Garantieabwicklungen nicht bei jedem Händler
Hallo zusammen,
ein Thema was meiner Meinung nach zu wenig Berücksichtigung findet ist, ist die Tatsache, das man seine Garantiefälle/-ansprüche bei vielen Marken nur bei dem Händler anführen kann wo man das Fahrzeug gekauft hat. Das habe ich zum Zeitpunkt des Kaufes meines Malibu nicht gewußt, und wäre mit Sicherheit ein Argument gewesen das Fahrzeug nicht zu kaufen. Bin ich doch davon ausgegangen das es sich wie bei den Automobilen verhält, das man im Garantiefall zu jeder Vertretung fahren kann.
Unseren haben wir 350km entfernt gefunden, nun müßen wir für jeden Garantiefall 700km in Kauf nehmen. Wir haben uns mit dem Händler dahingehend geeinigt, das dieser mir die Teile zuschickt, und ich diese selber verbaue, soweit möglich. Und das ist nicht unerheblich, da die Qualität sehr zu wünschen übrig läßt.
Nach der ersten längeren Urlaubsreise allerdings haben wir an den Verkleidungen unterhalb der Fahrerhaustüren Risse entdeckt, auf beiden Seiten identisch. Das ist eine Sache die ich nicht selber mit mir zugesendeten Teilen beheben kann, nun ist die Frage, wer ersetzt mir den Urlaub, die Zeit und die Kosten für diesen Garantiefall.
Auch bei Tests, z.B. Promobil, wird darauf nicht im geringsten eingegangen, vielmehr bekommt da der Malibu in aktuellen Hajt (09/2020) in der Rubrik Preis & Service 3,5 von 5 Sternen, so etwas dürfte mit max. 2 Sternen bewertet werden. Denn wo ist da der Service am Kunden, wenn ich nicht zu jedem Malibu Händler fahren kann??
Grüße Jürgen
Beste Antwort im Thema
Die Frage ist doch: Gibt Malibu eine Hersteller-Garantie auf seine Fahrzeuge?
Existiert diese, kann ich theoretisch zu jedem Händler, wenn die Garantiebedingungen das vorsehen.
Existiert diese nicht, dann hab ich nur die Sachmängelhaftung. Diese kann ich ausschließlich nur dem Verkäufer gegenüber geltend machen. Das ist leider so.
http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/0000009c7a103f50c.html
84 Antworten
Also ich möchte hier nicht unbedingt den TE in Schutz nehmen, aber so manche Mutmaßungen sind teilweise nicht nachvollziehbar bzw. haben mit der Sache wenig zu tun. Dazu möchte ich generell ein paar Infos geben wie das im Handel von Wohnwägen und Wohmobilen überwiegend abläuft. Dabei ist es eigentlich fast egal welchen Hersteller es betrifft denn zwischenzeitlich sind viele Marken als eine Gruppe zusammen geschlossen.
Die Hersteller verpflichten für den Vertrieb überwiegend Partner, also Vertragshändler. Diese erhalten einen nicht unerheblichen Rabatt auf den Listenpreis des Herstellers. Das sind mind. 20% und können noch mit Bonis oder kostengünstigen Sonderpaketen getoppt werden. Dafür überträgt der Hersteller nahezu alle Pflichten der Gewährleistung an den Partner, denn die einzige freiwillige Garantie des Herstellers beläuft sich fast ausschließlich auf die Dichtigkeit des Aufbaus, was aber mit Auflagen verbunden ist. So muss jedes Jahr eine kostenpflichtige Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden, sonst erlischt diese Garantie, die meist auf 10 Jahre begrenzt ist. Wenn also der Kunde Gewährleistungsansprüche stellen will, geht dies ausschliesslich an den Partner, bei dem das Fzg. gekauft wurde. Es ist also nicht zu vergleichen mit dem Kauf und Gewährleistungsanspruch bei PKW's. Da steht meist ein dichtes Vertriebs-und Werkstattnetz dahinter. Man nennt dies auch Niederlassungen. Natürlich gibt es Vertragsändler, die durchaus zusammenarbeiten können im Sinne des Kundendienstes. Dies muss aber vorher geklärt werden und kann nicht von vorn herein in Anspruch genommen worden. Alles andere ist Kulanz und hat weder was mit Gewährleistung noch mit Garantieansprüchen zu tun. Ansosnten wendet man sich an den Hersteller und bittet um Unterstützung, z.B. wenn man sich im Ausland befindet. Normalerweise wird man da nicht im Stich gelassen. Zumindest kenne ich das so.
Auch wenn es den TE nicht interessiert und dies als Belehrung ansieht....aber das ist leider Fakt!
Noch mal schön erklärt und zusammengefaßt, was hier ja schon geschrieben wurde.
