Garantie- oder Gewährleistungsfall b. Gebrauchtwagen

Hallo, zunächst mal: der Fall ist fiktiv.
Und ich und ich bin mir nicht sicher ob dieses Unterforum richtig ist.

Ich habe einen Gebrauchtwagen gekauft der unter einem Jahr alt ist. Also besteht noch etwas über ein Jahr Restgarantie des Herstellers. Da der Kauf noch nicht lange zurück liegt habe ich ebenfalls noch ein Jahr die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers. Tritt nun ein Schadensfall ein, welche der beiden greift dann ein, oder ist es egal und ich kann mir eins aussuchen?

Gruß
Guruhu

28 Antworten

Äh Gewährleistung auf ein Gerät oder ein Auto kann man aber nicht vergleichen.

Bei einem Gerät, das ich im Handel gekauft habe, würde ich mich auch immer auf die Gewährleistung berufen, weil ich mich dann nicht um die Abwicklung kümmern muss.

Anders sieht es bei einem Auto aus, denn das bringe ich einfach in eine Vertragswerkstatt in der Nähe, auch wenn ich es bei einem freien Händler gekauft habe, zumal der freie Händler ja sogar auch weiter weg sein kann, weil eben dort das günstige Fahrzeug stand.

Weiterhin habe ich bei Vertragswerkstatt dann auch immer (wenn notwendig) einen kostenlosen Leihwagen bekommen. Außerdem, wenn die Reparatur in der Vertragswerkstatt schief geht, wird das innerhalb der Garantiezeit kostenlos gerichtet.

Anders kann es bei der Gewährleistungseinforderung beim Händler sein. Erstmal kann es sein, dass der keine originalen Ersatzteile einbaut und wenn dann mit der Reparatur etwas schief geht und es einen Folgeschaden außerhalb der 6 Monate gibt, dann viel Spaß, eine kostenlose Reparatur beim Händler einzufordern. Auf Garantie ist dann auch nix, weil sich der Hersteller sich darauf berufen wird, dass die Reparatur zuvor nicht fachgerecht durchgeführt wurde.

Es kommt ja auch schon mal vor, dass aufgrund einer nicht fachgerechten Reparatur einige Monate später der Motor stirbt. Viel Glück sowas dann bezahlt zu bekommen, wenn die unfachgerechte Reparatur von dem freien Händler durchgeführt wurde.

Der TE hat sich noch nicht über die Rahmenbedingungen geäußert. Nur wenn diese bekannt sind, kann man ihm eine passende Antwort geben und alles andere ist Kaffeesatzleserei. 🙁

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 4. März 2016 um 17:52:12 Uhr:


Äh Gewährleistung auf ein Gerät oder ein Auto kann man aber nicht vergleichen.

Rechtlich gibt es zwischen einem Toaster für 9,99€ und einem Auto für 9999€ erstmal keinen Unterschied. Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf würde ich immer auf Gewährleistung bestehen, egal ob beim Fähnchenhändler oder Vertragswerkstatt gekauft. Danach dann auf Garantie beziehen. Im Endeffekt ist es aber so, dass es mir als Kunden egal sein kann ob der Händler die Reparatur als Gewährleistungs- oder Garantiefall abrechnet. Hauptsache der Schaden wird ohne kosten repariert.

Zum Kostenlosen Leihwagen:
Es kommt immer auf den Händler an ob man für einen Leihwagen bei Garantiereparaturen etwas bezahlen muss oder nicht. Ich selbst musste schon 25€ für einen Leihwagen beim Vertragshändler bezahlen.

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 4. März 2016 um 20:08:44 Uhr:


Rechtlich gibt es zwischen einem Toaster für 9,99€ und einem Auto für 9999€ erstmal keinen Unterschied.

Natürlich ist das rechtlich kein Unterschied, nur beim Auto habe ich eine Vertragswerkstatt in der Nähe, der Händler, bei dem ich das Auto gekauft habe aber nicht unbedingt (mein letztes Auto 300 km entfernt und das vorletzte 500 km). Also ist es dann von Vorteil zur Vertragswerkstatt zu fahren.

Wenn ich etwas in einem Geschäft gekauft habe, wäre ich doch schön blöd, wenn ich selber auf meine Kosten das defekte Gerät zum Hersteller schicke, also lasse ich das über das Geschäft abwickeln.

Fassen wir zusammen:
  • Kauf im Geschäft: Der Aufwand die Gewährleistung im Geschäft einzufordern bedeutet für mich weniger Aufwand
  • Kauf eines Autos bei einem Händler: Das Auto in eine ortsansässige Vertragswerkstatt zu bringen beutet für mich weniger Aufwand. Wenn das Auto bei dem Vertragsautohaus gekauft habe, ist mir sowieso egal, ob die das über Gewährleistung oder Garantie abwickeln. Das wurde von mir auch noch nie angesprochen und hat immer geklappt.

Einen weiteren Grund zu einer Vertragswerkstatt zu fahren habe ich ja auch noch im meinem letzten Post genannt (wenn der Reparaturversuch schief geht und einige Monate später einen Folgeschaden nach sich zieht.

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 4. März 2016 um 20:08:44 Uhr:


Zum Kostenlosen Leihwagen:
Es kommt immer auf den Händler an ob man für einen Leihwagen bei Garantiereparaturen etwas bezahlen muss oder nicht. Ich selbst musste schon 25€ für einen Leihwagen beim Vertragshändler bezahlen.

