Garantiefall ??
Hallo zusammen,
ich habe mittlerweile echt viel über das Thema gelesen, komme aber irgendwie nicht auf einen grünen Zweig.
Also es geht um folgendes:
Ich habe mir letzte Woche bei einem Händler einen gebrauchten PKW gekauft. In dem Kaufvertrag steht drin " ...Kraftfahrzeuge die älter als 10 Jahre sind, sowie Fahrzeuge unter 2.000,- Euro Verkaufspreis liegen und auch Fahrzeuge die mehr als 180t km Laufleistung aufweisen, werden als Bastlerfahrzeug verkauft und sind vom Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen."
Jetzt habe ich allerdings Probleme mit meiner Steuerkette und die Reparatur würde in etwa 400,- Euro kosten. Ich habe bei dem Kauf auch eine Gebrauchtwagen Garantie über so eine Versicherung abgeschlossen, die in meinem Fall aber nur 40% übernehmen würde, da das Auto schon über 180t km runter hat.
Jetzt meine Frage, muss der Händler das ganze auf seine Kosten reparieren weil der Schaden ja schon beim Kauf da war oder hat er Recht mit seiner Klausel das es keinen Anspruch gibt ?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir helfen.
Noch zur Info, habe einen VW Bora gekauft Bj. 2000 mit 183000 km Laufleistung für 4.700,- Euro.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Gehe Popcorn holen...möchte noch jemand!? 🙄😮
Die Rechtsexperten......hüstel....😮
Klärt mal was ein Bastlerfahrzeug ist.....okay...dann fragt mal den Käufer, ob er ein solches auch wollte......siehste, nee..wollte er nicht....im Gegenteil....ein fahrbereites KFZ wollte er...mit Garantie....warum unterschrieb er den KV...Schnäppchen machen wollte er...nun ist das Teil aber hin....nun heult er rum......sorry.....einfach nur arm......es gibt keine Schnäppchen...kapiert das mal einer.....
Als Schnäppchen kann man den Kauf wohl nicht bezeichnen.
Nur zu Deiner Info:
Egal was der Käufer unterschrieben hat und aus welchem Grund er unterschrieben hat, bei einem Verbrauchsgüterkauf kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Auch wenn der Käufer dem Gewährleistungsausschluss explizit zustimmt, ist diese Zustimmung rechtlich wirkungslos. Den Gewährleistungsparagraphen kann nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen werden.
Um das zu wissen, muss man kein Rechtsexperte sein.
O.
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Aber egal wie, aufgrund der Beweisssicherung hätte es eh im KV stehen müssen.
und wo steht das ?
und was hat eine "Beweissicherung" damit zu tun ?
Und schon wieder geht es los mit den Fachleuten, viel Spaß, da wird wohl noch einiges merkwürdige kommen.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
und wo steht das ?Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Aber egal wie, aufgrund der Beweisssicherung hätte es eh im KV stehen müssen.und was hat eine "Beweissicherung" damit zu tun ?
Zitat:
innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen
wie soll der Verkäufer das den jetzt machen, wenn er es nicht in den KV reingeschrieben hat, dass dieser Mangel vorliegt
da ist es egal, ob der Käufer das wusste, wenn er die klappe hält ist gut
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
klar ist auch, dass in Foren immer so Leute wie du kommen und sagen selber Schuld und wenn man es so dreht hast du doch kein Recht
Wo habe ich geschrieben "selber schuld"?
Wieso muss etwas unterstellt werden, was nicht vorhanden ist?
Ich habe geschrieben "fraglich" und es ist fraglich ob hier die Sachmängelgewährleistung greift oder nicht.
Antwort findet sich immer in der Realität und nicht anhand einer subjektiven Fragestellung oder Forendiskussion oder Unterstellungen anderen gegenüber.
Er hat ja nicht die "Klappe" gehalten, steht ja bei MT in sinem Beitrag
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Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
...
Lies Dir doch bitte erst mal durch, was eine Beweissicherung ist und ob dieser Begriff in diesem Zusammenhang dann von einer besondere Referenz Deiner Kenntnis der juristischen Zusamenhänge und der Glaubwürdigkeit Deiner Ideen dienlich ist.
Vielleicht daher auch die Notwendigkeit mit Unterstellungen anderen gegenüber zu arbeiten, Fachkenntnisse sind ja eindeutig nicht vorhanden.
mir langt geballtes Halbwissen, ist doch klar, als Jurist würde und dürfte ich hier wohl nicht schreiben
jedes Wort auf die Goldwaage zu legen, damit ist dem TE auch nicht geholfen
ich denk mir meinen Teil, macht ihr weiter
falls sich aber jmd. angegriffen gefühl hat, entschuldige ich mich dafür, damit habe ich kein Problem
Auf jeden Fall wurde die Gewährleistung nicht auf 1 Jahr verkürzt wie bei Gebrauchtsachen möglich.
