Garantie ja oder nein?????
Ich habe mir in Januar 2008 einen Vectra C Caravan 3,0 Diesel mit 177PS /Zulassung 02.2005) gekauft.
Gekauft habe ich das Auto bei einer Leasingfirma. In der Anzeige stand "nur an Gewerbetreibende ohne Garantie". Ich habe aber kein Gewerbe und die Rechnung wurde auf meine Adresse ausgestellt. Als Anrede stand aber nicht Herr sondern Firma auf der Rechnung. Mittlerweile musste ich die kompletten Vorderbremsen ersetzen und beim Tüv habe ich die Plakette nicht erhalten, weil das Lenkgetriebe rechts undicht ist.
Eine Nachfrage beim Opel-Händler ergab, das ein neues Lenkgetriebe ca. 1000 € zuzüglich Einbau kostet.
Kann ich jetzt den Verkäufer für diese Kosten verantwortlich machen????
Danke für Eure Ratschläge.
Viele Grüsse
Ricardo 3000
16 Antworten
Die Frage ist nicht, ob du Garantie hast, sondern Gewährleistung. garantie ist freiwillig, Gewährleistung nicht. Wenn du kein Gewerbetreibendere bist, hast du Anspruch darauf, egal was da im Vertrag steht. Das schöne ist, dass man die nicht ausschließen kann sondern höchstens einschränken (auf ein Jahr) wenn das nicht getan wurde oder wenn es falsch getan wurde, wie in deinem Fall, hast du ANSPRUCh auf die Gewährleistung von 2 Jahren. Ansprüche muss man ab und an durchsetzen und dazu hielft ein Rechtsanwalt und der hlift um so mehr, wenn du eine Rechschutzversicherung hat.
Also, was wird deine nächte Aktion sein?
Übrigens, in den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr des Verkäufers. Er muss nachweißen, dass du das Lenkgetriebe eigenverschuldet kapzttgemacht hast. Du solltest also noch in diesem Monat deine Ansprüche geltent machen, sonst wird es möglicherweise nichts, weil es für dich genau so schwer zu beweisen wäre, dass es ja schon kaputt war.
Ich sage mal so: eine Anzeige ist normalerweise nicht Vertragsgegenstand. Üblicherweise macht man dem Verkäufer ein Angebot, den Kaufgegenstand zu erwerben (nicht umgekehrt) und erst mit der Annahme des Angebots (das verweigert werden kann, wenn man nur an einen bestimmten Kundenkreis verkaufen will) wird der Kauf wirksam.
Bremsen sind IMO Verschleißteile, aber beim Lenkgetriebe lohnt es schon mal, sich eingehender mit der Sachmängelhaftung und Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate zu beschäftigen.
Ein Gewährleistungausschluß nur aufgrund der Bezeichnung "Firma" scheint mir sehr weit hergeholt.
So oder so, ein RA scheint hier angebracht, falls sich der Verkäufer stur stellt.
Hi,
vielleicht ist auch bei den Bremsen noch was zu machen. Auch wenn sie Verschleißteile sind, gibt es durchaus Meinungen, daß die Bremsscheiben (falls Du dich auch tauschen mußtest) unter die Gewährleistung fallen, aber die Beläge nicht. Siehe folgenden Link:
www.swr.de/ratgeber-auto/archiv/2002/01/05/index4.html
Gruß
Michael
Die Frage ist, ob in den Verkaufsbedingungen des Vertrages die Sachmängelhaftung gegenüber Gewerbetreibenden ausgeschlossen wurde und keine Garantie vereinbart wurde. Wen dem so ist und sich der Käufer als Gewerbetreibender gerierte, hat er auch keine kostenlosen Nachbesserungsansprüche. Wenn - wie hier - sich der Käufer als Inahber einer Firma ausgibt, ist er als solcher zu behandeln.
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Erstmal Danke für die schnellen Antworten.
Ich habe am 04.01.2008 bei der Leasingfirma den Opel Vectra gekauft. Ich habe mich dort nicht als Gewerbetreibender ausgegeben. Der Zusatz "Firma" in der Rechnungsanschrift und im Kaufvertrag wurde durch den Verkäufer getätigt.
In Kaufvertrag steht folgendes:
Das Kaufobjekt wird in dem Zustand übernommen wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Kaufobjekt Eigentum der Firma Arval Deutschland GmbH.
Erst musste ich das Geld bei der Bank einzahlen und dann danach habe ich den Kaufvertrag und die Rechnung erhalten.
Viele Grüße
Ricardo3000
Moin,
ich muss jetzt mal ganz ketzerisch fragen, wieso du ein Auto für mehrere Tausend Euro ohne eine eindeutige Garantie/Gewährleistungsregelung gekauft hast. Dies ist doch neben der Sache ein Hauptbestandteil des Vertrages.
G
simmu
Hallo Simmu,
deine Frage hilft mir zwar nicht weiter aber ich kann sie verstehen. Ich mach mal den Versuch einer Erklärung.
Das Angebot für dieses Auto in dieser Ausstattung war sehrgut. Han mich im Internet in Vorfeld über Garantieversicherungen erkundigt und eine gefunden die mein Auto für ein bzw. zwei Jahre versichert hätte. Leider brauche ich dafür eine TÜV-Plakette oder ein Gutachten das mit den Auto alles ok ist. Ich habe mir gedacht, bei einen drei Jahre alten Auto, wo auch alle Kundendienste gemacht wurden ist das kein Problem. Jetzt war ich beim TÜV und es war doch ein Problem. Wenn ich die TÜV-Plakette habe schliesse ich sofort eine Garantieversicherung ab. Kostet übrigens 27,00€ pro Monat.
