Gasanlage Tüv
Hallo,
mal wieder die gleiche Frage allerdings ein etwas anderes Problem.
Also ich habe ein Auto gebraucht gekauft, dabei war bereits eine Autogasanlage verbaut und diese im Fahrzeugschein und -brief eingetragen. Es wurde bereits zweimal Tüv gemacht (einmal "normal" mit Asu und einmal wurden Felgen eingetragen). Jetzt muss ich zum "normalen" Tüv und kann das Abgasgutachten nicht finden. Meine Papiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) mit eingetragener Anlage sind vorhanden. Ich habe jetzt Bedenken, kann ich ohne Abgasgutachten (wohl verlegt) zum Tüv?
41 Antworten
Hallo X_FISH,
normal würde ich sagen das es OK ist, aber sollte jemand pingelich sein fehlt ihm:
1. beim ersten Tank die Fabr.Nr.
2. bei beiden Tanks das Herstellungsdatum
und 3. der Rechtschreibfehler beim zweiten Tank "PRÜFNR.:E206R010459" (müsste glaube ich E20*67R-010459 in der Einbaubescheinigung stehen)
aber wenn dein Prüfer "großzügig" auch so die GAP durchführt haste mehr Glück als ich.
Also bei mir steht:
*M.GL:GASTANK 60L INHALT;STAKO,E2067R010342; FL-GASANLAGE, LANDI RENZO😁RUCKREGLER LCS.E1367R010028;MISCHGERÄT DGM 48511,STEUERGERÄT LCS,E1367R010033**
Das ist so vorbildlich, hat sehr kritische und überkorrekte TÜV-Prüfer zu mir gesagt. Alles was er braucht steht in der Zulassung und eine Tankprüffrist gibt es bei den 67R01-Tanks ja nicht mehr. Das Herstellungs-Datum steht aber trotzdem, wenn er es unbedingt wissen will am Tank.
Sprich - es sollten alle Bauteile mit Teilenummer vollständig aufgeführt sein. Er wollte auch erst eine Einbaubescheinigung von mir haben, damit er die Teilenummern vergleichen kann, da hab ich gesagt "Steht doch alles in der zulassung, was Sie brauchen." "Stimmt", meinte er "OK".
Zitat:
Original geschrieben von kaeferfan1303
Hallo X_FISH,
normal würde ich sagen das es OK ist, aber sollte jemand pingelich sein fehlt ihm:
1. beim ersten Tank die Fabr.Nr.
2. bei beiden Tanks das Herstellungsdatum
und 3. der Rechtschreibfehler beim zweiten Tank "PRÜFNR.:E206R010459" (müsste glaube ich E20*67R-010459 in der Einbaubescheinigung stehen)aber wenn dein Prüfer "großzügig" auch so die GAP durchführt haste mehr Glück als ich.
GAP im Rahmen der HU wurde noch gar keine durchgeführt. Der letzte TÜV war im Sommer '05 - und da hat noch niemand bei der HU die Gasanlage interessiert.
Grüße, Martin
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Ist echt ärgerlich, wenn nicht alle Anlagen richtig eingetragen wurden- wenn man sich damit nicht auskennt kann man es ja auch nicht prüfen...bei gebrauchten Autogasfahrzeugen wäre ich sehr vorsichtig- viele verkaufen die deshalb weil sie nicht mit den Eintragungen durch den TÜV kommen- in deinem Fall war die Anlage zwar aber eingetragen aber es fehlen Daten die den vorherigen Prüfern wohl nicht aufgefallen sind...der TÜV macht einen Fehler und du darfst ihn ausbaden;(
@kaeferfan1303 was sagt der Vorbesitzer dazu?
Wurde die Anlage von einem Umrüster in deiner Nähe verbaut? Er kann dir ggf. weiterhelfen.
Interessant dass in einem anderen Eintrag in die Fahrzeugpapiere auf das Handbuch verwiesen wird- deshalb kam im Forum auch mal die Frage auf, dass der Prüfer dannach gefragt hat...
Bei meinem Eintrag (Sommer 2005) sah es noch so aus (die letzten 3 Stellen habe ich mit x ersetzt:
m. FC-Gastank 77 ltr. Inhalt, Herst. Stako Prüfz. E2067R-010xxx, FC-Gasanlage Stargas: Verdampfer Herkules E1367R010xxx, Gasverteileinricht. Matrix E1367R010xxx, Steuergerät Elias, E1367R010xxx
Bei der Umschlüsselung gab es auch immer wieder Fehler.
Welche Schlüsselnr habt ihr bekommen?
Bei mir ist es die 29 (OT/GK/FLG)
Zitat:
Original geschrieben von Ralfo1704
Bei der Umschlüsselung gab es auch immer wieder Fehler.
Welche Schlüsselnr habt ihr bekommen?
Bei mir ist es die 29 (OT/GK/FLG)
Ich hab auch 29 drinstehen (hab noch alte Papiere).
