ForumGaskraftstoffe
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Kraftstoffe
  6. Gaskraftstoffe
  7. Gasanlage nicht eingetragen, abklemmen?

Gasanlage nicht eingetragen, abklemmen?

Themenstarteram 4. Februar 2013 um 14:51

Mahlzeit, ich suche gerade ein günstigen Allrad, nur für die Wintersaison.

Habe mir einen angesehen bei so nem "Wald- und Wiesenhändler", hatte sogar eine Gasanlage verbaut, aber war nicht eingetragen. Ist mir prinzipiell auch Wurst, da ich wegen den 3-4 Monaten nicht besonders Wert auf die LPG lege. Ohne jetzt großartig Federlesen zu machen, ist das okay die Anlage ganz abzuklemmen und nur Benzin zu fahren? Die Anlage quasi nur als Ballast mit drin herum zu tragen - der Tank gibt zumindest schön Gewicht auf die Hinterachse. Das sollte rechtlich doch okay sein? Der lief eh nicht wirklich gut mit Gas, Benzin hingegen problemlos. Habe nicht viel Ambitionen an der Anlage jetzt großartig rumzudoktoren und dann noch saftigst den technischen Staatsdienst zu füttern. Das wird sicher alles teurer als die Karre selber mit Benzin zu befeuern. Will keinen großen Aufriß machen, das Ding ist nicht für die Ewigkeit gedacht.

Scheint mir sowieso häufig vor zu kommen, dass Anlagen nicht eingetragen werden. Hängt zwar keiner an die große Glocke, aber bei Gebrauchtwagen sind dann komischerweise häufig Anlagen dabei die "noch nicht" eingetragen sind. Liest man immer wieder mal in so dem "einschlägigen Preissegment".

Beste Antwort im Thema

@TE

Ich glaube du hast es immer noch nicht kapiert oder willst es nicht begreifen. 

44 weitere Antworten
Ähnliche Themen
44 Antworten
am 4. Februar 2013 um 20:18

Hallo

Wie ja hier schon beschrieben, der Tüv sagt eindeutig alles was eingebaut ist muß auch in funktion sein ansonsten kein Tüv und das heist keine Plakette und keine Betriebserlaubnis.Ich habe da nur mal ein Beispiel wie es mir mal ergangen ist:ich hatte mal eine E230 T wo der Heckscheibenwischer nicht ging da sagte mir mein Prüfer bau in aus dann bekommste die Plakette das habe ich getan und schon war die Plakette geklebt.

 

Muss ich den tank eintragen lassen wenn der im Kofferraum liegt..

Leute leute.. Kommt mal von eurem tüv anbetungen runter...

tE bau im motorraum alles aus.... Und den tank nach belieben...

Und den anderen empfehle ich mal entspannungsmassage...

Man kanns auch übertreiben...

Zitat:

Original geschrieben von ranger88

Muss ich den tank eintragen lassen wenn der im Kofferraum liegt..

Der Liegt im Allgemeinen nicht rum , sondern ist fest montiert !

Aber ob der im Abgeklemmten zustand als Ballasttank durchgeht , lassen wir dahingestellt , ich denke sollte kein Problem sein !

 

tE bau im motorraum alles aus.... Und den tank nach belieben...

Genau das sagen/schreiben doch alle hier !

Die Frage des TE war , ob es reicht sie Elektrisch abzuklemmen , und das ist ebend nicht ausreichend !

Es geht auch nicht um HU Prüfung, sondern darum die Betriebserlaubnis zu erhalten !

Bsp. Es Passiert ein Unfall , egal welcher Art , Gutachter kommt zur Schadensbesichtigung , Der sieht Gasanlage die nicht eingetragen ist , ergo keine Gültige Betriebserlaubniss !

Versicherung freut sich , braucht nichts zu bezahlen !

Wer zahlt den Schaden dann ?

Und genau das versuchen alle hier zu vermitteln !

 

mfg

Sidefinder

am 5. Februar 2013 um 8:18

Dummes Geschwätz von wegen Versicherung muss nichts bezahlen und so ......

