ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. geblitzt mit 43km/h zu viel auf Autobahn-Auto auf Mutter angemeldet

geblitzt mit 43km/h zu viel auf Autobahn-Auto auf Mutter angemeldet

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 13:04

Guten Tag Leute, wurde kurz vor Weihnachten auf der Autobahn geblitzt(Auto auf meine Mutter angemeldet). Bin leider unachtsam gewesen. Bin das erste Mal die Strecke gefahren und habe ein 120er Schild übersehen. Vorher war kein Geschwindigkeitslimit.

Auf jeden Fall hat meine Mutter jetzt einen Brief mit Foto von mir bekommen und soll die Tat zugeben, Aussage verweigern oder anderen Fahrer angeben.

Es kommen 160€ Strafe, 3 Punkte und einen Monat Fahrverbot auf mich zu.

Jetzt meine Frage: Meint Ihr, oder weiß jemand, ob es ok ist, wenn sie einfach sagt, dass sie die Tat zugibt? Muss dazu sagen, dass ich männlich bin und man erkennen kann, dass sie nicht gefahren ist.

 

Hoffe hier hat jemand nützliche Antworten oder Links zu Seiten wo ähnliche Fälle beschrieben sind.

 

Danke im Voraus!

MfG

Jens

Beste Antwort im Thema

Das "Kind" ist min. 18 und sollte mündig genug sein, sich der Tragweite der Konsequenzen (auch wenn jemand anders sie trägt) bewusst zu sein, auch ohne dass Mutti ihn übers Knie legt.

Aber jetzt kommen natürlich die, die gleich die Nanny fordern oder am besten Jugendarrest.

Leute, wenn es so war wie geschrieben....nach dem unbegrenzten Bereich das erste Schild übersehen....Gott, das kann passieren. Und selbst wenn er sich ausrollen ließ. Machen viele.

Ihr natürlich nicht. Ihr habt auch noch nie was übersehen. Das Schild hätte ja ein Kind sein können. Und bei der Geschwindigkeit erst....

Wenn doch nur alle so fehlerlos wären wir ihr...gruselige Vorstellung.

143 weitere Antworten
Ähnliche Themen
143 Antworten

Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 10. April 2015 um 10:35:45 Uhr:

Kommt aber wohl in diesem Fall dann stark auf den Richter an.

es kommt auch ein bisschen auf die eigene Redefertigkeit an. Wenn man sich vor dem Richter um Kopf und Kragen redet ist ein Anwalt, der das Reden übernimmt, sicher besser.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 10. April 2015 um 11:35:02 Uhr:

Wenn die Punkte verfallen sind, sind die dann wirklich weg?

Juristisch ja, papiermäßig u.U. nicht.

Üblicherweise verlangen Richter, örtliche Fahrerlaubnisbehörden, ... immer nur einen Auszug auf dem Stichtag bezogen, meist der Tattag. Das wird extra ausgedruckt, eine tabellarische Übersicht in der das genannt ist, was zu dem angefragten Stichtag ein verwertbarer Voreintrag ist.

Bei zB. größeren Strafsachen wird die gesamte Akte angefordert, und da kann auch noch alter Kram enthalten sein. Da laufen nicht dutzende Leute jeden Morgen durch die Archive und sortieren überall alles raus, was in der letzten Nacht um 24 Uhr verjährt ist.

Verändert aber nicht, dass es nicht mehr verwertbar ist und daher auch nicht beachtet wird.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 10. April 2015 um 16:34:09 Uhr:

Verändert aber nicht, dass es nicht mehr verwertbar ist und daher auch nicht beachtet wird.

Es könnte aber durchaus auf den "Gesamteindruck" des Betroffenen auf den Richter Auswirkungen haben. Ob nämlich derjenige wirklich ein völlig unbeschriebenes Blatt ist oder ob es in der (auch länger als 2 Jahre zurückliegenden) Vergangenheit schon Vorfälle gab. Wie gesagt: Ein Rechtsanspruch auf Umwandlung besteht nicht, das kann der Richter "aus dem Bauch heraus" entscheiden.

Worauf stützt Du diese Behauptung? Darf nicht verwendet werden ist doch klar formuliert.

am 10. April 2015 um 17:16

Die sind bestimmt nicht "weg". Nur nicht mehr auf deinem Konto. Wenn du besoffen jemand überfährst, zählst du nicht mehr als Ersttäter, bspw.

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 10. April 2015 um 19:16:47 Uhr:

Die sind bestimmt nicht "weg". Nur nicht mehr auf deinem Konto. Wenn du besoffen jemand überfährst, zählst du nicht mehr als Ersttäter, bspw.

Hier 10 Jahre, weil es als Anhang am Suff hängt.