... ansonsten sieht Deine Eintragung aus wie meine .. Tankherstellungsdatum steht nur bei den wenigsten wohl drin und muss wohl auch nicht drinstehen (sagte ja auch der TÜV so zu mir - steht ja auf dem Tank) ..
aber wieso schreiben die mal GL statt FL (Flüssig-Gas) bei mir (=eindeutiger Schreibfehler) und bei Dir FC (sollte wohl FG heißen) .. haben die beim Eintragen keinen Plan was die da eintragen?
Zitat:
Original geschrieben von Gasjeeper
aber wieso schreiben die mal GL statt FL (Flüssig-Gas) bei mir (=eindeutiger Schreibfehler) und bei Dir FC (sollte wohl FG heißen) .. haben die beim Eintragen keinen Plan was die da eintragen?
Kann sein😉 Die Eintragung in den Fahrzeugbrief hat der TÜV-Prüfer per Hand gemacht- denke auch das es FL heisst - sieht aber sehr nach einem C aus...so wurde es auch in den Fahrzeugschein übernommen - die Tante bei der Zulassungsstelle hat sich auch leicht auferegt, dass die Eintragung handschriftlich war...
Jetzt habe ich eine eingetragene FC-Gasanlage und hoffentlich keine Probleme bei der nächsten HU🙂
Zitat:
haben die beim Eintragen keinen Plan was die da eintragen?
Sehr nett fand ich auch die "Flüssigglasanlage". Gibt es auch eine Anlage für festes Glas? 😉
Die schlagen bei TÜV oder eben auch auf der Zulassungsstelle so fix in ihre Tasten, da bleiben Rechtschreibfehler eben nicht aus.
Es gibt auch einen VW Bus mit 381 Sitzplätzen - nagelt mich jetzt aber nicht fest ob es 20 mehr oder weniger waren... 😉
Grüße, Martin
Hallo Ralfo1704,
der Anlagenhersteller heisst Romano und macht das ganze etwas komplizierter, da die örtlichen Werkstätten keine Erfahrung damit haben. Die Anlage wurde nicht in Polen umgerüstet. Der Umrüster (ca. 300km Entfernung) existiert nicht mehr. Die Umrüstung fand bereits 2002 statt und wurde damals auch in die Papiere eingetragen (nach heutigen Vorschriften allerdings nicht vollständig). Der damals zuständige Prüfer hatte (in 2002) einfach zuwenig Angaben in der Prüfbescheinigung eingetragen - was leider bei zwei vorigen Tüv-Prüfungen (bzw. Vollabnahme) nicht aufgefallen ist.
Dies konnte der jetzige Tüv-prüfer klarstellen (auch anhand der Einbaubescheinigung und dem eintragenden Tüv). Die Plakette konnte erteilt werden. juchu! ich hab mein Auto wieder.
Das nachtragen der fehlenden Eintragungen durfte allerdings so nicht geschehen. Dazu muss ich die Unterlagen der damaligen Prüfbescheinigung von der damaligen Zulasssungsstelle bei einer erneuten Änderungsabnahme vorlegen.
Irgenwie geht mir momentan das Lied "Ein Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars" von Reinhard Mey durch den Kopf - aber egal ich hab mein Auto wieder. freu!
Hallo Gasjeeper,
ich habs endlich geschafft. Mein Tüv vor Ort hat sich mit dem damals (falsch) ausstellenden Tüv in Verbindung gesetzt und die Erteilung der Plakette war möglich. Allerdings wurde sich stark an der Einbaubescheinigung orientiert - war aber alles OK.
Dabei wurde allerdings vermerkt dass der Tank bis zum 12/2011 zu prüfen ist. Das war mir auch so bekannt. In Deinem Schreiben:
Das ist so vorbildlich, hat sehr kritische und überkorrekte TÜV-Prüfer zu mir gesagt. Alles was er braucht steht in der Zulassung und eine Tankprüffrist gibt es bei den 67R01-Tanks ja nicht mehr. Das Herstellungs-Datum steht aber trotzdem, wenn er es unbedingt wissen will am Tank.
wird gesagt dass es bei 67R01-Tanks (habe ich - sogar eingetragen ;-) keine Tankprüffrist gibt. Das lese ich zum ersten mal und dem Prüfer war das auch neu. Meine Frage wo kann man sich diesbezüglich "vorschriftsmäßig" informieren?
Ich möchte mich nochmals bei allen bedanken!
Wegen der Tankprüffrist - schau mal in § 41a StVZO. Da ist keine Prüffrist mehr enthalten .. verweist auf 67R01 + R115 = auch keine Prüfvorschrift enthalten .. ergo gibts keine mehr
aber ..
da steht auch, dass für Anlagen mit Tank, der noch nicht der 67R01 entspricht, der § 41 in der Fassung vor dem 01.04.2006 anzuwenden ist ... --> Prüfung nach Druckbehälter-VO und da kommen die 10 Jahre her, aber
die Druckbehälter-VO gibt es wohl auch nicht mehr .. ???
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde mich mal dort schlau machen und dann mal mit den Spezis vom Tüv reden.