gasflaschen

hallo,meine frage ist:

beim wohnmobil darf ich mit gasflaschen rumfahren und die amatur ist angeschlossen oder muss die ab und die rote kappe drauf?

wenn die amatur dranbleiben darf, darf man waehrend der fahrt dann den hahn aufdrehen und die geraete mit gas betreiben,wie kuehlschrank und heizung?

16 Antworten

Hallo zusammen,

ich habe halt meine Info von dem netten Herrn vom Gaswerk weitergegeben....

@Meik: Wo steht denn diese Ausnahmegenehmigung für Wowa und Womo Flaschenkästen? Leider habe ich sie noch nicht finden können....
Was denn Fahrbetrieb angeht, vergleiche Bitte nicht den fest montierten Gastank, mit der Flaschenlösung, ich denke dass es da schon Unterschiede gibt.
Was die Camperfreunde angeht, ist mir schon bewusst das es dort viele Beiträge auch zu diesem Thema gibt. Allerdings suche ich nciht den Beitrag er gerade in meine Wunschrichtung geht, sondern etwas fundiertes, das nicht von selbsternannten "Fachleuten" stammt.

Denn wie gesagt ich versuche auch nur die mir beklannten Regeln entsprechend zu interpretieren, lehne allerdings Interpretationen ab, die nach dem Motto aufgestellt sind: Ein Ferrari kann 300 fahren, darum darf er das auch immer, egal wo und egal mit welchen Reifen, oder hast du zufällig mal einen Ferrari gesehen der mit 300 in der Fußgängerzone verunglückt ist? Oder einen dem bei 290 der Winterreifen mit der 160er Zulassung um die Ohren geflogen ist? Beides dürfte wohl noch keiner gesehen haben. Sind solche Aktionen deshalb sinnvoll und legal?
Sowas hilft wohl keinem weiter!
Also bitte wo ist das geregelt das Gasflaschen in egal welchem Flaschenkasten während der Fahrt genutzt werden dürfen?
Ich werde aber auch nochmal nachschauen ob ich etwas zu dem Thema finde.

Gefunden bei Caravaning.de
Darf die Gasflasche auf der Fahrt angeschlossen sein?

Gasflaschen dürfen entgegen anderslautender Gerüchte während der Fahrt angeschlossen bleiben. Nicht angeschlossene Flaschen hingegen müssen stets zugedreht und mit Schutzkappen versehen werden. Zudem schreibt die europäische Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG vor, dass nach einem Leitungsabriss infolge eines Unfalls keinerlei Gas austreten darf. Um dies zu gewährleisten gibt es zwei Methoden: Variante 1, im Flaschenfach klebt einfach ein Hinweisschild, dass die Gasflaschen während der Fahrt zu schließen sind. Gasbetrieb ausgeschlossen. Bei Variante 2 verhindert eine installierte Sicherheitsabsperrung, dass bei einem Unfall-Leck Gas unkontrolliert ausströmt.

Auch für Wohnwagen gilt diese Regelung. Das betont der Caravaning Industrie Verband (CIVD), und danach dürfen während der Fahrt keine mit Gas betriebenen Geräte benutzt werden. Es sei denn, es ist eine Sicherheitsabsperrung vorhanden.

https://www.caravaning.de/.../

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