gasflaschen
hallo,meine frage ist:
beim wohnmobil darf ich mit gasflaschen rumfahren und die amatur ist angeschlossen oder muss die ab und die rote kappe drauf?
wenn die amatur dranbleiben darf, darf man waehrend der fahrt dann den hahn aufdrehen und die geraete mit gas betreiben,wie kuehlschrank und heizung?
16 Antworten
Also wenn es bei den Flaschen genauso ist wie bei LPG dann kannst die Amatur dranlassen.
Solltest aber mal bei der Werkstatt anrufen in der Du die Gasabnahme machen lässt.
Da ich meine Küche mit dem Gas betreibe mit dem ich auch fahre, kann es sein das es anders ist.
Würde mich aber auch mal interessieren also gib doch mal bescheid.
gruß
Olly
Hallo,
ich für meinen Teil kenne die Hinweise bei den Gashändlern, das Gasflaschen nur in dafür geeigneten Fahrzeugen transportiert werden dürfen und das während des Transportes die Schutzkappe montiert sein muß.
Es wird zwar oft verbreitet, das wenn eine Truma-E... verbaut ist, die während der Fahrt betrieben werden darf, so darf auch die Flasche angeklemmt sein.
Leider hat mir noch keiner sagen können wo das steht.....
Daher vermute ich das Geräte wie die Truma-E während der Fahrt nur aus fest installierten Tanks betrieben werden dürfen.
Jein, das was du meinst ist eine Vorschrift nach Gefahrgutrecht für den Transport von Gasflaschen.
Für WoMo´s gibts eine Sonderregelung, dass die 2 11kg Flaschen in speziellen belüfteten Räumen ja als Betriebsstoff mitgeführt werden und so nicht unter das Gefahrgutrecht fallen. (Ebenso wie ja jeder Fahrzeugtank)
Habs leider nicht gefunden, aber wenn Truma den Betrieb während der Fahrt erlaubt, gehe ich davon aus, dass das auch in der ABE für diese Heizung steht. Denke die 2 Flaschen gelten wie ein Gastank, werd das aber noch mal nachgucken und posten wenn ich was dazu finde.
Gruß Meik
Hallo, vielleicht hilft euch ja mein Beitrag weiter?
Beim Kauf meines Fiat-Ducato-Wohnmobils (bei einem großen Wohnmobilhändler in Niederbayern) wurde mir gesagt, man brauche nur die Verbraucher selber abzustellen - nicht mal die Zwischenhähne schließen.
Das ist mr aber unheimlich, bei kurzen Strecken dreh ich auf jeden Fall die Zwischenabsperrhähne zu - und bei längeren Fahrten auch die Gasflaschen selbst. Dann fühl ichmich einfach besser.
Allerdings hab ich auch schon ein paarmal die Heizung vergessen und bin losgefahren - aber wenn dir da hinten einer draufknallt und das Gas strömt aus.... uhhh, stell ich mir nicht so gut vor....
Liebe Grüße vom Apfel
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Ich hoffe doch stark, daß ihr nur moderne Geräte mit Zündsicherung benutzt. In dem Fall sollte dann die Gaszufuhr unterbrochen werden. Wenn ihr dann noch Druckminderer mit Aussrömsicherung habt, könnt die Flaschen offenlassen, ohne Explosionen fürchten zu müssem.
Franjo001
ohwehohweh ich habe keine Ahnung was ich habe - habs mir aber aufgeschrieben und werde den Händler fragen. Danke für den Tipp, Franjo
Gruß vom apfel
Extreme Variante:
Vom LPG Tank (Treibgastank => Fahrzeug wird mit LPG betrieben) geht eine Entnahme der Gasphase zu Kocher, Heizung, Kühlschrank.
Der Sperrhahn muß meines Wissens nach nicht während der Fahrt abgeriegelt werden - aber wenn's der Besitzer trotzdem tut ist's ja mit in seinem Interesse.
Je nachdem wie die Anlage verbaut ist => eigentlich sollte man doch immer gut an den Absperrhahn kommen.
Ob bei 11 kg Flaschen sogar die Kappe draufmuß => Hm. Ich weiß nicht. Das wäre dann doch schon etwas viel Arbeit.
Wie sieht's denn bei den Wohnwägen aus - gibt's da evtl. eine fixe Regelung, die man übertragen könnte?
CU Martin
Hallo,
also ich habe mal bei uns im Gaswerk nachgefragt, das heißt direkt da wo die Flaschen gefüllt werden.
Dort sagte man, das es ersteinmal generell so wäre, das der Transport von Flaschen nur mit Schutzkappe erlaubt ist, was auch für Wowa und Womo gilt.
Ausnahme seien Fahrzeuge mit speziellen Halterungen (damit ist nicht der Stoffgurt gemeint), die auch einem Aufprall standhalten. Wie z.B. die Stahlhalter unter einem LKW.
Wenn also der Flaschenschrank und die Flaschenbefestigung es hergeben, dürfen die Flaschen während der Fahrt angeschlossen bleiben, sonst nicht! Also demnach den schwarzen Peter zum Fahrzeughersteller.
Ob ein Gasgerät während der Fahrt betrieben werden darf, entscheidet dessen Hersteller.
Also nur wenn Fahrzeug und Gerätehersteller den Betrieb freigeben ist die Nutzung von Gasflaschenbetriebenen Geräten zulässig.
Am Rande bemerkt:
Ist eine Zündsicherung kein Schutz vor einer verwirbelten Flamme die Möbel oder Aufbau in Brand setzt, sie schützt nur vor Austritt unverbrannten Gases und der evtl. folgenden Explosion.
