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Gasanlage nicht eingetragen, abklemmen?
Mahlzeit, ich suche gerade ein günstigen Allrad, nur für die Wintersaison.
Habe mir einen angesehen bei so nem "Wald- und Wiesenhändler", hatte sogar eine Gasanlage verbaut, aber war nicht eingetragen. Ist mir prinzipiell auch Wurst, da ich wegen den 3-4 Monaten nicht besonders Wert auf die LPG lege. Ohne jetzt großartig Federlesen zu machen, ist das okay die Anlage ganz abzuklemmen und nur Benzin zu fahren? Die Anlage quasi nur als Ballast mit drin herum zu tragen - der Tank gibt zumindest schön Gewicht auf die Hinterachse. Das sollte rechtlich doch okay sein? Der lief eh nicht wirklich gut mit Gas, Benzin hingegen problemlos. Habe nicht viel Ambitionen an der Anlage jetzt großartig rumzudoktoren und dann noch saftigst den technischen Staatsdienst zu füttern. Das wird sicher alles teurer als die Karre selber mit Benzin zu befeuern. Will keinen großen Aufriß machen, das Ding ist nicht für die Ewigkeit gedacht.
Scheint mir sowieso häufig vor zu kommen, dass Anlagen nicht eingetragen werden. Hängt zwar keiner an die große Glocke, aber bei Gebrauchtwagen sind dann komischerweise häufig Anlagen dabei die "noch nicht" eingetragen sind. Liest man immer wieder mal in so dem "einschlägigen Preissegment".
Beste Antwort im Thema
@TE
Ich glaube du hast es immer noch nicht kapiert oder willst es nicht begreifen.
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44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Zitat:
Original geschrieben von peter_pott
Punkt 3 sagt was von verschlechterung des Abgasverhaltens. Mit Autogas wird es aber verbessert. Dieser Punk ist als nicht relevant für die Eintragungspflicht einer Autogasanlage.
Au weia.
Warum bekommt man ein Abgasgutachten? Man braucht nämlich den Nachweis, dass sich das Abgasverhalten nicht verschlechtert hat.Man man man ...
Oh jemine
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
@vonderAlb
Das stimmt nicht.
Wenn es so wäre, müsste ja jedes Zubehörteil, was nicht original ist, eingetragen werden.
Dom- und Querlenkerstreben z.B. sind eintragungsfrei, ..
Dann bau doch andere Fahrwerksfedern und/oder Spurplatten ein. Mal sehen was der TÜV dazu sagen wird.
Domstrebe?
http://www.maxrev.de/files/2007/01/ubb_domstrebe.pdfStaibilisatoren?
http://www.dvsegmbh.info/PDF/einbau/12013/2299/E40-85-014-01-11.PDFWozu brauche ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein TÜV-Gutachten für Teile die deiner Meinung nach eintragungsfrei sind?
Richtig ist das manche Dinge eintragungsfrei sind aber nicht zulassungsfrei. Aber dann muß ich die entsprechenden Papiere, eben diese Gutachten, bei mir führen und auf verlangen vorzeigen um den rechtmäßigen Einbau dieser Teile beweisen zu können.
Auch bei Anbauteilen aus dem Zubehörkatalog des Fahrzeugherstellers benötigt es den Nachweis das diese Teile geprüft und genehmigt wurden. z.B. durch eine beiliegende ABE/Bauartgenehmigung bei Leuchten, Spoilern, Spiegeln usw.
Du brauchst für jeden Mist eine Genehmigung. Eine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile. Sogar für ein Autoradio. Schau mal in die Bedienungsanleitung was dort alles unter Zulassung/Genehmigung drin steht die zwar nichts unmittelbar mit dem Fahrzeug zu tun haben aber für die Inbetriebnahme des Radios.
