Garantieverlängerung: abschließen oder nicht
Die "Junge Sterne Garantie" läuft in ca. 4 Wochen aus. Nun gibt es zwei unterschiedliche Garantiepackete zum verlängern der Garantie. Das MB-100 und das MB-80 zu 539,- € bzw. 449,- € (S220 CDi Bj 2008, 91000 km).
Nun die Frage in die Runde: Ist es sinnvoll, die Garantie zu verlängern oder macht es keinen Sinn. Der Wagen läuft hervorragend und ich bin sehr zufrieden.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Die Preise für Anschlussgarantie (für Neuwagen, 3. oder 3. und 4. Jahr) bzw. Servicevertrag Garantie dürfte MB so kalkuliert haben, dass selbst bei rücksichtslosen Vielfahrern und Fahrzeugen mit viel Sonderausstattung im Durchschnitt unter Berücksichtigung aller Kosten (incl. Verwaltung und eventuellen Verkaufsprovisionen) kein Verlust entsteht. Und eine Bindung an Vertragswerkstätten bzw. Niederlassungen gibt es noch dazu. Ein vollständiger Schutz gegen Reparaturkosten ist es nicht, denn fast alle Teile bzw. Komponenten die altern oder verschleissen sind ausgenommen. Was bleibt sind im wesentlichen Antrieb und Elektronik.
Warum also nicht ein wenig spielen und das Risiko selber tragen? Die Gewinnchancen sind besser als bei jedem "richtigen" Glücksspiel. Beim Roulette werden immerhin 97,3%, beim staatlichen Lotto nur 50% der Einsätze als Gewinne ausgeschüttet. Der Rest bleibt in der Verwaltung und vor allem beim Staat hängen. In der ARD Fernsehlotterie werden bloss 30% ausgeschüttet, aber 51% für karitative Zwecke gespendet (mit eigenem Verwaltungskostenanteil).
Selbst grosse Motorschäden bleiben doch unter 5000€. Wer solche Reserven nicht hat und sein möglichweise sogar gehobenes Einkommen vollständig für Lebensunterhalt, Schuldendienst und Hobbies verplant sollte vielleicht kein Auto dieser Klasse fahren.
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tullux01
Ob das sich im einzelnen Rechnet, liegt auch am Nutzungszeitraum, Nutzungsintensität (wenn du nur 10-15tkm/Jahr damit fährst und 1500 Versicherung zahlen sollst mag das sich nicht unbedingt rechnen) und auch an den Reparaturen. Eins der extremsten Beispiele ist ja sowas wie Glüh/Zündkerzentausch, wo der Materialwert bei 20 Euro liegt und die Arbeitszeit bei 100 und mehr.
Ist zwar nicht von den Jugen Sternen gedeckt (dafür genug andere Sachen), aber da würdest du bei 60% Eigenbeteiligung 12 Euro zahlen. Bei der Vorderachse sieht's Material-Arbeitsmässig nicht unähnlich aus, selbst mit neuteilen. Ist halt nach standard-Benz Rechnung zeitaufwändig alles zu demontieren, um an ein paar popelteile für paar Euro ranzukommen.
Kann man auch "günstig" von irgend ner freien Werkstatt machen lassen, aber da schenken einem die wirklich guten auch nichts. Muss man halt selbst wissen.
Vorderachse 211er: Wahrscheinlichkeit: Hoch bis sicher wie der Tod - Kosten Mittel bis hoch.
In deinen Ausführungen gebe ich dir fast immer recht😉
Ich habe noch den großen Vorteil meinen alten W202 fahren zu können. Sprich, bei einer Reparatur bin ich nicht auf Teufel komm daraus verdammt den Defekt sofort instandsetzen zu müssen, um mobil bleiben zu können.
Die Fahrten werden sich in den kommenden Jahren auf sicherlich 15 tkm einpendeln.
Beim letzten Service wurden die Zündkerzen gewechselt. Der Preis liegt bei ~15 €/Stk. diese halten aber dann wieder 100 tkm.*nur so am Rande😉*
Mein rechtes Radlager war letztes Jahr Defekt und wurde auf Garantie getauscht. Die Kosten betrugen 550€. Das Lager allein solte fast 200€ kosten.*Bin mir aber wegen des Einzelpreises nicht mehr soo ganz sicher*
Im freien Handel kostet das Lager von sehr guter Qualität um die 40€.
Ich werde es so wie bei meiner C-Klasse machen. Teile, welche ich mit Hilfe des WIS in Eigenregie wechseln kann, werde ich selbst wechseln. Den nötigen Platz und das nötige Werkzeug zum "basteln" und ein "bissl" Erfahrung bring ich auch mit😉
MfG André
nabend leute,
will ma was kurz in die Runde werfen und zwar fahre einen e320 cdi r6 und habe momentan 142tkm drauf.. die junge sterne garantie läuft im dezember dieses Jahres aus.
