Garantiefall ??

Hallo zusammen,
ich habe mittlerweile echt viel über das Thema gelesen, komme aber irgendwie nicht auf einen grünen Zweig.
Also es geht um folgendes:
Ich habe mir letzte Woche bei einem Händler einen gebrauchten PKW gekauft. In dem Kaufvertrag steht drin " ...Kraftfahrzeuge die älter als 10 Jahre sind, sowie Fahrzeuge unter 2.000,- Euro Verkaufspreis liegen und auch Fahrzeuge die mehr als 180t km Laufleistung aufweisen, werden als Bastlerfahrzeug verkauft und sind vom Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen."
Jetzt habe ich allerdings Probleme mit meiner Steuerkette und die Reparatur würde in etwa 400,- Euro kosten. Ich habe bei dem Kauf auch eine Gebrauchtwagen Garantie über so eine Versicherung abgeschlossen, die in meinem Fall aber nur 40% übernehmen würde, da das Auto schon über 180t km runter hat.
Jetzt meine Frage, muss der Händler das ganze auf seine Kosten reparieren weil der Schaden ja schon beim Kauf da war oder hat er Recht mit seiner Klausel das es keinen Anspruch gibt ?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir helfen.
Noch zur Info, habe einen VW Bora gekauft Bj. 2000 mit 183000 km Laufleistung für 4.700,- Euro.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Gehe Popcorn holen...möchte noch jemand!? 🙄

😮

Die Rechtsexperten......hüstel....😮

Klärt mal was ein Bastlerfahrzeug ist.....okay...dann fragt mal den Käufer, ob er ein solches auch wollte......siehste, nee..wollte er nicht....im Gegenteil....ein fahrbereites KFZ wollte er...mit Garantie....warum unterschrieb er den KV...Schnäppchen machen wollte er...nun ist das Teil aber hin....nun heult er rum......sorry.....einfach nur arm......es gibt keine Schnäppchen...kapiert das mal einer.....

Als Schnäppchen kann man den Kauf wohl nicht bezeichnen.

Nur zu Deiner Info:
Egal was der Käufer unterschrieben hat und aus welchem Grund er unterschrieben hat, bei einem Verbrauchsgüterkauf kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Auch wenn der Käufer dem Gewährleistungsausschluss explizit zustimmt, ist diese Zustimmung rechtlich wirkungslos. Den Gewährleistungsparagraphen kann nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen werden.
Um das zu wissen, muss man kein Rechtsexperte sein.

O.

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Ich würde sagen, § 475 I 1 BGB, eine ungerechtfertige Umgehung des Gewährleistungsrechts.
Der Händler soll froh sein, dass er nur die 40% zahlen muss...

Die 40% würde ja nicht der Händler zahlen, sondern diese Gebrauchtwagen Garantiegesellschaft. Also sehe ich das jetzt richtig das der Händler das ganze reparieren muss ??

LG

Die Klausel über den Gewährleistungsausschluss ist mit absoluter Sicherheit unwirksam.

Allerdings ist es fraglich, ob der Mangel mit der Steuerkette auch ein Gewährleistungsmangel ist, den der Verkäufer beseitigen muss.

War der Mangel vor dem Kauf erkennbar (zB. über entsprechende Geräusche) oder handelt es sich übliche Abnutzung oder Alterung ("Verschleiß"😉, dann ist es kein Gewährleistungsmangel.

Jetzt brauche ich mal eure Hilfe.Hat der Bora ne Steuerkette?

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Also der Mangel war auf jeden Fall schon vor dem Kauf. Man konnte es da schon ein wenig hören, aber ich habe da halt nicht gewusst was das ist. Ich habe das Auto ja jetzt auch erst seit Ende letzter Woche. Es ist mit Sicherheit auch ein Verschleissteil, weil es solche Plastikschienen sind auf denen dann die Kette läuft.

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19


Jetzt brauche ich mal eure Hilfe.Hat der Bora ne Steuerkette?

Ja hat er 🙂

Zumindest der V6

Ich würde sagen, den Mangel hat der Händler nicht deklariert, für einen Laien muss er nicht erkennbar sein und eigentlich sind Steuerketten auf Lebenszeit ausgelegt, daher ist das schon ein defekt und ein Gewährleistungsfall.

Okay, ich danke euch schonmal für die schnellen und hilfreichen Antworten.
Jetzt muss ich nur mal sehen wie ich das dem Händler begreiflich mach, das er mir doch Gewährleistung geben muss. Wird ihn sicher nicht erfreuen.....

Danke für die Rückantwort "Steuerkette"

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19


Danke für die Rückantwort "Steuerkette"

Bitte 😉

Der Mangel war für den Käufer erkennbar,wie er schreibt ist er schon vor dem Kauf vorhanden gewesen.

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19


Der Mangel war für den Käufer erkennbar,wie er schreibt ist er schon vor dem Kauf vorhanden gewesen.

Aber nicht als Mangel, er hat es nur als Geräusch des Motors wahrgenommen.

Aber egal wie, aufgrund der Beweisssicherung hätte es eh im KV stehen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


..., für einen Laien muss er nicht erkennbar sein ...

Der Laie, der beim Kauf nichts bemerkt hat, aber 3 Arbeitstage später schon mit der kompletten Schadensanalyse an Motorinnereien inkl. Kostenvoranschlag wieder kommt?

Ja klar

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


..., für einen Laien muss er nicht erkennbar sein ...
Der Laie, der beim Kauf nichts bemerkt hat, aber 3 Arbeitstage später schon mit der kompletten Schadensanalyse an Motorinnereien inkl. Kostenvoranschlag wieder kommt?

Ja klar

klar ist auch, dass in Foren immer so Leute wie du kommen und sagen selber Schuld und wenn man es so dreht hast du doch kein Recht

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