Es gibt die sogenannten "3 Todsünden" im Straßenverkehr, das sind:

- Gefährdung des Straßenverkehrs ,

- Trunkenheit im Verkehr, und

- Fahrerflucht

die haben jeweils eine Tilgungsfrist von 10 Jahren, bei allen anderen Straftaten sind es 5 Jahre. Eine Fahrlässige Tötung als Folge einer Handlung, die nicht eine der drei Todsünden ist, ist nach 5 Jahren aus der Fahrerlaubnisakte raus. (nicht mehr verwertbar).

 

Für die "Strafakte" bei Bundeszentralregister gelten andere Löschungsfristen, dort kommt es nicht auf die Tat selbst, sondern auf das Strafmaß an. Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr liegt üblicherweise unter einem Jahr auf Bewährung.

Das wären dann für das "Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden" (Auszug gem. § 34 BZRG) drei Jahre; und für den kompletten Registerauszug, den zB, Gerichte bei Strafsachen anfordern (Auszug gem. § 46 BZRG) 10 Jahre.

Fahrlässige Tötung ist nach spätestens 10 Jahren aus allen Akten raus und man wäre am Tag Eins nach dem exakten Verjährungstermin wieder ein Ersttäter ohne jede Vorbelastung.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 10. April 2015 um 18:40:07 Uhr:

Zitat:

@Dramaking schrieb am 10. April 2015 um 16:34:09 Uhr:

Verändert aber nicht, dass es nicht mehr verwertbar ist und daher auch nicht beachtet wird.

Es könnte aber durchaus auf den "Gesamteindruck" des Betroffenen auf den Richter Auswirkungen haben.

Weil Richter unprofessionell arbeiten, sensationsgeil sind, unnötigerweise Akten durchschnüffeln, weil die ohnehin so wenig Akten auf dem Tisch rumliegen und zu lesen , und ohnehin so viel Zeit neben den rund 10-15 Entscheidungen jeden Tag haben, und diese Entscheidungen grundsätzlich rechtswidrig treffen, weil sie dabei Dinge berücksichtigen, die nicht zu berücksichtigen sind.

Nicht immer von sich auf andere schließen ;)

Zitat:

@Dramaking schrieb am 10. April 2015 um 16:34:09 Uhr:

Bei zB. größeren Strafsachen wird die gesamte Akte angefordert, und da kann auch noch alter Kram enthalten sein. Da laufen nicht dutzende Leute jeden Morgen durch die Archive und sortieren überall alles raus, was in der letzten Nacht um 24 Uhr verjährt ist.

Nicht "kann", sondern ist.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 10. April 2015 um 20:41:32 Uhr:

ist nach 5 Jahren aus der Fahrerlaubnisakte raus. (nicht mehr verwertbar).

Zitat:

Verändert aber nicht, dass es nicht mehr verwertbar ist und daher auch nicht beachtet wird.

Grau ist alle Theorie...

 

Zitat:

@Dramaking schrieb am 10. April 2015 um 20:50:39 Uhr:

 

Weil Richter unprofessionell arbeiten, sensationsgeil sind, unnötigerweise Akten durchschnüffeln, weil die ohnehin so wenig Akten auf dem Tisch rumliegen und zu lesen , und ohnehin so viel Zeit neben den rund 10-15 Entscheidungen jeden Tag haben, und diese Entscheidungen grundsätzlich rechtswidrig treffen, weil sie dabei Dinge berücksichtigen, die nicht zu berücksichtigen sind.

Nö, aber auch Richter sind nur Menschen, und einmal erlangte Informationen kann man ned aus dem Hirn löschen. Es gab da mal eine recht interessante Studie der Freiburger UNI, in welcher 50 / 50 Jungrichtern und "Alt"richtern identische fiktive Fälle vorgelegt wurden, jeweils mit kompletter Akteneinsicht. Die eine Hälfte der Akten war blütenweiß, die andere Hälfte enthielt dem Delikt entsprechende, "verjährte" Vorstrafen. Die Jungrichter verhängten bei den "verjährten" Vorstrafen zu ca 35 % höhere Strafen als bei den "weißen" Akten; und die erfahrenen Richter immer noch zu ca 20 %.

Die "verjährten", aber immer noch lesbaren Delikte ned zu beachten, ist ähnlich bescheuert, wie wenn bei amerikanischen Geschworenengerichten der Richter von der Jury verlangt: "Diese oder jene Aussage ist ungültig, betrachten sie Selbige als nicht gehört".

Auch wenn ich an unsere Jusitz und deren Integrität glaube, so bleibe ich dabei: Wir sind alle nur Menschen, auch die Richter.

 

So long

Ghost

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 10. April 2015 um 22:57:31 Uhr:

...

Und wieso kümmert man sich dann nicht, wenn man der Meinung oder so sicher ist, dass da Müll in der Akte sein könnte, der vielleicht irgend wann mal menschlich beeinflussen würde?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. geblitzt mit 43km/h zu viel auf Autobahn-Auto auf Mutter angemeldet