Gasanlage ausgebaut und Motor springt nicht an...

Hej und hallo
Ich habe da eine „kleinigkeit“ welche ich gerne gelöst haben möchte…

Folgende Sachlage:
Ich habe einen Skoda Fabia, Bj 2013.
Da ist eine Gasanlage (AC Stag) eingebaut welche durch den verlust des kfz scheines (und nicht im kfz brief eingetragen wurde) ein erneuter eintrag durch die e115-verordnung sich als unmöglich zeigt. –soviel dazu-

Also:
gasanlage raus! gesagt/getan. Tank, Verdampfer und Steuergerät sind raus.
Vorher habe ich (sicherheitshalber) die batterie abgelemmt (massekabel ab).
Nun springt der motor aber nicht an…
Anlasser dreht durch, auto wackelt im rhythmus des anlassers aber er springt nicht an…
Ansaugtrackt ist dicht, zieht also keine nebenluft!

Was kann es sein? was hab ich da übersehen...?
Ist die wegfahrsperre jetzt nach der batterietrennung so aktiviert, dass der motor nicht anspringt?

Bitte um fachmännischen rat.
Wieso/warum/weshalb die gasanlage nicht im brief eingetragen wurde und warum die gasanlage von mir selbst ausgebaut wurde können wir gerne später diskutieren, primär aber liegt mir am herzen den motor zum laufen zu bekommen…

LG Arsic

18 Antworten

Zunächst einmal verstehe ich nicht, wieso die Behörden die Eintragung der Gasanlage nicht im Computer haben. Und ja, im Brief steht die nicht drin.

Dein aktuelles Problem, die Signale der Benzineinspritzventile wurden unterbrochen und durch das Gassteuergerät durchgeschliffen, nimmst Du das GSG nun raus, bleiben die Leitungen unterbrochen, also GSG rein oder Brückenstecker basteln oder die Leitungen wieder zusammenlöten.

siehe mawi2006

PS: WENN die Anlage jemals eingetragen war, dann steht das im Rechner der Zulassungsbehörde - ist für einen neuen Schein also absolut kein Problem. Wenn nicht, dann hat Dich da jemand ordentlich verarscht...

Es ist ja zZ modern immer gleich zu meckern wenn nicht nur explizit auf die gestellte Frage geantwortet wird :-)
Also: Die Benzineinspritzsignale werden auf dem Weg zu den Benzindüsen unterbrochen und durch das Gas Sg geschleift - hat mawi ja schon erwähnt. Diese Stelle musst du finden und die Unterbrechung beheben. Dann läuft er wieder.

Trotzdem die Anmerkung: In den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II wird heute nix mehr eingetragen. Maximal an den geänderten Schlüsseln zu P3 ist erkennbar ob die Anlage überhaupt eingetragen war - steht hier nur "Benzin", war die nie eingetragen :-)
Steht da Benzin/Flüssiggas ist es ja kein Problem.
Du musst sowieso bei der Zulassungsstelle die eidesstattliche Erklärung bzgl des Verlustes abgeben uU noch zu nem Notar (verlangen manche Behörden...) und bekommst dann die neue Zulassungsbescheinigung Teil I wie sie war - mit oder ohne Anlage drin .
Das du jetzt nachträglich die schon eingetragene Anlage wieder abnehmen lassen müsstest....ich zweifle an der Story :-)

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 7. August 2018 um 13:38:09 Uhr:



Trotzdem die Anmerkung: In den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II wird heute nix mehr eingetragen. Maximal an den geänderten Schlüsseln zu P3 ist erkennbar ob die Anlage überhaupt eingetragen war - steht hier nur "Benzin", war die nie eingetragen :-)
Steht da Benzin/Flüssiggas ist es ja kein Problem.

Im Brief wird heutztutage nix mehr geändert. Selbst neue Briefe nach Umschreibung mit dem alten Format enthalten nur die Homologationsangaben - also Kraftstoffart "Benzin". Nur bei werksseitig verbauten LPG-Anlagen sind dort Eintragungen "Benzin/LPG" drin. Hab das mehrfach durch, und überall wurden nur die Originaldaten in den neuen Brief übernommen. Der Rest steht nur im Schein bzw. im Computer der Zulassungsstelle, wo das Fahrzeug das letzte Mal zugelassen war. Das kann aber jede Zulassungsstelle dann in den eigenen Computer übertragen und so einen neuen Schein ausstellen - nix ECE R115 :-)

Zitat:

Du musst sowieso bei der Zulassungsstelle die eidesstattliche Erklärung bzgl des Verlustes abgeben uU noch zu nem Notar (verlangen manche Behörden...) und bekommst dann die neue Zulassungsbescheinigung Teil I wie sie war - mit oder ohne Anlage drin .
Das du jetzt nachträglich die schon eingetragene Anlage wieder abnehmen lassen müsstest....ich zweifle an der Story :-)

Da sind wir schon 2... :-)

Gruß
Roman

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Bau das steuergerät wieder korrekt ein, sollte dann wieder funktionieren. Lpg Logischerweise nicht einschalten

So wie der TE bis jetzt reagiert hat vermute ich das er keine Hilfe mehr benötigt!

