Gebe Auto in Zahlung! Vertrag?

VW Touran 1 (1T)

Hallo Zusammen,

am Donnerstag ist es soweit, wir werden in WOB unseren Touran abholen.

Vorher "muss" ich allerdings unser bisheriges Fahrzeug beim Händler abgeben, er hat ihn in Zahlung genommen.

Ich möchte, dass alles korrekt vonstatten geht und daher stelle ich mir die Frage, muss auch ich einen Vertrag aufsetzten?

Ich werde alle Rechnungen für Reparaturen und Inspektionen abgeben, muss bzw. sollte ich mir das quitieren lassen?

Ich möchte nicht, das der Händler mich im nachhinein für irgendwas in Rechenschaft zieht!

Wie habt ihr das gemacht?

Wie sieht es eigentlich mit der Gewährleistung zwischen einer juristischen und einer privaten Person aus? Muss ich die Gewährleistung ausschliessen?

DANKE für die zahlreichen Antworten... 🙂

12 Antworten

Mein Händler hatte damals ein Gebrauchtwagen-Ankaufsformular, welches wohl direkt von VW kam.
Das wurde ausgefüllt und die 2 kleinen Mängel (Kratzer und verschlissene Bremsen) dort aufgenommen. Gewährleistung brauchst Du als privatperson keine zu geben. Auch als Gewerbetreibender (sprich Selbstständiger) entfällt die Gewährleistungspflicht von einem Jahr, wenn Du wieder an einen Gewerbetreibenden verkaufst.

Da du eine Privatperson bist brauchst du keine Angst vor Gewährleistungs- oder ähnlichen Ansprüchen haben! Es sei denn du hast einen Schaden oder die Änderung des Kilometerstandes verschwiegen!
Sobald der Vertrag unterschrieben ist und der Händler das Auto in Empfang genommen hat, bist du raus und bist auch deine Ängste los!

Re: Gebe Auto in Zahlung! Vertrag?

Zitat:

Original geschrieben von Shoemaker


Wie sieht es eigentlich mit der Gewährleistung zwischen einer juristischen und einer privaten Person aus? Muss ich die Gewährleistung ausschliessen?

Vorsicht! Grundsätzlich bestehen auch bei einem Verkauf von einem "Verbraucher" an einen "Unternehmer" Gewährleistungsansprüche... Als "Verbraucher" hast Du aber - anders als im umgekehrten Fall - die Möglichkeit die Gewährleistung vertraglich auszuschließen...

Re: Re: Gebe Auto in Zahlung! Vertrag?

Zitat:

Original geschrieben von ass1973


Vorsicht! Grundsätzlich bestehen auch bei einem Verkauf von einem "Verbraucher" an einen "Unternehmer" Gewährleistungsansprüche... Als "Verbraucher" hast Du aber - anders als im umgekehrten Fall - die Möglichkeit die Gewährleistung vertraglich auszuschließen...

aber diese gewährleistungsfrist von verbraucher an unternehmer, gilt doch nur 8 wochen, oder? und nach 4 wochen ist schon die beweislastumkehr.

aber grundsätzlich ist der autohändler in den augen des gesetzes der "fachmann" ... es ist sehr schwer, gegen einen verbraucher rechtlich vorzugehen.

wir hatten mal einen fall (verschwiegener unfallschaden) ... aus einem schreiben des gegnerischen rechtsanwaltes ging hervor "man hätte bei der bewertung jederzeit die lackdicke messen können" ... das war's dann. wir konnten keine weiteren schritte einleiten.

das gesetz schützt immer den verbraucher.

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Re: Gebe Auto in Zahlung! Vertrag?

Zitat:

Original geschrieben von Shoemaker


Hallo Zusammen,

am Donnerstag ist es soweit, wir werden in WOB unseren Touran abholen.

Vorher "muss" ich allerdings unser bisheriges Fahrzeug beim Händler abgeben, er hat ihn in Zahlung genommen.

Ich möchte, dass alles korrekt vonstatten geht und daher stelle ich mir die Frage, muss auch ich einen Vertrag aufsetzten?

Ich werde alle Rechnungen für Reparaturen und Inspektionen abgeben, muss bzw. sollte ich mir das quitieren lassen?

Ich möchte nicht, das der Händler mich im nachhinein für irgendwas in Rechenschaft zieht!

Wie habt ihr das gemacht?

Wie sieht es eigentlich mit der Gewährleistung zwischen einer juristischen und einer privaten Person aus? Muss ich die Gewährleistung ausschliessen?

DANKE für die zahlreichen Antworten... 🙂

der händler macht mit dir einen ankaufvertrag ... dort sollten alle wichtigen sachen aufgeführt sein, die du mit in zahlung gibst (2 schlüssel, schein, brief) ... protokolle von werkstattbesuchen sind nicht so wichtig, hat der händler ja alles im system.

wichtig ist aber: wenn der händler schäden aufführt, sollten diese auch "genau" aufgeführt werden ... nicht einfach nur "kratzer links", sondern "kratzer fahrertüre, 20 cm lang, keine schäden in der grundierung" ... na ja, ich wills nicht übertreiben ... aber der händler hat hernach weniger die möglichkeit, einen kompletten seitenschaden geltend zu machen.

die gewährleistungspflicht kann mal laut einem neuen rechtsurteil nicht komplett ausschließen, aber verkürzen. allerdings weiß ich nicht genau, in wie weit man das von verbraucher zu unternehmer verkürzen kann.

Re: Re: Re: Gebe Auto in Zahlung! Vertrag?

Zitat:

Original geschrieben von WV-Verkäufer


aber diese gewährleistungsfrist von verbraucher an unternehmer, gilt doch nur 8 wochen, oder? und nach 4 wochen ist schon die beweislastumkehr.

