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Geblitzt, aber ich bezweifle das ich so schnell war...

hallo,
hab ein anhörungsbogen bekommen weil ich geblitzt worden bin.36km/h innerhalb geschl. ortschaft.
ich war auch zu schnell das gebe ich zu. aber ich achte eigentlich darauf das ich
wenn ich in eine ortschaft komme schon nicht schneller als 75 bin und abzügl der toleranz noch wneiger drauf habe... ich meine ich kann es nicht beschwören, ich kann es
mir abe rnicht vorstellen das ich so schnell war. hab ich überhaupt eine möglichkeit,oder
muss ich das hinnehmen ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von codyallen


ach harry999 dann bist du wohl einer von denen die schon 200 m vor einem ortsschild die 40km/h erreicht hat :-)

wenn du meinst ...

ich hab auch ne klorolle und nen wackeldackel auf der nicht vorhandenen hutablage.

wenn du mich anpinkelst , uebernimm auch bitte die reinigung , danke.

Harry

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Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC


Messfehler können vorkommen und sind auch schon vorgekommen, daher möchte er sich informieren in wie Weit man das "nachprüfen" kann. Finde ich legitim.

Ist es ja auch - ebenso legitim ist es aber doch auch, einen kleinen Kommentar dazu abzugeben, der über das übliche Schulterklopfen und "wir verstehen uns" hinaus geht.

Muß sich deshalb halb MT darüber aufregen?

Nu aber genug dazu von meiner Stelle...🙂

~

PS. Ich fahre auch gern 10-20 drüber - über Richtgeschwindkeit auf der BAB 😉

wie man sieht fahre viele schneller als erlaubt... was aber nicht heißt das man ständig 20 oder so drüber fährt, es gibt da nämlich so tabuzonen, wie schulen, wohngebiete etc. , und es ist doch schon allseits bekannt, das der staat gerne dort blitzt wo es viel zum kassieren gibt. bei uns kenne ich auf anhieb 3 stellen wo die gerne stehen.

bei solchen unsicherheit wie beim TE, wo auch noch ein fahrverbot droht, würde ich dennoch bei vorhandener rechtschutz den anwalt aufsuchen, der kann da was vielleicht bewegen.

alerdings was ich nicht mag, das wenn leute bei jedem verstoß zum alwalt rennen, weil sie keinen Ar*** in der hose haben, und diese strafe hinnehmen. ich würde auch den anwalt aufsuchen, wenn man mich blitzen würde, und es mir sehr suspekt vorkommt, da es nicht zu meinem fahrstill passt. bspl. 50er zone geblitzt mit etwa 20 zuviel, der bescheid sage aber das ich 40 zuviel unterwegs war.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle



Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC


Messfehler können vorkommen und sind auch schon vorgekommen, daher möchte er sich informieren in wie Weit man das "nachprüfen" kann. Finde ich legitim.
Ist es ja auch - ebenso legitim ist es aber doch auch, einen kleinen Kommentar dazu abzugeben, der über das übliche Schulterklopfen und "wir verstehen uns" hinaus geht.

Muß sich deshalb halb MT darüber aufregen?

Nu aber genug dazu von meiner Stelle...🙂

~

PS. Ich fahre auch gern 10-20 drüber - über Richtgeschwindkeit auf der BAB 😉

Nein, das ist meiner Meinung nach nicht legitim. Der TE ist sich ja über sein Fehlverhalten im klaren und streitet auch nicht ab das er zu schnell war. Warum man dann noch die Leute "belehren" muss/will - typisch deutsch fällt mir dazu nur ein.

Mal ehrlich, wer fährt denn z.B. auf einer vierspurigen Hauptverkehrsstraße innerorts genau 50? Das tut bei uns nichtmal die Polizei... Ich passe meine Geschwindigkeit den Umständen und den anderen Fahrzeugen an, sodass ich im Verkehr mitschwimme.

P.S.: Richtgeschwindigkeit? Das ist doch die die ich, wenn es die Umstände zulassen, um rund 120km/h überschreite?😕 😉

@ Neckarwelle + eminem7905:

Vielen Dank für die Blumen, da werd ich ja glatt rot vor Scham 😁

Ich fahre übrigens auch fast immer bis 20 km/h zu schnell (außer bei uns vor dem Kinderspielplatz und an vergleichbaren Orten). Ein Verwarngeld kann ich mir noch leisten, alles darüber ist mir persönlich zu teuer. Wenn ich dann mal erwischt werde, sehe ich das aber sportlich und zahle ohne Murren.

Zitat:

Original geschrieben von K080907


Damit kann man aber nur unwissende Journalisten beeindrucken, in der juristischen Praxis sind all diese Fehler bereits geprüft und widerlegt worden.

Hast Du dafür ´ne Quelle?

Mit einer Quelle kann ich auf die Schnelle nicht dienen.

