Gas-Anlagen-Umbau nach unverschuldeten Unfall
Moin, moin,
leider ist so ein Mondvogel gestern nacht in Höhe des Hinterreifens ungebremst in mein Auto geknallt. nachdem dieser hässliche Depp ein Stopschild übersehen hat. (Klasse, das ist jetzt der 5. Penner, der mir mein Fahrzeug zertrümmert und darunter der 4. 18-jährige....kann man diesen Pickelvisagen nicht mal langsam die Führerscheine einziehen????? Sorry, aber ich könnte echt Kotzen...Gott sei dank ist niemanden was passiert.
Da ich noch nicht weiß, ob es wieder zu richten ist (Radkastenblech ist lädiert, die Felge samt letzte Woche aufgezogener Neu-Reifen am Sack und leicht nach innen geknickt, Beifahrertür hat Gott sei Dank nichts abbekommen.), wollte ich mal nachhalen, ob jemand schon Erfahrungen gemacht hat, sollte es sich tatsächlich um einen Totalschaden handeln. Es gab hier mal einige, die behaupteten, die Versicherung müsse dann den Ausbau aus dem verunfallten Fahrzeug und den Einbau in das neu erworbene Auto löhnen. Mein RA meint allerdings, das Fahrzeug würde als Einheit bewertet....wat stimmt denn nun?
Grüße
MV6-Driver
27 Antworten
der RA hat recht. ersetzt wird nur der wiederbeschaffungszeitwert, d.h. wieviel kostet ein vergleichbares kfz mit gasanlage.
Na genial.....da mein Ommi fast 220.000km auf´m Buckel hat, darf ich jetzt für die Unfähigkeit eines 18-jährigen bluten?
Da bekommt man doch echt mörderische Anwandlungen.
Gibts Erfahrungswerte, ob ein Wagen mit den beschriebenen äußeren Beschädigungen noch zu retten ist?
Gruß
MV6-Driver
Das Fahrzeug wird tatsächlich als Einheit bewertet.
Allerdings werden bei einem wirtschaftlichen Totalschaden durchaus die Umbaukosten (Ein- und Ausbau) einer solchen Anlage ausgewiesen.
Suche Dir einen fitten Gutachter, also ein Büro, in dem ein Dipl.-Ing. sitzt.
Akzeptiere keinesfalls den Gutachter der gegnerischen Versicherung.
Belege, die der Werterhöhung des Fahrzeuges dienen (z.B. Reifen, Anlage, Wartungsbelege) unbedingt mitnehmen und vorlegen. Vorschäden (auch reparierte) unbedingt angeben.
Klicke in der Signatur die FAQ Versicherungen an, im zweiten Beitrag wirst Du zum Unfallweb verlinkt.
Daneben tummeln sich inzwischen einige Gutachter im Unterforum Versicherung, stelle doch den Beitrag dort ebenfalls ein.
Da die Anlage den Wert erhöht, erhöht sich auch der Betrag bis zu dem Repariert werden kann, es kann also der Fall eintreten daß ein Auto das ohne Gasanlage ein wirtschaftlicher Totalschaden wäre durch den Mehrwert keinen wirtschaftlichen Totalschaden darstellt und noch repariert werden kann. Wie schon vorher erwähnt alle werterhöhenden Maßnahmen wie nagelneuer Reifensatz, Gasanlage, nachgerüstetes Navi belegen, ggf. Motorenrevision oder Getrieberevision.
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@madcruiser
Danke für die verlinkung auf die Unfall-Seite. Ist sehr informativ und vor allem auch verständlich.
Werde wohl morgen von meinem Gutachter mehr erfahren, ungeduldig wie ich nun mal bin 🙂 hatte ich gehofft, jemand könnte zumindest eine Einschätzung geben.
Gruß und allseit Gute Fahrt Euch allen
Euer
MV6-Driver...wie wärs, wenn ich demnächst meinen Nick in Crash-Kid Donnie Smith abändern lasse?
