einen Freudentanz und brichst in Tränen aus, bist deinem Schöpfer dankbar, dass du ein Ticket bekommen hast !?

Aber in Wirklichkeit, sei ehrlich, ärgerst du dich dennoch !

Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz


Hallo,

für einen Laser gibt es nur zweit Zustände. ! die Messung war ok, oder die Messung war fehlerhaft. Habe mich lang mit einem Gutachter unterhalten, der Messungen bewertet. Ich habe mal den Fehler gemacht gegen eine Messung Gerichtlich vorzugehen. 750 Euro hat mich der Spaß gekostet

Aus zuverlässigen Quellen (ein guter Freund ist Pol.) sind Messungen ohne Stativ generell nicht zulässig.

und selbst wenn der Laser eine gültige Messung ausspuckt, heisst das noch lange nicht, dass der Wert, der angezeigt wird, auch stimmt.

Zuviele Einflüsse stören die Geräte.

@ TE,
wenn Du nicht sofort nach der Messung angehalten wurdest, würde ich das Ganze anfechten. Wegen den 15 € würde ich trotzdem ein Fass aufmachen. Man braucht sich nicht alles gefallen lassen.

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@baron: Messungen mit der Laserpistole ohne Stativ sind zulässig! Und die Riegl FG21-P (gängige Laserpistole z.B. in RLP) ist sehr präzise!
Aber ich wüßte doch mal gerne, welche "zuviele" Einflüsse das Gerät stören sollen...!?

@TE: So wie du die Sache schilderst, bezweifel ich, dass du von dem Polzisten mit der Laserpistole gemessen wurdest. Bei Lasermessungen werde die Fahrzeuge in der Regel sofort angehalten, da hier in Deutschland die Fahrerverantwortlichkeit gilt. Bedeutet, dass der Fahrer verwarnt wird. Da es aber kein Bild als Beweismittel gibt, sondern lediglich die Angaben des Lasermessbeamten und des Listenführers, ist die Beweisführung in solchen Ordnungswidrigkeitenverfahren nahezu unmöglich.

Du hast also folgende Möglichkeiten:
1. Du bezahlst die 15€ und die Sache ist erledigt.
2. Du legst Widerspruch ein und wartest auf den Bescheid, den du vor Gericht (mit ner Rechtsschutzversicherung) anfechten kannst. Da du dich so empörst, wäre das wohl der passende Weg. Kostet mehr und belastet den Verwaltungsapparat unnötig! Und die Rechtsanwälte vertreten gerade bei solchen Ordnungswidrigkeiten übrigens nicht deine Interessen, sondern die ihres Geldbeutels!
3. Du rufst einfach mal bei dem zuständigen Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle an und fragst nach, wann und wo das gewesen sein soll und wie du gemessen wurdest. Danach entscheidest du erneut. Das wäre neben 1. der vernünftige Weg.

Und das alles 15€ kostet ist auch Blödsinn! Ein Blick in den Tatbestandskatalog (einsehbar unter kba.de) zeigt die Ahndungen der Verstöße (Geschwindigkeit Pkw i.g.O.: Tatbestandsnummern 103***).

Gerade bei Ordnungswidrigkeiten werden viele "Thekenparolen" und "Halbwahrheiten" rausgehauen, die einfach nicht der Realität entsprechen! Die meisten Verfasser der Posts in diesem Thread haben das verstanden...!
Man sollte sich einfach mal eingestehen, dass man meistens mit leicht überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist. Wenn man das mal gegenrechnet, sind 15€ verdammt billig!!!

Greetz,
Doom

Zitat:

Original geschrieben von DVE



Zitat:

Original geschrieben von Sir Andy


... auf dem Bürgersteig stand die Polizei mit dem Laser, welcher sich in Bauchhöhe frei beweglich befand ...
.
sozusagen aus der Hüfte geschossen 😁

Das Modell wird in Polizeikreisen "John Wayne" genannt😁

Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Hallole zusamen

Der Zug ist abgefahren.
Fürs nächste mal ... Fotografieren der Messung
und der Handhabung des Gerätes.
( mit Handy reicht ) und zum Anwalt.
Skitze der Messung anfertigen ( muß
die Polizei auch machen) .

Der Anwalt gibt die Infos ob es sich Lohnt
Einspruch zu erheben. Jol.

Jupp das is mal wieder typisch Deutsch für 15 € Euro Termin beim Anwalt machen😁 Gutachten erstellen lassen Gegengutachten anzweifeln  Gerichtsverhandlung Widerspruch einlegen  Wideraufnahme des Verfahrens wegen eventeller Verfahrensfehler einleiten> zum OVG rennen>Foren zutexten > Zum Schluß zum Schluß zu Europäischen Gerichtshof und die Freiheit in Deutschland anzweifeln > politisches Asyl in Nord Korea beantragen.

Gekostet hat dich der Spass dann mindestens 3 Leitz Ordner voll, eine HP Tintenpartone, 500 Blatt Papier, 150 std wo man sonst Freizeit hätte , 3500 € Anwaltskosten ,1500 € Gerichtskosten, 450 € Gutachterkosten.

Wer war schuld? Der Staat

So erhält man Arbeitsplätze in der Verwaltung...😁 😁 😁

Geht alleS einfacher😉

probier es das nächste mal so aus ;-)

http://www.youtube.com/watch?v=D-8nXNvX2UY

Diese Methode ist aber nicht für 15 € zu haben...😁

Zitat:

Original geschrieben von Kain666sic


probier es das nächste mal so aus ;-)

www.youtube.com/watch?v=D-8nXNvX2UY

Bußgeld: 600,00 Euro

Gebühren und Auslagen: 33.50 Euro

Punkte: 4 Punkte

Fahrverbot: 3 Monate

Leider sieht der Bussgeldkatalog keine Überschreitung von ca 200 km/h vor so das es ab 71km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nur noch den max Betrag von 600 € gibt

Hat der Gesetzgeber für solche extrem überhöhten Geschwindigkeiten keine Gesetzesgrundlage?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Hat der Gesetzgeber für solche extrem überhöhten Geschwindigkeiten keine Gesetzesgrundlage?

Vielleicht noch die MPU...

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Kain666sic


probier es das nächste mal so aus ;-)

www.youtube.com/watch?v=D-8nXNvX2UY

Bußgeld: 600,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 33.50 Euro
Punkte: 4 Punkte
Fahrverbot: 3 Monate

Aber auch nur wenn sie ihm habhaft werden konnten, was ich mal bezweifeln möchte....😉

Also...:

Ein RedBull vor Fahrtantritt (zur Erhöhung der Konzentration): 1,79 Euro
Eine Mopedtankfüllung V-Power Racing: ca. 30 Euro
Dummes Gesicht des Rennleiters: UNBEZAHLBAR!😁

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Hat der Gesetzgeber für solche extrem überhöhten Geschwindigkeiten keine Gesetzesgrundlage?

Wenn man die Flatrate nutzt gehen die Behörden gerne von Vorsatz aus was mindestend den doppelten Satz kostet oder die Sache geht gleich vor den Richter und der ist nicht an den Bußgeldkatalog gebunden,der kann dann auch den Schein für längere Zeit in Kur schicken.

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