Garantie kostet bei Opel-Händler extra?

Die suchende Nudel mal wieder 🙂

Ist das statthaft, wenn ein Opel Vertragshändler einen Opel Gebrauchtwagen anbietet und für 1 Jahr Garantie 250 Euro Extrakosten anfallen? Dachte bisher, die gibt es bei Vertragshändlern immer? Mein letzter Autokauf ist aber auch schon eine ganze Weile her.

Aufgefallen ist mir das bei diesem Opel Astra

Kommt mir ehrlich gesagt etwas unseriös vor...

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Zitat:

@Crazy-Noodle schrieb am 7. Februar 2015 um 18:58:25 Uhr:


Also diese "Garantien", die man zum Kaufpreis extra zahlt, kenne ich bisher nur von den Fähnchenhändlern. Traurig , das auch Vertragshändler inzwischen darauf zurückgreifen.

Warum?

Eine "Garantie" zahlt man meistens extra, da sie umfangreicher ist als eine "Gewährleistung". Diese ist gesetzl. vorgeschrieben und umfasst zum einen weniger Bauteile und fordert je nach Laufl. den Käufer zum höheren Eigenanteil. Oftmals greift sie gar nicht, da diverse Baugruppen nicht beinhaltet sind - der Käufer zahlt am Ende die ganze Zeche allein.

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Zitat:

@Crazy-Noodle schrieb am 11. Februar 2015 um 19:16:01 Uhr:


Mit dem Problem vor dem Lenkrad musst Du erklären.

😉

Wenn das CD-Radio MP3-fähig ist aber trotzdem keine MP3s abspielt, dann wurde wahrscheinlich die CD falsch gebrannt. Sollte kein MP3-fähiges Radio verbaut sein, bekommt man originale MP3-Radios für Ford-Modelle je nach Baujahr bei eBay für kleines Geld.

Wenn ma ab und zu auch mal eine längere Strecke fährt sehe ich bezgl. der Turbomotoren kein Problem.

MP3: Achsooo. Ich meine aber schon die Original-Radios. Auch das war früher einfacher. DIN-Radio raus, besseres neues rein. Heute muss man dazu die halbe Mittelkonsole zerlegen, braucht Blenden, CAN-Bus Adapter usw.

Zitat:

@Stefan_Raba schrieb am 7. Februar 2015 um 18:19:33 Uhr:


Gewährleistung muß er geben - eine (wahrscheinlich umfassendere) Garantie kostet extra.

Das hat nichts mit umfassender zu tun, vielmehr sind es zwei völlig unterschiedliche und voneinander unabhängige Themen:

1. Gewährleistung:
Gesetzlich vorgeschrieben, hier gewährleistet der Händler, dass das Fahrzeug bei Übergabe mängelfrei war.

2. Garantie:
Freiwillig, bzw. gegen Bezahlung. Hierbei werden je nach angegebenem Umfang Mängel beseitigt, die während der Garantiedauer entstehen.

Zitat:

@Crazy-Noodle schrieb am 10. Februar 2015 um 14:07:58 Uhr:


Irgendwie fand ich es früher einfacher, Autos zu kaufen 🙁

Klar war das auch einfach, früher gabs nämlich GAR KEINE Gewährleistung und Garantie hatten bestenfalls Neuwagen.

Du hast früher ein gebrauchtes Auto wo auch immer gekauft, und wenn es nach 4 Wochen alle viere von sich gestreckt hat, dann hattest u eben Pech (oder VIELLEICHT) einen netten Händler erwischt, der sich das nochmal angesehen hat.
Heute ist das geregelt, und diese Regeln muss man eben kennen, will man zu seinem Recht kommen.
Einfacher war es, obs für den kunden besser war weiß ich nicht.

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Zitat:

1. Gewährleistung
Gesetzlich vorgeschrieben, hier gewährleistet der Händler, dass das Fahrzeug bei Übergabe mängelfrei war.

Nicht ganz. Denn so wäre das ja nun wirklich VIEL zu einfach.

Hier gewährleistet der Händler nur, dass bei Übergabe keine größeren Mängel am Fahrzeug sind, als für Marke, Modell, Zustand, Alter, Laufleistung und alle weiteren genannten Einschränkungen (z.B. genannte Unfallschäden, beigelegtes HU-Mängelprotokoll) typisch oder "allgemein bekannt" (Verschleiß) sind.

Dieser große Unterschied wird recht gut klar, wenn man sich diese Einzelfallsammlung mal anschaut (M=Mangel, V=Verschleiß):
http://www.adac.de/.../...Mangel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf
Und ja: auch aus meiner Sicht, hat ein Laie hat kaum eine Möglichkeit, das wirklich zu unterscheiden oder auf diesem Niveau informiert zu sein.

2. Garantie
Man sollte Garantie einfach in Reparaturkostenversicherung umbenennen. Ich mache das im Kopf jetzt schon immer. Und bei einer Versicherung ist dann auch klar, dass das kein Rundum-Sorglos-Paket ist, sondern das da Vertragsbedingungen dahinter stehen, in denen dann aufgelistet ist: was ist versichert/was nicht, welcher Anteil wird erstattet/welcher nicht usw. Den Teil, der dabei NICHT abgedeckt ist, muss man sich in der Regel selbst bilden.

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