Geblitzt aber kein Beweisfoto mit kennzeichen was nun ???

BMW

Hallo !!!
Wurde vor gut 2,5 Monaten auf meinem Motorrad geblitzt und habe dann ein Schreiben erhalten wo ich nur angaben
zur Verkehrswidrigkeit machen soll (Kein Busgeldbescheid).
Jetzt die Frage was soll ich machen, weil es gibt zwei Beweisfotos auf dem Brief, wo man auf dem ersten mein Helm mit meinem Gesicht sieht, wobei mein Gesicht schwer erkannbar ist so gut wie garnicht, vielleicht ein Auge, da es ein ziemlich blasses Foto ist, und auf dem zweiten meine rechte Hand oder Handschuh auf dem Gasgriff mehr nicht. Kein Kennzeichen oder sonstiges.
!!! Wichtig !!! Zwar ohne Beweisfoto meines Kennzeichens haben sie trotzdem meine Addrese rausgekriegt und mein Kennzeichen, das auch schriftlich im Brief hinterlegt ist ??? Wie kommts ???
Soll ich die Angaben zur Verkehrswidrigkeit machen oder soll ich nichts machen ???
Danke für guten Rat

Beste Antwort im Thema

Naja, er wird halt auf seiner BMW geblitzt worden sein...

Zum Thema: Was gibts da zu überlegen? Gnadenlos leugen. Sie haben weder Kennzeichen noch ein genaues Foto. Sollten Sie doch ein Foto Deines Kennzeichens haben, könnten sie es Dir ja schicken, oder?

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Falls man Dich auf dem Foto nicht eindeutug identifizieren kann reicht es anzugeben daß das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird und Du nicht weißt wer gefahren ist. Sonst keine Angaben machen. Dann wird irgendwann die Polizei kommen und Bilder vergleichen und wenn man Dich nicht erkennen kann wird nichts weiter passieren.

Ist nur die Frage ob sich das lohnt??? je nachdem wie groß die Überschreitung war!

Zitat:

Original geschrieben von Biker88


Aber was solls, laut euren aussagen wenn ich keine grossen Probleme haben möchte, angaben machen und die Sache hinter sich lassen. Macht glaub ich 70 € und ein Punkt in Flens.

ganz so würde ich das nicht sagen. Einen Anhörungsbogen beantworten kann man ja nur, wenn man ihn auch bekommen hat. Es ist daher generell eine probate Strategie, einfach abzuwarten, ob ein Bußgeldbescheid kommt. Kommt einer kannst Du immer noch zahlen. Wenn ein Polizist vorbeischaut, erstaunt gucken. Kommt kein Bußgeldbescheid ist es auch gut.

Grüße

Kai

Der TE hat doch schon geschrieben, dass ihm urplötzlich 😁 bewußt geworden ist, dass der ganze Aufwand, der hier vorgeschlagen wird, wegen 70 Euro und einem Punkt, nicht lohnt.

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala


Der TE hat doch schon geschrieben, dass ihm urplötzlich 😁 bewußt geworden ist, dass der ganze Aufwand, der hier vorgeschlagen wird, wegen 70 Euro und einem Punkt, nicht lohnt.

jetzt erkläre mir noch den Aufwand, einen Anhörungsbogen

nicht

zu beantworten? Zahlen kann man immer noch wenn der Bußgeldbescheid kommt.

Grüße

Kai

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Das ist eine tolle Logik. 🙄😛
Denn der Bußgeldbescheid kommt - wenn man den Anhörbogen nicht zurück schickt - so sicher wie das Amen in der Kirche.
Und dann hat man nur noch zwei Möglichkeiten:

1. Zahlen und Punkte schlucken
2. fristgerecht Widerspruch einlegen

Dann geht die Angelegenheit vor Gericht, der Zeuge derBußgeldbehörde wird geladen (und wenn er nur über die korrekte Aufstellung der Geschwindigkeitsmeßanlage gehört wird, denn vor Gericht gilt das gesprochene Wort); Du wirst geladen und das hohe Gericht wird anhand des ihm vorliegenden Materials entscheiden, ob Du als Fahrer eindeutig zu identifizieren bist.

