Garantieabwicklungen nicht bei jedem Händler
Hallo zusammen,
ein Thema was meiner Meinung nach zu wenig Berücksichtigung findet ist, ist die Tatsache, das man seine Garantiefälle/-ansprüche bei vielen Marken nur bei dem Händler anführen kann wo man das Fahrzeug gekauft hat. Das habe ich zum Zeitpunkt des Kaufes meines Malibu nicht gewußt, und wäre mit Sicherheit ein Argument gewesen das Fahrzeug nicht zu kaufen. Bin ich doch davon ausgegangen das es sich wie bei den Automobilen verhält, das man im Garantiefall zu jeder Vertretung fahren kann.
Unseren haben wir 350km entfernt gefunden, nun müßen wir für jeden Garantiefall 700km in Kauf nehmen. Wir haben uns mit dem Händler dahingehend geeinigt, das dieser mir die Teile zuschickt, und ich diese selber verbaue, soweit möglich. Und das ist nicht unerheblich, da die Qualität sehr zu wünschen übrig läßt.
Nach der ersten längeren Urlaubsreise allerdings haben wir an den Verkleidungen unterhalb der Fahrerhaustüren Risse entdeckt, auf beiden Seiten identisch. Das ist eine Sache die ich nicht selber mit mir zugesendeten Teilen beheben kann, nun ist die Frage, wer ersetzt mir den Urlaub, die Zeit und die Kosten für diesen Garantiefall.
Auch bei Tests, z.B. Promobil, wird darauf nicht im geringsten eingegangen, vielmehr bekommt da der Malibu in aktuellen Hajt (09/2020) in der Rubrik Preis & Service 3,5 von 5 Sternen, so etwas dürfte mit max. 2 Sternen bewertet werden. Denn wo ist da der Service am Kunden, wenn ich nicht zu jedem Malibu Händler fahren kann??
Grüße Jürgen
Beste Antwort im Thema
Die Frage ist doch: Gibt Malibu eine Hersteller-Garantie auf seine Fahrzeuge?
Existiert diese, kann ich theoretisch zu jedem Händler, wenn die Garantiebedingungen das vorsehen.
Existiert diese nicht, dann hab ich nur die Sachmängelhaftung. Diese kann ich ausschließlich nur dem Verkäufer gegenüber geltend machen. Das ist leider so.
http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/0000009c7a103f50c.html
84 Antworten
Da steht aber auf der homepage von Knaus was anderes:
Zitiert von der öffentlich einsehbaren Knaus-Homepage:
„Für Wohnwagen, Reisemobile, Kastenwagen der Marke KNAUS bieten wir Ihnen im Rahmen unserer bei Fahrzeugauslieferung gültigen Garantiebedingungen 10 Jahre Dichtigkeitsgarantie auf den von uns hergestellten Aufbau sowie 24 Monate Gewährleistung durch Ihren KNAUS Partner.“
Auf Antrag des Händlers könnte es allerdings doch möglich sein, aber nicht einfach so.
Also ich kann nur das so wiedergeben wie es bei meinem Kumpel war, der konnte zu jedem Knaus Vertriebspartner fahren um sein undichtes Fahrzeug zu reparieren, er mußte "nicht" zum Händler wo er es gekauft hatte. Er hat auch nichts beantragt oder dergleichen, einfach hingefahren/angefragt, angeschaut und termin gemacht. So wie es im Kundeninteresse sein sollte, ohne großes wenn und aber.
Ich würde es auch so interpretieren das als KNAUS Partner jeder Knaus Händler gemeint ist, nicht explizit der wo ich ihn gekauft habe, wie bei VW- Opel o.a. sind die Vertriebspartner auch alle VW / Opel / BMW Partner.
Letzteres gilt aber eben nur, wenn der Hersteller eine entsprechende Garantie gibt und die Arbeiten diesen Vorgaben entsprechen.
Wenn deine Werkstatt bei einer Reparatur Mist baut (kein Garantiefall des Herstellers), kannst du dich auch nur an diese Werkstatt wenden, dass sie den Mangel kostenlos im Sinne der Sachmängelhaftung behebt. Eine andere Werkstatt macht das zwar auch, dann aber kostenpflichtig. Ist ja nicht deren Verschulden.
...vielleicht hätte er jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt ...
Bei Schmerzen geht man auch zum Arzt, und nicht in ein Forum.
