Garantieverlust wegen Tieferlegung?
Hallo Touranfreunde
Ich will meinen neuen Touran Tieferlegen ,welche Auswirkungen hat das auf die Werksgarantie?
Aus dem Grund wollt ich es bei VW machen lassen Aber über 500€ ALSO P"ffff.
Wer hat da Erfahrungen?
Danke !
Beste Antwort im Thema
Ob das ein VW-Servicepartner macht, oder nicht ist relativ wumpe !
Werksgarantie erlischt auf ALLE TEILE, die vom Umbau betroffen sind.
Bei Tieferlegung also komplett auf Fahrwerk , Antriebswellen, ...
12 Antworten
Ob das ein VW-Servicepartner macht, oder nicht ist relativ wumpe !
Werksgarantie erlischt auf ALLE TEILE, die vom Umbau betroffen sind.
Bei Tieferlegung also komplett auf Fahrwerk , Antriebswellen, ...
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Ob das ein VW-Servicepartner macht, oder nicht ist relativ wumpe !
Werksgarantie erlischt auf ALLE TEILE, die vom Umbau betroffen sind.Bei Tieferlegung also komplett auf Fahrwerk , Antriebswellen, ...
nanana,
ich hatte 30mm Federn von H&R in dem letzten und jetzt
aktuell in dem den ich noch fahre.
im 1. Touri (gewandelt) hatte ich eine
gebrochene antriebswelle,
domlager gerissen,
zwei lenklager getauscht
und noch ein paar sachen die aber wirklich nur kleinigkeiten
gegenüber den genannten sind.
die schäden waren mit ausschlagegebend für die wandlung und du kannst dir
vorstellen wie die jungs vom werk den wagen auf links gezogen haben
nur um evtl. die wandlung nicht vollziehen zu müssen.
die federn waren eingetragen und somit alles in ordnung.
es war sogar extra ein ing. aus wob da.
also zwei computer, zwei meinungen.
g.
Zitat:
Original geschrieben von touranquäler
die schäden waren mit ausschlagegebend für die wandlung und du kannst dir
vorstellen wie die jungs vom werk den wagen auf links gezogen haben
nur um evtl. die wandlung nicht vollziehen zu müssen.
Aber pauschalieren würde ich das dann nicht. Ich würde sagen das du Glück gehabt hast, hätte auch anders ausgehen können. Rein "rechtlich" hätte man dir so einiges verweigern können, also Glück gehabt.
Ebenso hätte man bei der "Wandlung" verlangen können das du alle "Umbauten" ausbauen mußt, Rückgabe hat im Normalfall im Originalzustand zu erfolgen. Also, da hast du richtig Schwein gehabt 😉
Gruß
Afralu
Zitat:
Original geschrieben von afralu
Aber pauschalieren würde ich das dann nicht. Ich würde sagen das du Glück gehabt hast, hätte auch anders ausgehen können. Rein "rechtlich" hätte man dir so einiges verweigern können, also Glück gehabt.Zitat:
Original geschrieben von touranquäler
die schäden waren mit ausschlagegebend für die wandlung und du kannst dir
vorstellen wie die jungs vom werk den wagen auf links gezogen haben
nur um evtl. die wandlung nicht vollziehen zu müssen.Ebenso hätte man bei der "Wandlung" verlangen können das du alle "Umbauten" ausbauen mußt, Rückgabe hat im Normalfall im Originalzustand zu erfolgen. Also, da hast du richtig Schwein gehabt 😉
Gruß
Afralu
die federn wurden demontiert und in dem folge-touri verbaut.
die ing´s haben ganz klar gesagt -
die schäden sind nicht auf den verbau der kürzeren federn zurück zuführen.
glück gehört hierbei natürlich auch dazu, zumal die wandlung kostenneutral
für beide seiten ausging.
g.
achja: spurverbreiterungen waren auch noch drauf.
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Zitat:
Original geschrieben von afralu
Ebenso hätte man bei der "Wandlung" verlangen können das du alle "Umbauten" ausbauen mußt, Rückgabe hat im Normalfall im Originalzustand zu erfolgen. Also, da hast du richtig Schwein gehabt 😉Gruß
Afralu
Hallöchen,
dem muss ich leider widersprechen Afralu.
Die neue Rechtssprechung sieht vor, dass das Fahrzeug in dem Zustand zurück gegeben werden kann, in dem es sich aktuell befindet. Das heißt alle Umbauten müssen nicht rück gebaut werden. Die Kosten werden auch komplett vom Verkäufer des Wagens übernommen.
Danke für eure Beiträge ,wenn ich das richtig verstehe ist die Garantie nicht zwangsläufig weg.
Das beruhigt einwenig,eine" Garantie auf Garantie" hab ich natürlich nicht.Ich werds wohl wagen es in Eigenregie zu machen.
Sag mal deine 500 Öhre, was beinhalten die?
Federn, Einbau, Achsvermessung, Scheinwerfer einstellen, Tüv usw? Oder nur den Einbau?
Hast du mal bei einem anderen VW Händler angefragt?
Zitat:
Original geschrieben von Frankenchris
Die neue Rechtssprechung sieht vor, dass das Fahrzeug in dem Zustand zurück gegeben werden kann, in dem es sich aktuell befindet. Das heißt alle Umbauten müssen nicht rück gebaut werden. Die Kosten werden auch komplett vom Verkäufer des Wagens übernommen
Und hier muß ich dir jetzt widersprechen. Laut Urteil vom BGH werden die Kosten eben nicht komplett übernommen, sondern man muß einen Abzug der über der Nutzungspauschale liegt hinnehmen. Bei dem Rechtsstreit in dem dieses Urteil gefällt wurde waren es 20% Abzug. Dazu sagen sollte man vielleicht noch, dass der Rechtsstreit 2,5 Jahre gedauert hat und solche Forderungen wohl nur mit Anwalt durchgesetzt werden können, zu mal in der Urteilbegründung auch Sätze wie
"daß im Falle des Rücktritts Aufwendungen nur zu ersetzen sind, soweit sie notwendige Verwendungen darstellen oder der andere Teil durch sie bereichert ist"zu finden sind.
Und hier denke ich werden die Ansichten vieler auseinandergehen.
Gruß
Afralu
Das ist richtig. Sowohl in aus deiner Sicht als auch an und für sich, denn es wäre nicht in Ordnung, wenn ich vor 2 Jahren ein Radio für 1000 Euro einbaue und dann möchte ich diese 1000 Euro wieder haben. Ein gewisser "Verlust" hier in dem auch von mir bekannten Urteil lautete es glaub ich 20 Prozent bei einjähriger Nutzung.
Wie gesagt, kann nur aus eigener Erfahrung sprechen, dass die Kosten voll ersetzt werden, sofern sie nicht älter sind als ... 🙂
Hallo Chris
Also das Angebot war genau :330€+Federn+TÜV
Federn liegen ca. bei 150-180€
TÜV ca.40€(geschätzt)
Ich hab Heute nochmal mit meiner VW Verwandschaft gesprochen,der hat gesagt daß es doch relativ aufwendig ist, zB.muß das Wischergestänge ausgebaut werden,ca.Zeitaufwand 3 Std.Der Preis kommt also nicht von ungefär.
Doch mir ist das zufiel.
Mein VW Vw hat Heute bei einem Touran beide Domlager getauscht er meinte ca. 2,5 Std.
und Hinten schätzt er 1/2 Std.
Auweh!!!!
bei den 3 Std. hab ich die Achsvermessung vergessen ca:1-1,5 Std