Gas-Anlagen-Umbau nach unverschuldeten Unfall
Moin, moin,
leider ist so ein Mondvogel gestern nacht in Höhe des Hinterreifens ungebremst in mein Auto geknallt. nachdem dieser hässliche Depp ein Stopschild übersehen hat. (Klasse, das ist jetzt der 5. Penner, der mir mein Fahrzeug zertrümmert und darunter der 4. 18-jährige....kann man diesen Pickelvisagen nicht mal langsam die Führerscheine einziehen????? Sorry, aber ich könnte echt Kotzen...Gott sei dank ist niemanden was passiert.
Da ich noch nicht weiß, ob es wieder zu richten ist (Radkastenblech ist lädiert, die Felge samt letzte Woche aufgezogener Neu-Reifen am Sack und leicht nach innen geknickt, Beifahrertür hat Gott sei Dank nichts abbekommen.), wollte ich mal nachhalen, ob jemand schon Erfahrungen gemacht hat, sollte es sich tatsächlich um einen Totalschaden handeln. Es gab hier mal einige, die behaupteten, die Versicherung müsse dann den Ausbau aus dem verunfallten Fahrzeug und den Einbau in das neu erworbene Auto löhnen. Mein RA meint allerdings, das Fahrzeug würde als Einheit bewertet....wat stimmt denn nun?
Grüße
MV6-Driver
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Je nach Versicherung und Tarif liegt der mitversicherte Wert meist zwischen 1.000 und 5.000 EUR.
Darüber steigt dann die Kaskoprämie.Die Diskussion läuft o.T..
...ich bin bei der Allianz und die meinten auch das der Wert meiner Gasanlage noch ok ist...also kein Mehrbeitrag.
Sobald die Modifiaktionen drüber gehen muss man das melden, dann steigt die Versicherung.
Ist wohl auch logisch...wenn man eine Vollkasko hat und sich mal angenommen für Tausende von Euros noch eine dicke Hifi+Navi einbaut, Gasanlage, Gewindefahrwerk und dicke mehrteilige Alus dann sprengt man schnell den vorgegebenen Rahmen und bei einem Totalschaden will man dann den Schaden ersetzt haben der aber in keinem Verhältnis zum gezahlten Versicherungsbeitrag steht.
@Threadersteller: genau das kenne ich auch - meinem Bruder hat so ein "Fahranfänger" seinen Astra GSI zum Totalschaden gefahren. Mein Bruder hatte den Wagen gerademal drei Stunden und hat ihn von einem befreundeten KfZ-Mechaniker günstig bekommen, der die Karre top gepflegt hatte. Wir standen an einer Auffahrt zu einer Vorfahrtsstrasse da knallt der hinten drauf. Der Knaller war das der Unfallfahrer uns auch noch die Schuld geben wollte...nach dem Motto:"grundlos gebremst"...dann stand da auch gleich seine halbe "Gang" rum, die sich über den Popel-Opel lustig gemacht haben...keine Ahnung wie das ausgegangen wäre wenn nicht die Polizei gleich eine Ampel weiter gestanden hätte und alles gesehen hat...die mussten nur noch ein paar Meter vorfahren und das Blaulicht einschalten....für ihn dumm gelaufen. Vor allem weil es schon sein fünfter Unfall war und er trotzdem immer wieder von der Versicherung einen neuen Wagen (bei uns wars ein neuer Golf) hingestellt bekommt, wie seine dummen Freunde am Unfallort noch lauthals geprahlt haben.
Falls der "Held" das hier liesst - Du hattest an dem Tag auch noch Geburtstag...hättest uns ja wenigstens noch den gefallen tun können und davor ein Geburtstagssekt trinken können...dann wäre Dein Lappen endlich weg und in Stuttgart wärs wieder sicherer...
@mad-oxygon
Ist echt geil ne? Unfall verursachen und dann die eigene Schuld nicht einsehen...solchen Är... gehört echt der Lappen auf alle Ewigkeit abgenommen!
