Gasherd selber Schrauben
Hallo zusammen,
Ich bin absoluter Neuling was Wohnwagen angeht.
Ich habe mir einen gebrauchten Wohnwagen gekauft. Leider ist dort ein Regler für den Gasherd sehr schwergängig. Das müsste für die anstehende Gasprüfung beseitigt werden.
Nun zu meiner Frage.
Wie ist die rechtliche Grundlage.
Darf ich den Regler an der Gas Anlage selber auseineinderbauen und reparieren oder dürfen das nur Personen mit einer bestimmten Fortbildung?
Mfg
63 Antworten
[Provokation entfernt, NoGolf, MT-Team]
Durch das gewollte hineindrücken setze ich wissentlich eine Sicherheitsfunktion außer Betrieb. Wenn diese Funktion gestört ist kann es zu einem ungewollten Gasaustritt kommen. Es bildet sich ein zündfähiges Gasgemisch im Wohnwagen was ich zu Beispiel durch Licht anschalten zur Zündung bringe. Da möchte ich dann nicht in der Nähe sein.
Und wahrscheinlich hat man dann zum Letzten mal am falschen Ende gespart.
So ein Teil gehört ausgetauscht. Und nach dem Regelwerk des DVGW darf man diese Arbeiten nicht durchführen.
Gruß Volker
Zitat:
@roomster5 schrieb am 31. Dezember 2018 um 02:48:17 Uhr:
[Provokation entfernt, NoGolf, MT-Team]
Durch das gewollte hineindrücken setze ich wissentlich eine Sicherheitsfunktion außer Betrieb. Wenn diese Funktion gestört ist, kann es zu einem ungewollten Gasaustritt kommen.
Wie war das mit dem Denken? Diese Funktion nennt sich Zündsicherung
und da tritt Gas nur aus dem Brenner aus.
Zitat:
@roomster5 schrieb am 31. Dezember 2018 um 02:48:17 Uhr:
So ein Teil gehört ausgetauscht.
Da es ja nur etwas klemmen soll, würde ich es auch erstmal mit einem
Rostlöserspray, wie WD40 versuchen, wie andere auch schon schrieben.
Zitat:
@roomster5 schrieb am 31. Dezember 2018 um 02:48:17 Uhr:
Und nach dem Regelwerk des DVGW darf man diese Arbeiten nicht durchführen.
Das Regelwerk betrifft nur Gewerbetreibende. Privat langt Sachkenntnis.
Vielleicht wegen dieser Einleitung zum Regelwerk: [Es ist daher Pflichtlektüre für alle, die sich professionell mit den Themen Gas und Wasser befassen: Hierzu zählen unter anderem Unternehmen, Berater, Ingenieure oder Gesundheitsämter.]?
Mit anderen Worten dürfte die gewerbsmäßige (aka professionell) Arbeit an solchen Anlagen gemeint sein.
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Auf der anderen Seite sähe ich es nicht gerne, wenn mein gänzlich unerfahrener Nachbar an seiner Gasanlage ohne anschließende Prüfung durch einen Fachmann rumschraubte. 😰
Frohes neues Jahr wünsche ich.
@Franjo001
Da magst Du Recht haben. Aber auf dem Platz wirst Du das im Zweifelsfall nie wissen, ob jemand selbst an der Anlage geschraubt hat. Und nun?
Und was ist mit den ganzen Gasgeräten,
die im Garten oder im Vorzelt benutzt werden?
Oder die Gasherde, die noch in vielen Altbauten stehen?
Wer überprüft die? Keiner!
Also, mal keine übertriebene Hysterie.
OT
Letztlich ist es doch so, dass jeder für sich selbst entscheiden "muss", ob er sich eine Tätigkeit zutraut.
Diese Diskussion zeigt mir nur wieder, dass es immer verschiedene Meinungen geben wird. Ich finde es nur schwierig, dass oft versucht wird, die eigene Sichtweise als die einzig wahre durchzusetzen.
Damit spreche ich jetzt ausdrücklich niemanden in diesem Thread an. Da kann man jeden beliebigen nehmen, wo nach Tipps gefragt wird; z. B. in dem nach einem Zugfahrzeug.
/OT
Zitat:
Also, mal keine übertriebene Hysterie.
So ist es.
Diese Welle wo der Knopf drauf steckt die reingedrückt werden muß sitzt gerne etwas fest.
Das ist nur Schmutz was da drinn ist.
Einspühen und bewegen hilft zu 99%
Ich habe mir auch ein neues Schaltventil gekauft weil mein Knopf nicht mehr zurück kam.
Habe dann auf anraten meines Händlers erstmal eingesprüht.
Und das neue Ventil liegt jetzt in der Grabbelkiste 😉
Sicherheit von Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und
Wohnmobilen
Fehler oder Mängel an Flüssiggasanlagen in Wohnanhängern oder Wohnmobilen
gefährden Menschenleben und Sachwerte.
Zur Vorbeugung sind deshalb in den Technischen Regeln für Flüssiggasanlagen
(TRF) Vorschriften erlassen worden, die wir Ihnen folgend erläutern.
1. Einbauten und Änderungen an der Gasanlage dürfen nur von Fachkundigen
durchgeführt werden. Flüssiggas-Anlagen sind vor der ersten
Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen, z.B. des TÜV, zu überprüfen.
Nach Ablauf von jeweils 2 Jahren ist die Gasanlage erneut zu prüfen.
Auch Regler und Abgasabführungen müssen geprüft werden. Verantwortlich
für die Veranlassung der Überprüfung ist der Betreiber des Fahrzeugs.
Wer jetzt immer noch nicht begreift und/ oder nach Ausreden sucht dem ist nicht zu helfen.
Gruß Volker
Zitat:
@roomster5 schrieb am 1. Januar 2019 um 20:11:13 Uhr:
Wer jetzt immer noch nicht begreift und/ oder nach Ausreden sucht dem ist nicht zu helfen.
Dir scheinbar auch nicht.
Denn dein Text gilt nur für Wohnmobile.
Bei Wohnwagen gibt es aber
keineGasprüfungs-Pflicht.