Kann ich da noch eine Verlängerung abschliessen? und welche wäre besser?(falls noch möglich)
Soweit ich weiß geht nur die "normale" Car Garantie von MB für dieses Fahrzeug.
Du kannst abschließen wenn der Wagen unter 10 Jahre ist und unter 200Tkm hat.
Vorraussetzung: Du fährst zu MB in die Wartung.
Gruß
Hyperbel
Zitat:
Original geschrieben von ZhenkaHH
nabend leute,will ma was kurz in die Runde werfen und zwar fahre einen e320 cdi r6 und habe momentan 142tkm drauf.. die junge sterne garantie läuft im dezember dieses Jahres aus.
Kann ich da noch eine Verlängerung abschliessen? und welche wäre besser?(falls noch möglich)
Nein, da ein Abschluss bei einer Laufleistung von über 140tkm nicht möglich ist.
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Zitat:
Original geschrieben von pcAndre
Wenn das Jahr vorbei ist, werde ich keine Verlängerung abschließen, weil
es eh sinnlos ist. Geht Dir etwas teueres hoch, schickt die CG einen Gutachter. Der würde, sobald er Dein Fahrzeug sieht, sowieso empfehlen die Garantie abzulehnen. Gasumbauten schließen JEDEN Anspruch gegen die CG aus (siehe aktuelle Garantiebedingungen unter § 3e). Auf gut Deutsch: Du hast einen Airmatic-DC Defekt, der nichts mit dem Umbau zu tun haben kann. Egal, denn laut Vertrag erlöschen alle Ansprüche, sobald eine Autogasanlage verbaut wurde.
PS: Als meine Bremse fertig war kam tatsächlich ein Gutachter der CG (MB-100). Es mussten alle Bremssättel ersetzt werden in Folge von Salzeinwirkung. Mercedes gewährte eine Teilkulanz von 80% (!) und wegen der letzten 20% kam tatsächlich ein Gutachter!
Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
Soweit ich weiß geht nur die "normale" Car Garantie von MB für dieses Fahrzeug.
Du kannst abschließen wenn der Wagen unter 10 Jahre ist und unter 200Tkm hat.Vorraussetzung: Du fährst zu MB in die Wartung.
Gruß
Hyperbel
Hi ,
ja das Auto wird nur bei MB gewartet...
@evolution..:
ich will ja keine neuen abschliessen sondern nur verlängern ..
Zitat:
Original geschrieben von ZhenkaHH
@evolution..:ich will ja keine neuen abschliessen sondern nur verlängern ..
Falsch. Vertraglich gesehen kannst Du die Mercedes-Benz Europagarantie nicht verlängern. Das von MB angebotene Garantiepaket ist immer ein Neuvertrag, der unter bestimmten Voraussetzungen an die MB-Garantie (oder bei einem Alter von weniger als 3 Jahren nach Wartung oder HU/AU) abgeschlossen werden kann. Dieser Vertrag hat die Laufzeit von einem Jahr (im Anschluss an Neufahrzeuggarantie auch bis zu 24 Monate) und kann jährlich verlängert werden.
Schau einfach mal in die Vertragsbedingungen des MB Garantie-Pakets rein. Das bekommst Du bei jedem 🙂.
Zitat:
Original geschrieben von ZhenkaHH
Hi ,ja das Auto wird nur bei MB gewartet...
@evolution..:
ich will ja keine neuen abschliessen sondern nur verlängern ..
Frag mal bei der nächsten Wartung den 🙂
Eigentlich sollte da auch vor ablauf ein Schreiben von der CG kommen - steht zumindest irgendwo.
Und die Junge Sterne Garantie ist glaub ich nochmal im Detail anders als die Europagarantie - ein bisschen verwirrend. Irgendwo hab ich auch ein MB-005 Garantiedokument gesehen, das Gasumbau z.b. einschliesst, wenn er nicht ursächlich für den Schaden verantwortlich ist (also Airmatic wäre da drin).
Die MB-100 sieht fast genauso aus ,nur wird Gasumbau pauschal ausgeschlossen. :S
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
es eh sinnlos ist. Geht Dir etwas teueres hoch, schickt die CG einen Gutachter. Der würde, sobald er Dein Fahrzeug sieht, sowieso empfehlen die Garantie abzulehnen. Gasumbauten schließen JEDEN Anspruch gegen die CG aus (siehe aktuelle Garantiebedingungen unter § 3e). Auf gut Deutsch: Du hast einen Airmatic-DC Defekt, der nichts mit dem Umbau zu tun haben kann. Egal, denn laut Vertrag erlöschen alle Ansprüche, sobald eine Autogasanlage verbaut wurde.Zitat:
Original geschrieben von pcAndre
Wenn das Jahr vorbei ist, werde ich keine Verlängerung abschließen, weilPS: Als meine Bremse fertig war kam tatsächlich ein Gutachter der CG (MB-100). Es mussten alle Bremssättel ersetzt werden in Folge von Salzeinwirkung. Mercedes gewährte eine Teilkulanz von 80% (!) und wegen der letzten 20% kam tatsächlich ein Gutachter!