Bei mir stieg auch die Gang aus und ein, zwei von denen kamen auch erst mal in bester Ghetto-Manier mit ihrem affigen Goldkettchen und den ach wie coolen Schlabberlook mit ausgebreiteten Armen (siehe auch Heinz Sielmann unter Affen) "ey Ihr Arschlöcher, wieso seid ihr so schnell gefahren"...Naja, das ich Vorfahrt hatte hat dann auch die Polizei und die Anwohner schnell mal klargestellt.
Mal sehen, was mein Gas-Ommi jetzt noch wert ist....
Kann den Unmut Deines Bruder daher sehr gut verstehen, vor allem dann, wenn man einen Schnapp gemacht hat und der einen dann direkt oder kurze Zeit später wie mit meinem alten MV6 zunichte gemacht wird....
Gruß
MV6-Driver
Naja, wenigstens ist der Sachverhalt klar, insofern erstmal : ruhig Blut. Die Versicherung hebt das auch nicht an, ist eher ein normaler Fall.
Jetzt zum Einzelnen:
Anlage eingetragen - somit Bestandteil des Autos
wichtig: nicht die abgeschriebene Werterhöhung ist maßgeblich, sondern der Aufwand für die WIEDERBESCHAFFUNG. Jetzt wirds interessant
Beispiel: (mein) A4 BJ 95: Schwacke z.B. 4000,-
Das billigste Angebot mit Autogas liegt aber bei 5500,-
Natürlich bist du irgendwie angeschmiert, aber wenn du deinen (wie auch immer) Ersatzwagen mit Gas neu ausrüstest ist es eine "ERSATZBESCHAFFUNG" und keine "Besserstellung" im Sinne des Versicherungsvertrages.
Klär das vorher mit der Versicherung und reiche ggfalls einen Kostenvoranschlag für eine Umrüstung bzw. deine Rechnung (wenn sie nicht älter als 1 Jahr ist) mit ein.
NAja, und wenn der Anwalt ohnehin schon im "Geschäft" ist, mach das über den, hat gleich den nötigen "Pep".
Hilfreiche Argumente: halbjahreswagen werden bei Totalschaden i.d.R. zum Neuwagenwert ersetzt. Eine Gasanlage kann man wirtschaftlich nicht einfach "umbauen"
Daher sollte schon die Neuumrüstung berücksichtigt werden können. Schließlich handelt es sich ja nicht um eine Alufelge, sondern um eine komplette Umrüstung einschließlich der Umschlüsselung bei der Zulassungsstelle.
Auch solche Dinge wie Ersatzwagen bei der Umrüstung sollte Berücksichtigung finden, vielleicht sogar die Mehrkosten an Kraftstoff für den Ersatzwagen, Tankbelege einreichen!!!
Lieber am Anfang etwas mehr auf den Tisch knallen, damit die Versicherung gleich mal e Ansage hat. Die brauchen i.d.R. nur nachvollziehbare und schlüssige Belege.
Re: Gas-Anlagen-Umbau nach unverschuldeten Unfall
Zitat:
Original geschrieben von MV6-Driver
Moin, moin,
leider ist so ein Mondvogel gestern nacht in Höhe des Hinterreifens ungebremst in mein Auto geknallt. nachdem dieser hässliche Depp ein Stopschild übersehen hat. (Klasse, das ist jetzt der 5. Penner, der mir mein Fahrzeug zertrümmert und darunter der 4. 18-jährige....kann man diesen Pickelvisagen nicht mal langsam die Führerscheine einziehen????? Sorry, aber ich könnte echt Kotzen...Gott sei dank ist niemanden was passiert.