OK, wie ich gerade
hier nachlesebraucht es für eine Domstrebe offenbar keine Zulassungspapiere mehr. Bis vor ein paar Jahren ging ohne Papiere nichts. Endlich mal ne vernünftige Regelung vom TÜV.
Zitat:
Original geschrieben von peter_pott
Mit Autogas wird es aber verbessert.
Das kann ja jeder behaupten. Der TÜV verlangt: beweise es.
Also musst du den Beweis erbringen das es tatsächlich so ist und das geschieht nun mal mit Hilfe eines Abgasgutachtens. Entweder besorgst du dir ein Gutachten vom Hersteller der Gasanlage oder du fährst zu einer Prüfstelle die ein Abgasgutachten für dein Fahrzeug erstellt (Kostenpunkt ca. 2.000,- €).
@A.Z. , was eine Schreibwut für nichts ......
Grüße nach Balingen
Zitat:
Original geschrieben von vonderAlb
Dann bau doch andere Fahrwerksfedern und/oder Spurplatten ein. Mal sehen was der TÜV dazu sagen wird.
Und?
Habe sowohl andere Fahrwerksfedern als auch Spurplatten.

Aber um bei deinem Beispiel zu bleiben:
Zitat:
Original geschrieben von vonderAlb
Domstrebe? http://www.maxrev.de/files/2007/01/ubb_domstrebe.pdf
Staibilisatoren? http://www.dvsegmbh.info/PDF/einbau/12013/2299/E40-85-014-01-11.PDF
Wozu brauche ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein TÜV-Gutachten für Teile die deiner Meinung nach eintragungsfrei sind?
Diese Bescheinigung der Strebe ist uralt und nicht notwendig. Ich kann mir auch ein Rohr zurechtbiegen und an den Domen festschweißen. Der TÜV als auch die Ordnungshüter können da gar nix. Ich hatte mit meinem Ascona schon häufiger Diskussionen mit der Polizei, aber nachdem die jedesmal in ihr schlaues Büchlein hineinschauen mussten und erkannt haben, dass ich recht hatte, war's das mit dem vermeintlichen Knöllchen...
Ein Stabi ist hingegen ein anderes Kaliber. Hier ändert man das Fahrwerk.
Zitat:
Original geschrieben von vonderAlb
Richtig ist das manche Dinge eintragungsfrei sind aber nicht zulassungsfrei. Aber dann muß ich die entsprechenden Papiere, eben diese Gutachten, bei mir führen und auf verlangen vorzeigen um den rechtmäßigen Einbau dieser Teile beweisen zu können.
Auch bei Anbauteilen aus dem Zubehörkatalog des Fahrzeugherstellers benötigt es den Nachweis das diese Teile geprüft und genehmigt wurden. z.B. durch eine beiliegende ABE bei Leuchten, Spoilern, Spiegeln usw.
Es gibt viele Sachen die keine Zulassung benötigen. Oder hast du schon mal Fußmatten mit ABE gesehen?
Alles was mit Zetteln versehen wird, wo drauf steht: Unbedenklichkeit, bauartgeprüft etc. sind eintragungs- und zulassungsfrei. Diese Zettel sind im Grunde auch nicht notwendig...
Zitat:
Original geschrieben von vonderAlb
Du brauchst für jeden Mist eine Genehmigung. Sogar für ein Autoradio. Schau mal in die Bedienungsanleitung was dort alles unter Zulassung/Genehmigung drin steht die zwar nichts unmittelbar mit dem Fahrzeug zu tun haben aber für die Inbetriebnahme des Radios.
Hier geht's nicht um die Verkehrssicherheit, sondern um Rundfunktechnik. Da geht's dann mehr um die mögliche Störung anderer technischer Geräte.
In D ist vieles reglementiert, aber bei weitem nicht alles.
Gruß
Ihr antwortet schneller als ich alles schreiben kann.
Vor allem Icomworker, hat nichts konkretes dazu beizutragen gibt aber seinen Senf dazu.
