Garantie odernicht
Hallo!
Habe mir einen Opel Corsa F gekauft.
Dach wurde vom Autohaus foliert.
Beim ersten anschauen wurde es von mir bemängelt.Verkäufer versprach, es wird noch aufbereitet....
Nun habe ich den Opel zu Hause und konnte ihn mir genau anschauen.Die Reparatur bestand darin, das 2Streifen , sichtbar darüber geklebt wurden.Sehr unsauber verarbeitet. Eigentlich wurde die gesamte Folie sehr unsauber mit Blasen, Risse und Stellen , an demdie Wagenfarbe durchguckt
. Mit einer erneuten Reparatur ist es nicht getan, man würde es immer
sehen..... Kann ich darauf bestehen, dass die Folie vom Autohaus erneuert wird?
Ronja
19 Antworten
Zitat:
@shkxy333 schrieb am 7. März 2021 um 19:08:10 Uhr:
Also das hat doch einer privat draufgeklebt. Ein vernünftiger Folierer bekommt das um Welten besser hin. Glaube auch kaum das dein Autohaus das sonst professionell macht. Und so sieht es leider jetzt auch aus. Wenn nichts im KV vermerkt ist hast du wirklich schlechte Karten. 2 Wochen Widerruf schon um? Sonst erstmal direkt in Widerruf gehen, auch wenn du das Auto behalten willst, aber als Druckmittel vielleicht...
2 Wochen Widerruf? Aber doch nicht wenn etwas vor Ort gekauft wurde.
Zitat:
@E-CE schrieb am 8. März 2021 um 09:30:00 Uhr:
Wenn der sich dagegen wehren sollte würde ich das schon auf eigene Faust machen bevor es komplett in die Hose geht.Am besten wäre es die Folie abzuziehen wenn der Verkäufer und ein Zeuge daneben steht😁.
Nee im Gegenteil. Der Verkäufer hat das RECHT zweimal nachzubessern. Wenn Du nun auf eigene Faust handelst und ne Rechnung hinlegst verwehrst Du im dieses Recht und bleibst auf der Rechnung sitzen! Damit hättest Du alles verspielt!
Die Frage ist erstmal ob die Folierung Bestandteil des Kaufvertrages / Original Rechnung ist?
Wenn ja eine Frist auf Nachbesserung setzen.
Wenn nicht ist es wiederum eh egal da es sich dann wahrscheinlich um eine kostenfreie Arbeit handelt.
Falls darunter etwaige verdeckte Mängel sind, sieht die Sache schon wieder ganz anders aus weil es sich um absichtlich verschwiegene Mängel handeln würde was ich fast nicht glaube weil das strafrechtlich relevant wäre.
Aber erstmal muss geklärt warum überhaupt foliert wurde und wer das bezahlt hat.
Deswegen hab ich geschrieben wenn er es verwehrt. Sprich von ihm aus keine Nachbesserung beabsichtigt ist. Das dann natürlich schriftlich festhalten.
Zitat:
@E-CE schrieb am 8. März 2021 um 17:51:07 Uhr:
Deswegen hab ich geschrieben wenn er es verwehrt. Sprich von ihm aus keine Nachbesserung beabsichtigt ist. Das dann natürlich schriftlich festhalten.
Muss er. Da kann er sich nicht rausreden wenn es der Käufer bezahlt hat.
Das was Du empfiehlst kann man gegebenenfalls erst nach den 2 Nachbesserungen machen.
In beiden Fällen würde ich die Sache aber über einen Anwalt laufen lassen bzw. mich beraten lassen.
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Das ist wohl richtig. Wir wissen ja bis jetzt nicht ob es im Kaufvertrag steht.