Viele Grüsse
Ricardo3000
Die Sachmängelhaftung („Gewährleistung“) bei Verkäufen zwischen Firmen oder Kaufleuten kann nach wie vor ausgeschlossen werden. Daher wird die genannte Leasingfirma nur an Firmen verkaufen und kann die Gewährleistung dann weitgehend ausschließen (und damit Kosten sparen).
Kannst Du denn (schriftlich) nachweisen, dass der Verkäufer wusste, dass Du kein gewerblicher Käufer bist? Beim gewerblichen Verkauf an Privatpersonen darf die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Dieser Nachweis dürfte aber vermutlich schwer zu erbringen sein. Denn ich denke, der Verkäufer wusste ganau was er tat. Daher auch die Rechungsanschrift.
Man könnte notfalls auch auf Nichtigkeit des Vertrages hinarbeiten (die Firma „Ricardo 3000“ als Vertragspartner existierte ja nicht). Wenn Du dich als Firma ausgegeben hast, kann man natürlich auch an arglistige Täuschung deinerseits denken.
Die Sache wird ohne RA (und u. U. Gericht) nur schwer durchzufechten sein. Da die Erfolgsaussichten m. E. eher gering sind (siehe 2. Abs.). Bei dem zu erwartenden Aufwand und den Kosten für den Rechtsstreit ist das neue Lenkgetriebe mit Sicherheit die preiswertere Variante…
Das mag jetzt zwar alles nicht sehr erfreulich sein, ich sehe aber kaum andere Möglichkeiten.
Nur am Rande: Der Spruch "gekauft wie gesehen" schließt unter Privatleuten die Gewährleistung nicht mehr aus (BGH-Urteil). Wie das nun aber beim Händler aussieht weiß ich nicht. Da gibts noch kein höchstrichterlichen Spruch.
Also ganz so leicht aufgeben würde ich hier nicht. Die Frage ist doch, ob der Privatmann wirklich nachweisen muß, keine Firma zu sein (wie auch immer das aussehen soll), oder ob nicht der Verkäufer, der ja schließlich das Interesse hat, hier die Gewährleistung auszuschließen, sich davon überzeugen muß, daß der Käufer eine Firma ist, z.B. durch Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug. Ich denke, daß der Verkäufer hier durchaus in der Pflicht steht. Wenn ich mein Auto verleihe, muß ich mich ja auch davon überzeugen, daß der Fahrer einen Führerschein hat und muß den einsehen und darf mich nicht darauf verlassen daß er sagt, ja habe ich.
Wenn es tatsächlich so gelaufen ist, wie Ricardo3000 schreibt, daß er erst zahlen mußte und dann den Vertrag bekommen hat, dann scheint mir hier eher umgekehrt eine arglistige Täuschung im Raum zu stehen. Denn offensichtlich hat der Verkäufer ja gewußt, warum er die Rechnung und den Vertrag erst nach Zahlungseingang rausrückt. Andererseits kann es Ricardo3000 als fahrlässig ausgelegt werden, ohne klaren Vertrag etwas zu bezahlen.
Eine Firma darf bei Verkauf an privat die Gewährleistung auch nur auf ein Jahr verkürzen, aber nicht ganz ausschließen. Gilt nicht nur bei privat and privat, sondern auch bei Firma an privat! Und das gilt nicht nur für den Authändler, der an privat verkauft, sondern auch für die Firma, die alte Firmenwagen an privat verkauft.
Gruß
Michael
Wenn das Auto sofort nach Kauf einen Lenkgetriebeschaden aufweist, könnte man an eine arglistige Täuschung durch den Verkäufer denken - der Nachweis dürfte wohl aber schwierig werden. Daneben: erst Geld, dann Vertrag ist eine komische Reihenfolge, die ich nie und nimmer eingegangen wäre.
Die Frage, die ich mir so am Rande stelle: Wie kommt der Händler eigentlich dazu die Rechnung auf eine Firma auszustellen, wenn er sich selbst nicht als Gewerbetreibender ausgegeben hat 😕
Also ich hab noch einmal
erkundigt:
Wenn der Verkäufer dich als Firma eingesetzt hat, die Firma "Ricardo3000" (oder wie auch immer 😉) im rechtlichen Sinne nicht existent ist, ist der Kaufvertrag nichtig. Das bedeutet, dass die ganze Geschichte rückabgewickelt wird, du dein Geld wieder bekommst, jedoch die Nutzung der letzen 5 Monate zahlen mußt.
G
simmu
Ich habe billig unter bewusster Inkaufnahme des Gewährleistungsausschlusses ein "Bastlerauto" gekauft, bin damit auf die Schnauze gefallen und versuche nun die Kosten dem Verkäufer unterzuschieben, der das Auto ja bewusst billig und unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft hat.
Im Zweifel schafft es der Käufer in usnerem Rechtssystem aber tatsächlich Ansprüche durchzusetzen, auf die er eigentlich bewusst und durch den günstigen Kauf "finanziert" verzichtet hat. Ich kann den Frust gut verstehen, aber der Käufer ist das Risiko nun einmal eingegangen.