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Habe sowohl andere Fahrwerksfedern als auch Spurplatten.. Bei den Federn handelt es sich um die Werkstieferlegungsfedern (in Fahrzeug ABE), Spurplatten haben ein Gutachten...
Äähhh, wie soll ich jetzt das verstehen?
Damit ist doch eigentlich alles gesagt, oder?
Ohne eine ABE/Gutachten das irgendwo herkommt bzw. erstellt wurde geht nun mal nichts.
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Es gibt viele Sachen die keine Zulassung benötigen. Oder hast du schon mal Fußmatten mit ABE gesehen?
Jetzt übertreib bitte nicht. Nein, ich hab auch noch keinen Duftbaum mit ABE gesehen oder Schonbezüge.
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Hier geht's nicht um die Verkehrssicherheit, sondern um Rundfunktechnik. Da geht's dann mehr um die mögliche Störung anderer technischer Geräte.
Hat ja auch keiner behauptet das es um Verkehrssicherheit geht. Aber auch hier braucht es eine Zulassung, den Nachweis das dieses Gerät keine Geräte des Fahrzeuges beeinflusst.
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
In D ist vieles reglementiert, aber bei weitem nicht alles.
In D gilt leider der Grundsatz: alles was nicht erlaubt ist, ist verboten.
Zitat:
Original geschrieben von peter_pott
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Au weia.
Warum bekommt man ein Abgasgutachten? Man braucht nämlich den Nachweis, dass sich das Abgasverhalten nicht verschlechtert hat.Man man man ...
Oh jemine
Das stimmt so auch nicht unbedingt.
Mir wurden bis jetzt bei jedem Fahrzeug (3x) beim Eintrag der Gasanlage auch ein niedrigerer CO³-Wert eingetragen.
Wie sich aus Diskussionen hier im Forum ergab, ist das nicht nur bei mir so.
Ohne Gasanlage muß dieser Wert auch wieder korrigiert werden.
Bei neueren Fahrzeugen berechnet sich danach schließlich auch die Steuer.
lg Rüdiger:-)
Zitat:
Original geschrieben von RuedigerV8
Zitat:
Original geschrieben von peter_pott
Oh jemine
Das stimmt so auch nicht unbedingt.
Mir wurden bis jetzt bei jedem Fahrzeug (3x) beim Eintrag der Gasanlage auch ein niedrigerer CO³-Wert eingetragen.
Wie sich aus Diskussionen hier im Forum ergab, ist das nicht nur bei mir so.
Ohne Gasanlage muß dieser Wert auch wieder korrigiert werden.
Bei neueren Fahrzeugen berechnet sich danach schließlich auch die Steuer.lg Rüdiger:-)
Öhm unter was ist das denn wo eingetragen ????
Also bei mir im Brief ( Also Zulassungsbescheinigung Teil 2 ) wurde lediglich bei Kraftstoffart der Code zu P.3 von 0001 auf 0006 geändert , und unter P.3 wurde bei Benzin Flüssiggas hinzugefügt !
Würde gerne wissen wo ein CO wert stehen soll ?
Mir wurde auch gesagt das immer der höhere wert für die Steuern genommen wird , da man ja logischer weise noch auf Benzin fahren kann , also macht ein niedriger Eintrag ja keinen Sinn !
Aber meine Frage ist , wo stehen die CO Werte ?
mfg
Sidefinder
Zitat:
Original geschrieben von Sidefinder
Aber meine Frage ist , wo stehen die CO Werte ?
mfg
Sidefinder
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) unter Punkt V.7 .
Bei mir jetzt 299 Gramm, vor Umrüstung 311.
Bei meinem A6 4,2 nach Umrüstung 287, vorher 314.
Beim Hyundai Coupé wurde es auch weniger, die genauen Werte weiß ich nicht mehr.
lg Rüdiger:-)
Ah OK
Ich hatte nur im Teil 2 geschaut !