Aber denken wir mal logisch:
Bevor ein Meßgerät auf den Markt kommt, braucht es eine Zulassung. Die erhält es z.B. von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt Braunschweig und Berlin (PTB). Im Rahmen dieses Prüfungsverfahrens werden Geräte, die bauartbedingt fehlerbehaftet sind, aussortiert.

Bekommt ein neues Gerät bei der PTB seine Zulassung, dauert es sicher nicht lange, bis die ersten Verfahren bei den Bußgeldrichtern der Amtsgerichte und nachfolgend bei den Bußgeldsenaten der Oberlandesgerichte auflaufen. Sofern die Gerichte Anhaltspunkte für Meßfehler sehen, werden diese geprüft - durch Einholung von Sachverständigengutachten oder ergänzende Stellungnahmen der PTB.

(Beispiel: OLG Braunschweig, Beschluss 2 Ss (B) 38/04 vom 02.08.2006:
"Da in der Rechtsprechung bislang nicht entschieden worden ist, bei welchen Rotlichtüberwachungsanlagen welche Toleranzen zu berücksichtigen sind, hat der Senat den vorliegenden Fall zum Anlass genommen, von der PhysikalischTechnischen Bundesanstalt Braunschweig und Berlin (PTB), die für die Zulassung aller in Deutschland zur Eichung zugelassenen Rotlichtüberwachungsanlagen und kombinierten Rotlicht und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen zuständig ist, hierüber entsprechende Auskünfte einzuholen. Dies hat zu folgenden Ergebnissen geführt: ..."😉

Irgendwann kommen dann die von unseren "Sachverständigen" gefundenen vermeintlichen Meßfehler. Auch da werden zunächst die Gerichte eigene Sachverständigengutachten in Auftrag geben.

In einer vielbeachteten (und genausoviel mißverstandenen) Entscheidung hat das OLG Hamm (Beschluß vom 17.06.2004, 3 Ss OWi 315/04) ausgeführt: 
"Bei dem Verkehrsradargerät Traffipax „speedophot“ besteht wie bei allen Radarmessverfahren das Risiko von Reflektions-Fehlmessungen, wenn die Radarstrahlen von Flächen, insbesondere Metall und z.T. auch von Betonflächen, reflektiert werden (vgl. Klaus-Peter Becker, Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr, 2. Aufl., 2.1.1.2. (Seite 60)). Auch besteht das Risiko von Reflektionsmöglichkeiten, wenn gegenüber dem Aufstellungsort des Radargerätes sich ein Gegenstand, z.B. eine Gebäudemauer oder eine Mauerpartie befindet, welche senkrecht zu der vom Fahrzeug reflektierten Strahlung verläuft (Becker, a.a.O.). Das Radargerät Traffipax „speedophot“ gilt wegen seiner hohen Sendefrequenz gegen Reflektionen des Radarstrahls an Reflektoren als anfällig. Bei der Wahl des Aufstellortes wird deshalb empfohlen darauf zu achten, dass sich im wirksamen Strahlungsbereich der Antenne kein großflächiger Reflektor befindet (Becker, a.a.O., 2.1.2.6. (Seite 90); Beck-Löhle, Fehlerquellen bei polizeilichen Messverfahren, 6. Aufl., 2.4.4., Seite 30 zu Traffipax-speedophot; Ludovisy (Hrsg.), Praxis des Straßenverkehrsrechts, 2. überarb. Aufl., Teil 8 Randnummern 29 ff., 116). "

Wie unschwer zu sehen, zitierte das OLG Hamm nur die Fehlerquelle aus den Büchern der Sachverständigen. Eine Entscheidung über das Vorliegen eines Meßfehlers traf das OLG aber nicht, sondern verwies das Verfahren wegen Verfahrensfehlern zurück an das erstinstanzliche AG Gütersloh, das weitere Beweise (Sachverständigengutachten) erheben sollte.

Was nun das AG Gütersloh mit der Sache gemacht hat, weiß ich auch nicht. Sollten aber regelmäßig die gerichtlich bestellten Sachverständigen zu dem Ergebnis kommen, dass bei bestimmten Geräten oder zumindest bestimmten Aufstellarten Fehlmessungen vorkommen, werden diese Geräte schnell aus dem Verkehr gezogen/ nicht mehr so aufgestellt. Wenn die gerichtlich bestellten Sachverständigen dagegen mehrmals Meßfehler ausgeschlossen haben, holen die Gerichte keine weiteren Gutachten mehr ein, da das Nichtvorliegen des Behaupteten Messfehlers dann gerichtsbekannt ist.

