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Geblitzt , gibt es möglichkeiten den Führerschein zu behalten ?

Themenstarteram 1. Dezember 2016 um 12:43

Hallo Leute

Folgendes Problemchen :

 

Ich wurde Geblitzt ...

 

Mit Abzug der Toleranz 42 km/h zu schnell Außerorts also Führerschein weg .

 

Nun meine Frage :

Bin auf den Führerschein beruflich angewiesen , gibt es dort die möglichkeit das Bußgeld zu erhöhen aber dafür das Fahrverbot aufzuheben ?

 

Und auf dem Foto bin ich nicht zu 100% zu erkennen (Schlechte Qualität , Regen und Scheibenwischer vor dem Gesicht)

Wieviel % von meinem gesicht muss den erkennbar sein ?

 

Vielen Dank schonmal

Für eure Antworten :)

Beste Antwort im Thema

Was mich immer wieder wundert: Alle schreiben ausnahmslos, dass man beruflich auf den Führerschein angewiesen sei. Warum fährt man dann aber überhaupt so schnell, dass man ins Fahrverbot kommt ? Ich meine, bei 42 km/h drüber kann man nicht mehr von einem Augenblicksversagen sprechen.

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Zieh dich schon mal warm an.

Als erstes würde ich mir ein Foto in besserer Qualität zukommen lassen (per mail) und dann kannst du weiter sehen.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 1. Dezember 2016 um 13:03

Strafe weiß ich ja schon

Und das Foto habe ich online eingesehen also gibt es keins in bessere qualität

Zitat:

@Marius1994 schrieb am 1. Dezember 2016 um 14:03:22 Uhr:

Strafe weiß ich ja schon

Und das Foto habe ich online eingesehen also gibt es keins in bessere qualität

Ich sag´s ja nicht gerne, aber in diesem Bereich der Überschreitung wäre der Gang zu einem Anwalt angebracht.

Vielleicht kann man ja wirklich durch Erhöhung des Bußgeldes die Sperre umgehen.

doppelt - gelöscht

Einen Monat Fahrverbot, den Termin kann man öfters verhandeln auch Vater Staat will das Du Steuerzahler bleibst.

Gibt halt einen Urlaub ohne KFZ, ohne Anwalt geht hier wohl nichts.

Themenstarteram 1. Dezember 2016 um 13:21

Zitat:

@AS60 schrieb am 1. Dezember 2016 um 14:07:49 Uhr:

Zitat:

@Marius1994 schrieb am 1. Dezember 2016 um 14:03:22 Uhr:

Strafe weiß ich ja schon

Und das Foto habe ich online eingesehen also gibt es keins in bessere qualität

Ich sag´s ja nicht gerne, aber in diesem Bereich der Überschreitung wäre der Gang zu einem Anwalt angebracht.

Vielleicht kann man ja wirklich durch Erhöhung des Bußgeldes die Sperre umgehen.

Rechtschutz habe ich und hier mal das Foto

Themenstarteram 1. Dezember 2016 um 13:23

Zitat:

@Marius1994 schrieb am 1. Dezember 2016 um 14:21:57 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 1. Dezember 2016 um 14:07:49 Uhr:

 

Ich sag´s ja nicht gerne, aber in diesem Bereich der Überschreitung wäre der Gang zu einem Anwalt angebracht.

Vielleicht kann man ja wirklich durch Erhöhung des Bußgeldes die Sperre umgehen.

Rechtschutz Versicherung habe ich und alles ab meiner Nase nach unten ist durch Den scheibenwischer verdeckt

Themenstarteram 1. Dezember 2016 um 14:12

Hier das besagte Foto

Img-9117

Das Photo reicht auf jeden Fall zur Identifikation. Ich würde es mit dem Jahresurlaub verbinden. Auf den Führerschein angewiesen sind wir irgendwo alle.

Viele Bußgeldstellen lassen (vor Erlass des Bescheides) gleichwohl mit sich verhandeln. Doppelte Buße (fließt ihnen zu) und dafür kein Fahrverbot.

Problem ist halt, dass man das sauber vortragen muss und man sollte (=muss) Ersttäter sein. Bei 42 zu viel hat man es für gewöhnlich mit Rasern zu tun, Augenblicksversagen, Schild nicht gesehen (wenn z.B. nur 70 erlaubt waren) usw. wird man mit Voreintragungen nicht so gut rüber bringen.

Mit RS gibt's eigentlich nicht viel nachzudenken, lass es einen Anwalt erledigen.

Das Foto ist zwar nicht berauschend, reicht aber für ein anthropologisches Gutachten vollkommen aus.

Zitat:

@Marius1994 schrieb am 1. Dezember 2016 um 14:03:22 Uhr:

Strafe weiß ich ja schon

Aber nicht die, die hier noch kommen wird. ;)

PS. Beim ersten Fahrverbot kannst du dir die Zeit großzügig aussuchen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@downforze84 schrieb am 1. Dezember 2016 um 15:20:06 Uhr:

Das Photo reicht auf jeden Fall zur Identifikation.

Aber locker!

Du kannst natürlich versuchen, das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße loszuwerden. Das läuft je nach Bußgeldstelle ganz unterschiedlich ab. Bei manchen kann man das direkt verhandeln, andere geben solche Sachen generell ans Gericht ab. Ein Anruf beim Sachbearbeiter verschafft dir schon mal bezüglich des Verfahrensweges Klarheit.

Grundsätzlich wird meist folgendes verlangt, um überhaupt über die Umwandlung nachzudenken:

- eine weiße Weste in Flensburg (keine Punkte)

- der Nachweis, dass du auf das Auto angewiesen bist (z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers, dass du keinen Monat Urlaub nehmen kannst, nicht vorübergehend im Innendienst eingesetzt werden kannst und natürlich, dass du deinen normalen Job nur mit Auto erledigen kannst).

Urlaub so planen, dass man das Fahrverbot damit absitzen kann, ist in der Tat die wesentlich einfachere Lösung (zumal du das Fahrverbot auf jeden Fall in 2017 legen kannst).

Was mich immer wieder wundert: Alle schreiben ausnahmslos, dass man beruflich auf den Führerschein angewiesen sei. Warum fährt man dann aber überhaupt so schnell, dass man ins Fahrverbot kommt ? Ich meine, bei 42 km/h drüber kann man nicht mehr von einem Augenblicksversagen sprechen.

Bei bisheriger Unauffälligkeit im Straßenverkehr, bei Kooperation mit den Behörden, bei sichtbarer Reue und bei dem Nachweiß der Abhängigkeit vom Auto kann das Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden.

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