Garantieabwicklungen nicht bei jedem Händler

Hallo zusammen,

ein Thema was meiner Meinung nach zu wenig Berücksichtigung findet ist, ist die Tatsache, das man seine Garantiefälle/-ansprüche bei vielen Marken nur bei dem Händler anführen kann wo man das Fahrzeug gekauft hat. Das habe ich zum Zeitpunkt des Kaufes meines Malibu nicht gewußt, und wäre mit Sicherheit ein Argument gewesen das Fahrzeug nicht zu kaufen. Bin ich doch davon ausgegangen das es sich wie bei den Automobilen verhält, das man im Garantiefall zu jeder Vertretung fahren kann.
Unseren haben wir 350km entfernt gefunden, nun müßen wir für jeden Garantiefall 700km in Kauf nehmen. Wir haben uns mit dem Händler dahingehend geeinigt, das dieser mir die Teile zuschickt, und ich diese selber verbaue, soweit möglich. Und das ist nicht unerheblich, da die Qualität sehr zu wünschen übrig läßt.
Nach der ersten längeren Urlaubsreise allerdings haben wir an den Verkleidungen unterhalb der Fahrerhaustüren Risse entdeckt, auf beiden Seiten identisch. Das ist eine Sache die ich nicht selber mit mir zugesendeten Teilen beheben kann, nun ist die Frage, wer ersetzt mir den Urlaub, die Zeit und die Kosten für diesen Garantiefall.
Auch bei Tests, z.B. Promobil, wird darauf nicht im geringsten eingegangen, vielmehr bekommt da der Malibu in aktuellen Hajt (09/2020) in der Rubrik Preis & Service 3,5 von 5 Sternen, so etwas dürfte mit max. 2 Sternen bewertet werden. Denn wo ist da der Service am Kunden, wenn ich nicht zu jedem Malibu Händler fahren kann??

Grüße Jürgen

Beste Antwort im Thema

Die Frage ist doch: Gibt Malibu eine Hersteller-Garantie auf seine Fahrzeuge?
Existiert diese, kann ich theoretisch zu jedem Händler, wenn die Garantiebedingungen das vorsehen.
Existiert diese nicht, dann hab ich nur die Sachmängelhaftung. Diese kann ich ausschließlich nur dem Verkäufer gegenüber geltend machen. Das ist leider so.

http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/0000009c7a103f50c.html

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@micbu, auch wenn Dich nicht jeder versteht/ verstehen möchte, Du hast den Durchblick, ich bleibe lieber bei Subaru ((Gewährleistung 5 Jahre);7 Jahre Garantie)) und Wohnwagen, Danke !

Zitat:

@4Takt schrieb am 31. August 2020 um 19:15:11 Uhr:


Beim Auto läuft die Gewährleistung bei Neuwagen immer über den Hersteller oder Importeur und deswegen kann man auch zu jedem Vertragshändler gehen. Das ist also anders geregelt, als sonst bei Gewährleistung.

Nein! Auch durch immer wieder Wiederholen wird es nicht richtig.

Der Einfachheit halber kann der Käufer natürlich zu jedem Vertragshändler gehen und dort Garantieleistungen abrufen und so an ein repariertes Auto kommen. Das ist dann aber immer noch keine Gewährleistung.

@micbu , Du interpretierst mich bewusst falsch und, wie @PIPD black bereits erwähnte, Sätze aus dem Zusammenhang gerissen. Lese bitte den ganzen Text von mir und dann wirst du erkennen dass ich genau das geschrieben habe was Du meinst richtiger definieren zu müssen. Kurzum wir wiederholen uns laufend mit der gleichen Begründung und damit bin ich jetzt raus. Kann nur hoffen, dass der TE das auch endlich kapiert hat. 😉

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 31. August 2020 um 22:21:40 Uhr:


..Der Einfachheit halber kann der Käufer natürlich zu jedem Vertragshändler gehen und dort Garantieleistungen abrufen und so an ein repariertes Auto kommen. Das ist dann aber immer noch keine Gewährleistung.

Da zum Beispiel BMW überhaupt keine Garantie anbietet, sondern nur die gesetzliche Gewährleistung und eine großzügige (?) Kulanzregelung, aber man trotzdem bei Reklamationen zu jedem BMW Vertragshändler gehen kann, kann deine Aussage nicht ganz stimmen

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Zitat:

@4Takt schrieb am 31. August 2020 um 19:15:11 Uhr:



Zitat:

@micbu schrieb am 31. August 2020 um 16:24:32 Uhr:


Wäre kein Geld geflossen, dann hätte deine Werkstatt sicherlich rein gar nichts unternommen. Mir nicht wirklich klar, was du mit deinem Post ausdrücken wollte..

