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geblitzt in Italien

Themenstarteram 3. September 2005 um 7:32

Wurde auf der Autobahn bei Mailand an einer Schilderbrücke geblitzt. Das Tempolimit von 120 Km/h habe ich exakt eingehalten (Speedlimiter). Ich fuhr auf der linken von drei Spuren. Was allerding unverschuldet nicht stimmte, war der Abstand zum vorausfahrenden Fzg.. Der war eindeutig zu gering, weil kurz vorher ein Fzg. von der Mittelspur meine Lücke "dichtfuhr".

Weiß jemand, was jetzt auf mich zukommt, da das Bußgeld ja jetzt seit dem 01.01.2005 von den deutschen Behörden für Italien "eingetrieben" werden kann.

Wenn 20 Km/h Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien schon 148 € betragen, dann dürfte für einen zu geringen Sicherheitsabstand nicht viel weniger dabei herauskommen.

Der Beweis, dass meine Lücke "zugefahren" wurde, dürfte schwer zu erbringen sein, obwohl meine Frau als Beifahrerin dies bezeugen könnte.

Beste Antwort im Thema

Sein letzter Beitrag war vom Februar 2013.

Ihr hofft da allen Ernstes noch auf eine Antwort?

Ich tippe mal eher darauf, dass der überhaupt nicht mehr weiß, dass er hier einen Account hat.

:rolleyes:

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Re: geblitzt in Italien

 

Zitat:

Original geschrieben von emca

Weiß jemand, was jetzt auf mich zukommt, da das Bußgeld ja jetzt seit dem 01.01.2005 von den deutschen Behörden für Italien "eingetrieben" werden kann.

Woher hast Du das denn?

Laut diesem Bericht (Stand: 06/2005) hat nur Österreich ein Rechtsabkommen mit Deutschland.

Themenstarteram 3. September 2005 um 17:13

Ich hatte diese Info über einen Bekannten bekommen, scheint aber falsch zu sein.

Aufgrund deines Hinweises habe ich jetzt recherchiert und du hast Recht. Es gibt nur mit Österreich ein Wegelagergebührenauslieferungsabkommen.:)

Danke für den Tip.

Ich hatte schon befürchtet, ich muss einen Anwalt beauftragen, weil ich nicht bereit bin, den italenischen Wegelagerern (Autobahngebühren) auch nur noch einen müden € in den Rachen zu werfen.

Schlimm genug, dass man sich den österreichischen Strauchdieben nicht entziehen kann. Wenn ich den Namen Pickerl schon höre, bekomme ich Pickel. Habe nämlich ein 10 Tage Pickerl gekauft und durfte gleich ein paar hundert Meter weiter am Brenner noch zusätzlich 8€ Maut berappen.

Ich würde sogar für eine Brücke 100€ spenden, die dieses Land überbrückt, um den Wegelagerern die Grundlage zu entziehen.

Wegelegergebühren für die Route: Deutschland => Schweiz => Aosta => Gardersee => Deutschland: 75 € (o. Tunnel). Ganz schön happig.

Falls Du den geforderten Betrag nicht bezahlen möchtest, so solltest Du bedenken, daß bei erneuter Einreise nach I die dortige Polizei Dich so lange festhalten kann, bis Du den geforderten Betrag (höchstwahrscheinlich mit irgendwelchen zusätzlichen Gebühren) beglichen hast.

Willst Du aber nicht mehr nach I, so kannst Du ruhig schlafen.

Ich würde erst einmal warten, ob überhaupt etwas kommt.

Zumindest in Deutschland werden doch alle Abstandsmessungen auf Video dokumentiert, so daß ein unmittelbar vorhergehendes Einscheren eines Kfz erkannt wird, oder hat jemand andere Infos?

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky

Zumindest in Deutschland werden doch alle Abstandsmessungen auf Video dokumentiert, so daß ein unmittelbar vorhergehendes Einscheren eines Kfz erkannt wird, oder hat jemand andere Infos?

Soweit die Theorie !!!

Ich als Betroffener musste anerkennen, dass diese Art der Beweisführung eher der Ordnungsbehörde denn dem Schuldigen dient.

In der Regel werden ca. 300 Meter gefilmt. Rechnet es euch selber mal aus, wie wenig Zeit man braucht um z.B. bei 140 Km/h diese Strecke zu durchfahren.

In meinem Fall war die Ursache - nämlich das Einscheren eines Dritten in den Sicherheitsabstand - nicht mehr erkennbar.

Dem Italien-Urlauber kann ich nur raten abzuwarten, und - wenn vorhanden - die Auto-Rechtschutz damit zu beauftragen.

Seit meinem Erlebnis, dass die Beweisführung nicht FÜR sondern GEGEN den Autofahrer geführt wird, bin ich rechtschutzversichert.

saluti

elkman

Das stimmt. ALLE Abstandsmessungen in Deutschland sind optisch und rechtlich bedenklich. Die vorgeschriebene Nachbeobachtungsstrecke fehlt oft, weil die Brücke einfach zu breit ist, bzw. die Wegelagerer gar nichts sehen können. Jeder Hobbyfotograf ist bekannt, dass das Arbeiten mit Teleobjektiven zu Verzerrungen führt. Ein geradezu klassisches Beispiel ist das Bild, dass die Kirche in München direkt vor den Alpen steht. Aber unsere Verfolgungsspezialisten wissen grundsätzlich eh alles besser und die Richter sind meistens einfältig und unerfahren in technischen Dingen.

peso

@ Tcsmoers

Halt dich doch einfach an die vorgegeben Regeln, dann werden dich keine Rechungen wegen "Fehlverhalten" erreichen.

Es wäre schön, wenn uns der TE endlich einmal über den Ausgang der Geschichte informieren würde, gerade jetzt, wo der Thread nach 9 (!) Jahren wieder ausgegraben wurde...:D

Vermutlich trotz warnung doch eingereist und im italienknat gübts kein internet.

am 3. Oktober 2014 um 18:45

Glaskugel sagt 120€

Gab’s damals schon Euro? :D

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Es wäre schön, wenn uns der TE endlich einmal über den Ausgang der Geschichte informieren würde, gerade jetzt, wo der Thread nach 9 (!) Jahren wieder ausgegraben wurde...:D

Profil des TE:

Letzter Besuch: 13. März 2013 um 09:14 Uhr :eek:

Sein letzter Beitrag war vom Februar 2013.

Ihr hofft da allen Ernstes noch auf eine Antwort?

Ich tippe mal eher darauf, dass der überhaupt nicht mehr weiß, dass er hier einen Account hat.

:rolleyes:

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