 

Nein. Grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistungsfrist bei Kfz(438 Abs.1 Nr.3 BGB). Der Verbraucher (Privatmann) kann sie gegenüber Dritten (Händler oder Privatmann) völlig ausschließen...

Der Händler kann Sie bei einem Kauf an einen Verbraucher bei gebrauchten Kfz max. auf 1 Jahr verkürzen. Bei neuen Kfz nicht.

Die Beweislastumkehr gilt nur beim Verkauf eines Händlers an einen Verbraucher. Dann wird innerhalb der ersten 6 Monate vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Kaufsache vorhanden war. Der Händler hat aber die Möglichkeit die Vermutung zu widerlegen.

Re: Re: Re: Re: Gebe Auto in Zahlung! Vertrag?

Zitat:

Original geschrieben von ass1973


Nein. Grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistungsfrist bei Kfz(438 Abs.1 Nr.3 BGB). Der Verbraucher (Privatmann) kann sie gegenüber Dritten (Händler oder Privatmann) völlig ausschließen...
Der Händler kann Sie bei einem Kauf an einen Verbraucher bei gebrauchten Kfz max. auf 1 Jahr verkürzen. Bei neuen Kfz nicht.
Die Beweislastumkehr gilt nur beim Verkauf eines Händlers an einen Verbraucher. Dann wird innerhalb der ersten 6 Monate vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Kaufsache vorhanden war. Der Händler hat aber die Möglichkeit die Vermutung zu widerlegen.

so, jetzt glaub ich, hab ich das auch mal richtig verstanden. diese neue regelung gibt es ja erst sein 1.1. diesen jahres (das mit der verkürzung).

aber von privat zu privat gab es doch mal das mit den 8 wochen, oder?

danke für die ausführliche info :-)

Re: Re: Re: Re: Re: Gebe Auto in Zahlung! Vertrag?

Zitat:

Original geschrieben von WV-Verkäufer


so, jetzt glaub ich, hab ich das auch mal richtig verstanden. diese neue regelung gibt es ja erst sein 1.1. diesen jahres (das mit der verkürzung).

aber von privat zu privat gab es doch mal das mit den 8 wochen, oder?

danke für die ausführliche info :-)

Die "neuen" Gewährleistungregelungen gelten bereits seit dem 1.1.2002...

Eine gesetzliche 8-Wochen-Frist gab es nie. Kann aber sein, dass die Rechtsprechung in bestimmten Fällen im Rahmen eines Zeitraums von 8 Wochen eine Vermutung für das Vorhandensein eines Mangels bei Gefahrübergang angenommen hat. Ist mir allerdings nicht bekannt.

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gebe Auto in Zahlung! Vertrag?

Zitat:

Original geschrieben von ass1973


Die "neuen" Gewährleistungregelungen gelten bereits seit dem 1.1.2002...
Eine gesetzliche 8-Wochen-Frist gab es nie. Kann aber sein, dass die Rechtsprechung in bestimmten Fällen im Rahmen eines Zeitraums von 8 Wochen eine Vermutung für das Vorhandensein eines Mangels bei Gefahrübergang angenommen hat. Ist mir allerdings nicht bekannt.

seit 1.1. hat sich aber auch was geändert ... wir müssen jetzt immer bei jedem vertrag ein zusätzliches blatt unterschreiben lassen (vom kunden), wo er mit seiner unterschrift mit einer gewährleistungsverkürzung auf 12 monate einverstanden ist ... das gab es vor dem 1.1. nicht.

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gebe Auto in Zahlung! Vertrag?

Zitat:

Original geschrieben von WV-Verkäufer


seit 1.1. hat sich aber auch was geändert ... wir müssen jetzt immer bei jedem vertrag ein zusätzliches blatt unterschreiben lassen (vom kunden), wo er mit seiner unterschrift mit einer gewährleistungsverkürzung auf 12 monate einverstanden ist ... das gab es vor dem 1.1. nicht.

Ist mir nicht bekannt. Kann sein, dass das nur zur Sicherheit des Händlers dafür dient, dass der Verbraucher ausdrücklich auf die für ihne negative Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften hingewiesen wurde. Damit kann sich der Verbraucher nachher nicht darauf berufen, er sei durch die Verkürzung der Gewährleistungsfrist z.B. im Rahmen einer Vertragsklausel überrascht worden...

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gebe Auto in Zahlung! Vertrag?

Zitat:

Original geschrieben von ass1973


Ist mir nicht bekannt. Kann sein, dass das nur zur Sicherheit des Händlers dafür dient, dass der Verbraucher ausdrücklich auf die für ihne negative Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften hingewiesen wurde. Damit kann sich der Verbraucher nachher nicht darauf berufen, er sei durch die Verkürzung der Gewährleistungsfrist z.B. im Rahmen einer Vertragsklausel überrascht worden...

wurde durch die kfz-innung am 16.12.06 bekanntgegeben.

bei mir gab es damals auch ein Ankaufformular. Da mußte ich mich um nichts kümmern. Eingetragen wurde dort alles was bei der Begutachtung (Schätzung) festgestellt wurde. Dazu war das Fahrzeug einen Tag lang zum Gutachten in der Werkstatt. Ich nutzte diesen Tag zur ausgiebigen Probefahrt.

Sofern du keine Unfallschäden verschweigst brauchst Du Dir bestimmt keine Gedanken machen. Verschleiß etc. sollte bei diesem Gutachten zu erkennen gewesen sein. Das sagt mir mein (laienhaftes) Rechtsverständnis.

Gruß
tomtom

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