Die Ansprüche bestehen gegenüber dem Vertragspartner, also dort, wo man gekauft hat. Wer sich abwimmeln läßt und 700 km weit fährt, und dann gar selber einbaut, ist selber schuld. Logisch, daß bei dieser unprofessionellen Vorgehensweise alle weiteren Ansprüche in sich zusammenfallen, also etwa, wenn der eingebaute Ersatz das Problem nicht behebt oder wieder kaputt geht.
Zitat:
@316-er schrieb am 27. August 2020 um 15:16:06 Uhr:
Bei Schmerzen geht man auch zum Arzt, und nicht in ein Forum.
😁😁😁
Mag ja sein. Aber er möchte hier ja auch keine Beratung einholen sondern nur Hilfestellung geben. Und das ist nicht verwerflich.
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Zitat:
@Fridoky schrieb am 27. August 2020 um 15:07:39 Uhr:
Da steht aber auf der homepage von Knaus was anderes:
Zitiert von der öffentlich einsehbaren Knaus-Homepage:
„Für Wohnwagen, Reisemobile, Kastenwagen der Marke KNAUS bieten wir Ihnen im Rahmen unserer bei Fahrzeugauslieferung gültigen Garantiebedingungen 10 Jahre Dichtigkeitsgarantie auf den von uns hergestellten Aufbau sowie 24 Monate Gewährleistung durch Ihren KNAUS Partner.“
Auf Antrag des Händlers könnte es allerdings doch möglich sein, aber nicht einfach so.[/quote
Also ich kann nur das so wiedergeben wie es bei meinem Kumpel war, der konnte zu jedem Knaus Vertriebspartner fahren um sein undichtes Fahrzeug zu reparieren, er mußte "nicht" zum Händler wo er es gekauft hatte. Er hat auch nichts beantragt oder dergleichen, einfach hingefahren/angefragt, angeschaut und termin gemacht. So wie es im Kundeninteresse sein sollte, ohne großes wenn und aber.
Ich würde es auch so interpretieren das als KNAUS Partner jeder Knaus Händler gemeint ist, nicht explizit der wo ich ihn gekauft habe, wie bei VW- Opel o.a. sind die Vertriebspartner auch alle VW / Opel / BMW Partner.
Die persönliche Interpretation durch Foristen hier ist unerheblich und hilft nicht weiter. Nett für nen Kaffeeklatsch - aber nutzlos für den, der das Problem hat. Einzig entscheidend sind die juristischen Spielregeln, und die sind eindeutig. Wer sie nicht kennt, sollte einen Fachmann befragen - statt hier im Nebel herumustochern.
Zitat:
@316-er schrieb am 27. August 2020 um 15:20:42 Uhr:
Die persönliche Interpretation durch Foristen hier ist unerheblich und hilft nicht weiter. Nett für nen Kaffeeklatsch - aber nutzlos für den, der das Problem hat. Einzig entscheidend sind die juristischen Spielregeln, und die sind eindeutig. Wer sie nicht kennt, sollte einen Fachmann befragen - statt hier im Nebel herumustochern.
also alle Foren schließen,
oder den Allwissenden fragen...
Zitat:
@316-er schrieb am 27. August 2020 um 15:20:42 Uhr:
Einzig entscheidend sind die juristischen Spielregeln, und die sind eindeutig. Wer sie nicht kennt, sollte einen Fachmann befragen - statt hier im Nebel herumustochern.
Genau so ist es. Hier wird munter mit den Begriffen Garantie und Gewährleistung jongliert, aber viele kennen den Unterschied nicht.
Es ist ganz klar:
Gewährleistung (richtigerweise "Mängelhaftung"😉:
Diese beträgt, bei einem Verkauf durch einen Händler, für Neuware 24 Monate und kann bei Gebrauchtware auf 12 Monate verkürzt werden. Private Verkäufer können diese komplett ausschließen. Ansprechpartner ist hierbei der Vertragspartner, also der Verkäufer. Der Hersteller hat damit rein gar nichts zu tun wenn er nicht selbst der Verkäufer ist.
Der Haken an der Geschichte: Die Mängelhaftung betrachtet ausschließlich den Zeitpunkt des Kaufs und ist keine Haltbarkeitszusage. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten Monate nach dem Kauf auf (die Mängelrüge kann auch noch danach erfolgen), so hat unser Gesetzgeber entschieden, dass davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat. Bestreitet der Verkäufer dies, dann muss er beweisen (und nicht nur behaupten), dass die Ware beim Kauf mangelfrei war. Tritt der Mangel erst nach den 6 Monaten auf, dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf (latent) vorhanden war. Kann der Käufer das nicht, hat er Pech gehabt.
Garantie:
Das ist ein freiwilliges Versprechen, meistens vom Hersteller.