Ja natürlich kommt das auf das Autohaus an und auch auf den Serviceberater. Jedenfalls konnte mein Autohaus das in der Vergangenheit über den Autohersteller abrechnen. Da scheinen manche Autohersteller aber knausriger zu sein.

Gruß

Uwe

Also von mir:
Da es sich wirklich nur um eine fiktive Überlegung handelt, ist es nicht sinnvoll weitere Rahmenbedingungen anzugeben.
Ist aber schon einiges bei rumgekommen an Meinungen hier. Gilt dann wohl im Fall der Fälle einfach abzuwägen was "sinnvoller" erscheint.

Danke

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Was gilt dann?

Was soll da gelten? Der Händler von dem du das Fahrzeug letztlich abnimmst, ist für die Gewährleistung verantwortlich. Der Vermittler führt ja nur Interessent und Händler zusammen und bekommt ein wenig Provision dafür. Die 12 / 24 Monate Gewährleistung gilt in der gesamten EU. Garantien werden über den Hersteller abgewickelt und sind immer an dessen Bedingungen geknüpft.

Zitat:

@guruhu schrieb am 3. März 2016 um 18:50:42 Uhr:


Nunja, also wenn ich meine Garantie "einlösen" möchte Fahre ich ja in eine Fachwerkstatt des Herstellers. Klar die Garantiebedingungen müssen beachtet werden. Nehmen wir an das sind sie.
Jetzt stehe ich bei irgendeinem Vertragshändler auf dem Hof und bitte um Garantieübernahme ... Er kann ja schlecht auf meine Gewährleistung verweisen. Vielleicht existiert ja keine. Er kann es ja nicht wissen.

Moin,

ich verstehe Deine Aussagen nicht, und Du gehst auch nicht auf Hinweise ein! Nur BLA BLA!!😠

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 4. März 2016 um 20:08:44 Uhr:


[.....] Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf würde ich immer auf Gewährleistung bestehen, egal ob beim Fähnchenhändler oder Vertragswerkstatt gekauft.[.....] Hauptsache der Schaden wird ohne kosten repariert.[.....]

Viel Spaß mit deiner kostenlosen, aber höchstwahrscheinlich nicht fachgerechten Reparatur beim Fähnchenhändler!

Beim Fähnchenhändler muss ich damit rechnen, dass keine teuren Originalteile für die Reparatur verwendet werden, bei sicherheitsrelevanten Teilen kann ich sogar damit rechnen, dass billige China-Plagiate verwendet werden!

Wieso also sollte ich mich dieser Gefahr aussetzen, wenn ich dies problemlos beim Vertragshändler ausschließen kann?

Die Frage ist ob der Vertragshändler denn so umgänglich ist und sagt:
Jo ich kümmer mich drum.

Er kann auch sagen:
Mach das mit dem klar von dem du den Hobel gekauft hast. Reparieren muss der Händler nämlich nicht.

Zitat:

@Matsches schrieb am 4. März 2016 um 06:56:26 Uhr:



Zitat:

@guruhu schrieb am 3. März 2016 um 20:38:35 Uhr:


Aber die Kernfrage ist, wer denn nun erster Ansprechpartner im Schadenfall ist.
"Problem" ist ja, dass beide Parteien unabhängig voneinander zur Leistung verpflichtet sind.

Nein, da liegst Du falsch.
Mindestens der Verkäufer ist keineswegs in beiden Fällen zur Leistung verpflichtet:

1. Gegenstand war schon beim Kauf kaputt -->Gewährleistung des Händlers
2. Gegenstand ging irgendwann in deinem Besitz kaputt --> Garantie des Herstellers

Je nach dem kennst Du nun deinen richtigen Ansprechpartner.

Ansprechpartner ist immer dein Vertragspartner, also der Händler.

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 9. März 2016 um 09:18:44 Uhr:


Die Frage ist ob der Vertragshändler denn so umgänglich ist und sagt:
Jo ich kümmer mich drum.

Er kann auch sagen:
Mach das mit dem klar von dem du den Hobel gekauft hast. Reparieren muss der Händler nämlich nicht.

Angenommen, ich werde mit einem kapitalen Motorschaden innerhalb der Werksgarantie zum Vertragshändler geschleppt.

Glaubst du jetzt wirklich, dass es auch nur einen Vertragshändler auf dieser Welt gibt, der dieses lukrative Geschäft mit dem Hersteller ablehnt und mich zurück an meinen Verkäufer verweist? 😕

Nicht wirklich, oder.....?

Welches lukrative Geschäft? Reparaturen auf Garantie werden dem vernehmen nach miserabel bezahlt. Drum reißen wird sich da keiner.

Sagt wer.....?

Um vielleicht noch einmal die Frage des TE klar zu beantworten:
Besteht Gewährleistung und eine Garantie, so hat der Käufer das Wahlrecht, auf was er sich bezieht.

Beim Auto würde ich aber immer die Karte der Werksgarantie ziehen. Diese Garantie ist sehr umfassend, unterm Strich klar umfassender als die gesetzliche Gewährleistung, die oftmals nur als Trumpf die Beweislast ausspielen kann.
In der Werksgarantie wird dem Käufer in der Regel auch zugesichert, dass er sich die Vertragswerkstatt aussuchen kann. Persönlich habe ich auch noch nie davon gehört, dass ein Vertragshändler einen Kunden mit einem Garantiefall wieder weg geschickt hat.

Schnell anders kann es bei Gebrauchtwagengarantien aussehen. Die schließen gerne alles mögliche aus. An der Stelle greift dann oft nur die gesetzliche Gewährleistung.

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