Garantie ja oder nein?????
Ich habe mir in Januar 2008 einen Vectra C Caravan 3,0 Diesel mit 177PS /Zulassung 02.2005) gekauft.
Gekauft habe ich das Auto bei einer Leasingfirma. In der Anzeige stand "nur an Gewerbetreibende ohne Garantie". Ich habe aber kein Gewerbe und die Rechnung wurde auf meine Adresse ausgestellt. Als Anrede stand aber nicht Herr sondern Firma auf der Rechnung. Mittlerweile musste ich die kompletten Vorderbremsen ersetzen und beim Tüv habe ich die Plakette nicht erhalten, weil das Lenkgetriebe rechts undicht ist.
Eine Nachfrage beim Opel-Händler ergab, das ein neues Lenkgetriebe ca. 1000 € zuzüglich Einbau kostet.
Kann ich jetzt den Verkäufer für diese Kosten verantwortlich machen????
Danke für Eure Ratschläge.
Viele Grüsse
Ricardo 3000
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fred.27
Ich habe billig unter bewusster Inkaufnahme des Gewährleistungsausschlusses ein "Bastlerauto" gekauft, bin damit auf die Schnauze gefallen und versuche nun die Kosten dem Verkäufer unterzuschieben, der das Auto ja bewusst billig und unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft hat.Im Zweifel schafft es der Käufer in usnerem Rechtssystem aber tatsächlich Ansprüche durchzusetzen, auf die er eigentlich bewusst und durch den günstigen Kauf "finanziert" verzichtet hat. Ich kann den Frust gut verstehen, aber der Käufer ist das Risiko nun einmal eingegangen.
Es tragen aber in diesem Falle beide eine "Schuld". Es gibt nun mal gängige Verfahren, die eben nicht unterlaufen werden sollten. Der Verkäufer, der die Kiste vom Hof haben wollte und einen nichtigen Kaufvertrag aufgesetzt hat und der Käufer, der ein vermeintliches Schnäppchen machen wollte.
Die "Schuld" des Verkäufers ist aber schwerwiegender, da er dieses Fahrzeug zu diesen Konditionen nicht an diese Privatperson hätte verkaufen dürfen.
G
simmu
Nur glaube ich kaum, dass der Verkäufer so ganz freiwillig vom Kaufvertrag zurücktritt. Bei Betrachtung der BRAGO u. ggf Gerichtskosten lohnt es sich bei dem angenommen Streitwert finanziell kaum.
Zitat:
Original geschrieben von papa00
Bei dem zu erwartenden Aufwand und den Kosten für den Rechtsstreit ist das neue Lenkgetriebe mit Sicherheit die preiswertere Variante…
Ganz davon abgesehen, dass der TE das Fahrzeug bis zu einer Entscheidung nicht mehr nutzen sprich bewegen sollte. Und sowas kann dauern...