Geblitzt , gibt es möglichkeiten den Führerschein zu behalten ?
Hallo Leute
Folgendes Problemchen :
Ich wurde Geblitzt ...
Mit Abzug der Toleranz 42 km/h zu schnell Außerorts also Führerschein weg .
Nun meine Frage :
Bin auf den Führerschein beruflich angewiesen , gibt es dort die möglichkeit das Bußgeld zu erhöhen aber dafür das Fahrverbot aufzuheben ?
Und auf dem Foto bin ich nicht zu 100% zu erkennen (Schlechte Qualität , Regen und Scheibenwischer vor dem Gesicht)
Wieviel % von meinem gesicht muss den erkennbar sein ?
Vielen Dank schonmal
Für eure Antworten 🙂
Beste Antwort im Thema
Was mich immer wieder wundert: Alle schreiben ausnahmslos, dass man beruflich auf den Führerschein angewiesen sei. Warum fährt man dann aber überhaupt so schnell, dass man ins Fahrverbot kommt ? Ich meine, bei 42 km/h drüber kann man nicht mehr von einem Augenblicksversagen sprechen.
61 Antworten
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 1. Dezember 2016 um 15:34:26 Uhr:
Ich meine, bei 42 km/h drüber kann man nicht mehr von einem Augenblicksversagen sprechen.
Doch, schon tausende Male vorgekommen, z.b. nördlicher Berliner Ring, am Tage volle Pulle, open End, zwischen 20 und 06 Uhr 100, Zeit falsch abgelesen...die Zahlen haben sich im Kopf gedreht, 06-20 Uhr, Peng das war es dann, wenn man nach Abzug 41 kmh um 21 Uhr zu schnell war, das Beispiel erzähle ich nur weil ich es heute, gerade vor einer Stunde so gehört habe.
Die einzig vernünftige Lösung :
Such dir einen anerkannt guten Verkehrsrechtsanwalt , einen von dem man weiß, er hat schon heftige Dinge abgewehrt . Evtl. über den ADAC erfahren .
Wichtig ist noch welches Bundesland kommt infrage .
42km/h ist heftig , aber Hilfe nicht ausgeschlossen. Allein würde ich garnichts machen , nicht einmal den Anhörbogen ausfüllen .
Giovanni.
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 1. Dezember 2016 um 16:12:22 Uhr:
...42km/h ist heftig , ...
Giovanni.
Na heftig ist es nicht, es ist knapp, 2 kmh weniger und es wäre kein Fahrverbot. 😉
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 1. Dezember 2016 um 15:34:26 Uhr:
Was mich immer wieder wundert: Alle schreiben ausnahmslos, dass man beruflich auf den Führerschein angewiesen sei. Warum fährt man dann aber überhaupt so schnell, dass man ins Fahrverbot kommt ? Ich meine, bei 42 km/h drüber kann man nicht mehr von einem Augenblicksversagen sprechen.
Vermutlich weil man an dieser Stelle mit keiner Radarkontrolle rechnete oder diese nicht rechtzeitig sah 😛.
Die Frage selbst ist allerdings berechtigt und wird in der Bußgeldverhandlung von manch einem Richter, je nach Lust und Tageslaune, auch gestellt.
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An der stelle an der es war sieht man einen kilometer weit voraus klar ist 42 zu viel
Kein pappenstiehl
Man sollte aber wissen das ich an dem tag
1. um 10 einen Termin hatte (Blitzer war 10:15)
Und ich eig nicht der generelle Raser bin
Klar schonmal davor geblitz worden dann aber sowas wie
80 in der 70er etc.
Frage war halt eher ob man die 2km/h nicjt noch abziehen kann dafür aber höher strafe etc.
Bis wann muss man eig mitteilen das man seinen führerschein abgeben will
Weil über die Weihnachtszeit hab ich 2,5 wochen urlaub die restlichen Tage komm ich schon iwi zur Arbeit
Zitat:
@Marius1994 schrieb am 1. Dezember 2016 um 14:21:57 Uhr:
... Rechtschutz habe ich ...
Hallo
Beherzige den Rat mit dem ADAC und dem Anwalt. Nur der kann dir kompetent weiterhelfen:
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 1. Dezember 2016 um 16:12:22 Uhr:
Die einzig vernünftige Lösung :
Such dir einen anerkannt guten Verkehrsrechtsanwalt , einen von dem man weiß, er hat schon heftige Dinge abgewehrt . Evtl. über den ADAC erfahren .
...
Viele Grüße
der Michael Mark
Erstberatung ist kostenlos. Anrufen und dich mit einem vertragsanwalt verbinden lassen. Der kann dir alle Fragen erklären die du hast. Am besten vorher aufschreiben.
Zitat:
@Marius1994 schrieb am 1. Dezember 2016 um 16:23:58 Uhr:
Bis wann muss man eig. mitteilen das man seinen führerschein abgeben willWeil über die Weihnachtszeit hab ich 2,5 wochen urlaub die restlichen Tage komm ich schon iwi zur Arbeit
Wen ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, kannst Du Dir diese günstige Option abschminken.
O.
Zitat:
@Marius1994 schrieb am 1. Dezember 2016 um 15:12:15 Uhr:
Hier das besagte Foto
in Zeiten der Postkutschenüberfälle in Schwarzweis wird der Scheriff nichts machen können, aber Hier und Heute 😕 keine Chance
Zitat:
@Marius1994 schrieb am 1. Dezember 2016 um 17:05:13 Uhr:
Ja adac mitglied bin ich ja aber wie hier einige schreiben bringts nichts
habe ich nirgends gelesen, zumindest die Verhandlung des Zeitraumes lässt kein Risiko zu oder?
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 1. Dezember 2016 um 18:43:50 Uhr:
Zitat:
@Marius1994 schrieb am 1. Dezember 2016 um 15:12:15 Uhr:
Hier das besagte Fotoin Zeiten der Postkutschenüberfälle in Schwarzweis wird der Scheriff nichts machen können, aber Hier und Heute 😕 keine Chance
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 1. Dezember 2016 um 18:43:50 Uhr:
Zitat:
@Marius1994 schrieb am 1. Dezember 2016 um 17:05:13 Uhr:
Ja adac mitglied bin ich ja aber wie hier einige schreiben bringts nichts
habe ich nirgends gelesen, zumindest die Verhandlung des Zeitraumes lässt kein Risiko zu oder?
Meinte damit eher zu sagen ich bin nicht etkennbar auf dem Foto,
Und klar das sie mir die 2KM/H nicht einfach so schenken ist mir auch bewusst :/
Bzgl. des Fotos wird die Bussgeldbehörde anderer Meinung sein. Wen die schon alles erkannt haben. Geh zum Anwalt, Akteneinsicht usw. Gibt Form- und Messfehler. Zur Not legst du dann die Zeit in den Sommerurlaub.
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 1. Dezember 2016 um 14:20:38 Uhr:
Einen Monat Fahrverbot, den Termin kann man öfters verhandeln auch Vater Staat will das Du Steuerzahler bleibst.
Gibt halt einen Urlaub ohne KFZ, ohne Anwalt geht hier wohl nichts.
Wenn Urlaub, dann darf man aber im Ausland fahren!?
Rein von der praktischen Seite her, wie willst du bei einer Kontrolle nachweisen, dass du eine Fahrerlaubnis hast?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 1. Dezember 2016 um 21:45:01 Uhr:
Rein von der praktischen Seite her, wie willst du bei einer Kontrolle nachweisen, dass du eine Fahrerlaubnis hast?
Das ist wohl war. Seinerzeit gab es noch Auslandsführerscheine.