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Geblitzt aber kein Beweisfoto mit kennzeichen was nun ???

BMW
Themenstarteram 3. Oktober 2010 um 13:03

Hallo !!!

Wurde vor gut 2,5 Monaten auf meinem Motorrad geblitzt und habe dann ein Schreiben erhalten wo ich nur angaben

zur Verkehrswidrigkeit machen soll (Kein Busgeldbescheid).

Jetzt die Frage was soll ich machen, weil es gibt zwei Beweisfotos auf dem Brief, wo man auf dem ersten mein Helm mit meinem Gesicht sieht, wobei mein Gesicht schwer erkannbar ist so gut wie garnicht, vielleicht ein Auge, da es ein ziemlich blasses Foto ist, und auf dem zweiten meine rechte Hand oder Handschuh auf dem Gasgriff mehr nicht. Kein Kennzeichen oder sonstiges.

!!! Wichtig !!! Zwar ohne Beweisfoto meines Kennzeichens haben sie trotzdem meine Addrese rausgekriegt und mein Kennzeichen, das auch schriftlich im Brief hinterlegt ist ??? Wie kommts ???

Soll ich die Angaben zur Verkehrswidrigkeit machen oder soll ich nichts machen ???

Danke für guten Rat

Beste Antwort im Thema

Naja, er wird halt auf seiner BMW geblitzt worden sein...

 

Zum Thema: Was gibts da zu überlegen? Gnadenlos leugen. Sie haben weder Kennzeichen noch ein genaues Foto. Sollten Sie doch ein Foto Deines Kennzeichens haben, könnten sie es Dir ja schicken, oder?

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Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass man auch zu seinen Fehlern stehen sollte, wenn man als mündiger Erwachsener am Straßenverkehr teilnimmt.

In diesem konkreten Fall gibt es vielleicht kein Foto von deinem Kennzeichen, aber du kannst nicht ausschließen, dass z.B. ein Polizist im Gebüsch saß und es aufgeschrieben hat. Andernfalls hätten sie dein Kennzeichen und darüber die Adresse kaum feststellen können. Für die Gesichtserkennung gibt es wohl relativ gute Verfahren, so dass auch ein schlechtes Foto u.U. sogar reicht. Auch deswegen dürftest du relativ wenig Chancen haben, da raus zu kommen. Du kannst das wahrscheinlich über Anwalt und Gericht prüfen lassen, aber das sind dann am Ende auch wieder deine Steuergelder, die dabei verbraucht werden. Am einfachsten wird es sein, du machst die Angaben und zahlst später den Bußgeldbescheid.

am 3. Oktober 2010 um 14:15

Zitat:

Original geschrieben von Biker88

Hallo !!!

Wurde vor gut 2,5 Monaten auf meinem Motorrad geblitzt und habe dann ein Schreiben erhalten wo ich nur angaben

zur Verkehrswidrigkeit machen soll (Kein Busgeldbescheid).

Jetzt die Frage was soll ich machen, weil es gibt zwei Beweisfotos auf dem Brief, wo man auf dem ersten mein Helm mit meinem Gesicht sieht, wobei mein Gesicht schwer erkannbar ist so gut wie garnicht, vielleicht ein Auge, da es ein ziemlich blasses Foto ist, und auf dem zweiten meine rechte Hand oder Handschuh auf dem Gasgriff mehr nicht. Kein Kennzeichen oder sonstiges.

!!! Wichtig !!! Zwar ohne Beweisfoto meines Kennzeichens haben sie trotzdem meine Addrese rausgekriegt und mein Kennzeichen, das auch schriftlich im Brief hinterlegt ist ??? Wie kommts ???

Soll ich die Angaben zur Verkehrswidrigkeit machen oder soll ich nichts machen ???

Danke für guten Rat

Hallo 88er

..vor etwa 7 Jahren habe ich die ersten 2äugigen Kameras im Siegerland gesehen..

Unter Umständen hat dich eine solche Kamera auch von hinten gepackt.

Nicht alle "Vollbilder" werden weitergegeben..es sollte auch reichen, wenn du weisst , dass du es bist ;o)

Ohne solche Beweisbilder hätte man dich kaum feststellen können.

Da man dir aber keinen 100% Bildbeweis vorgelegt hat kannst du versuchen über einen Rechtsbeistand

eben einen solchen zu verlangen.

Deinem Rechtsanwalt wird man dann schon mitteilen woran du persönlich erkannt wurdest..

Da du nicht aufgefordert wurdest mal eben 30.-€ zu zahlen..liest sich das so , als wärst du erheblich schneller gewesen ( Punktefeststellung .. hohes Busgeld)

Entweder du weisst genau, was du angerichtet hast gibst Auskunft und zahlst..oder gehst den Rechtsweg..weil es dir an Beweiskraft fehlt..am Ende scheints teuer zu werden..

:(

Ich würd das Ding bis zur Frist liegen lassen und denn auf den letzten Drücker abschicken.