Was die Garantie umfasst und welche Bedingungen (z.B. wer Ansprechpartner ist) gelten, das muss man in den jeweiligen Garantiebedingungen nachlesen. Die Garantiebedingungen sind innerhalb rechtlicher Grenzen, sehr weit frei gestaltbar.
Ist eine gekaufte Ware mangelhaft sollte man sich als Käufer also überlegen, was man überhaupt in Anspruch nehmen möchte/kann. Garantie oder Gewährleistung. Das sind unterschiedliche Paar Schuhe.
Oft kommt es zu Frust weil der Käufer überhaupt nicht weiß was er überhaupt macht und seine Rechte nicht kennt. So scheint es mir hier auch beim Fragesteller zu sein. Die Bedingungen seiner Garantie kann er im Garantieversprechen des Versprechenden nachlesen.
Allerdings habe ich auf der Herstellerseite kein Garantieversprechen gefunden. Kann es sein, dass Malibu überhaupt keine Garantie verspricht oder habe ich das nur nicht gefunden?
Zitat:
@micbu schrieb am 27. Aug. 2020 um 16:52:38 Uhr:
Die Bedingungen seiner Garantie kann er im Garantieversprechen des Versprechenden nachlesen.
Im Idealfall vor dem Kauf eines 80.000€-Fahrzeugs.
Sorgen / Ärger kann man aber natürlich verstehen!
Zitat:
@micbu schrieb am 27. August 2020 um 16:52:38 Uhr:
Allerdings habe ich auf der Herstellerseite kein Garantieversprechen gefunden. Kann es sein, dass Malibu überhaupt keine Garantie verspricht oder habe ich das nur nicht gefunden?
So geht es mir auch. Lt. Link von mir weiter oben scheint es bei Wohnmobilen und Umbauern nicht unüblich zu sein, dass es keiner Herstellergarantie (mehr) gibt.
Bei BMW gibts auch keine Garantie.
Stimmt.
Die zeig(t)en sich aber oft sehr kulant....so meine Erfahrung.
@micbu , das hatte ich bereits so erläutert. 😉 Interessiert den TE aber leider nicht und pocht weiterhin auf Garantie. Ich nenne sowas leider beratungsresistent. Auf Hören/Sagen eines Kumpels würde ich auch nicht sehr viel setzen zumal dessen Fehlerbeseitigung eine Undichtigkeit betraf und diese sind ja innerhalb des Händlernetzes abgesichert bei der Fa. Knaus. Ich gehe davon aus dass dies bei Malibu ähnlich gehandhabt wird. Beim TE gehts aber nicht um Undichtigkeiten sondern um optische Mängel. Das ist zwar ärgerlich, schränkt die Nutzung des Fzg's aber nicht unbedingt ein.
Zitat:
Aufbau sowie 24 Monate Gewährleistung durch Ihren KNAUS Partner.“
So eindeutig ist das nicht zu verstehen. Welcher ist Ihren Knauspartner, da wo ich gekauft habe? Hätte man geschrieben z.B. unsere Knauspartner, wäre für mich die Sachlage eindeutiger.
Zitat:
@Italo001 schrieb am 28. August 2020 um 07:45:36 Uhr:
So eindeutig ist das nicht zu verstehen. Welcher ist Ihren Knauspartner, da wo ich gekauft habe? Hätte man geschrieben z.B. unsere Knauspartner, wäre für mich die Sachlage eindeutiger.
Für mich ist das klar. Da steht doch
ihrenKnauspartner und das ist speziell. Würden damit alle Knauspartner gemeint sein, müsste dann da
ihreKnausapartner stehen. Einzahl/Mehrzahl.
Zitat:
@Fridoky schrieb am 27. August 2020 um 11:24:51 Uhr:
Unseren haben wir 350km entfernt gefunden
...
Meiner hat nach Liste einiges über 80.000 €uronen gekostet.
Für mich liest sich das so, dass der nur nach Liste 80k kostet, nicht jedoch, dass du 80k bezahlt hast. 'Gefunden' heißt für mich auch, dass der schon rumstand, was für ein neues Wohnmobil auch nicht der Normalfall ist. Was den Schluss nahe legt, dass du vom Händler 350 km entfernt einen ordentlichen Preisnachlass bekommen hast, warum auch immer.
Heißt letztlich auch, dass du den Wagen nicht beim Händler vor Ort gekauft hast, weil der dir zu teuer war, jetzt aber genau von diesem erwartest, dass er dir kostenlos deine Probleme löst. Hab ich, ehrlich gesagt, Verständnis dafür, dass der keinen Bock darauf hat.