Beim Auto läuft die Gewährleistung bei Neuwagen immer über den Hersteller oder Importeur und deswegen kann man auch zu jedem Vertragshändler gehen. Das ist also anders geregelt, als sonst bei Gewährleistung.

Sorry, aber das ist einfach nur Unsinn! Das ist per Gesetz geregelt. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen. Man kann zu jedem Vertragshändler gehen weil der Hersteller die Vetragshändler zur Garantieabwicklung verpflichtet hat. Das hat rein gar nichts mit der Gewährleistung zu tun. Im Gewährleistungsfall ist der Käufer oft besser gestellt als im Garantiefall. Das wird den Kunden aber verschwiegen und die Kunden wissen es meist nicht.

Zitat:

@4Takt schrieb am 1. September 2020 um 09:49:25 Uhr:



Zitat:

@Thinky123 schrieb am 31. August 2020 um 22:21:40 Uhr:


..Der Einfachheit halber kann der Käufer natürlich zu jedem Vertragshändler gehen und dort Garantieleistungen abrufen und so an ein repariertes Auto kommen. Das ist dann aber immer noch keine Gewährleistung.

Da zum Beispiel BMW überhaupt keine Garantie anbietet, sondern nur die gesetzliche Gewährleistung und eine großzügige (?) Kulanzregelung, aber man trotzdem bei Reklamationen zu jedem BMW Vertragshändler gehen kann, kann deine Aussage nicht ganz stimmen

Doch. Weil es bei BMW Niederlassungen des HERSTELLERS sind und du direkt bei BMW kauftst und somit auch in den Niederlassungen die Sachmängelhaftung geltend machen kannst.....eben direkt beim direkt verkaufenden Hersteller und nicht beim Vertragspartner wie bspw. bei VW. Da sind das eigenständige Unternehmen, die einen Vertrag mit VW haben.

Zitat:

@4Takt schrieb am 1. September 2020 um 09:49:25 Uhr:


.......... aber man trotzdem bei Reklamationen zu jedem BMW Vertragshändler gehen kann, kann deine Aussage nicht ganz stimmen

Doch, natürlich, das nennt sich Kulanz bzw. evtl. auch wegen der vorhandenen kostenpflichtig abgeschlossenen Garantie, hat aber nichts mit Gewährleistung zu tun.

Und warum mussten wir dann, in unserem Autohaus mit Toyota, Mitsubishi und Suzuki immer einen Antrag an den Hersteller oder Importeur stellen, egal ob es Garantie oder Gewährleistung war? Denn bei beiden bekamen wir unsere Lohn- und Matereialkosten vom Hersteller oder Importeur wieder zurück.

Weil das keine Freibriefe sind und eure Werkstatt bestimmt nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte, falls der Hersteller/Garantiegeber doch die Leistung aus welchen Gründen auch immer ablehnt. Das ist ein übliches Vorgehen, wenn der Kunde auf der Matte steht und etwas reklamiert.

Zitat:

@4Takt schrieb am 1. September 2020 um 09:59:50 Uhr:


Und warum mussten wir dann, in unserem Autohaus mit Toyota, Mitsubishi und Suzuki immer einen Antrag an den Hersteller oder Importeur stellen, egal ob es Garantie oder Gewährleistung war? Denn bei beiden bekamen wir unsere Lohn- und Matereialkosten vom Hersteller oder Importeur wieder zurück.

Weil der Verkäufer bei der Gewährleistung auf seinen Kosten sitzen bleibt. Wie der Verkäufer sich mit dem Hersteller einigt ist nicht das Problem des Kunden. Dass der Verkäufer den Kunden, im Gewährleistungsfall, zu vertrösten versucht bis der Hersteller eine Entscheidung fällt ist gesetzeswidrig! Darauf braucht sich kein Käufer einzulassen. Für den privaten Käufer spielt es im Gewährleistungsfall überhaupt keine Rolle was der Hersteller dazu sagt. Es steht dem Verkäufer frei zu versuchen das Geld vom Hersteller zu bekommen. Das kann dem Kunden aber egal sein.