Bei der Unmenge von Bußgeldverfahren, die jedes Jahr in Deutschland geführt werden, und bei denen es zum Großteil (m.E. ca. 75 Prozent) immer um Geschwindigkeitsüberschreitungen geht, sind diese "Meßfehler" schnell geprüft. Es gibt ja auch nur etwa ein Dutzend gebräuchliche Meßgeräte. Nach 3 Monaten Tätigkeit hat ein Bußgeldrichter wirklich jedes denkbare Argument betreffend eventuelle Meßfehler schon gehört und geprüft. Dann kennt er von den Kalibrier- und Meßfotos jede Meßstelle in seinem Gerichtsbezirk so genau, dass er sie täuschend echt nachzeichnen könnte.  Und wenn der 26ste Anwalt behauptet, das Verkehrsschild am rechten Bildrand hätte eine Knickstrahlrefelktion verursacht, was die gerichtlichen Sachverständigen schon 3 mal widerlegt haben, geht der Richter dem wirklich nicht mehr nach.

Deswegen: Was es bei den etablierten Geräten an Meßfehlern geben kann, ist in der juristischen Praxis ausdiskutiert. Interessant ist nur die Fehlerquelle "Mensch", die macht tatsächlich immer wieder die gleichen bekannten Fehler...

Hab hier auch schon so nen Post zum Thema Laser abgeben. Da ists genau so. Der "Sachverständige" Herr Dr. Löhle hat wie bereits erwähnt wurde ein Buch geschrieben. Da drin hat er in so manchem angeblichen Fehler derart falsch dargestellt, dass einige Firmen ihn dazu verklagen mussten, die Fehler wieder aus dem Buch (in der 2. Aufglage) wegzulassen. Das Problem ist nur, dass manche Anwälte oder auch vielleicht Richter die möglichen Fehler der 1. Fassung noch zitieren, da sie halt diese im Schrank liegen haben. Das mittlerweile so manches auch an den Geräten geändert wurde, wird da oft vergessen.

Ich kann übrigens auch keine Quelle nennen, aber bei meiner Laser-Schulung wurden durch die Dozenten so manche Dinge aus dem Buch des Herrn Löhle oder diverse "Gutachten" anderer eindeutig entkräftet. Sie hatten teilweise Material (Viedeos, Präsentationen, Gutachten) von den Herstellerfirmen usw. dabei, die so manches (auch für den Leiehen nachvollziehbar) als absoluten Stuss widerlegten.

Da merkte man, dass vor Jahren so manche Argumente aus irgendeiner mathematischen Theorie heraus behauptet wurden. Sie waren zwar irgendwo in der Theorie (für den Leihen, also auch mich) nachvollziehbar, aber wenn man sich dann die Test in der PRAXIS der PTB oder des Herstellers Riegl zusammen mit anderen "neutralen" Gutachtern anschaut (nachgewiesen/veranschaulicht auch durch Aufnahmen, Videos, Infrarot, und was weiß ich alles), denkt man, dass vieles aus der Theorie heraus einfach mal so in den Raum geschmissen wurde bei einer Verhandlung, nach dem Motto: "Vielleicht glaubts uns ja der Richter".

So kan auch der ADAC zu dem Ergebnis, dass sich der durch Herrn Dr. Löhle über Jahre hinweg behauptete "Stufeneffekt" bei Lasergeräten in keinem einzigen Test in der Praxis beweisen lassen konnte.

Und der Stufeneffekt war sicher mit maßgebend bei so manch einem Urteil, dass der Laser angezweifelt wurde. Was das ist brauch ich jetzt glaub nicht zu erklären, das geht zu lange. Nur so viel: Es würde zu falschen Messungen führen und die falsche Geschwindigkeit wiedergeben.

Nein, du musst garnichts hinnehmen. Hast du einen Rechtsschutz, schalt einen Anwalt ein. Hast du keinen, sprich mit einem Anwalt und frag den wie die Chnacen stehen. Wenn du dir recht sicher bist, dann könnte das Geräte vielleicht nicht gewartet oder defekt sein...

Zitat:

Original geschrieben von Tianichte


Nein, du musst garnichts hinnehmen.

Hat es sich nach über 5 Jahren immer noch nicht geklärt. 😰 😕

Sind wir auf einen uralten Aprilscherz hereingefallen?😰

Gruß Flinx, immer noch hustend wegen der großen Menge Staub

Manche Leute haben doch echt Langeweile, sie stöbern im MT Keller rum melden sich extra an und der erste Post ist gleich ein Klugscheißer Beitrag.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Manche Leute haben doch echt Langeweile, sie stöbern im MT Keller rum melden sich extra an und der erste Post ist gleich ein Klugscheißer Beitrag.

Nun sei mal nicht so hart, es kann einfach auch Unerfahrenheit sein.

Wir wollen mal den neuen user nicht gleich vergraulen.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Manche Leute haben doch echt Langeweile, sie stöbern im MT Keller rum melden sich extra an und der erste Post ist gleich ein Klugscheißer Beitrag.

Manche melden sich doch extra für *solche* Beiträge erst bei MT an. So empfinde ich es zumindest langsam.

Womit wir diesen Thread auch wieder zur Ruhe betten...der Rat mag gut gemeint sein, dürfte dem TE nach dieser Zeit aber wohl kaum nutzen...

Gruß Tecci
MT-Moderation

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