Morgen...!
Ja, das stimmt, diesen Punkt habe ich doch glatt oben vergessen zu erwähnen.
ABER
Das Radlager wurde trotz Umrüstung von der Garantie übernommen!!! Vielleicht liegt es auch nur daran, das es im Vergleich zu einem "teuren" Airmatic o.ä. Schaden keinen Gutachter gab?!
MfG André
Option a) die Werkstatt blickt selbst nicht durch
Option b) die Werkstatt hat das "einfach gemacht"*husthust* (meine haben wie gesagt die 20% selbstbeteiligung übernommen, wahrscheinlich weil ich den Service incl. Öl etc. machen liess)
Option c) da sind irgendwie die falschen Garantiebedingungen hinterlegt? MB-05 ("normale" Gebrauchtwagengarantie G) vs. MB-100 (Junge Sterne - S) und irgendwo gibt's auch noch die Europagarantie ("M" - keine Ahnung welcher MB-xx das ist)
Zitat:
Original geschrieben von tullux01
Option a) die Werkstatt blickt selbst nicht durch
Option b) die Werkstatt hat das "einfach gemacht"*husthust* (meine haben wie gesagt die 20% selbstbeteiligung übernommen, wahrscheinlich weil ich den Service incl. Öl etc. machen liess)
Option c) da sind irgendwie die falschen Garantiebedingungen hinterlegt? MB-05 ("normale" Gebrauchtwagengarantie G) vs. MB-100 (Junge Sterne - S) und irgendwo gibt's auch noch die Europagarantie ("M" - keine Ahnung welcher MB-xx das ist)
oder so...!😉
b) ist übrigens garnicht so selten. Zumindest bei meinem alten 124er wurden viele kleinere Sachen "einfach gemacht" und sind nie irgendwo auf ner Rechnung aufgetaucht.
Da waren die Assysts, die er bis zum Ende bei MB bekommen hat dann relativ teuer, aber viel von dem "Kleinvieh", den ich beim Meriva ständig wo hatte, sind einfach mitgemacht worden (wenn man nicht selbst schrauben kann ist das schon ein Plus).
( .. a) auch nicht selten 😁 )
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
es eh sinnlos ist. Geht Dir etwas teueres hoch, schickt die CG einen Gutachter. Der würde, sobald er Dein Fahrzeug sieht, sowieso empfehlen die Garantie abzulehnen. Gasumbauten schließen JEDEN Anspruch gegen die CG aus (siehe aktuelle Garantiebedingungen unter § 3e). Auf gut Deutsch: Du hast einen Airmatic-DC Defekt, der nichts mit dem Umbau zu tun haben kann. Egal, denn laut Vertrag erlöschen alle Ansprüche, sobald eine Autogasanlage verbaut wurde.
Das ist zum einen falsch, da es in den Garantiebedingungen anders formuliert ist
Zitat:
Auszug Garantiebedingungen MB-100 Mercedes-Benz Garantie-Paket Stand 03/2010
§3 Garantieausschlüsse
Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für
Schäden:
e) durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion/
Konfiguration des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning, Gasumbau,
V-Max-Aufhebung usw.) oder durch Einbau von Fremd- oder
Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind;
und zum anderen würde es einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten, wenn es anders formuliert bzw. ausgelegt wäre, da es den Käufer dann in unangemessener weise benachteiligen würde.
Reparaturkostengarantie auch bei Überschreitung des Wartungsintervalls gültig
Es geht in diesem Urteil zwar vorrangig um den ungerechtfertigten Ausschluss der Garantie durch Überschreitung des Wartungsintervalls, aber der Kern des Urteils kann auf jeden Ausschlussgrund angewandt werden. Dieser sagt aus, dass eine Klausel zur Befreiung der Leistungspflicht unwirksam ist, wenn Sie keine Rücksicht darauf nimmt, ob der Ausschlussgrund ursächlich für den eingetretenen Schaden war.
Also, wenn die CG einen Defekt an der Airmatic mit der Begründung ablehnen würde, dass eine Gasanlage nachträglich eingebaut wurde, dann ist das ein gefundenes Fressen für einen Rechtsanwalt. Denn das ist des Anwalts Liebling: Wenig Aufwand, aber sicherer Sieg. 😁
cu termi0815