Garantiefall ??

Hallo zusammen,
ich habe mittlerweile echt viel über das Thema gelesen, komme aber irgendwie nicht auf einen grünen Zweig.
Also es geht um folgendes:
Ich habe mir letzte Woche bei einem Händler einen gebrauchten PKW gekauft. In dem Kaufvertrag steht drin " ...Kraftfahrzeuge die älter als 10 Jahre sind, sowie Fahrzeuge unter 2.000,- Euro Verkaufspreis liegen und auch Fahrzeuge die mehr als 180t km Laufleistung aufweisen, werden als Bastlerfahrzeug verkauft und sind vom Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen."
Jetzt habe ich allerdings Probleme mit meiner Steuerkette und die Reparatur würde in etwa 400,- Euro kosten. Ich habe bei dem Kauf auch eine Gebrauchtwagen Garantie über so eine Versicherung abgeschlossen, die in meinem Fall aber nur 40% übernehmen würde, da das Auto schon über 180t km runter hat.
Jetzt meine Frage, muss der Händler das ganze auf seine Kosten reparieren weil der Schaden ja schon beim Kauf da war oder hat er Recht mit seiner Klausel das es keinen Anspruch gibt ?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir helfen.
Noch zur Info, habe einen VW Bora gekauft Bj. 2000 mit 183000 km Laufleistung für 4.700,- Euro.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Gehe Popcorn holen...möchte noch jemand!? 🙄

😮

Die Rechtsexperten......hüstel....😮

Klärt mal was ein Bastlerfahrzeug ist.....okay...dann fragt mal den Käufer, ob er ein solches auch wollte......siehste, nee..wollte er nicht....im Gegenteil....ein fahrbereites KFZ wollte er...mit Garantie....warum unterschrieb er den KV...Schnäppchen machen wollte er...nun ist das Teil aber hin....nun heult er rum......sorry.....einfach nur arm......es gibt keine Schnäppchen...kapiert das mal einer.....

Als Schnäppchen kann man den Kauf wohl nicht bezeichnen.

Nur zu Deiner Info:
Egal was der Käufer unterschrieben hat und aus welchem Grund er unterschrieben hat, bei einem Verbrauchsgüterkauf kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Auch wenn der Käufer dem Gewährleistungsausschluss explizit zustimmt, ist diese Zustimmung rechtlich wirkungslos. Den Gewährleistungsparagraphen kann nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen werden.
Um das zu wissen, muss man kein Rechtsexperte sein.

O.

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Wer kauft ein Auto was schon wie der TE schreibt, ein komisches Geræusch macht??? Kopfschuettel!
Auch wenn BJ 2000 nicht alt klingt, so haben wir doch schon 2011.😉 Warum erwartet man beim Kauf solcher alten Kisten ein Zustand wie bei einem Neuwagen? An deiner Stelle wære ich ueber die 40% froh und wuerde es machen lassen. Dann hast ruhe. Hoffe ich zumindest mal.

@Mattalf....Du sagst es! 11 Jahre hinter sich...komische Geräusche....aber unterschreiben...Bastlerfahrzeug mit Garantie.."Lach"........Hemmungen haben solche "Kunden" keine!

als blöd würde ich diese Kunden nicht bezeichnen.
Nur nicht an sie verkaufen. 😁

Ich habe grundsätzlich nichts gegen Händler die solche Fahrzeuge verkaufen. Nur ein Konstrukt mit Garantieversicherung und Bastlerfahrzeug ist abenteuerlich.

Wenn jemand an privat verkauft muß er mit den gesetzlichen Vorgaben leben.

Wären die gesetzlichen Vorgaben anders und man könnte die Gewährleistung ausschließen - dann wären wir zwar vielleicht auch hier, aber die Grundlage wäre eine ganz andere. 😉

Wer ist hier dümmer? Derjenige, der einen widrigen Kaufvertrag unterschreibt, der, der meint, mit einer Klausel im KV seine Gewährleistung zu umgehen oder Peter Clio, der mit seinem: auf Schnäppchen darf man keine Gewährleistung erwarten, partizipiert.
Ich kann mich echt nicht entscheiden.