Daher 2 Jahre Gewährleistung. Gut die Beweislastumkehr bleibt, aber auf jeden Fall keine gute Ausgangsposition für den Verkäufer vor allem in Verbindung mit dem Versuch die Gewährleistung komplett zu stornieren.
Ich würde mal ins Bora Forum schauen und wegen der Steuerkette fragen wie üblich das ist.
Ob eine Steuerkette jetzt Verschleiß ist oder nicht ist eine gute Frage.
Sie unterliegt üblicherweise keinen Wechselintervallen wie ein Zahnriemen. Allerdings gibts z. B. bei einem bestimmten Baujahr bei Opel Steuerketten die man als Verschleißteil bezeichnen könnte... 🙄
Bei dem Kaufpreis würde ich an der Stelle des TE schon hart bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
...
Bei dem Kaufpreis würde ich an der Stelle des TE schon hart bleiben.
Genau...
Ich zahl doch keine 4.700 Euro für n Bastlerauto, das nach üblichem Wortgebrauch eventuell garnicht richtig läuft...
Da müssten für das Modell schon 2.500 Öcken weniger auf dem Preisschild stehen dass man das tatsächlich akzeptieren könnte.
Unabhägig davon, dass vorliegend der Ausschluss der Gewährleistung unwirksam ist, stellt sich die Frage, welche Schäden eine für ein Bastlerfahrzeug abgeschlossene Garantieversicherung abdecken soll.
Bastlerfahrzeug und Garantieversicherung sind ein Widerspruch in sich.
O.
Gehe Popcorn holen...möchte noch jemand!? 🙄
😮
Die Rechtsexperten......hüstel....😮
Klärt mal was ein Bastlerfahrzeug ist.....okay...dann fragt mal den Käufer, ob er ein solches auch wollte......siehste, nee..wollte er nicht....im Gegenteil....ein fahrbereites KFZ wollte er...mit Garantie....warum unterschrieb er den KV...Schnäppchen machen wollte er...nun ist das Teil aber hin....nun heult er rum......sorry.....einfach nur arm......es gibt keine Schnäppchen...kapiert das mal einer.....
Wieso sollte man nicht einen Kaufvertrag unterschreiben in dem der Verkäufer nicht wirksam die Gewährleistung ausschließen will und sich damit selbst 2 Jahre Gewährleistung aufhalst obwohl er nur 1 Jahr geben müßte? 😁
Also wenn man einen guten Anwalt hat...
Gut, der TE hat das unabsichtlich gemacht.
Und wo ist etwas von Schnäppchen zu lesen?
TE hat sogar eine Garantie(versicherung) bekommen.
Das ist kein Bastlerfahrzeug.
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Gehe Popcorn holen...möchte noch jemand!? 🙄😮
Die Rechtsexperten......hüstel....😮
Klärt mal was ein Bastlerfahrzeug ist.....okay...dann fragt mal den Käufer, ob er ein solches auch wollte......siehste, nee..wollte er nicht....im Gegenteil....ein fahrbereites KFZ wollte er...mit Garantie....warum unterschrieb er den KV...Schnäppchen machen wollte er...nun ist das Teil aber hin....nun heult er rum......sorry.....einfach nur arm......es gibt keine Schnäppchen...kapiert das mal einer.....
Als Schnäppchen kann man den Kauf wohl nicht bezeichnen.
Nur zu Deiner Info:
Egal was der Käufer unterschrieben hat und aus welchem Grund er unterschrieben hat, bei einem Verbrauchsgüterkauf kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Auch wenn der Käufer dem Gewährleistungsausschluss explizit zustimmt, ist diese Zustimmung rechtlich wirkungslos. Den Gewährleistungsparagraphen kann nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen werden.
Um das zu wissen, muss man kein Rechtsexperte sein.
O.
Wegen solchen Kunden gibt es doch immer mehr Querverweise und Nebenbedingungen....wollen was und hinterher was ganz anderes.....klar hat der Käufer Recht.....nur sollte er, als er das licht der Welt erblickte auch mit Vernunft geboren worden sein......oder er hat es im Laufe der Jahre verloren.....Hand auf"s Herz.....🙄 Solche "Kunden" braucht die Welt nicht....
ich weiß nicht ob wir dich brauchen? 😁
Und über solche Fahrzeuge habe ich mich hier schon ausdrücklich geäußert.
Nur an Händler oder Ausland. Kosten nur Zeit, Ärger, Ruf.
Aber wenn man sowas unbedingt an Privatpersonen verkaufen will muß man damit leben, daß der Gesetzgeber ihnen unbedingt gewisse Rechte geben wollte. Und nicht einfach auf Bastlerfahrzeug schreiben, dazu noch ne Garantieversicherung (erstaunlich genug) und hoffen die Privatperson lässt sich damit abspeisen.
Mich braucht hier garantiert keiner...virtuelle Welt.....bitte daran denken und nicht mit Real-Life verwechseln.....😁
Jooh, der stets arme, dumme naive Kunde...muss ja so geschützt werden...vor den bösen Verkäufern! Verstehe....hast ja gerade ne Blödheitsbescheinung ausgestellt...😉