Garantieabwicklungen nicht bei jedem Händler

Hallo zusammen,

ein Thema was meiner Meinung nach zu wenig Berücksichtigung findet ist, ist die Tatsache, das man seine Garantiefälle/-ansprüche bei vielen Marken nur bei dem Händler anführen kann wo man das Fahrzeug gekauft hat. Das habe ich zum Zeitpunkt des Kaufes meines Malibu nicht gewußt, und wäre mit Sicherheit ein Argument gewesen das Fahrzeug nicht zu kaufen. Bin ich doch davon ausgegangen das es sich wie bei den Automobilen verhält, das man im Garantiefall zu jeder Vertretung fahren kann.
Unseren haben wir 350km entfernt gefunden, nun müßen wir für jeden Garantiefall 700km in Kauf nehmen. Wir haben uns mit dem Händler dahingehend geeinigt, das dieser mir die Teile zuschickt, und ich diese selber verbaue, soweit möglich. Und das ist nicht unerheblich, da die Qualität sehr zu wünschen übrig läßt.
Nach der ersten längeren Urlaubsreise allerdings haben wir an den Verkleidungen unterhalb der Fahrerhaustüren Risse entdeckt, auf beiden Seiten identisch. Das ist eine Sache die ich nicht selber mit mir zugesendeten Teilen beheben kann, nun ist die Frage, wer ersetzt mir den Urlaub, die Zeit und die Kosten für diesen Garantiefall.
Auch bei Tests, z.B. Promobil, wird darauf nicht im geringsten eingegangen, vielmehr bekommt da der Malibu in aktuellen Hajt (09/2020) in der Rubrik Preis & Service 3,5 von 5 Sternen, so etwas dürfte mit max. 2 Sternen bewertet werden. Denn wo ist da der Service am Kunden, wenn ich nicht zu jedem Malibu Händler fahren kann??

Grüße Jürgen

Beste Antwort im Thema

Die Frage ist doch: Gibt Malibu eine Hersteller-Garantie auf seine Fahrzeuge?
Existiert diese, kann ich theoretisch zu jedem Händler, wenn die Garantiebedingungen das vorsehen.
Existiert diese nicht, dann hab ich nur die Sachmängelhaftung. Diese kann ich ausschließlich nur dem Verkäufer gegenüber geltend machen. Das ist leider so.

http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/0000009c7a103f50c.html

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Hm.... Ich kaufe also ein Womo für mal richtig viel Geld und bei einem Motorschaden habe ich dann Pech gehabt?
Kein gutes Geschäft für mich als Kunde.
Damit wäre so eine Kiste bei mir komplett raus.

Deshalb schreibt der TE ja diesen Artikel. Die Erwartungshaltung ist eben oft eine andere, weil man es von den PKW oder Haushaltsgeräten anders kennt.

Wenn man sich aber mal überlegt, dass man sich im Nutzfahrzeugsektor befindet und Nutzfahrzeuge eigentlich im Gewerbe und damit anderen rechtlichen Bedingungen bis hin zum Haftungsausschluss zu finden sind, ist das gar nicht mal so außergewöhnlich.

Bestellst du dir ein schlüsselfertiges Haus, ist auch nicht der Installateur beim Wasserschaden dein Ansprechpartner sondern der (General)Bauunternehmer. Oder beim Zahnersatz gehst du auch zum Zahnarzt bei Problemen mit dem Implantat und nicht an den Zahntechniker. Es Reparieren dann auch nicht andere Handwerker oder Zahnärzte kostenlos die Schäden, die Kollegen zu tragen haben.

Bleiben wir mal beim Haus. Da haftet der GU gemäß BGB oder VOB für alle Schäden. Egal ob selber geschraubt oder nicht.
Beim Womo ist es dann nicht so. Da kauft Knaus oder wer auch immer ein Fahrzeug, schraubt seinen Aufbau drauf und übernimmt nichts an Schäden vom Fahrzeug. Naja...

Doch die übernehmen das, aber nur im Rahmen der Sachmängelhaftung. Heißt nach 6 Monaten mußt du belegen, dass der Schaden schon vorher da war. 2 Jahre Rundumsorglosgarantie gibts nur selten bei Wohnwägen oder Wohnmobilen.

Besonders spannend wird es dann, wenn man ein Fahrzeug zum Umbau selbst anliefert. Da kann es dann sein, dass der eine die technischen Probleme bspw. mit der Elektrik/Elektronik auf den anderen schiebt. Das gibt richtig Theater.

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Zitat:

@PIPD black schrieb am 29. Aug. 2020 um 12:37:18 Uhr:


Doch die übernehmen das, aber nur im Rahmen der Sachmängelhaftung.

Ja, schon klar. Nur wäre mir das, im Bezug auf das Fahrzeug, schlicht zu wenig und ein No go.
Beim Wohnwagen, mit seiner überschaubaren Technik, okay.

Du hast einen Vertrag mit dem Händler, nicht mit dem Hersteller.
Manche Hersteller bieten halt an, dass du die Garantieleistungen auch über andere Händler erfüllen lassen kannst.
Andere haben solche Verträge nicht, dann musst du halt zu dem Händler wo du es gekauft hast.
Fiat z.B. bietet dem Käufer des Fahrzeuges eine Garantie an, die in jeder Fiatwerkstatt eingelöst werden kann.

