Garantieansprüche bzw Sachmangelhaftung ???
Habe folgendes und zwar habe ich mein Auto jetzt ca. 2 monate und als die ASR leuchte am leuchten war bin ich zum Freundlich gefahren und hab den Fehler auf meine Kosten auslesen lassen (fast 100 €) dabei kam raus das am Beifahrersitz ein Stecker kaputt ist und was an der Lamdasonde ist naja dann habe ich das auto zum Verkäufer gebracht, dieser hat sich eigentlich korrekt verhalten und alles soweit repariert nur jetzt kam die eine Rechnung zu mir mit einer zuzahlung der Materialkosten die sich auf 40 % belaufen dh. ca. 100 € ist zwar nicht die Welt da mich nur der Steckerwechsel beim freundlich schon über 300 € gekostet hätte ohne Lamdasonde aber frage mich trotzdem ob dies so rechtens ist mit der Zuzahlung denn der fehler mit der Lamdasonde müsste schon vorm Kauf bestanden haben (bzw. wird es schwer für ihn zu beweisen sein das dieser nicht vorher bestanden hat) und fällt damit doch unter der Sachmangelhaftung oder?
Würde mich über Antworten freuen.
18 Antworten
Heute kam diese Antwort:
Hallo Herr XXX,
habe soeben mit der Garantiestelle gesprochen. Leider handelt es sich hierbei nicht um eine Sachmängelhaftung, daher müssen wir den Eigenanteil berechen. Sorry!
Ich denke dennoch, dass es eine faire Lösung für beide Parteien ist.
Bei Rückfragen einfach melden.
Bis dahin verbleibe ich mit freundlichem Gruß
Habe heute mal diese Nachricht darauf geantwortet und bin mal gespannt was da zurück kommt.
Hallo Herr XXX,
ich kann irgendwie nicht nachvollziehen das eine defekte Lamdasonde oder ein defekter Stecker kein Sachmangel sein sollen!?
Als fair würde ich bezeichnen wenn ich für soviel Geld ein Fahrzeug erhalten hätte ohne Mängel.
Hier mal ein kleiner Auszug aus dem Gesetz:
Laut Gesetz besteht bei Gebrauchtwagenkäufen vom Händler eine zweijährige Sachmängelhaftung. Diese kann der Händler aber auf ein Jahr verkürzen. Treten in dieser Zeit Mängel am Fahrzeug auf, kann man diese nachbessern lassen. Dabei zählt allerdings nicht der normale Verschleiß zu den Mängeln.
Hier ist allerdings zu beachten, dass auch bei Verschleißteilen ein "altersgerechter" Verschleiß auftritt. Wie dieser jeweils zu definieren ist, hängt allerdings vom individuellen Fall und Teil ab und muss im Zweifel sogar vor Gericht geklärt werden. Hier lohnt es sich, im Schadensfall nach entsprechenden Urteilen von Gerichten zu schauen.
Der Verkäufer muss aber nur für Mängel einstehen, die bereits zum Übergabezeitpunkt des Fahrzeuges an den Käufer oder im Ursprung vorhanden waren. Dabei gilt innerhalb der erstens sechs Monate automatisch die Vermutung, der Mangel habe schon bei Übergabe vorgelegen. Nach Ablauf dieser Frist obliegt es dem Käufer zu beweisen, dass der Mangel von vornherein am Fahrzeug vorhanden war. Es empfiehlt sich deshalb, möglichst bei einem Händler mit angeschlossener Werkstatt zu kaufen. Dieser kann eine mögliche Sachmängelhaftung direkt erfüllen. Bei einem Verkäufer ohne Werkstatt sollte vorab geklärt werden, wo man als Käufer für eventuelle Ansprüche hingehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Welche Garantiestelle? Wohl die hausinterne? Aus dem Stehgreif weiß ich jetzt aber beim besten Willen nicht, ob eine Lambdasonde keinem natürlichen Verschleiß unterliegt! Falls doch, würde ich kleinere Brötchen backen. Wenn nicht: Standhaft bleiben, keinen Bären aufbinden lassen und denen mal die Unterschiede zw. Garantie und Gewährleistung erklären; und erwähne ruhig einmal die §§ 439, 476 BGB. Und erkläre deinem Autohaus, Du machst Ansprüche aus der Sachmangelhaftung geltend!!!
Auf eine mögliche, zugekaufte Garantie greift man sinnigerweise in anderen Fällen zurück. Denn bei einer Garantie muss der Mangel nicht bei Gefahrenübergang bzw. die Ursache hierfür vorgelegen haben, sondern kann auch während der Garantiezeit auftreten.