Das Schadensereignis muss schon entweder unmittelbar, oder mittelbar (also zweitrangig) durch das nicht vorschriftsmäßig verbaute Teil ausgelöst, oder negativ beeinflußt worden sein.

Selbstverständlich zahlt die Versicherung nach Unfällen, die nicht mir dem Falscheinbau, oder Nichtausbau zusammenhängen. Ist ja auch logisch, denn wenn Dir einer die Vorfahrt nimmt, hat doch der nicht ausgebaute Blechtank nichts damit zu tun, wenns dann kracht.

@-"Ist ja auch logisch, denn wenn Dir einer die Vorfahrt nimmt, hat doch der nicht ausgebaute Blechtank nichts damit zu tun, wenns dann kracht."

Es geht um einen selbstverschuldeten Unfall.

Bei einem Selbstverschuldeten Unfall zahlt zwar die Versicherung den Schaden des Beschädigten kann aber in Regress gehen und die Kosten vom Versicherungsnehmer zurückverlangen.

Zitat:

Original geschrieben von Sidefinder

Und ausserdem fährst du dann ohne gültige Zulassung , kann dir also im Schlimmsten Fall der Fälle die Versicherung einen Strick drehen wenn was Passieren sollte.

Und Du kannst dir sicher sein , das eine Versicherung , wenn sie einen Ansatzpunkt hat , gerne Versucht eine Zahlung zu verhindern !

Ich frag mich immer, woher dieses "Wissen" herkommt.

 

Schaut man sich mal den einschlägigen Paragraphen in der StVZO an, steht da nix, dass man die BE verliert, wenn man was eingebaut hat und es nicht funktioniert.

Ich zitier mal §19 Absatz 2:

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird (ist hier nicht der Fall),

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (auch nicht zu erwarten wenn alles fest verbaut ist) oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird (hier könnte man einen Strick draus drehen).

Den Punkt 3 kann man unwirksam werden lassen, indem man die Gasanlage außer Betrieb nimmt. Also Tank raus, Multiventil raus (wenn man den Tank als Gewicht für die HA hernehmen will), o.ä.

Man muss nicht rückrüsten, die Anlage darf nur nicht betriebsbereit sein!

 

Alle Teile, die fest mit der Karosserie verbaut sind, sind in der Regel eintragungsfrei (Streben etc.). Auch ein fest verbauter Tank ist nur zusätzliche Masse, sofern er nicht benutzt werden kann.

Man sollte nur nicht den Fehler machen, zu denken, dass das bei allen Karosserieteilen so ist. Wenn eine Gefärdung anderer möglich sein kann (Spoiler, etc.), dann braucht man 'ne ABE oder Abnahme o.ä.

 

Dieses Märchen mit der Versicherung geistert schon seit Jahrzehnten durch die Welt und wird dadurch trotzdem nicht wahr...

 

In diesem Sinne.

Zitat:

Original geschrieben von nin

FabJo.........ich lasse mich technisch jederzeit gern überzeugen, aber so großkotziges cholerisches Persönlichkeitsangepisse darfst du sehr gern zu Hause bei deiner Familie lassen, wenn die auf den Ton stehen.

nin, Deine obige Aussage hat 0x "Danke" bekommen, FabJos Aussage (auf Die sich Dein Statement bezog) dagegen bereits 5x (auch 1x von mir). Denk einfach mal drüber nach, wer hier nach mehrheitlicher Meinung auf dem Holzweg ist ...

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Zitat:

Original geschrieben von nin

FabJo.........ich lasse mich technisch jederzeit gern überzeugen, aber so großkotziges cholerisches Persönlichkeitsangepisse darfst du sehr gern zu Hause bei deiner Familie lassen, wenn die auf den Ton stehen.

nin, Deine obige Aussage hat 0x "Danke" bekommen, FabJos Aussage (auf Die sich Dein Statement bezog) dagegen bereits 5x (auch 1x von mir). Denk einfach mal drüber nach, wer hier nach mehrheitlicher Meinung auf dem Holzweg ist ...

