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Garantieverlust auf Motor und Getriebe bei Tieferlegung?

Audi S3 8V
Themenstarteram 15. Februar 2021 um 16:21

Moin,

war grad beim Autohaus nen Termin wg. MatrixLED und MagneticRide Einstellen auszumachen.

Der Serviceberater meinte nun, dass durch den Einbau der Federn die Garantie auf Motor und Getriebe auch weg ist ... wtf? (Das Auto hat noch bis 09/21 Neuwagengarantie + 2 Jahre / 80000km verlängerte Garantie)

Hat da schonmal wer Probleme gehabt? Ist das bekannt? Hätte ich so jetzt noch nie gehört.

Dass die Garantie auf Dämpfer usw. weg is - ja das is mir klar.

Bin grad etwas verdutzt ...

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21 Antworten

Soweit mir bekannt bezieht sich die Garantie nicht auf einzelne Fahrzeugteile sondern auf das Fahrzeug.

Zitat:

Garantieverpflichtungen bestehen nicht, .....

– in das Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der

Hersteller nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von Audi nicht genehmigten Weise verändert worden ist ...

Garantie

am 15. Februar 2021 um 16:56

Zitat:

@ammi1184 schrieb am 15. Februar 2021 um 17:21:19 Uhr:

... Hätte ich so jetzt noch nie gehört. ...

Nicht hören, lesen bildet. Schau in die Garantiebedingungen, speziell Ziff.7.

Die Frage ist wohl nicht einfach zu beantworten. Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen Gewährleistung und Garantie.

Zur Gewährleistung ist der Hersteller (eigentlich der Händler) zwei Jahre lang verpflichtet. Er muss also Schäden, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren, auf seine Kosten beseitigen. In den ersten sechs Monaten muss der Händler beweisen, dass der Schaden "nicht" bei der Fahrzeugübergabe vorhanden war. Danach muss der Kunde beweisen, dass es so war. Und nun zum Tuning: Bei dieser Gewährleistung ist der sogenannte "kausale Zusammenhang" sehr wichtig. Ein einfaches Beispiel: Es ist ein Chip-Tuning verbaut worden und ein Rücklicht geht kaputt und müsste komplett erneuert werden. Hier ist sicherlich kein Zusammenhang zwischen Tuning und defektem Rücklicht zu sehen. Also muss der Händler (zumindest in den ersten 6 Monaten) das Rücklicht auf seine Kosten ersetzen.

Nun zur Garantie, und hier ist es komplizierter. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, er kann sie also nach seinem Gusto einschränken. Audi geht dabei sehr rigoros vor, wie man den von @TT-Eifel verlinkten Garantiebedingungen entnehmen kann. Die Juristen beurteilen dies wohl recht unterschiedlich. Einige vertreten die Meinung, dass Audi das so tun darf, andere wiederum meinen, dass auch hier wie bei der Gewähleistung der "kausale Zusammenhang" berücksichtigt werden muss. Höchstrichterlich ist da wohl noch nichts entschieden.

Eines sollte aber klar sein: Alle Tuningmaßnahmen müssen legal sein, damit man überhaupt über Gewährleistung und Garantie nachdenken kann.

Zitat:

@TT-Eifel schrieb am 15. Februar 2021 um 17:47:21 Uhr:

Soweit mir bekannt bezieht sich die Garantie nicht auf einzelne Fahrzeugteile sondern auf das Fahrzeug.

Zitat:

Garantieverpflichtungen bestehen nicht, .....

– in das Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der

Hersteller nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von Audi nicht genehmigten Weise verändert worden ist ...

Garantie

Nun ja, du hast nur einen Teil aus den Garantiebedingungen herauskopiert. Der wichtige Teil fehlt aber, und zwar heisst es:

"Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass: ..... in das Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat ....."

Also, der Mangel muss schon auf das nicht genehmigte Teil zurückzuführen sein bzw. damit technisch zusammen hängen (können). Bei Tieferlegung ist das komplette Fahrwerk und die Lenkung bei der Garantie raus. Auch wohl Klappergeräusche oder undichte Panodächer. Aber den Rest betrifft das eigentlich nicht und entspricht auch nicht der gelebten Praxis.

Bei "normaler" Tieferlegung verliert man keine Garantie auf den Motor, da die Kausalität nicht vorhanden ist.

