Garantieansprüche bzw Sachmangelhaftung ???
Habe folgendes und zwar habe ich mein Auto jetzt ca. 2 monate und als die ASR leuchte am leuchten war bin ich zum Freundlich gefahren und hab den Fehler auf meine Kosten auslesen lassen (fast 100 €) dabei kam raus das am Beifahrersitz ein Stecker kaputt ist und was an der Lamdasonde ist naja dann habe ich das auto zum Verkäufer gebracht, dieser hat sich eigentlich korrekt verhalten und alles soweit repariert nur jetzt kam die eine Rechnung zu mir mit einer zuzahlung der Materialkosten die sich auf 40 % belaufen dh. ca. 100 € ist zwar nicht die Welt da mich nur der Steckerwechsel beim freundlich schon über 300 € gekostet hätte ohne Lamdasonde aber frage mich trotzdem ob dies so rechtens ist mit der Zuzahlung denn der fehler mit der Lamdasonde müsste schon vorm Kauf bestanden haben (bzw. wird es schwer für ihn zu beweisen sein das dieser nicht vorher bestanden hat) und fällt damit doch unter der Sachmangelhaftung oder?
Würde mich über Antworten freuen.
18 Antworten
Ich nehme mal an du hast direkt von einem Händler gekauft, also nicht von Privat oder in Kommission mit schriftlichem Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Vereinfacht ausgedrückt, muss ein gewerblicher Verkäufer die ersten 6 Monate nach Kauf nachweisen, dass beim Kauf kein Mangel vorlag. Das ist im Grunde unmöglich und der Verkäufer muss nachbessern, also z.B. reparieren, ohne Eigenbeteiligung des Käufers. Wahrscheinlich hast du oder der Verkäufer eine Garantieversicherung abgeschlossen, die unter bestimmten Bedingungen eine Eigenbeteiligung verlangt. Manche Händler reichen dann einfach die Rechnung der Versicherung durch und hoffen, dass der Käufer zahlt. Auf den 100€ für die Diagnose wirst du allerdings sitzen bleiben. Aber immerhin hattest du so von neutraler Seite eine vollständige Fehlerdiagnose und kannst prüfen, ob auch alles gemacht wurde und nicht bloss Fehlerspeicher gelöscht
http://www.123recht.net/...hrleistung-bei-Gebrauchtwagen-__a67181.html
Zitat:
Original geschrieben von CLK_Cabrio86
Habe folgendes und zwar habe ich mein Auto jetzt ca. 2 monate und als die ASR leuchte am leuchten war bin ich zum Freundlich gefahren und hab den Fehler auf meine Kosten auslesen lassen (fast 100 €) dabei kam raus das am Beifahrersitz ein Stecker kaputt ist und was an der Lamdasonde ist naja dann habe ich das auto zum Verkäufer gebracht, dieser hat sich eigentlich korrekt verhalten und alles soweit repariert nur jetzt kam die eine Rechnung zu mir mit einer zuzahlung der Materialkosten die sich auf 40 % belaufen dh. ca. 100 € ist zwar nicht die Welt da mich nur der Steckerwechsel beim freundlich schon über 300 € gekostet hätte ohne Lamdasonde aber frage mich trotzdem ob dies so rechtens ist mit der Zuzahlung denn der fehler mit der Lamdasonde müsste schon vorm Kauf bestanden haben (bzw. wird es schwer für ihn zu beweisen sein das dieser nicht vorher bestanden hat) und fällt damit doch unter der Sachmangelhaftung oder?Würde mich über Antworten freuen.
Hallo,
dieser Fall ist glasklar. Innerhalb der ersten 6 Monate hat in diesem Fall der Verkäufer, im Rahmen der Sachmangelhaftung, den Mangel kostenfrei zu beseitigen. Kein Euro Selbstbeteiligung. Punkt.