Einfach nur auf kurvigen Strecken schneller fahren, auf der Geraden bin ich meist ganz lieb.

Obwohl meine Truppe schon eines besseren belehrt wurde.

Irgendwo im Sauerland inner 50er Begrenzung im kurvigen Wald, da kam plötzlich so ein Männlein aus dem Gebüsch.

Der Vordermann war, abzüglich Toleranz, 21 km/h zu schnell.

Wir anderen durften weiter, was in meinen Augen eigentlich quatsch ist.

Ich hätte mich jedenfalls gewehrt, denn der Lasermann muß schon Scharfschütze sein um ein Bike sicher zu lasern.

Charmante Linke zum Gruße

 

am 3. Oktober 2010 um 17:46

Hallo,

letztendlich werden die Behörden auf die folgende Weise vorgehen:

1. zunächst wird der Halter ermittelt: das wurde bereits erfolgreich durchgeführt, sonst hättest Du kein Anschreiben mit Foto erhalten.

2. als nächstes wird der Fahrer zum Tatzeitpunkt ermittelt. Wenn Du nun Angaben zum Verstoß machst, gibt Du dich als Fahrer zu erkennen und damit wäre dieser Punkt erledigt. Wenn Du nun keine Angaben machst oder das Motorrad zur fraglichen Zeit verliehen hättest - rein theoretisch natürlich- werden die Behörden eine Identifizierung vom Beweisfoto mit dem im Personalausweis hinterlegten Foto durchführen. Ich denke, daß sich ein Gutachter hierbei mit der Identifizierung schwer tun wird, da das Gesicht mit Helm in der Regel ganz anders als eines ohne Helm aussieht.

Es wird im Übrigen keine Identifizierung per Software durchgeführt, sondern rein manuell durch Vergleich der o.g. Fotos. Eine Software würde ohnehin kein verläßliche Aussage treffen , wenn ein Mensch mit der Identifizierung schon Schwierigkeiten hat!

3. Wenn Du es zu einem Gerichtsverfahren kommen läßt - hierbei brauchst Du auf jeden Fall eine VerkehrsrechtsschutzVS sonst wirds schnell sehr teuer- wird der Richter auf Grund der vorliegenden Gutachten entscheiden, ob Du der Fahrer zur fraglichen Zeit warst oder nicht. Auch wenn das Gutachten nicht eindeutig wäre- ebenfalls rein theoretisch-, könnte der Richter im Rahmen seines Ermessens entscheiden, daß Du der Fahrer warst.

4. In diesem Fall muß Du als Halter eine gute Erklärung haben, wer sonst mit dem Motorrad gefahren wäre, sonst hast Du wieder verloren. Der Halter ist nämlich verpflichtet darüber Auskunft zu geben, wer sonst noch mit dem Motorrad gefahren ist.

5. Hier käme jetzt die Erklärung, wer mit dem Motorrad gefahren wäre und welche Konsequenzen dieser zu fürchten hätte...

Viel Spaß mit den Behörden ...

Dieter

Kann jemand bitte erläutern, was dieses Thema:

1.

Im engeren Sinne....

oder

2.

Überhaupt mit BMW zu tun hat..........?

Naja, er wird halt auf seiner BMW geblitzt worden sein...

 

Zum Thema: Was gibts da zu überlegen? Gnadenlos leugen. Sie haben weder Kennzeichen noch ein genaues Foto. Sollten Sie doch ein Foto Deines Kennzeichens haben, könnten sie es Dir ja schicken, oder?

Zitat:

Original geschrieben von fdl1

Es wird im Übrigen keine Identifizierung per Software durchgeführt, sondern rein manuell durch Vergleich der o.g. Fotos. Eine Software würde ohnehin kein verläßliche Aussage treffen , wenn ein Mensch mit der Identifizierung schon Schwierigkeiten hat!

Ich bin kein Biometrieexperte, aber vermutlich hilft doch genau dann die Software am meisten, wenn der Mensch Probleme hat. Wenn es nicht funktionieren würde, würde man bei Polizei & Co. immer noch Karteikarten und Fotoalben wälzen. Die Vermessung bestimmter Gesichtsregionen und Auswertung bestimmter Merkmale (Symmetrie etc.) bekommt ein Mensch gar nicht ordentlich hin, wenn man eine Übereinstimmung nicht gleich auf den ersten Blick erkennt. Woher hast du die Info, dass keine Software verwendet wird?

Du solltest zunächst keine Angaben machen, sondern das Foto deines Kennzeichens anfordern, bzw. anfragen, wie sie die Fotos mit dir in Verbindung bringen. 

Das ist dein gutes Recht, unabhängig davon, ob du zu schnell unterwegs warst. 