Man muss auch die Inspektionen theoretisch nicht bei Audi machen lassen, zumindest lt. Gesetzgeber (betrifft Gewährleistung und Garantie), aber davon rate ich dennoch ab, weil man den Nachweis erbringen muss, dass die Inspektion nach Herstellervorschrift durchgeführt wurde, das wird im Nachweis aber sehr schwierig.

am 15. Februar 2021 um 22:00

Zitat:

@Quattronics schrieb am 15. Februar 2021 um 18:45:38 Uhr:

... Also, der Mangel muss schon auf das nicht genehmigte Teil zurückzuführen sein bzw. damit technisch zusammen hängen (können). ...

Der erste Teil des Satzes trifft es. Dass es technisch zusammen hängen kann, genügt für einen Garantieverlust nicht. Ein nicht genehmigtes Teil muss ursächlich für den Mangel sein, nur dann entfällt die Garantieverpflichtung. Für mich ist eigentlich kaum vorstellbar, dass eine Fahrwerksveränderung die unmittelbare Ursache für einen Motor- oder Getriebedefekt sein kann. Im Streitfall vor Gericht ist nach den Regeln der Zivilprozessordnung Audi dafür darlegungs- und beweispflichtig (klassisches Regel-Ausnahmeverhältnis: Garantie ist die Regel, der Garantieverlust die Ausnahme von der Regel und wer sich vor Gericht auf die Ausnahme berufen will, muss deren Voraussetzungen beweisen). Es genügt nicht, wenn Audi das nur vermutet oder behauptet und verbleibende Zweifel gehen zu Lasten von Audi. Also, ruhig angehen lassen, nicht nervös werden, aber vielleicht den "Servicemann" wechseln, wenn der so einen Unfug erzählt.

Edit: und es ist dabei egal, ob die Veränderung legal oder illegal ist. Ursächlich für den Mangel muss sie sein, nur das zählt.

Mir wurde auf Nachfrage gesagt, das die Garantie auf sämtliche Teile des Fahrwerks verloren geht.

Ob ich mich im Ernstfall darauf berufen kann, ist natürlich was anderes.

Wie üblich, haben mündliche Aussagen keinerlei Gewicht, wenn es um die Wurst geht.

Genau das wollte ich damit sagen....

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 15. Februar 2021 um 23:00:56 Uhr:

Zitat:

@Quattronics schrieb am 15. Februar 2021 um 18:45:38 Uhr:

... Also, der Mangel muss schon auf das nicht genehmigte Teil zurückzuführen sein bzw. damit technisch zusammen hängen (können). ...

Der erste Teil des Satzes trifft es. Dass es technisch zusammen hängen kann, genügt für einen Garantieverlust nicht. Ein nicht genehmigtes Teil muss ursächlich für den Mangel sein, nur dann entfällt die Garantieverpflichtung.

Tja, rechtlich stimmt das, aber halt nur theoretisch. Beweisen muss das im Zweifel der Kunde, nicht Audi. Daher schrieb ich auch "technisch zusammen hängen können".

Gibt es Unstimmigkeiten bezüglich der genauen Schadenursache, lehnt Audi wohl erstmal ab, dann kann der Kunde in Vorkasse gehen mit der Rechnung, dann versuchen, per Gericht sein Recht zu erstreiten. Heißt dann, Anwalt, Gerichtskosten, Gutachtenkosten und geschätzt 2 Jahre Zeit. Und bei Gericht ist man immer "in Gottes Hand", Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.

Mit Tieferlegung einen Motorschaden zu begründen, wäre aber sehr sehr sehr weit hergeholt. Das ist eher nicht zu erwarten.

am 16. Februar 2021 um 21:40

Nein, der Kunde muss nur den Mangel beweisen. Audi müsste beweisen, dass das eingebaute "Fremdteil" den Mangel verursacht hat. Das ist kleines Einmaleins des deutschen Zivilprozessrechts. Wir sind hier nicht in Amerika, wo die Anwälte eine Jury belabern müssen uhd können, um Recht zu bekommen. In Deutschland gelten im Zivilprozess sehr formale Darlegungs- und Beweislastregeln. Es ist klar geregelt, wer was beweisen muss und welche Beweismittel dafür zur Verfügung stehen. Zweifel gehen zu Lasten der Partei, die beweispflichtig ist. Wer die Beweislast hat und den Beweis nicht erbringen kann, verliert den Prozess. In der geschilderten Konstellation wäre das so aussichtslos für den Garantiegeber, dass nicht einmal Fälle bekannt sind, in denen es deswegen überhaupt zu einer gerichtlichen Auseindersetzung gekommen wäre.