Würde den Verkäufer mal dezent fragen ob er auf Dummenfang ist oder ob es nur ein "Versehen" war mit der Rechnung.
Viel Erfolg.
Dann vielen dank euch:-) Also es war ein Privatkauf und denke das es eindeutig ist und das Auto hat eine extra Garantie mit selbstanteil für 1 Jahr. Hab gerade versucht dort jemanden zu erreichen aber die sind wohl gerade nicht da....
Zitat:
Original geschrieben von CLK_Cabrio86
Dann vielen dank euch:-) Also es war ein Privatkauf und denke das es eindeutig ist und das Auto hat eine extra Garantie mit selbstanteil für 1 Jahr. Hab gerade versucht dort jemanden zu erreichen aber die sind wohl gerade nicht da....
ok. bei Privatkauf nehme ich alles zurück. Keine Sachmangelhaftung.
Zitat:
Original geschrieben von CLK_Cabrio86
Also Privatkauf meinerseits, der Verkäufer ist ein großer Händler.
ja dann muß doch der Händler alle Kosten übernehmen. Die Händler schließen zu ihrer eigenen Sicherheit Garantien ab. Eventuelle Selbstbehalte muß der Händler trotzdem in den ersten 6 Monaten selbst tragen. Das ist in der Sachmangelhaftung klar geregelt.
Keine Kompromisse machen ! Rechnung nicht bezahlen.
habe heute diese Nachricht vom Verkäufer erhalten:
Guten Morgen Herr XXX
ich wünsche Ihnen ebenfalls einen guten Start ins neue Jahr. Diese Rechnung ist der normale Eigenanteil.
Eine Gebrauchtwagengarantie ist Kilometergestaffelt. Es handelt sich lediglich um den Eigenanteil des Bauteils.
Der Rest des Bauteils so wie die Lohnkosten wurden von der Garantiestelle übernommen.
Ich bitte Sie also die Rechnung zu begleichen. Vielen Dank dafür vorab…
Allzeit eine gute Fahrt!
Bis dahin verbleibe ich mit freundlichem Gruß
Aus
http://www.123recht.net/...rleistung-bei-Gebrauchtwagen-__a67181.html:Zitat:
Nach den gesetzlichen Gewährleistungsregeln haftet der Verkäufer für diejenigen Mängel, welche bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden, dem Käufer jedoch nicht bekannt sind.
Du schreibst, dass die ASR-Lampe nach 2 Monaten leuchtete. Damit war der Mangel nicht bereits bei der Übergabe vorhanden.
Zitat:
Original geschrieben von Brazzo61
Aus http://www.123recht.net/...rleistung-bei-Gebrauchtwagen-__a67181.html:
Zitat:
Original geschrieben von Brazzo61
Du schreibst, dass die ASR-Lampe nach 2 Monaten leuchtete. Damit war der Mangel nicht bereits bei der Übergabe vorhanden.Zitat:
Nach den gesetzlichen Gewährleistungsregeln haftet der Verkäufer für diejenigen Mängel, welche bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden, dem Käufer jedoch nicht bekannt sind.
es geht um die Ursache warum die ASR Leuchte an war. Dass diese Ursache (Stecker und Lambdasonde wohl latent defekt) bei Übergabe
nicht vorhandenwar muß der Verkäufer beweisen und das kann er nicht. Daher hat er in den ersten 6 Monaten die Zeche zu zahlen. So ist nun mal die Rechtsprechung.
Erstens das (vollkommen richtig) und zweitens verwechselt der Verkäufer, ob nun gewollt oder nicht, Gewährleistungs- mit Garantieansprüchen. Die mglw. kostenpflichtige Garantie begründet eine separate Anspruchsgrundlage neben der Gewährleistung. Sage dem Verkäufer ganz freundlich, dass Du nicht auf die Garntie berufst, sondern auf Gewährleistungsansprüche gem. BGB.
vielen dank euch ihr habt mir schon viel geholfen.