Es ging doch nur darum, das man beim Auto immer zu jeden Vertragshändler gehen und nicht nur da, wo man es gekauft hat. Warum und wieso es so ist, ist mir eigentlich schiet egal, solange es funktioniert.
Aber, wenn es ein Garantiefall und kein Gewährleistungsfall ist, muss sich der Kunde aber schon auf eine Wartezeit einlassen.

Zitat:

@4Takt schrieb am 1. September 2020 um 10:38:48 Uhr:


Aber, wenn es ein Garantiefall und kein Gewährleistungsfall ist, muss sich der Kunde aber schon auf eine Wartezeit einlassen.

Das steht dann in den Garantiebedingungen. Ansonsten muss die Reparatur in einer angemessenen Zeit erfolgen. Wie auch immer man das beurteilen mag. Auf 1/2 Jahr Wartezeit braucht sich sicherlich kein Kunde einzulassen. Auf eine Reparatur am nächsten Tag aber sicherlich auch keine Werkstatt.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 1. September 2020 um 09:52:14 Uhr:



Zitat:

@4Takt schrieb am 1. September 2020 um 09:49:25 Uhr:



Da zum Beispiel BMW überhaupt keine Garantie anbietet, sondern nur die gesetzliche Gewährleistung und eine großzügige (?) Kulanzregelung, aber man trotzdem bei Reklamationen zu jedem BMW Vertragshändler gehen kann, kann deine Aussage nicht ganz stimmen

Doch. Weil es bei BMW Niederlassungen des HERSTELLERS sind und du direkt bei BMW kauftst und somit auch in den Niederlassungen die Sachmängelhaftung geltend machen kannst.....eben direkt beim direkt verkaufenden Hersteller und nicht beim Vertragspartner wie bspw. bei VW. Da sind das eigenständige Unternehmen, die einen Vertrag mit VW haben.

Das stimmt so aber nicht allgemeingültig.

Es gibt bei BMW wie auch bei MB Niederlassungen. Das sind tatsächlich herstellereigenen Betriebe. Hat auch VW, Stichwort OwnRetail.

Aber bei allen genannten Marken gibt es auch Vertragspartner, selbständige, unabhängige Unternehmen, die auf eigene Rechnung arbeiten.
Z. B.
BMW Cloppenburg in Düsseldorf, Kohl in Aachen
MB Beresa in Münster, Torpedo in KL, Emil Frey.

Bei MB gibt es ca. 950 Vertragspartner und 100 herstellereigenen Betriebe.

Bei BMW wird es nicht anders sein.

Hat aber wenig mit WoMo und Wowa zu tun...

Zitat:

@bsawanderer schrieb am 2. September 2020 um 09:32:29 Uhr:


Das stimmt so aber nicht allgemeingültig.

Upsss.....eben war das noch alles Quatsch!

Gut, dass man hier Editieren kann.😎

Zitat:

Bei BMW wird es nicht anders sein.

Wie gut, dass man es hier mit Wissenden zu tun hat.🙄

Zitat:

@bsawanderer schrieb am 2. September 2020 um 09:32:29 Uhr:



Zitat:

@PIPD black schrieb am 1. September 2020 um 09:52:14 Uhr:


Doch. Weil es bei BMW Niederlassungen des HERSTELLERS sind und du direkt bei BMW kauftst und somit auch in den Niederlassungen die Sachmängelhaftung geltend machen kannst.....eben direkt beim direkt verkaufenden Hersteller und nicht beim Vertragspartner wie bspw. bei VW. Da sind das eigenständige Unternehmen, die einen Vertrag mit VW haben.


Das stimmt so aber nicht allgemeingültig.

Das stimmt nicht nur nicht allgemeingültig, das stimmt generell nicht, denn jede herstellereigene Niederlassung ist rechtlich gesehen eine eigene Firma. Wie BMW das intern regelt hat keinerlei Auswirkung auf die gesetzliche Regelung. Der Kunde MEINT lediglich, es sei bei BMW anders, weil die das anscheinend intern kulanter handhaben als es das Gesetz vorgibt. Problematisch wird es dann, wenn man wegen Gewährleistung Klagen muss, dann dann kann das nur gegen den Verkäufer sein. Egal wie kulant das bei BMW intern geregelt ist. Hat man sich dann mit seinem Gewährleistungsanspruch nicht an den Verkäufer sondern an eine andere Niederlassung gewendet, dann hat man als Kunde schlechte Karten, denn zunächst einmal muss man dem Verkäufer das Recht auf Nachbesserung gewähren.
Das ist also ein ganz heikles Thema.

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