Bei NFZ ist es völligstens normal, dass Fahrgestell und Aufbau "getrennt" betrachtet werden. Wenn du ein Problem mit dem Fahrgestell hast, löst du die Garantie beim Fahrgestellhersteller ein, wenn du ein Problem mit dem Aufbau hast, beim Vertragshändler/Hersteller vom Aufbau. Klar kannst du auch auf BGB pochen und dem Händler bei dem du dass Produkt gekauft hast hin stellen, wenn was am Fahrgestell ist. Er fährt es dann für dich nach Fiat. Dauert halt länger.

Zitat:

@Italo001 schrieb am 28. August 2020 um 07:45:36 Uhr:



Zitat:

Aufbau sowie 24 Monate Gewährleistung durch Ihren KNAUS Partner.“

So eindeutig ist das nicht zu verstehen. Welcher ist Ihren Knauspartner, da wo ich gekauft habe? Hätte man geschrieben z.B. unsere Knauspartner, wäre für mich die Sachlage eindeutiger.

Die Sachlage ist ganz eindeutig. Gewährleistung gibt es ausschließlich vom Verkäufer bei dem man gekauft hat. Das hat unser Gesetzgeber so geregelt. Wie viel eindeutiger soll es denn noch sein???

Zitat:

@Pandatom schrieb am 28. August 2020 um 17:49:21 Uhr:


Dafür überträgt der Hersteller nahezu alle Pflichten der Gewährleistung an den Partner,

Nein! Der Hersteller überträgt gar nichts! Per Gesetz liegt die Mängelhaftung (Gewährleistung) beim Verkäufer, nicht beim Hersteller.

Zitat:

@Pandatom schrieb am 28. August 2020 um 17:49:21 Uhr:


Es ist also nicht zu vergleichen mit dem Kauf und Gewährleistungsanspruch bei PKW's.

Doch! Das ist haargenau das gleiche! Gewährleistung gibt es ausschließlich beim Verkäufer. Die Gesetzeslage ändert sich, in Bezug auf Mängelhaftung, Garantie oder Kulanz, nicht nur weil es um einen Wohnwagen, Auto, Haartrockner oder eine Spielzeugpuppe geht.

Zitat:

@Pandatom schrieb am 28. August 2020 um 17:49:21 Uhr:


Auch wenn es den TE nicht interessiert und dies als Belehrung ansieht....aber das ist leider Fakt!

Nein, ist es nicht, denn dein Beitrag ist völlig falsch. Lass dich einfach mal ein bisschen über die Mängelhaftung aufklären oder lies dir die entsprechenden Stellen im BGB selbst durch.

Ganz kurz zusammengefasst:
Gewährleistungsgeber: Verkäufer
Garantiegeber: Derjenige der eine Garantie versprochen hat
Kulanzgeber: Derjenige der ohne jegliche Rechtsverpflichtung freiwillig eine Leistung erbringt

Also muss ich Gewährleistungs- ansprüche immer beim Verkäufer anmelden, wenn ich natürlich Service-Leistungen für den zb. Fiat habe diese bei Fiat. Nach 2 Jahren muss ich dann Mängel am Fahrzeug mit Fiat klären und Aufbaumängel mit dem Verkäufer.

Zitat:

@orginalholgi schrieb am 31. August 2020 um 15:57:41 Uhr:


Also muss ich Gewährleistungs- ansprüche immer beim Verkäufer anmelden, ...

Richtig!

Zitat:

@orginalholgi schrieb am 31. August 2020 um 15:57:41 Uhr:


...... wenn ich natürlich Service-Leistungen für den zb. Fiat habe diese bei Fiat.

korrekt, oder halt bei demjenigen, der diese Serviceleistungen anbietet.

Zitat:

@orginalholgi schrieb am 31. August 2020 um 15:57:41 Uhr:


Nach 2 Jahren muss ich dann Mängel am Fahrzeug mit Fiat klären und Aufbaumängel mit dem Verkäufer.

Nach 2 Jahren musst du dich an denjenigen wenden, der dir irgendetwas versprochen hat. Wer das ist, das kann völlig unterschiedlich sein. Das steht dann im Garantieversprechen. Einfach mal reinschauen, was darin steht.

Gewährleistung und Garantie können parallel bestehen. Der Käufer kann sich dann aussuchen was er in Anspruch nehmen möchte. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf ist es meist sinnvoller die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Nach den ersten 6 Monaten ist oft eine etwaig bestehende Garantie die bessere Wahl.

Zitat:

@Pandatom schrieb am 28. August 2020 um 17:49:21 Uhr:


Es ist also nicht zu vergleichen mit dem Kauf und Gewährleistungsanspruch bei PKW's.

Zitat:

@micbu schrieb am 31. August 2020 um 15:26:34 Uhr:


Doch! Das ist haargenau das gleiche! Gewährleistung gibt es ausschließlich beim Verkäufer. Die Gesetzeslage ändert sich, in Bezug auf Mängelhaftung, Garantie oder Kulanz, nicht nur weil es um einen Wohnwagen, Auto, Haartrockner oder eine Spielzeugpuppe geht.