Zu der ASR Lampe ist ja noch das beste denn von anfang an ging auf der Beifahrerseite das Keyless Go nicht also der Griff und nach 2 Monaten hab ich das auto erst dahin gebracht weil es vorher einfach nicht ging und als ich ihn abgeholt habe war die leucht schon am leuchten dann bin ich davon ausgegeangen das die bei der reperatur des griffes wohl irgendwas daran gemacht haben aber die meinten das eine hat mit dem anderen nichts zutun.
So, hier noch einmal ausführlich (Quelle: http://www.ruv.de/.../serie_autokauf_gebrauchtwagen.jsp):
Zitat:
Laut Gesetz besteht bei Gebrauchtwagenkäufen vom Händler eine zweijährige Sachmängelhaftung. Diese kann der Händler aber auf ein Jahr verkürzen. Treten in dieser Zeit Mängel am Fahrzeug auf, kann man diese nachbessern lassen. Dabei zählt allerdings nicht der normale Verschleiß zu den Mängeln.
Hier ist allerdings zu beachten, dass auch bei Verschleißteilen ein "altersgerechter" Verschleiß auftritt. Wie dieser jeweils zu definieren ist, hängt allerdings vom individuellen Fall und Teil ab und muss im Zweifel sogar vor Gericht geklärt werden. Hier lohnt es sich, im Schadensfall nach entsprechenden Urteilen von Gerichten zu schauen.Der Verkäufer muss aber nur für Mängel einstehen, die bereits zum Übergabezeitpunkt des Fahrzeuges an den Käufer oder im Ursprung vorhanden waren. Dabei gilt innerhalb der erstens sechs Monate automatisch die Vermutung, der Mangel habe schon bei Übergabe vorgelegen. Nach Ablauf dieser Frist obliegt es dem Käufer zu beweisen, dass der Mangel von vornherein am Fahrzeug vorhanden war. Es empfiehlt sich deshalb, möglichst bei einem Händler mit angeschlossener Werkstatt zu kaufen. Dieser kann eine mögliche Sachmängelhaftung direkt erfüllen. Bei einem Verkäufer ohne Werkstatt sollte vorab geklärt werden, wo man als Käufer für eventuelle Ansprüche hingehen kann.
Es ist also nicht so, dass der Verkäufer etwas beweisen muss, sondern der Käufer. Ist in diesem Fall aber egal, da die 6-Monate-Frist greift.
Zitat:
Original geschrieben von Brazzo61
Es ist also nicht so, dass der Verkäufer etwas beweisen muss, sondern der Käufer. Ist in diesem Fall aber egal, da die 6-Monate-Frist greift.
Wenn er (der Verkäufer) innerhalb den ersten sechs Monaten trotz allem nicht zahlen will, MUSS er (Verkäufer) beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht bestand. Das ist genau das was "Dampfhammer2003" geschrieben hat. Allerdings wird der Verkäufer diesen Beweis nicht erbringen können.
Zitat:
Original geschrieben von (murcielago)
Wenn er (der Verkäufer) innerhalb den ersten sechs Monaten trotz allem nicht zahlen will, MUSS er (Verkäufer) beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht bestand. Das ist genau das was "Dampfhammer2003" geschrieben hat. Allerdings wird der Verkäufer diesen Beweis nicht erbringen können.Zitat:
Original geschrieben von Brazzo61
Es ist also nicht so, dass der Verkäufer etwas beweisen muss, sondern der Käufer. Ist in diesem Fall aber egal, da die 6-Monate-Frist greift.
Richtig. Ist in den ersten 6 Monaten so, die Beweislast liegt beim VERKÄUFER und diesen Beweis (dass der Mangel bei Übergabe NICHT bestanden hat) kann er in der Regel nicht erbringen. In den zweiten 6 Monaten gilt dann die Beweislastumkehr, dann hat der KÄUFER die Beweislast.