Eine Schlauchbruchsicherung hilft auch nur bei großen Undichtigkeiten.
Die Schutzkappe gehört auf die Flasche um im Falle eines Unfalles das Flaschenventil (das ist der Schwachpunkt jeder Gasflasche) vor dem abscheren (abbrechen) zu schützen.
Na, das ist doch mal 'ne fundierte Aussage.
THX Martin
Guckt mal im Forum bei www.camperfreunde.com !
Bei Wohnmobilen dürfen die Gasflachen angeschlossen und aufgedreht sein, je nach Betriebsanleitung ist meist auch der Betrieb der Geräte wie Kühlschrank und Heizung während der Fahrt erlaubt (Voraussetzung ist natürlich eine Zündsicherung)!
Ich habe seit ca. 13 Jahren Wohnmobile und habe immer die Gasflaschen angeschlossen gelassen und zumindest den Kühlschrank meist auch auf Gas laufen.
Ein Bekannter hatte mal einen Unfall, wo ihm jemand mit einem PKW direkt in den Gasflaschenkasten gefahren ist, trotz angeschlossener Flaschen ist nix passiert!
Und ich habe auch noch von keinem Unfall gehört, wo eine Gasflasche eines Wohnmobils explodiert wäre...
Gruß, Jens
mit einem 13 jahre alten kühlschrank gasbetrieb während der fahrt ....hm
halte ich für fragwürdig, oder da war grad die grenze zu den modellen, mit denen das erlaubt ist bzw. geht. wenns leicht nach gas riecht, sollteste aber mal die fenster öffnen und dir ne igarette im freien gönnen ;-))
Hallo Jens,
was soll man denn bei den Camperfreunden finden?
Wäre schön wenn du deine Aussage präzisieren könntest!
Nocheinmal für dich: Die Zündsicherung schützt dein Fahrzeug vor dem Austritt nichtverbrannten Gases wenn der Brenner ausgeht.
Sie schützt nicht vor Entzündung benachbarter Baugruppen, Gasaustritt an anderen Stellen, abreissenden Schläuchen, abbrechenden Flaschenventilen usw.
Zum Rest deiner Aussage kann ich nur anmerken, das ich seid zig Jahren aktiv am Straßenverkehr teilnehme und immer noch lebe. Trotzdem sterben immer wieder Menschen im Straßenverkehr!
Also das du und deine Bekannten noch keine Schäden aus eurem, wie ich es sehe, grob fahrlässigem Verhalten gehabt habt, heißt nicht das es richtig ist oder gefahrlos.
Wenn du einmal eine Campingmesse besuchst, schaue mal beim DCC vorbei, die können dir reichlich Bilder von abgebrannten und Explodierten Campingfahrzeugen zeigen. Nebenbei explodiert auch nicht die Flasche, sondern das ausgetretene Gas verpufft oder das Campingfahrzeug explodiert...
Aber wahrscheinlich glaubst du es erst wenn es dir selber passiert (was ich dir NICHT wünsche)
@aman: unser jetziges Wohnmobil wird in wenigen Monaten 15 Jahre alt, und auch ist es so, daß es während der Fahrt noch nie Probeme mit dem Kühlschrank gab...
Wir fahren kaum mehr als 110 Km/h (viel mehr schafft das Womo auch nicht...), und da gibt´s auch nicht viel mehr Luftströmung an der Kühlschrankflamme als wenn man bei Sturm mit Böen der Stärke 10 oder 11 irgendwo steht... Und dann macht man den Kühlschrank ja auch nicht aus...
@Loeti: Bei den Camperfreunden kann man zu allen Themen des Bereichs Camping, Wohnmobil und Wohnwagen sehr viele Tips und Themen finden, da gibt´s auch eine Suchfunktion.... Wenn man mal im Forum im Bereich Technik guckt, da wurde gerade z.B. das Thema Heizen während der Fahrt diskutiert.
Tut mir leid, ich glaube wirklich nicht, daß nur wegen einer nicht verschlossenen Flasche oder Betrieb eines Gerätes mit Gas während der Fahrt, solange alles ordnungsgemäß angeschlossen und geprüft ist, ein Wowa oder Womo durch augetretenes Gas abgebrannt oder explodiert ist!
Es gibt immer wieder "Spezialisten", die amateurhaft mit Gas und Gasinstallationen rumhantieren, Gas selbst von einer in eine andere Flasche umfüllen oder sowas, und da wundert mich das garnicht, wenn dann plötzlich nichts mehr vom Wowa übrig ist....
Gruß, Jens
@Loeti: Es ist ein Unterschied ob eine Gasflasche als Ladung transportiert wird oder im WoMo als Betriebsstoff im Gaskasten steht.
Der einfache Transport würde immer unter das Gefahrgutrecht fallen, mit allen Auflagen!!! Also nicht´s mit Gasflasche im Kofferraum oder so!
2 Flaschen mit max. 11kg im WoMo im Gaskasten fallen unter eine Ausnahmegenehmigung. Da einzeln im extra dafür angelegten und belüftetem Gaskasten brauchen nicht zwangsläufig eine Schutzkappe und dürfen während der Fahrt angeschlossen bleiben.
Die WoMo´s sind meist im Stand und nicht beim Unfall durch defekte Gasgeräte oder unsachgemäße Basteleien in die Luft geflogen und das Risiko ist im Stand genausohoch wie im Fahrbetrieb. Ein Auto mit Gastank fliegt beim Unfall ja auch nicht in die Luft.
Gruß Meik