Da wurde bei mir nichts geändert , vor sowie nach der Umrüstung 232 mg CO²
Da sieht man das es scheinbar Unterschiedlich gehandhabt wird.
mfg
Sidefinder
Zitat:
Original geschrieben von RuedigerV8
Zitat:
Original geschrieben von peter_pott
Oh jemine
Das stimmt so auch nicht unbedingt.
Mir wurden bis jetzt bei jedem Fahrzeug (3x) beim Eintrag der Gasanlage auch ein niedrigerer CO³-Wert eingetragen.
Wie sich aus Diskussionen hier im Forum ergab, ist das nicht nur bei mir so.
Ohne Gasanlage muß dieser Wert auch wieder korrigiert werden.
Bei neueren Fahrzeugen berechnet sich danach schließlich auch die Steuer.lg Rüdiger:-)
Die Steuer ändert sich überhaupt nich bei LPG Umbau. Denn man kann ja theoretisch weiterhin auf Benzin weiter fahren mit den höheren CO2 Werten. Nur bei CNG berechnet sich die Steuer anders, wenn der Benzintank einem Notbenzintank von weniger als 15? Liter glaube ich, weicht
Zitat:
Original geschrieben von peter_pott
Die Steuer ändert sich überhaupt nich bei LPG Umbau. Denn man kann ja theoretisch weiterhin auf Benzin weiter fahren mit den höheren CO2 Werten. Nur bei CNG berechnet sich die Steuer anders, wenn der Benzintank einem Notbenzintank von weniger als 15? Liter glaube ich, weicht
Statt einfach nur rumzublubbern und Deine persönliche nicht maßgebliche Meinung als unumstößliche Wahrheit darzustellen, solltest Du lieber mal sorgfältig recherchieren.
Die Verbreitung von Unsinn durch irgendwelche Wichtigtuer führt im Internet zu unnötigen Irritationen.
Ich habe jetzt ca. 1 Stunde recherchiert (KBA, diverse Autogasseiten, etc.), um Dein mal eben aus dem Handgelenk hingeknalltes Geschreibsel zu prüfen und zu widerlegen.
Ich zitiere die wichtigsten Punkte:
Zitat:
Das ist neu dass der niedrigere CO2 Wert vom Gas berücksichtigt wird.
Früher war die Argumentation dass man den höheren von Benzin nimmt, da man auch mit Benzin fahren kann. Durch die neue Regelung haben wir Gasfahrer einen leichten Vorteil.
Zitat:
Wie werden mit Gas, Ethanol, Pflanzenöl oder sog. Bio-Diesel betriebene Pkw bei der CO2-orientierten Kfz-Steuer behandelt und wie sieht es bei bivalenten Antrieben aus?
Der im Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) amtlich eingetragene CO2-Wert ist in jedem Fall entscheidend für die Besteuerung.
Quelle
Ich war schon damals an dem als Quelle angegebenen Thread beteiligt, habe mir also mit meinen Aussagen weiter oben nicht einfach etwas aus den Fingern gesaugt.
lg Rüdiger:-)
Zitat:
Original geschrieben von Sidefinder
Da wurde bei mir nichts geändert , vor sowie nach der Umrüstung 232 mg CO²
Da sieht man das es scheinbar Unterschiedlich gehandhabt wird.
Bei mir wurde Anfang 2008 am CO2 Wert auch nichts geändert, weder im Teil 1 noch im Teil 2, obwohl im AGG für LPG ein niedrigerer Wert stand. Argumentation der Zulassungsstelle damals wie oben schon genannt die, daß man ja auch weiter unter Benzin fahren könne ...
Das nur als Bemerkung, dass dies offensichtlich wirklich unterschiedlich gehandhabt wird.
Wobei es mir letztlich egal ist, mein Auto ist noch nicht nach CO2 besteuert.