Inzwischen sind es sogar 8x  :D

am 5. Februar 2013 um 12:16

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

 

nin, Deine obige Aussage hat 0x "Danke" bekommen, FabJos Aussage (auf Die sich Dein Statement bezog) dagegen bereits 5x (auch 1x von mir). Denk einfach mal drüber nach, wer hier nach mehrheitlicher Meinung auf dem Holzweg ist ...

Inzwischen sind es sogar 8x  :D

Milliarden Fliegen können nicht irren, also fresst mehr Schei$$e !

Ist das Deim Motto ?

Zitat:

Original geschrieben von mkem5822

Hallo

also wenn du die Anlage nicht komplett ausbauen tust dann ist das auto ohne Betriebserlaubnis unterwegs und wenn es kracht stehst du mit den ganzen kosten alleine da.Und über die Straffe die dich dann zuerwarten hat reden wir mal garnicht.Ich hoffe nur wenn es dazu kommt das es kein Menschen leben kostet.

Grüß HD

Wobei das auch einigermaßen übertrieben ist, da auch geklärt wird, ob die Gasanlage kausal im Zusammenhang mit dem Unfall steht. Wenn sich einer den Kat ausbaut und dann bei einem Unfall nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, da verschlafener Fahrer, ist die Bremse ja trotzdem noch original und der Kat steht nicht im direkten Zusammenhang zur Bremsanlage.

Natürlich kann sich die Versicherung auf eine Regresszahlung berufen durch die fehlende BE.

Es sollte alles eingetragen und mit ABE am Auto sein, das ist bei meinen Autos allesamt so und ich handhabe das nie anders, aber pauschal gibt es da auch nicht. Zumindest gibt es gute Anwälte.

Und bezüglich des Danke Buttons erinnere ich mich gerne an Albert Einstein. Der sah sich auch einer Kampagne gegenüber, wonach seine allgemeine Relativitätstheorie völliger Blödsinn sei, denn 31 Journalisten können nicht irren, da sie ja in der Mehrheit wären. Einsteins Antwort war: "Wieso 31? Einer [der die Theorie widerlegen kann] hätte völlig genügt."

cheerio

Zitat:

 

Ich frag mich immer, woher dieses "Wissen" herkommt.

 

Schaut man sich mal den einschlägigen Paragraphen in der StVZO an, steht da nix, dass man die BE verliert, wenn man was eingebaut hat und es nicht funktioniert.

Ich zitier mal §19 Absatz 2:

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird (ist hier nicht der Fall),

 

In diesem Sinne.

Da Frage ich mich doch warum muss dann eine Gasanlage abgenommen und dann nach Fristsetzung Eingetragen werden ?

Ich ziehe also Deiner Meinung nach die Sicherung raus , und Schwupps habe ich keine Eintragungspflichtige Gasanlage mehr ?? ( Von mir aus Schneid ich noch ein Kabel durch )

Wusste ich bisher nicht , aber nun weiss ich ja Bescheid !

Dann Gutes Gelingen !

am 5. Februar 2013 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von hlmd

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (auch nicht zu erwarten wenn alles fest verbaut ist) oder

Alle Teile, die fest mit der Karosserie verbaut sind, sind in der Regel eintragungsfrei (Streben etc.).

Nein, leider nicht.

Mit dem Einbau "fremder" Teile wird ein Umbau an dem Fahrzeug vorgenommen und dieser Umbau MUSS geprüft (Sicherheit, Festigkeit) und genehmigt werden. Schliesslich wurde das Fahrzeug ja so nicht gebaut und vom KBA abgesegnet.

Und wenn etwas eingebaut wurde das eine Funktion erfüllen soll, muß dieses auch funktionieren und ihren Zweck erfüllen.

Alles was fest eingebaut wurde muß sicher sein, darf sich nicht lösen.

Ich durfte Dom- und Fahrwerksstreben schon wieder rausreissen weil mir mehrere TÜV'ler die Plakette deswegen verweigerten.