Da ich noch nicht weiß, ob es wieder zu richten ist (Radkastenblech ist lädiert, die Felge samt letzte Woche aufgezogener Neu-Reifen am Sack und leicht nach innen geknickt, Beifahrertür hat Gott sei Dank nichts abbekommen.), wollte ich mal nachhalen, ob jemand schon Erfahrungen gemacht hat, sollte es sich tatsächlich um einen Totalschaden handeln. Es gab hier mal einige, die behaupteten, die Versicherung müsse dann den Ausbau aus dem verunfallten Fahrzeug und den Einbau in das neu erworbene Auto löhnen. Mein RA meint allerdings, das Fahrzeug würde als Einheit bewertet....wat stimmt denn nun?Grüße
MV6-Driver
Natürlich!
Guckst du:
Verkehrslexikon
Unter:
Umbau-, Umrüstungskosten, Umlackierung
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...... es gibt 2 Orte, wo ich diesen Fall vermutet hätte: Leipzig und Gaggenau. und ich hatte Recht!
gruß
rene
GG = Groß Gerau in Hessen.
Also nicht Gaggenau (RA, BH) in Baden.
Moin, moin 🙂
So wie es aussieht, lass ich das Fahrzeug wieder instsnd setzen. Habe derzeit einfach keinen Bock, nur einen Cent mehr da reinzustecken.
Der Wagen ist mit Gasanlage über 5.000.- wert, und kann damit innerhalb der 130% Regelung wieder repariert werden. Der Schaden beläuft sich auf etwa 6.500.-
Die Achse linkseitig muß halt komplett neu gemacht werden, der Rest ist eher Blechsache.
Aber wie siehts denn jetzt aus, wenn ich neu kaufen und umrüsten würde. Dann dürfte der Gutachter doch nur den Wert ohne Gasanlage schätzen und ich könnte einen neu erworbenen Wagen dann über meinen RA einen Kostenvoranschlag einer neu einzubauenden Anlage samt sonstiger Nebenkosten wie Leihwagen etc. einreichen, den die dann genehmigen müssten, wenn ich Madcruiser richtig verstanden habe?
Gruß
MV6-Driver
Bei einem Gutachten werden die verschiedenen Werte zwingend ausgewiesen.
Einfach nachlesen.
Wiederbeschaffungswert = so wie er vor dem Unfall dasteht.
Restwert = so wie er nach dem Unfall dasteht.
Gestaltungsmöglichkeit Deinerseits:
130 Prozent Grenze zur Reparatur.
Wiederbeschaffungswert - Restwert
+ Aus- und Einbau der Anlage aus Alt- in "Neu"fahrzeug.
Zitat:
madcruiser Bei einem Gutachten werden die verschiedenen Werte zwingend ausgewiesen.Einfach nachlesen.
Wiederbeschaffungswert = so wie er vor dem Unfall dasteht.
Restwert = so wie er nach dem Unfall dasteht.Gestaltungsmöglichkeit Deinerseits:
130 Prozent Grenze zur Reparatur.Wiederbeschaffungswert - Restwert
+ Aus- und Einbau der Anlage aus Alt- in "Neu"fahrzeug.
Hi,
Das oben im Zitat gepostete ist durchaus richtig!
Es gibt aber durchaus noch andere Möglichkeiten, was zum Beispiel bei einem evtl. wirtschaftlichen Totalschaden eine erhebliche Rolle spielt!
Da es sich bei deinem Fahrzeug um eine astreine Umrüstung handelt,kann man das Fahrzeug ohne diese Umrüstung, sowohl auch mit dieser Umrüstung bewerten.
1. Bewertet man das Fahrzeug mit dieser Umrüstung so ergibt das (Zahlen nur zum Beispiel) einen Fahrzeugwert € 4000,00 + anteilige Umrüstkosten € 1000,00 = € 5000,00
Reparaturkosten z.Bsp. € 7000,00
Restwert incl. der Umrüstung= z. Bsp.2000,00
Entschädigungsbetrag € 3.000,00
+ Sonstiges wie NA,SV Kosten ,RA usw.
Die vorher berechnete Werterhöhung durch diese Umrüstung,schlägt sich natürlich gleichermaßem im Restwert auch werterhöhend nieder.