Fakt ist das die KFZ-Steuer auf zweierlei Arten berechnet wird.
Fahrzeuge dir vor dem 1.7.2009 das erste mal zugelassen wurden werden weiterhin nach alter Väter Sitte nach Schadstoffemission (der sogenannten Euro-Norm) und nach Hubraum bemessen. Daran wird sich auch nichts ändern (Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 31.10.2012).
Hier eine Anpassung des CO²-Ausstosses in den Papieren vorzunehmen ist völlig für die Katz. An der KFZ-Steuer ändert sich deshalb nichts.
Erst bei Erstzulassungen ab dem 1.7.2009 wird der CO²-Ausstoß bei der Berechnung der KFZ-Steuer berücksichtigt und hier lohnt sich eine Berichtigung der KFZ-Papiere bei einer Gasumrüstung.
Diese Berichtigung findet aber auch erst seit geraumer Zeit statt und es gab ihn nicht schon von Anfang an seit es Gasumrüstungen gibt.
Das bedeutet das bei manchen Fahrzeugen die Papiere geändert wurden/sind und bei anderen eben nicht !!
Leider kann ich den Gesetzestext zu dieser Anpassung nicht finden, von daher müsst ihr mir das einfach glauben oder lasst es bleiben oder ihr sucht selber (http://...bundesfinanzministerium.de/.../gesetze.html).
Und ebenso Fakt ist das die Papiere meines Subarus Baujahr 2006, der seid Anbeginn mit Gas läuft, keine CO²-Anpassung beinhalten, dagegen bei meinem Lexus Baujahr 2005, der erst 02/2012 eine Gasanlage bekam, der CO²-Eintrag in den Papieren geändert wurde (aber nichts an der KFZ-Steuerhöhe ändert).
Derzeit betrifft die Besteuerung nach Co² nur die neueren Fahrzeuge, die aber auch schon fast 4 Jahre alt sein können.
Die Eintragung eines niedrigeren CO²-Wertes ist ja normalerweise auch kein Mehraufwand, sondern wird bei der Zulassungsstelle beim Eintrag der Gasanlage automatisch erledigt.
Ursprünglich sollte ja komplett auf die neue Besteuerung umgestellt werden.
Warten wir mal die nächste Bundestagswahl ab.
Man kann sich nie sicher sein, welche merkwürdigen Entscheidungen als nächstes getroffen werden, um uns zu schröpfen.
Die Neuwagenkäufer früherer Diesel haben sicher auch nicht damit grechnet, daß ihre Fahrzeuge durch die Umweltplaketten plötzlich fast wertlos würden.
Ich habe mir 1992 einen Mercedes 500 SEL gekauft (Baujahr 1984) für 18.000 DM und sofort Reparaturen für 12.000 DM. Aus den 30.000 DM wurden nach 4 Jahren beim Verkauf 2.700 DM.
Alternativ hätte ich auch 4000 DM für Nachrüstkatalystoren ausgeben können, um einen besseren Verkaufspreis zu erzielen, was sich aber auch nicht unbedingt gelohnt hätte.
Durch den Kat-Zwang kostete der Wagen damals ohne 1000 DM Steuern, was ihn unverkäuflich machte.
Auf unangenehme Überraschungen sollte man also immer eingestellt sein.
lg Rüdiger:-)
Die Kfz-Steuer für gasbetriebene Pkw wird genauso berechnet wie für Autos mit reinem Benzinbetrieb.
http://www.focus.de/.../...g-fuer-lpg-und-cng-bis-2018_aid_355249.html
allerdings: Bei Fahrzeugen die ab dem 01.07.2009 zugelassen wurden, wird die KFZ Steuer auch nach dem Kohlenstoffdioxidausstoß berechnet! Und nicht mehr nur nach dem Hubraum!
Also ist nicht die Tatsache der Umrüstung ausschalggebend, sondern die des Kohlenstoffdioxidausstoß.