Garantieteile- Austauschteile meine? Oder?

Harley-Davidson FLS Heritage Softail

Moin Leute,

habe keine Ahnung von den Anspruchsrechten, aber ich habe ja Euch.
Wer ist Eigentümer der Teile, die auf Garantie-Basis erneuert wurden?
Ich glaube, es ist der Garantiegeber und nicht ich.

Liege ich da richtig?

Und eine weitergehende Frage:

Wie lange besteht eine Garantie auf Teile, die auf Garantie erneuert wurden? Gruß Klaus

14 Antworten

stell Dir mal vor an Deinem Moped werden Teile ausgetauscht. 
Sagen wir mal als Beispiel: Nockenwelle und Lenker.

Dein Moped gehört Dir also komplett bis auf die Nockenwelle und der Lenker. 
Das würde im Umkehrschluß bedeuten wenn Du es verkaufst könnte der Garantiegeber damit nicht einverstanden sein, weil Ihm noch ein paar Teile gehören. Er könnte die evtl. zurück verlangen.

Nein das macht keinen Sinn.

Die Teile sind in Dein Eigentum übergegangen.
Der Hersteller gibt Dir mit der Garantie möglicherweise die Zusage eine bestimmten Funktionseigenschaft. Die in Deinem Fall wohl nicht erreicht wurde.

Das sage ich jetzt einfach mal, ohne den Zusammenhang der ganzen Sache zu kennen.

Auf die ausgetauschten Teile geht es wieder von vorne los mit der Garantie. Wohlgemerkt wenn es eine Garantie auf diese Teile gibt.

Das hört sich aber mehr nach einer Kulanzregelung an. Gern wird dann so etwas mit einer Unterschrift unter einem Wisch gemacht wo irgendwo steht "...ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.....und/oder...gegen gegenseitige Generallquittung." 

Es ist auch egal.

Solltest Du ein arges Problem mit einer Sache haben, die finanziell Deine Portokasse übersteigt ist ein Anruf bei einem Fachberater "! Juristen !" nie verkehrt.

Ist wohl gerade wieder schlechtes Wetter?😕😁

Ich denke eher er meint, wem gehören die Teile die bei ihm ausgebaut wurden.... 😉

Die gehören dem Garantie Geber, er hat ja dafür neue gegeben. die Garantie läuft auch für die Ausgetauschten Teile nur so lange wie die Garantie für das Fahrzeug. Extra Garantie auf Teile hast du nur wenn du sie normal bezahlt hast.

@haster

Bitte,wenn man keine Ahnung hat,einfach mal die KL... halten.
Das sind die Leute die sofort nach Rechtsanwälten schreien.
Tschuldigung musste mal gesagt werden.
Teile die auf Garantie getauscht werden gehören dem Hersteller.
Garantie läuft solange wie Garantie auf dem Fzg ist und nicht einen Tag länger.

Duck& Weg

ja...ist ja gut. Hätte erst schreiben sollen, daß ich mir es nicht vorstellen kann, weil es mir unlogisch erscheint.

es ist doch unlogisch das, das ausgetauschte Teile dem Hersteller gehört.
Mit welchem Grund?
Er tauscht doch ein Teil aus, das ich bereits voll bezahlt habe.
Dieses Teil erfüllt eine zugedachten Eigenschaften nicht, so daß er es austauscht.
Jetzt soll dieses besagte Teil nicht mehr mein Teil sein, sonder einem anderem gehören. weshalb??

Man, man, man was hast du denn geraucht.... dafür hat er doch ein funktionfähiges neues oder überholtes Teil bekommen oder? Also alles wie vorher, nur funktionsfähig.
Was wollte man auch mit einem defekten Teil.... 😕😕😕

Könnte man annehmen 😁
Einfach zum kotzen das Wetter, war heute in der Garage um sie etwas zu Streicheln, und über das Leben zu sinnieren 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Bikermaxx


Ist wohl gerade wieder schlechtes Wetter?😕😁

meine Frage ist beantwortet, danke. Sorry " haster " konnte nicht wissen, dass man so um die Ecke denken kann.

@minox
Der Golfplatz ist anderswo.

@lanzaboot
Das war doch ein logischer Gedanke.

Soweit ich weiß, benötigen die Händler das ausgebaute Teil, um gegenüber der Factory nachweisen zu können, dass auch tatsächlich ein Teil auf Garantie ausgetauscht wurde.
Wie ich mitbekommen habe, bewahren die das eine gewisse zeitlang auf und werfen es dann i. d. R. weg.

Wenn das defekte Teil auf Garantie durch ein neues ersetzt wurde, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass man einen Rechtsanspruch auf das alte Teil haben könnte. Bei einem Teil, dass in meinem Auftrag und auf meine Kosten getauscht wird, sieht es m. E. anders aus. Bin aber kein Anwalt.

Gruß
D.Mon

PS: Zum Wetter:
Bin gestern den ganzen Nachmittag gefahren. Nur gegen halb sechs bin ich auf dem Heimweg für `ne viertel Stunden in den Regen gekommen. Was soll´s.

und weil ich gedanklich auf einem ganz anderem Trip war, habe ich mich hier schön zum VOLLHORST gemacht. 

...hat man mal. 😁

So, und nun können wie die Nummer auch einpacken.

Heute gab es Wolken-Rallye, hab unter einem Baum gewartet, daß der Regen bei strahlendem Sonnenschein vorbeizieht.

@haster
Tröste dich, hab heute meine Fingernägel geschnitten und somit ist mein Harley-Wissen von dannen...

😁

Moin,
bei einem Austausch auf Garantie bekommt man ein Neuteil als Ersatz für das Alte. Eigentum erwirbt man dann nur am Neuteil.
Wenn man sich aber z.B. eine neue Lichtmaschine einbauen lässt, ohne das ein Garantiefall vorliegt und diese auch bezahlt, dann erwirbt man natürlich Eigentum an der neuen Lichtmaschine. Die alte defekte Lichtmaschine gehört einem grundsätzlich auch noch. Wenn man das alte Teil behalten möchte, dann sollte man das vor der Reparatur auch mitteilen, ansonsten geht die Werkstatt davon aus, dass das Teil in die Tonne kann. Anders ist es aber dann, wenn man sich eine Lichtmaschine " im Austausch" einbauen lässt. Das Altteil wird mit Ersatzteilen wieder aufgebaut, daher ist die "neue" Lichtmaschine auch günstiger.
Hier hat es heute Regen geregnet....

Gruß
Heihen

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