@Tom Sun Beach
Genau darum hoffe ich gerade, kanns mir ausgerechnet jetzt finanziell nicht leisten...wäre echt ein Fiasko. Aber das sind ja die himmelschreienden Ungerechtigkeiten. Dieses dumme Bübchen denkt sich nicghts bei, ist ja bei Papi versichert, der macht das schon. Aber unsereiner, der hart arbeitet, ist dann wieder mal angeschmiert.
Gruß
MV6-Driver
Hallo MV6-Driver,
freilich Versicherung muß zahlen, aber...
Hast Du deinem Versicherung gemeldet daß du eine LPG Anlage einbauen WILLST ?
Nach § 23 VVG Zitat:
§23 VVG
(1) Nach dem Abschluß des Vertrags darf der Versicherungsnehmer nicht ohne Einwilligung des Versicherers eine Erhöhung der Gefahr vornehmen oder deren Vornahme durch Dritten gestatten.
(2) Erlangt der Versicherungsnehmer Kenntnis davon, daß durch eine von ihm ohne Einwilligung des Versicherers vorgenommene oder gestattete Änderung die Gefahr erhöht ist, so hat er dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu machen.
Zitat Ende.
Dann muß dein Versicherung zahlen und dein FZ als Einheit bewerten.
Mfg colw
Colw,
Du bringst hier Kasko- und Haftpflichtschaden durcheinander.
Sorry,
aber wer so einfache Dinge nicht auseinanderhalten kann, sollte besser keinen Rat abgeben.
Hallo madcruiser,
stimmt nicht !
Egal ob Kasko oder Haftpflicht Du bist verpflichtet z.B. LPG Anlage (Änderung) deinem Versicherung zu melden.
Sonst kanstu auf deinen Kosten sitzen bleiben. (HUK-Coburg)
Mfg colw
Ich kann nirgendwo lesen das ich ne Gasanlage angeben muß! Und mit erhöter Gefahr ist die wohl nicht gemeint. Solange er belegen kann wann sie eingebaut wurde und wie teuer das war ist es doch kein Problem.
Fließt dann ganz normal in den WBW mit ein, bzw. erhöt ihn sogar. Und sollte der Wagen totalschaden sein stehen ihm die Umbaukosten zu wenn er sie nachweisen kann.
Ich würd auch sagen das es nur in der Kasko gilt, wenn überhaupt. Denn meine Versicherung hat nichts damit zu tun wenn ich einen unverschuldeten Unfall habe.
Denn als Geschädigter bin ich so zu stellen wie unmittelbar vor dem Unfall!
Guido
Versicherungen sprechen von Risiko und nicht von Gefahr.
in der tat ist die Gasanlage eine sogenannte Risikoerhöhung.
Sofern man eine Kasko abgeschlossen hat,
sollte man diesen Mehrwert unbedingt melden.
Wie alle anderen Extras auch.
Hat man nur Haftpflicht, so können Vorsichtige ebenfalls melden,
sofern die Anlage abgenommen und eingetragen ist liegt keine Risikoerhöhung im versicherungstechnischen Sinn vor.
Klar, weill ab 3000 € Mehrwert kann dein VBeitrag steigen ;-)
Mfg colw
Je nach Versicherung und Tarif liegt der mitversicherte Wert meist zwischen 1.000 und 5.000 EUR.
Darüber steigt dann die Kaskoprämie.
Die Diskussion läuft o.T..
Abend nochema 🙂
Also, es betrifft bei mir nicht die Kasko, die habe ich bei einem 12 Jahre alten Auto ohnehin nicht. Macht auch keinen Sinn, da ich nicht der Verursacher bin, sondern der Gechädigte. Damit ist für mich nur die Versicherung des Gegners relevant...was hier amüsanterweise die gleiche ist.
Rechnung habe ich noch, werde ich morgen dem Gutachter nachreichen. Mal sehen was der dazu sagt...wenn der Wagen Totalschaden ist, kann ich mir echt nen Kopfschuß geben....
Gruß
MV6-Driver