Das stimmt schon, aber bei einem Neuwagen kann man trotzdem zu jedem Vertragshändler gehen, egal, wo man das Auto gekauft hat, allerdings nicht bei einem Gebrauchtwagen.

Es kommt immer darauf an, was du möchtest. Garantie oder Gewährleistung.

Zitat:

@micbu schrieb am 31. August 2020 um 15:26:34 Uhr:



Zitat:

@Pandatom schrieb am 28. August 2020 um 17:49:21 Uhr:


Es ist also nicht zu vergleichen mit dem Kauf und Gewährleistungsanspruch bei PKW's.

Doch! Das ist haargenau das gleiche! Gewährleistung gibt es ausschließlich beim Verkäufer. Die Gesetzeslage ändert sich, in Bezug auf Mängelhaftung, Garantie oder Kulanz, nicht nur weil es um einen Wohnwagen, Auto, Haartrockner oder eine Spielzeugpuppe geht.

Doof, dass du den zitierten Satz aus dem Kontext gerissen hast.
Pandatom meinte nämlich in seinem Statement, dass es bei PKW bei nahezu allen Herstellern so ist, dass man eine Werksgarantie erhält und diese eben innerhalb des Händlernetzes geltend machen kann und sich nicht mit Gewährleistungsansprüchen und Nachweisen/Beweisen an den Verkäufer wenden muss.
Und eben das ist bei Nutzfahrzeugen anders und somit nicht vergleichbar, weil es dort nicht üblich ist, eine Herstellergarantie zu geben.

Da gibt es dann nur die Sachmängelhäftung.....wie bei BMW.

Zitat:

@micbu schrieb am 31. August 2020 um 16:15:11 Uhr:


Es kommt immer darauf an, was du möchtest. Garantie oder Gewährleistung.

Jo, laut Gesetz schon, aber nicht in der Wirklichkeit. Zu uns kam ein "fremder" L200-Fahrer mit Motorschaden. Fahrzeug war 14 Monate alt. Bei Mitsubishi Deutschland angefragt und wir, als nicht an ihn verkaufender Händler, konnten ihm trotzdem einen neuen Motor einbauen. Das ist in der Kfz-Branche so üblich.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 31. August 2020 um 16:19:47 Uhr:



Zitat:

@micbu schrieb am 31. August 2020 um 15:26:34 Uhr:



Doch! Das ist haargenau das gleiche! Gewährleistung gibt es ausschließlich beim Verkäufer. Die Gesetzeslage ändert sich, in Bezug auf Mängelhaftung, Garantie oder Kulanz, nicht nur weil es um einen Wohnwagen, Auto, Haartrockner oder eine Spielzeugpuppe geht.

Doof, dass du den zitierten Satz aus dem Kontext gerissen hast.
Pandatom meinte nämlich in seinem Statement, dass es bei PKW bei nahezu allen Herstellern so ist, dass man eine Werksgarantie erhält und diese eben innerhalb des Händlernetzes geltend machen kann und sich nicht mit Gewährleistungsansprüchen und Nachweisen/Beweisen an den Verkäufer wenden muss.

Er schreibt nur von Gewährleistung und da ändert sich nun einmal nichts. Egal was und wo ich kaufe.

Zitat:

@4Takt schrieb am 31. August 2020 um 16:20:37 Uhr:



Zitat:

@micbu schrieb am 31. August 2020 um 16:15:11 Uhr:


Es kommt immer darauf an, was du möchtest. Garantie oder Gewährleistung.

Jo, laut Gesetz schon, aber nicht in der Wirklichkeit. Zu uns kam ein "fremder" L200-Fahrer mit Motorschaden. Fahrzeug war 14 Monate alt. Bei Mitsubishi Deutschland angefragt und wir, als nicht an ihn verkaufender Händler, konnten ihm trotzdem einen neuen Motor einbauen. Das ist in der Kfz-Branche so üblich.

Ist ja auch o.k. wenn das so bei eurer Marke im Garantieversprechen des Herstellers so geregelt ist und die Markenhändler dementsprechend agieren (müssen). Du solltest aber nicht verschweigen, dass deine Werkstatt von Mitsubishi dafür Geld bekommen hat dem Kunden den Motor einzubauen. 😉

Wäre kein Geld geflossen, dann hätte deine Werkstatt sicherlich rein gar nichts unternommen. Mir nicht wirklich klar, was du mit deinem Post ausdrücken wolltest.

Zitat:

@micbu schrieb am 31. August 2020 um 16:24:32 Uhr:


Wäre kein Geld geflossen, dann hätte deine Werkstatt sicherlich rein gar nichts unternommen. Mir nicht wirklich klar, was du mit deinem Post ausdrücken wollte..

Beim Auto läuft die Gewährleistung bei Neuwagen immer über den Hersteller oder Importeur und deswegen kann man auch zu jedem Vertragshändler gehen. Das ist also anders geregelt, als sonst bei Gewährleistung.

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