Geblitzt , gibt es möglichkeiten den Führerschein zu behalten ?

Hallo Leute

Folgendes Problemchen :

Ich wurde Geblitzt ...

Mit Abzug der Toleranz 42 km/h zu schnell Außerorts also Führerschein weg .

Nun meine Frage :

Bin auf den Führerschein beruflich angewiesen , gibt es dort die möglichkeit das Bußgeld zu erhöhen aber dafür das Fahrverbot aufzuheben ?

Und auf dem Foto bin ich nicht zu 100% zu erkennen (Schlechte Qualität , Regen und Scheibenwischer vor dem Gesicht)

Wieviel % von meinem gesicht muss den erkennbar sein ?

Vielen Dank schonmal
Für eure Antworten 🙂

Beste Antwort im Thema

Was mich immer wieder wundert: Alle schreiben ausnahmslos, dass man beruflich auf den Führerschein angewiesen sei. Warum fährt man dann aber überhaupt so schnell, dass man ins Fahrverbot kommt ? Ich meine, bei 42 km/h drüber kann man nicht mehr von einem Augenblicksversagen sprechen.

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Zitat:

@Marius1994 schrieb am 1. Dezember 2016 um 16:23:58 Uhr:


An der stelle an der es war sieht man einen kilometer weit voraus klar ist 42 zu viel
Kein pappenstiehl
Man sollte aber wissen das ich an dem tag
1. um 10 einen Termin hatte (Blitzer war 10:15)

Na, dann bist du doch aus dem Schneider. Hier greift auf jeden Fall § 51 StVO:

Zitat:

§ 51 Notstand

Ordnungswidrig handelt nicht, wer Geschwindigkeitsverstöße auf Grund dringender Termine begeht.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 1. Dezember 2016 um 22:01:45 Uhr:



Zitat:

@Marius1994 schrieb am 1. Dezember 2016 um 16:23:58 Uhr:


An der stelle an der es war sieht man einen kilometer weit voraus klar ist 42 zu viel
Kein pappenstiehl
Man sollte aber wissen das ich an dem tag
1. um 10 einen Termin hatte (Blitzer war 10:15)

Na, dann bist du doch aus dem Schneider. Hier greift auf jeden Fall § 51 StVO:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 1. Dezember 2016 um 22:01:45 Uhr:



Zitat:

§ 51 Notstand

Ordnungswidrig handelt nicht, wer Geschwindigkeitsverstöße auf Grund dringender Termine begeht.

Da fehlt aber

dringend!

😁

Dieses Argument (mit dem Termin) würde ich sofort in den Anhörungsbogen schreiben. Macht sich immer gut - die haben sonst manchmal Schwierigkeiten, den Vorsatz der Geschwindigkeitsüberschreitung nachzuweisen. Was allerdings bei 42 zu schnell ohnehin nahe liegt.

Und die Zeit über Weihnachten wird ohnehin ziemlich knapp. Jetzt hast du den Anhörungsbogen, da müsstest du deine "Täterschaft" einräumen, dann wird irgendwann ein Bußgeldbescheid erlassen. Sofort bezahlen und Schein abgeben, schon läuft die Frist.

Mit Anwalt wird das genauso klappen können. Da wird dann ein klärendes Gespräch geführt, dann weiß der schon, ob einer Verdopplung zugestimmt wird. Dann kommt ein begründendes Schreiben, warum du auch so dringend auf den Schein angewiesen bist, Ersttäter usw..

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. Dezember 2016 um 22:16:56 Uhr:


Dieses Argument (mit dem Termin) würde ich sofort in den Anhörungsbogen schreiben. Macht sich immer gut - die haben sonst manchmal Schwierigkeiten, den Vorsatz der Geschwindigkeitsüberschreitung nachzuweisen. Was allerdings bei 42 zu schnell ohnehin nahe liegt.

Und die Zeit über Weihnachten wird ohnehin ziemlich knapp. Jetzt hast du den Anhörungsbogen, da müsstest du deine "Täterschaft" einräumen, dann wird irgendwann ein Bußgeldbescheid erlassen. Sofort bezahlen und Schein abgeben, schon läuft die Frist.

Mit Anwalt wird das genauso klappen können. Da wird dann ein klärendes Gespräch geführt, dann weiß der schon, ob einer Verdopplung zugestimmt wird. Dann kommt ein begründendes Schreiben, warum du auch so dringend auf den Schein angewiesen bist, Ersttäter usw..

Was meinst du mit Verdopplung ?

Mir gehts halt darum hab fast 15 KM zur arbeit jeden tag und kein Kollegen der in der Nähe wohnt

Und laut Bußgeldkatalog beläuft sich die Strafe auf

160€
2 Punkte
Und ein Minat laufen

Was ich mich aber noch Frage war die Toleranz nichtmal 7km/h?

