Garantie über die Garanteizeit hinaus?
So nun muss ich auch wieder mal ein heikles Thema anschneiden und bin mal gespannt welche Erfahrungen Ihr so gemacht habt.
Also, seit ca. 1 Jahr habe ich so diverse Probleme mit meiner Automatikschaltung. Sie schaltet sehr Ruckhaft, spontan und dabei dreht der Motor immer pervers hoch. So nun hat die Werkstatt immer in Absprache mit Audi diese und jene Nachbesserung (in Audisprache: Produktaufwertung) versucht. Immer mit dem Begleitsätzen, "Der Fehler ist unbekannt", "Der Kunde soll weiter beobachten". Werkstattaufenthalte ca. 10 x
So nun hat der Kunde (ich) so lang probiert und beobachtet, dass die Garantiezeit um ist, jedoch der Fehler nach wie vor bestand hat. Nun kommt keine Lösung mehr, weder von Audi noch vom Autohaus. Was würdet Ihr nun tun?
Langsam fange ich an diese Mistkarre zu hassen, und den Händler und Audi usw. usw.
Als Nebenbeibemerkung: Ich hatte ca. 25 Werkstattbesuche mit etwa 61 Werkstattaufenthaltstagen. Es sind mittlerweile 77 Nachbesserungsrechnungen an AUDI gegangen und die Reparaturhistorie ist 15 Seiten lang.
Und nebenbei bemerkt, ich habe immer eine Ersatzauto bekommen von A3 bis A6 Allroad, auch mal nen Touareg uvm.
Noch ne Frage hat jemand von Euch auch eine Gutschrift über 80,00€ von Audi für ein "Essengehen" bekommen?
Gruß...lich JGOK
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von JGOK
Okay, dass beruhigt mich vorläufig etwas, wobei ich jetzt doch lieber einen Vertragsrücktritt durchziehen würde nur dies ist laut Aussage meines Anwaltes nach Garantieablauf nicht mehr so einfach möglich.
Das ist von der Garantiezeit völlig unabhängig. Garantie gibt Dir nämlich Audi. Wandelung betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Dir und Deinem Händler...
Zitat:
Original geschrieben von JGOK
Von Kulanz des Autohauses ist mit Nichten zu rechnen. Abgesehen davon hat sich jetzt bei Vertragsprüfung folgendes herausgestellt:
Ich bestellte und kaufte das Fahrzeug in einem meinem Wohnort nahen Autohaus (Audi Hangar, ca.25 km Entfernung). Mit sämtlichen Mängeln und Nachbesserungen bin ich ebenfalls dort hin gegangen. Nach dem ich nun durch meinen Anwalt einen Vertragsrücktritt formulierte, stellte sich heraus, dass mein eigentlicher Vertragspartner 60 km von mir entfernt ist (so ne A/B Händler Geschichte). Egal, dieser bekam nunmehr meinen Vertragsrücktrittswunsch zugesandt. Nun schreibt mir dieser ich hätte Ihm während der Garantiezeit keine Möglichkeit der Nachbesserung gegeben. Ob wohl die Geschäftsführer und Vorstandsriege die Gleiche ist.
Ich sag mal Vertragsverschleierung!
Es wird dem Kunden suggestiert Er kaufe Ortsnah und in Wirklichkeit solle Er dann für Nachbesserung und Service fast 3 x so weit fahren nur damit die volle Garantie zum tragen kommt?
Wenn der wohnortnahe Händler auch bisher Deine Mängelrügen kommentarlos entgegen genommen und bearbeitet hat, so sollte auch nun kein Problem entstehen.
Ganz im Gegenteil: Wenn das von Dir unterstellte Verhalten wirklich zielgerichtet war, dann sollte man ihn mal an §263 StGB erinnern. Dort heisst es nämlich so schön:
Zitat:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sprich: Wenn der wohnortnahe Händler dich bisher bewusst in dem Glauben gelassen hat, er sei Dein Vertragspartner, nur damit der wirkliche Verkäufer später eine Nachbesserung oder Wandlung nicht zahlen muss, dann erfüllt dies ziemlich wörtlich das, was der Gesetzgeber mit Betrug meint.
Gruss und viel Erfolg,
Chip
16 Antworten
Hi
verlängern, die warten nur darauf das die Zeit um ist dann bleibst du auf deine kosten sitzen
gruß mamo
Zitat:
Original geschrieben von JGOK
So nun muss ich auch wieder mal ein heikles Thema anschneiden und bin mal gespannt welche Erfahrungen Ihr so gemacht habt.Also, seit ca. 1 Jahr habe ich so diverse Probleme mit meiner Automatikschaltung. Sie schaltet sehr Ruckhaft, spontan und dabei dreht der Motor immer pervers hoch. So nun hat die Werkstatt immer in Absprache mit Audi diese und jene Nachbesserung (in Audisprache: Produktaufwertung) versucht. Immer mit dem Begleitsätzen, "Der Fehler ist unbekannt", "Der Kunde soll weiter beobachten". Werkstattaufenthalte ca. 10 x
So nun hat der Kunde (ich) so lang probiert und beobachtet, dass die Garantiezeit um ist, jedoch der Fehler nach wie vor bestand hat. Nun kommt keine Lösung mehr, weder von Audi noch vom Autohaus. Was würdet Ihr nun tun?Langsam fange ich an diese Mistkarre zu hassen, und den Händler und Audi usw. usw.
Als Nebenbeibemerkung: Ich hatte ca. 25 Werkstattbesuche mit etwa 61 Werkstattaufenthaltstagen. Es sind mittlerweile 77 Nachbesserungsrechnungen an AUDI gegangen und die Reparaturhistorie ist 15 Seiten lang.
Und nebenbei bemerkt, ich habe immer eine Ersatzauto bekommen von A3 bis A6 Allroad, auch mal nen Touareg uvm.Noch ne Frage hat jemand von Euch auch eine Gutschrift über 80,00€ von Audi für ein "Essengehen" bekommen?
Gruß...lich JGOK
alsob andere Hersteller dass anders handhaben würden, ich habe diese erfahrung bereits mit BMW, Mercedes, Saab, Opel, etc etc etc. gemacht und ich für meinen teil kann nicht klagen über die betreuung, gut die jungs brauchen ab und zu mal ein tritt damit Sie in die gänge kommen aber bis jetzt ist alles was ich bemängelt habe(ausser die schwankende lautstärke der FSE) repariert worden....Heute zutage macht es sowieso immer Sinn die zusatzgarantie abzuschliessen, wen man die ersatzteilpreise sieht ist so eine garantieverlängerung bald ein schnäppchen.
Gruss
Stevenxx