DANKE🙂
@Pandatom
aus deinem post könnte man meinen, dass Vertragshändler und Niederlassung das Gleiche wären....
@bug99 , wie kommst du darauf?
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Zitat:
@Pandatom schrieb am 28. August 2020 um 20:03:16 Uhr:
@bug99 , wie kommst du darauf?
Zitat:
...
Da steht meist ein dichtes Vertriebs-und Werkstattnetz dahinter. Man nennt dies auch Niederlassungen. Natürlich gibt es Vertragshändler, die durchaus zusammenarbeiten können im Sinne des Kundendienstes.
...
war (für mich) nicht eindeutig,
aber ok, wenn dies für alle Andere klar zu unterscheiden ist, nehme ich meinen Einwand zurück 🙂
Vielleicht hätte ich einen Absatz machen sollen? 😉
"Da steht meist ein dichtes Vertriebs-und Werkstattnetz dahinter. Man nennt dies auch Niederlassungen." stand für den PKW-Bereich.
"Natürlich gibt es Vertragshändler, die durchaus zusammenarbeiten können im Sinne des Kundendienstes." stand für den Camper-Bereich.
Wobei es im PKW-Bereich natürlich auch Vertragshändler gibt, die aber mit den Herstellern genauso abrechnen wie Niederlassungen.
Im Camperbereich gibt es keine Niederlassungen m.W. und somit auch kein vergleichbares Netz.
Niederlassungen kennt man eigentlich auch nur von MB und BMW. Alle anderen haben nur Vertragshändler oder Servicepartner.
Zitat:
@Pandatom schrieb am 28. Aug. 2020 um 17:49:21 Uhr:
Wenn also der Kunde Gewährleistungsansprüche stellen will, geht dies ausschliesslich an den Partner, bei dem das Fzg. gekauft wurde. Es ist also nicht zu vergleichen mit dem Kauf und Gewährleistungsanspruch bei PKW's.
Doch, das ist exakt zu vergleichen! Gewährleistungsansprüche hat der Käufer immer nur gegenüber seinem direkten Vertragspartner, dem Verkäufer. Dabei ist es irrelevant ob ein Wohnmobil, ein Auto, ein Smartphone oder ein Werkzeug gekauft wurde.
Die meisten PKW Hersteller bieten außerdem eine Garantie. Diese Garantieleistungen kann man dann bei allen vom Hersteller benannten Werkstätten in Anspruch nehmen, mit all seinen Einschränkungen im Kleingedruckten.
Bei Werkzeugen ist das ähnlich, nur man schickt es halt zum Hersteller ein.
Wenn nun Wohnmobilhersteller überwiegend keine Garantie anbieten (außer auf Dichtigkeit) dann ist das zwar schade, aber ein Punkt über den man sich vor dem Kauf im Klaren sein sollte.
Es wird immer wieder zusammengewürfelt: Garantie und Gewährleistung sind 2 völlig andere Dinge, auch wenn sie für den Kunden oft aufs selbe Ergebnis hinauslaufen: kostenlose Reperatur. Nur der Weg dahin kann bequem bis steinig sein...
Das war doch jetzt hier nur schon mehrfach er- und geklärt.😉
es ist Alles schon gesagt,
aber noch nicht von jedem 🙂 🙂
😁 😁 😁
Zitat:
@PIPD black schrieb am 28. August 2020 um 21:36:41 Uhr:
Das war doch jetzt hier nur schon mehrfach er- und geklärt.😉
Und trotzdem haben es scheinbar die Meisten immer noch nicht verstanden.
Garantie und Gewährleistung sollte man schon unterscheiden können.
Aber noch mal für mein Verständnis... Ich kaufe ein Womo und habe auf die Technik vom Fahrwerk, Motor etc. dann keinerlei Garantie, wie beim gleichen Fahrzeug, nur als Nutzfahrzeug?
Hat Fiat, als größter Lieferant von Fahrgestellen für WoMo, überhaupt eine Garantie?
Kenne nur die kostenpflichtige Anschluß-Garantie für das 3. und 4. Jahr.
Zitat:
@Haubenzug schrieb am 29. August 2020 um 10:26:21 Uhr:
Garantie und Gewährleistung sollte man schon unterscheiden können.
Aber noch mal für mein Verständnis... Ich kaufe ein Womo und habe auf die Technik vom Fahrwerk, Motor etc. dann keinerlei Garantie, wie beim gleichen Fahrzeug, nur als Nutzfahrzeug?
Richtig. Du kaufst ja keinen Fiat, sondern einen Hymer, Knaus, Hobby.....sind alles Fahrzeughersteller. Die werden nur beliefert. Der Endkunde kann sich nur an seinen Händler oder bei Herstellergarantie eben an Hymer, Knaus, Hobby.... halten, er steht in keiner Beziehung zu Fiat.