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3 km/h bis 100 km/h danach 3% (jeweils bei stehender Messung).

Zitat:

@Marius1994 schrieb am 1. Dezember 2016 um 15:12:15 Uhr:


Hier das besagte Foto

Reicht meiner Meinung nach locker um dich zu identifizieren, außer du hast einen Zwillingsbruder.

Zur Not geht das Ganze vor Gericht und wenn der Richter einen Gutachter einschaltet wird es Teuer und Dem reich das Bild ganz locker.

15 km? Na und ... zweieinhalb Wochen Urlaub und die restliche anderthalb Woche wirst du wohl mit dem ÖPNV hinkönnen, dich gegen paar €s fahren lassen oder mal das Fahrrad bemühen.

Zitat:

@Marius1994 schrieb am 1. Dezember 2016 um 16:23:58 Uhr:


Man sollte aber wissen das ich an dem tag

1. um 10 einen Termin hatte (Blitzer war 10:15)

Und ich eig nicht der generelle Raser bin

Klar schonmal davor geblitz worden dann aber sowas wie
80 in der 70er etc.

Das Erste würde ich nicht mal erwähnen geschweige den schreiben. Das ist die Steilvorlage, dir Vorsatz vorzuwerfen. Aus welchem du dich auf keinen Fall mehr rauswinden kannst.
Und da du schon mal geblitzt worden bist: Wie schnell warst da und wie lange ist das her ? Ich befürchte allerdings, dass es hier Essig ist, dass man mit einem erhöhten Bussgeld das Fahrverbot aussetzt.

Zitat:

@Marius1994 schrieb am 1. Dezember 2016 um 16:23:58 Uhr:


Bis wann muss man eig mitteilen das man seinen führerschein abgeben will
Weil über die Weihnachtszeit hab ich 2,5 wochen urlaub die restlichen Tage komm ich schon iwi zur Arbeit

Ich könnte mir vorstellen, dass bei normalem Verlauf die Zeit bis dahin (ich vermute Du wirst wie die meisten irgendwo ab Mitte KW51 Urlaub haben) aufgrund von Einspruchsfristen, Bearbeitungsdauer u.s.w. zu knapp wird bis die Sache rechtskräftig ist und Du dein Fahrverbot antreten kannst.
Aber was spricht dagegen, bei der Bußgeldstelle einfach mal nett zu fragen ob es aus den genannten Gründen möglich wäre?

Ich hatte 1999 oder 2000 (waren jedenfalls noch DM Zeiten) mal ein Fahrverbot von 1 Monat (Ortsende, beschleunigt, auf einmal hats bei knapp 90 geblitzt. Ich dachte mir noch "Hä?" und dann erst sah ich das Orts(ende)schlild.)

Das hat nach dem ganzen Anhörungsbrimborium sicherlich mehr als 4 Wochen gedauert, bis der eigentliche Bescheid kam.
Wenn Du nicht aktiv fragst wirds nichts vor Weihnachten behaupte ich.

Anwalt (wenn es unstrittig ist dass Du es warst) und Verdoppelung würde ich mir persönlich schenken. Ist schade ums Geld und 1 popeliger Monat hört den Schlag nicht.
Schlimmer als das Fahrverbot ist die Zeit vorher, in der man permanent denkt dass nun bald die Welt unter geht. Wenns soweit ist hat man sich nach drei, vier Tagen dran gewöhnt.

P.S. Dass Du es wegen eines Termins eilig hattest würde ich lieber nicht erwähnen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Dezember 2016 um 23:01:53 Uhr:


3 km/h bis 100 km/h danach 3% (jeweils bei stehender Messung).

Kommt auf's Meßverfahren an, Lichtschranke: 3%/3km/h, Radar/Kamera/Laserpistole: 5%/5km/h

Gruß Metalhead

@Marius1994: Verdopplung der Geldbuße gegen Verzicht auf's Fahrverbot. Dass du das nicht weißt, spricht eigentlich für dich.
Wenn du bisher nur mit 10 km/h zu viel auffällig wurdest, gibt das kein Problem. Das ist im Verwarnungsgeldbereich.

diese Art des Kuhandels klappt meist nicht. Es müsste dann schon eine handfeste Begründung her, warum man beruflich auf den FS angewiesen ist, vom Chef bescheinigt. Selbst dann darf man nicht zu viel verdienen, dann sagt einem nämlich der Richter, dass man sich problemlos für den Monat einen Fahrer anstellen könnte.

Und deshalb wartet man mit dem Kuhhandel nicht bis zur Verhandlung vor Gericht, sondern macht das mit der Bußgeldbehörde.

geht nicht überall

es hat schon einen sinn, warum es verkehrsanwälte gibt

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