Überrollkäfige, die ausschließlich zur eigenen Sicherheit dienen, müssen ein Festigkeitsgutachten haben, auch wenn sie fest eingeschweisst sind. Sitzkonsolen, 6-Punkt-Gurte, Sportsitze, alles muß abgenommen und eingetragen werden. Das alles hat nichts direkt mit der Gefahrdung anderer Verkehrsteilnehmer zu tun oder ändert die Fahrzeugart, Abgas- und/oder Geräuschverhalten, aber dennoch, ohne Zustimmung des TÜV und Eintrag in die Papiere droht Stilllegung des Fahrzeugs.

Wurde ein Gasanlage eingebaut MUSS diese eingetragen sein. Egal ob sie funktioniert oder nicht. Funktioniert sie nicht (Dichtigkeitsprüfung nicht möglich), gibt es keine Zulassung und somit hat dieses Fahrzeuge keine Betriebserlaubnis mehr und darf so nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Wer mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug einen Unfall baut trägt die volle Konsequenz.

Zitat:

Original geschrieben von Sidefinder

 

Da Frage ich mich doch warum muss dann eine Gasanlage abgenommen und dann nach Fristsetzung Eingetragen werden ?

Ich ziehe also Deiner Meinung nach die Sicherung raus , und Schwupps habe ich keine Eintragungspflichtige Gasanlage mehr ?? ( Von mir aus Schneid ich noch ein Kabel durch )

Wusste ich bisher nicht , aber nun weiss ich ja Bescheid !

Dann Gutes Gelingen !

Wer lesen kann...

Mit der Gasanlage ändert sich das Abgasverhalten. Daher gilt hier Punkt 3!!!

Man bekommt ja auch ein Abgasgutachten zur Erlangung der BE.

 

Das Ziehen der Sicherung allein wird nicht reichen. Obwohl, man kann sich streiten, ob das pure Vorhandensein von Einbauten oder der eigentliche Betrieb selbiger relevant ist.

Ich frag mich ja, wie hier die Meinung ist, wenn man eine eingetragene Gasanlage ausbaut. Verliert man hier auch die BE? Muss was, was eingebaut und eingetragen ist, auch funktionieren? Ist wohl unwichtig, oder?

 

Leider herrscht hier in D viel Stammtischwissen. Selbst die, die es wüssen müssten, kennen die Gesetze auch nicht. Es werden Sachen nachgeplappert, ohne sich die entsprechenden Gesetze überhaupt mal zu durchlesen. Dies wird von den einschlägigen Medien noch verstärkt und schon gibt es so schöne Diskussionen...

 

@vonderAlb

Das stimmt nicht.

Wenn es so wäre, müsste ja jedes Zubehörteil, was nicht original ist, eingetragen werden.

Dom- und Querlenkerstreben z.B. sind eintragungsfrei, ebenso wie Grills usw. Diese Teile haben weder ABG, ABE oder TG.

Wenn ein TÜV-Prüfer anderer Meinung sein sollte, dann sollte dieser seinen Job an den Nagel hängen.

Ein nicht angeschlossener Gastank ist im Grunde nur ein Stück Ladung, die fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. Das gilt auch für den Rest einer Gasanlage.

 

In diesem Sinne.

Punkt 3 sagt was von verschlechterung des Abgasverhaltens. Mit Autogas wird es aber verbessert. Dieser Punk ist als nicht relevant für die Eintragungspflicht einer Autogasanlage.

Zitat:

Original geschrieben von peter_pott

Punkt 3 sagt was von verschlechterung des Abgasverhaltens. Mit Autogas wird es aber verbessert. Dieser Punk ist als nicht relevant für die Eintragungspflicht einer Autogasanlage.

Au weia.

Warum bekommt man ein Abgasgutachten? Man braucht nämlich den Nachweis, dass sich das Abgasverhalten nicht verschlechtert hat.

 

Man man man ...

Deine Antwort
Ähnliche Themen