Garantieabwicklungen nicht bei jedem Händler

Hallo zusammen,

ein Thema was meiner Meinung nach zu wenig Berücksichtigung findet ist, ist die Tatsache, das man seine Garantiefälle/-ansprüche bei vielen Marken nur bei dem Händler anführen kann wo man das Fahrzeug gekauft hat. Das habe ich zum Zeitpunkt des Kaufes meines Malibu nicht gewußt, und wäre mit Sicherheit ein Argument gewesen das Fahrzeug nicht zu kaufen. Bin ich doch davon ausgegangen das es sich wie bei den Automobilen verhält, das man im Garantiefall zu jeder Vertretung fahren kann.
Unseren haben wir 350km entfernt gefunden, nun müßen wir für jeden Garantiefall 700km in Kauf nehmen. Wir haben uns mit dem Händler dahingehend geeinigt, das dieser mir die Teile zuschickt, und ich diese selber verbaue, soweit möglich. Und das ist nicht unerheblich, da die Qualität sehr zu wünschen übrig läßt.
Nach der ersten längeren Urlaubsreise allerdings haben wir an den Verkleidungen unterhalb der Fahrerhaustüren Risse entdeckt, auf beiden Seiten identisch. Das ist eine Sache die ich nicht selber mit mir zugesendeten Teilen beheben kann, nun ist die Frage, wer ersetzt mir den Urlaub, die Zeit und die Kosten für diesen Garantiefall.
Auch bei Tests, z.B. Promobil, wird darauf nicht im geringsten eingegangen, vielmehr bekommt da der Malibu in aktuellen Hajt (09/2020) in der Rubrik Preis & Service 3,5 von 5 Sternen, so etwas dürfte mit max. 2 Sternen bewertet werden. Denn wo ist da der Service am Kunden, wenn ich nicht zu jedem Malibu Händler fahren kann??

Grüße Jürgen

Beste Antwort im Thema

Die Frage ist doch: Gibt Malibu eine Hersteller-Garantie auf seine Fahrzeuge?
Existiert diese, kann ich theoretisch zu jedem Händler, wenn die Garantiebedingungen das vorsehen.
Existiert diese nicht, dann hab ich nur die Sachmängelhaftung. Diese kann ich ausschließlich nur dem Verkäufer gegenüber geltend machen. Das ist leider so.

http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/0000009c7a103f50c.html

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Zitat:

@micbu schrieb am 2. September 2020 um 09:47:26 Uhr:



....
denn jede herstellereigene Niederlassung ist rechtlich gesehen eine eigene Firma
....

jetzt wird's hier aber immer abenteuerlicher.....

Zitat:

@bug99 schrieb am 2. September 2020 um 10:23:30 Uhr:



jetzt wird's hier aber immer abenteuerlicher.....

!!! Bei Gewährleistung geht es um das BGB!!! Bitte nicht mit anderen Vorschriften vermischen!!! Im Sinne des BGB ist genau der Laden ABC in XYZ der Gewährleistungsgeber, nicht der Laden ABC in UVW denn der Laden ABC wird auch auf der Rechnung stehen und genau diese ist für die Gewährleistung maßgebend.
Mag sein, dass es für jemanden, der es nicht verstanden hat, abenteuerlich klingt, ist aber so.
Der Verkäufer ist der Gewährleistungsgeber, nicht der Eigentümer des Verkäufers.

auf der Rechnung steht vermutlich zB für Berlin (habe leider keine von BMW)

BMW AG
München

Niederlassung Berlin

Keine Ahnung was auf der Rechnung steht, habe noch keinen BMW gehabt. Müsste man mal jemanden fragen, der eine hat.
Vergleich es mal mit z.B. Aldi. Dort steht als Verkäufer genau die Adresse des Ladens in dem du gekauft hast. Das sind ja auch einfach nur Niederlassungen.

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jetzt sind wir schon bei ALDI...
in diesen Filialen bekommst du keine Rechnung, sondern einen Kassenbeleg!

Korrekt, ich habe auch nichts anderes geschrieben, aber dieser reicht als Nachweis des Kaufvertrags. Und dort steht genau die Filiale in der du gekauft hast. Das ist der Gewährleistungsgeber. Du hast einen Kaufvertrag mit genau dieser Filiale abgeschlossen.

Zitat:

@bug99 schrieb am 2. September 2020 um 10:43:16 Uhr:


jetzt sind wir schon bei ALDI...

Spielt überhaupt keine Rolle, die Gesetze sind für alle gleich.

der Kassenbon ist eine Quittung für erbrachte Leistungen.

aber egal, ich lasse es
als Tipp: nutze google

Und was möchtest du damit sagen?
Mein Tipp an dich: Lies dir die Gesetze durch und lerne sie zu verstehen.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 2. September 2020 um 09:42:15 Uhr:



Zitat:

@bsawanderer schrieb am 2. September 2020 um 09:32:29 Uhr:


Das stimmt so aber nicht allgemeingültig.

Upsss.....eben war das noch alles Quatsch!
Gut, dass man hier Editieren kann.😎

Zitat:

@PIPD black schrieb am 2. September 2020 um 09:42:15 Uhr:



Zitat:

Bei BMW wird es nicht anders sein.


Wie gut, dass man es hier mit Wissenden zu tun hat.🙄

Ja, ich hab das editiert...

Ja, ich kenn mich da aus, da genau dies seit 35 Jahren mein Geschäft ist...

Un der Hinweis, dass es bei BMW nicht anders sein wird als bei MB, das bezog sich auf das Verhältnis eigene Betriebe zu Vertragspartnern.

Im Übrigen sollte Deine steile These, dass es sich bei BMW IMMER um herstellereigene Betriebe handelt durch die Nennung der Beispiele widerlegt sein.

Zum Thema zurück:

Wenn die Ware beim Händler gekauft wurde, dann muss zuerst dieser Händler als Verkäufer gegenüber dem Kunden leisten.

Ist der Verkäufer Teil einer größeren Organisation (Niederlassung eines Herstellers, Filialist) kann die Organisation es akzeptieren, dass man in einem beliebigen Betrieb reklamiert. Bei Autos kann jede Werkstatt mit dem Hersteller abrechnen, deshalb kann man meist zu jedem beliebigen Servicepartner gehen.

Nachdem das Thema des TE offensichtlich durch zu sein scheint und der Thread seit geraumer Zeit im OT und in zickigen Streitereien wandelt ist hier CLOSED

(Wie kommt man bitte von WoMos/WoWas auf ALDI?)

Sofern jemand weitere, hier zugehörige Fragen oder Erkenntnisse zum ursprünglichen Thema "Garantieabwicklungen nicht bei jedem Händler" mitteilen möchte, sende er mir eine PN. Dann ist der Thread ebenso schnell wieder auf, wie er jetzt geschlossen wurde 😉

Mit freundlichen Grüßen
NoGolf
MT-Team | Moderation

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