Zitat:

@Quattronics schrieb am 16. Februar 2021 um 20:13:25 Uhr:

Tja, rechtlich stimmt das, aber halt nur theoretisch. ...

Was rechtlich stimmt, stimmt auch praktisch, nicht nur theoretisch, denn es kann im Streitfall jeder einklagen. Dafür sind die Gerichte schließlich da.

Kosten? Die Gerichtskosten muss erst einmal der vorlegen, der klagt. Das ist aber ein überschaubarer Betrag. Wer ein 40.000 €-Auto fährt hat vielleicht auch noch 800 € für den Gerichtskostenvorschuss übrig. Die Gutachterkosten verlangt das Gericht von dem, der die Beweislast hat. Und am Ende trägt der die Kosten, der verliert. Bei den meisten Zivilgerichten dauern die Vefahren eher 3 - 6 Monate als zwei Jahre, wobei eine längere Dauer auch nicht schlecht wäre, es gibt dann nämlich zusätzlich noch derzeit 4,12% Zinsen ab Klagezustellung.

Zitat:

@Quattronics schrieb am 16. Februar 2021 um 20:13:25 Uhr:

... Und bei Gericht ist man immer "in Gottes Hand", ...

Das gilt vielleicht in Amerika, s. o., hier ist es eigentlich nur ein Argument von schlechten Anwälte. Der gute Anwalt sagt dir stattdessen, wer die Beweislast hat, hat von vornherein die schlechteren Karten. Und damit ist der Ausgang des Prozesses gut kalkulierbar.

@rsepsilon

Ist leider nicht praxisnah, was du schreibst.

Zunnächst einmal gibt man den Reparturauftrag weder beim Hersteller noch beim Garantiegeber ab. Du gehst in eine Werkstatt, die rechtlich nicht nur eine andere Firma ist, diese gehört auch ganz jemand aderem.

Du gehst mit deinem Problem also zum Serviceberater und eröffnest einen Garantieauftrag, dann lehnt Audi als Garantiegeber diesen Anspruch ab. Und dann? Dann fragt der Serviceberater, trotzdem gegen deine Zahlung reparieren?

Was dann? Dann bist du der Kläger und nicht andersherum. Und das Auto ist dann ja immer noch defekt.

Heißt in Vorkasse gehen und ab zum Gericht. Das muss man sich erstmal leisten können. Ich habe gerade ein Prozess am Amtsgericht in der ersten Instanz hinter mir. Dauer mit Gerichtsgutachten und Nachgutachten waren 2 Jahre und 4 Monate. Willkommein in meiner (realen) Welt.

Und wenn alles immer so eindeutig und einfach wäre bei Gericht, wie du schreibst, dann verstehe ich gar nicht, warum man da dann noch in Berufung gehen kann. Warum Berufung, wenn das Gericht doch alles ganz klar und gerecht entscheiden kann.

Und über eines sollte man sich im Klaren sein, kein Richter hat von den technischen Zusammenhängen Ahnung, das sind keine KFZ-Meister, Ingenieure oder Gutachter. Die beauftragen solche, die der Kläger erstmal vorab an die Gerichtskasse zahlen muss. Und diesem Gutachter stehen dann gefühlt 500 Ingenieure des Herstellers entgegen.

Ein neuer Motor für meinen RS3 kostet im übrigen rund 28.000,- Euro inkl. Einbau. Viel Spaß bei der Vorkasse. :-)

Nur mal zur Info. Bekam gerade vom freundlichen Bescheid, das Audi evtl die Garantie ablehnt, weil ich den Fehlerspeicher selbst ausgelesen und Fehler selbst gelöscht habe, die hinterlegt waren und danach direkt wieder aufgetreten sind.

Da wäre durchaus verständlich, bei den ganzen Apps und Clone Programmen die heute im Umlauf sind.

Die Fehler waren ja vor dem auslesen schon da, was auch im log ersichtlich ist.

Und es ist ein Rosstech Hex V2

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