Dann erst kannst du weitere Schritte planen. 

am 4. Oktober 2010 um 5:52

hallo lieber TE

Also zuest einmal steht auf dem Anhörungsbogen auch wieviel km/h

dir vorgewrofen werden.

dann steht auch ein Zeuge auf dem Zettel und das ist der freundliche Hr. Knipser - soll heißen der Herr hat dein Kennzeichen aufgeschrieben.

Als nächstes die Fotografie kann nur dann ausgewertet werden (biometrisch)

wenn mehrer Gesichtszüge erkennbar sind!

Auge ohne Nasenansatz das wird nix!

Was du aber auf alle Fälle machen solltest, wenn du dich weigern willst zu bezahlen:

Deine Kombi / Helm und Handschuhe bei einem Freund zu deponieren.

sonst haben sie dich auf diese weiße. (nicht das ich das gut heiße

aber, wenn ich hier schreibe will ich auch helfen)

Wichtig wäre wie das ganze ausgeht!

Darum meine Bitte Schreib wie das ganze ausgegangen ist!

gruß Alex

PS das mit der Laserpistole ist auch so eine Sache, wenn ich mit einem Pulk

also erster bis zum vierten keine 35m Abstand fahre; würde ich mich auch aufregen. die anderen könne auf gar keinen Fall mit belangt werden.

Hallo,

die Vorredner haben schon viel geschrieben. Nur noch einmal zur Bestätigung: es braucht keinen Bildbeweis. Es reicht völlig, wenn ein (!) Polizist Dein Kennzeichen aufgeschrieben hat. Aussage gegen Aussage gibt es sowieso nicht, der Polizist ist Zeuge und als solcher glaubwürdig. Wenn Du es bestreitest wird man Dein Motorrad anschauen und dann vermutlich erkennen, dass es die richtige Maschine ist. Du hast nur einen Ausschnitt des Fotos bekommen.

Eher ist die Frage, ob man Dich an Hand des Fotos auch als Fahrer identifizieren kann. Da sind Gerichtsgutachter aber ziemlich gut drin und vor allem sind sie teuer.

Grundsätzlich ist es so, dass Du nicht verpflichtet bist auf die Anhörung zu reagieren. Die kommt mit normaler Post - niemand kann den Zugang beweisen. Reagierst Du nicht, werden weitere Ermittlungen ausgelöst. Entweder meint man auf der Bußgeldstelle, dass Du der Fahrer warst, dann bekommst Du einen Bußgeldbescheid. Oder man kann niemanden erkennen, dann wird die Sache eingestellt.

Wenn man Dich fragt musst Du Dich nicht belasten. Du bist auch nach Ablauf von 2 Wochen nicht mehr verpflichtet, Dich zu erinnern, wer der Fahrer war. Wenn Du aber die Ermittlungen aktiv behinderst kann es sein, dass man Dir für alle Fahrzeuge, die auf Dich angemeldet sind, eine (gebührenpflichtige) Fahrtenbuchauflage erteilt.

Grüße

Kai

Themenstarteram 4. Oktober 2010 um 10:01

Alles klar Danke für die Tipps

Hab vergessen zu sagen das ich auf der Autobahn geknippst worden bin.

Genauer auf einer Baustelle, bei Tempo 60 bin ich laut Polizei 83 gefahren nach Toleranzabzug, also knapp über der 21ziger Grenze drüber. Deswegen die Fragen und nötigen Tipps, um hohe strafen zu vermeiden. Aber was solls, laut euren aussagen wenn ich keine grossen Probleme haben möchte, angaben machen und die Sache hinter sich lassen. Macht glaub ich 70 € und ein Punkt in Flens.

Nächste mal halt ein bissl langsamer !!!

DANKE nochmals

Zitat:

Original geschrieben von Jungbiker

Sie haben weder Kennzeichen noch ein genaues Foto.

so?!

wenn sie das kennzeichen nicht hätte, hätte der te wohl kaum einen brief bekommen! und das foto was der polizei vorliegt, ist gestochen scharf, also nicht davon ausgehen, nur weil der laserdrucker über den das schreiben lief in schlechter auflösung gedruckt hat (um zeit sowie toner zu sparen), das kein ebsseres foto vorhanden wäre...

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Eher ist die Frage, ob man Dich an Hand des Fotos auch als Fahrer identifizieren kann. Da sind Gerichtsgutachter aber ziemlich gut drin und vor allem sind sie teuer.

da braucht es keinen gutachter für...

da reicht es, wenn die polizei mit den fotos mal in der direkten nachbarschaft vom te nachhört, ob motorrad, helm sowie handschuhe "bekannt" wären....

Zitat:

Original geschrieben von Jungbiker

Sie haben weder Kennzeichen noch ein genaues Foto.

Natürlich haben sie das Kennzeichen. Sonst hätte der TE den Brief überhaupt nicht erhalten.

Genau so ist es. Und die "schlechten Bilder" die man Dir geschickt hat siehst Du dann vor Gericht in allerfeinster Auflösung. Herzlichen Glückwunsch.

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