Dumm ist nur, wenn dem so ist, wirds eben richtig teuer, denn nun kommen Zeugengebühren und Gerichtskosten dazu. Dann werden aus 70 Euro schnell 500.

Ich kann aber auch den Anhörbogen zurück schicken, in der Rubrik "Wird der Verstoß zugegeben" ein "Nein" ankreuzen und angeben, dass ich nicht sicher bin, ob ich es war, der an diesem Tag mit diesem Motorrad gefahren bin. Ich würde aber der Bußgeldstelle bei der Ermittlung des Bösewichts gerne helfen, doch dazu bräuchte ich Fotos, auf denen man den Fahrer auch erkennen kann.

So habe ich das in einem Fall (der nicht nur ein Verwarnungsgeld beinhaltete, sondern auch einen Punkt) vor Jahren gemacht und tatsächlich Abzüge (Thermodrucke) der Fotos bekommen (muss die Behörde nicht zwingend machen, aber das sitzen auch Menschen und wenn man freundlich ist...) Ich konnte mir kaum vorstellen, dass man mich mit Gesichtsmaske, heruntergelassenem Visier und zusätzlichem dunklen Halbvisier erkennen könnte.

Bis ich die Fotos gesehen habe.

Und unverzüglich bezahlt habe. 😁

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


Dumm ist nur, wenn dem so ist, wirds eben richtig teuer, denn nun kommen Zeugengebühren und Gerichtskosten dazu. Dann werden aus 70 Euro schnell 500.

So kann man aber auch demonstrieren, daß einem Geld nicht mehr wirklich wichtig ist, weil man einfach genug davon hat...😁

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


Das ist eine tolle Logik. 🙄😛
Denn der Bußgeldbescheid kommt - wenn man den Anhörbogen nicht zurück schickt - so sicher wie das Amen in der Kirche.

ist das so? Machen Bußgeldstellen keine Fehler? Kannst Du davon ausgehen, dass man dort alle Fristen einhält? Bist Du sicher, dass die Bußgeldstelle meint, den Verstoß beweisen zu können?

Niemand hat etwas von einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gesagt. Auch wenn eine Gerichtsverhandlung (ohne Zeugen) nur 47.- € kostet (minus der 23,50 Verwaltungskosten des Bußgeldbescheids). Und keine 430.- €.

Deiner Meinung nach ist gleich zahlen also besser als später zahlen. Welche Logik ist denn jetzt fehlerhaft?

Dein heldenhaftes Beispiel einer Einlassung auf dem Anhörungsbogen zeigt doch, wie erfolgreich Deine Strategie war. Hättest Du einfach auf den Anhörungsbogen nicht reagiert, hättest Du wenigstens diesen Aufwand gespart. Es ist meist wenig sinnvoll auf Anhörungsbögen zu reagieren. Kommt dann ein Bußgeldbescheid, kann man das immer noch überlegen.

Im Falle des TE (wie ich geschrieben habe) ist außer zahlen aber wenig Anderes sinnvoll.

Grüße

Kai

Ich bins nochmal Kollegen !!!
Danke für die Tipps hab aber jetzt endlich meine Anaben gemacht.
Zusätzlich bei denn Bemerkungen noch um ein Beweisfoto vom Kennzeichen gebeten und abgeschickt.
Woche später Brief erhalten: Einstellungsmitteilung - Das Ordnungswidrigkeit eingeleitete Verfahren eingestellt.
Hab nochmal Glück gehabt aber Dank für alle :-)

Wer rasen kann der kann auch zahlen. Steh dazu, zahl die Zeche und belaste keine anderen damit :-)

Zitat:

Original geschrieben von der-kobold


Wer rasen kann der kann auch zahlen. Steh dazu, zahl die Zeche und belaste keine anderen damit :-)

finde ich auch.

freiwillig - nach Einstellung des Verfahrens.

😮

Gruß
Marc

Es bleibt zu befürchten, daß der Täter nach der Einstellung nicht wirklich etwas aus dem Vorfall gelernt hat...

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