Zitat:

@RomanL schrieb am 8. August 2018 um 09:47:22 Uhr:


Im Brief wird heutztutage nix mehr geändert. Selbst neue Briefe nach Umschreibung mit dem alten Format enthalten nur die Homologationsangaben - also Kraftstoffart "Benzin".

Ich hab grad die ZulBesch Teil II, also Briefe wie du sie nennst von drei meiner Fahrzeuge vor mir liegen, und in jedem steht unter P.3 sehr wohl Benzin/Flüssiggas drin. Hier ließe sich also sofort erkennen, ob eine Anlage eingetragen ist oder nicht.
Das älteste davon ist ein T4, der war noch Euro1 (ohne AGG) , eine Anlage war ne 115er, und eine wurde per AGG eingetragen....also alle Varianten durch :-) Und IMMER P.3 geändert - muss ja auch.

Unten wird nix mehr eingetragen, aber das hatte ich ja genau so auch geschrieben.

@MrFleetwood: Dann handhaben das unsere Zulassungsstellen sehr verschieden. Bei mir steht in allen neuen Briefen der umgerüsteten Fahrzeuge nur Benzin drin. ist auch korrekt, da der schlechteste Abgasschlüssel gilt und bei der Antriebsart steuertechnisch nur zwischen Benzin, Diesel und Elektro unterschieden wird. Wird da LPG mit eingetragen, so ist das für die Zwecke, für die die Teil II-Dokumente verwendet werden, belanglos.

Für unseren TE relevant ist letztlich nur, daß die Angaben aber zwingend im Computer der letzten Zulassungsstelle vorhanden sind, er also seine ganze Ausbauerei erfolgreich vermeiden könnte - WENN denn die Anlage jemals eingetragen war...

Gruß
Roman

PS: Bei unserer Zulassungsstelle würde so gar ein altes TÜV-Gutachten ausreichen, so die Gasanlagenprüfung daraus hervorgeht und die Daten der Anlage. Es gibt da ganz klar mehrere Wege zum Glück - und zwar ohne R115...

Zitat:

Dann handhaben das unsere Zulassungsstellen sehr verschieden. Bei mir steht in allen neuen Briefen der umgerüsteten Fahrzeuge nur Benzin drin. ist auch korrekt, da der schlechteste Abgasschlüssel gilt und bei der Antriebsart steuertechnisch nur zwischen Benzin, Diesel und Elektro unterschieden wird. Wird da LPG mit eingetragen, so ist das für die Zwecke, für die die Teil II-Dokumente verwendet werden, belanglos.

Das ist falsch!
Bivalente Fahrzeuge Benzin/FLG (so lauter der vorgeschriebene Eintrag in Spalte P3), in der Spalte 10 kommt dann 006 rein!

Und bei der Steuer macht es auch ein Unterschied, wenn das Auto nach 2009 zugelassen ist.
Mein W212 E500 wurde 50 € günstiger im Jahr.

Also bei mir steht das auch im Brief

Lpg-zul

Zitat:

@RomanL schrieb am 9. August 2018 um 13:03:05 Uhr:


, da der schlechteste Abgasschlüssel gilt und bei der Antriebsart steuertechnisch nur zwischen Benzin, Diesel und Elektro unterschieden wird.

Auch das stimmt nicht, haben aber die Vorredner, besser Schreiber, ja schon bestätigt. Seit längerem wird der LPG Betrieb steuerlich berücksichtigt und Eigentümer umgerüsteter Fahrzeuge erhalten nach der Umschreibung eine Rückerstattung.
Schätze einzig deine Zulassungsstelle ist da etwas hinten dran.....würd die Papiere mal berichtigen lassen.

Steuerlich begünstigt ist lediglich der Treibstoff/LPG!
Ich habe weder eine Rückerstattung noch eine Vergünstigung erhalten(2010 umgebaut)!

Man kann ja nach wie vor nur im Benzinbetrieb fahren!

Zitat:

@patru schrieb am 9. August 2018 um 16:28:38 Uhr:


Steuerlich begünstigt ist lediglich der Treibstoff/LPG!
Ich habe weder eine Rückerstattung noch eine Vergünstigung erhalten(2010 umgebaut)!

Man kann ja nach wie vor nur im Benzinbetrieb fahren!

Wenn dein Auto nach Hubraum besteuert wird, dann ändert sich auch nichts.
Sollte es aber eine EZ. ab 2009 haben und nach Schadstoffausstoß besteuert werden ,dann ändert sich auch die Steuer.

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