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Man man man, ich hätte echt nich gedacht das daraus so eine Diskussion entsteht 😁

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Wer ist hier dümmer? Derjenige, der einen widrigen Kaufvertrag unterschreibt, der, der meint, mit einer Klausel im KV seine Gewährleistung zu umgehen oder Peter Clio, der mit seinem: auf Schnäppchen darf man keine Gewährleistung erwarten, partizipiert.
Ich kann mich echt nicht entscheiden.

hier mal eine geile erklærung fuer ,,Dumm``

http://www.stupidedia.org/stupi/Dummheit

und danach aber wieder zurueck zum Thema😉

Da der Autohändler irgendwovon leben muss, wird ihm wohl nichts anderes übrig bleiben, als zu versuchen sich irgendwie um die Gesetzlichen Vorgaben zu drücken.

Weiterhin ist das Volk aber so dumm, dass es anscheinend unfähig ist, selbst Kaufverträge aus zu handeln und selbst den Kopf für fehlende Gewährleistung hin zu nehmen. Deshalb ja so bescheuerte Gesetze.

Am besten ist es, den Leuten in Deutschland gar keine Autos mehr in der Richtung zu verkaufen.

Der Gewährleistungsausschluss ist hier wohl eher hinfällig, weil das sicher kein Bastlerfahrzeug ist. Trotz Alter und Laufleistung passen Preis und Garantieversicherung nicht zu einem "Bastlerfahrzeug".

Allerdings wird der Händler die Reparatur auch nicht komplett übernehmen müssen. Die Steuerkette ist Zweifelsohne ein Verschleißteil, durch die neue Steuerkette tritt eine "Wertverbesserung" ein, für die du einen Ausgleich zu leisten hast. Du hast ja nur n Auto mit ner Steuerkette Laufleistung 183.000 gekauft und bekommst danach n Auto mit ner neuen Steuerkette. Deshalb zahlt die Garantieversicherung auch nur 40%.
Du wirst also so oder so eher nicht die gesamte Reparatur bezahlt bekommen, sondern es wird im Streitfall auf einen Vergleich rauslaufen, und der geht wahrscheinlich irgendwo 50/50 aus.

Weiterhin hat der Autohändler selbst zuerst das Recht, nach zu bessern. Also in eine Werkstatt bringen und danach die Kosten einfordern, wird wahrscheinlich nichts.

Nebenbei würde ich persönlich nen Bogen um VR Motoren machen und ganz sicher schonmal um welche mit 180tkm, die sind im Regelfall fertig und da ist nicht nur die Kette fällig, sondern auch die Gleitschienen und wenn man auf die Idee kommt, den Kopf runter zu nehmen, dann wird man feststellen, dass die Kolben und Zylinderlaufbahnen genau so platt sind und der Motor im Regelfall auf ist.

Sollte es ein 4-Zylinder Benziner sein, geht wenigstens keine Steuerkette kaputt, die haben alle Zahnriemen. Dann wird es was anderes sein, im Bereich Nockenwelle, Hydrostößel, oder Pleullager.
Pleullager sind der tot von dem Motor, der Unterbau ist irreversibel, weil man den Block nicht zur Reparatur zerlegen kann. (Zerlegen schon, aber nicht mehr zusammen bauen)
Dieser ganze VW Kram ist einfach nur alles Schrott.

Das hier ist auch nur wieder die übliche Diskussion

- solche Fahrzeuge sollte man an Privatkunden gar nicht verkaufen, gibt nur Ärger (ich)
- die armen Verkäufer müssen doch auch überleben - nunja das gleiche könnte man von Drogendealern sagen, denen stehen auch nur Gesetze im Weg. 😁
- der Privatkäufer ist doch mündig genug zu entscheiden (nur der Gesetzgeber sieht das anders)
- es gibt kein Recht auf Schnäppchen
- was für eine Gewährleistung soll es denn da noch geben?

Und dann eben noch die Spezialfälle mit Privatverkauf der sogar legal sein kann...

Einfach die Diskussion selbst ignorieren und das brauchbare nutzen.

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