2.Bewertet man das Fahrzeug ohne diese Umrüstung so ergibt das (Zahlen nur zum Beispiel) einen Fahrzeugwert € 4000,00
Reparaturkosten z.Bsp. € 7000,00
Restwert = z. Bsp.1000,00
Entschädigungsbetrag € 3.000,00+ zuzüglich Kosten des Umbaues der Gasanlage ca. 800,00= €3.800,00
+Sonstiges wie NA,SV Kosten ,RA usw.
Diese durchaus legale Berechnungsvariante ergibt hier einen erheblichen Mehrerlös, weil die Umrüstung wertmäßig nicht erfasst ,sondern nur als Umbaumaßnahme kalkuliert wurde!
Voraussetzung ist aber zwingend der Nachweis des Umbaues.Hier genügt auch eine SV Bestätigung.
Das gilt auch für Sonderzubehör, AHK, Standheizungen, Stereoanlagen usw.
3.Es wurde bereits angesprochen,dass zu einer evtl. Reparaturmöglichkeit bis zur Opfergrenze (130%) die Umrüstungen wertmäßig im Fahrzeugwert einfließen u. damit eine Reparatur noch ermöglicht wird.(bei Kenntnis genauer Zahlen aller relevanten Werte am Fahrzeug)
Ein Qualifizierter u. unabhängiger SV wird Dir das GA dazu richtig erstellen.
MfG
Zitat:
Aber wie siehts denn jetzt aus, wenn ich neu kaufen und umrüsten würde. Dann dürfte der Gutachter doch nur den Wert ohne Gasanlage schätzen und ich könnte einen neu erworbenen Wagen dann über meinen RA einen Kostenvoranschlag einer neu einzubauenden Anlage samt sonstiger Nebenkosten wie Leihwagen etc. einreichen, den die dann genehmigen müssten, wenn ich Madcruiser richtig verstanden habe?
Umbaukosten nicht Neueinbaukosten.
Zitat:
Versicherungen sprechen von Risiko und nicht von Gefahr.
Hallo Olds 79,Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
ich möchte Dir ein wenig zur Hilfe kommen.
Versicherungstechnisch wird selbstverständlich von einer Gefahrerhöhung gesprochen,so steht es auch im VVG , nachzulesen unter §§16-34a unter Anzeigepflicht.
Von Risiko spricht man bei der Prämienberechnung, von einer Gefahrerhöhung spricht man dann,wenn zu dem bereits berechneten Risiko ein Umstand durch Umbauten usw. eintritt der gefahrerhöhend für das versicherte Objekt ist.
Das war schon immer so und hat sich nicht geändert..
Der § 25 VVG sagt etwas über die Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung aus, wenn die Vorschrift des § 23 Abs. 1 VVG verletzt wurde.
Formaljuristisch wird also bei zusätzlichen speziellen Änderungen am Fahrzeug/Objekt von einer Gefahrerhöhung gesprochen.
Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen müssen wir qualifizierten KFZ.-Sachverständigen diese feinen Unterschiede kennen, sonst wäre es uns nicht möglich ein verkehrsfähiges GA über evtl. Gefahrerhöhungen zu erstellen, was auch zu unserem Aufgabengebiet gehört.
MfG
@Captain HUK
Danke für diese Erklärung, muss ich mich noch ein wenig weiter einlesen. Man lernt eben nie aus...
Moin 🙂
Danke für die detaillierten Ausführungen, ist für Gasfaher mir unverschuldeten Unfall extrem gut zu wissen.
Habe jetzt den Raparaturauftrag gegeben, die Karosseriewerkstatt sieht sich das jetzt nochmal im Detail an, ob der Gutachter nichts übersehen hat, was die Sache noch teurer machen könnte, aber sieht wohl derzeit wohl so aus, als könnte mein Ommi demnächst wieder auf der Autobahn gasen 🙂
Grüße
MV6-Driver