Garantie / Gewährleistung
Hallo,
nach meinem schlechten Start mit meinem Autohaus beim Neuwagenkauf würde mich interessieren ob ich bei Mängeln jeglicher Art auch zu einem anderen Opelhändler gehen kann oder gibt es bestimmt Sachen die ich vor Ort bei dem Verkäufer erledigen muss.
Wie sieht das dann aus wenn man umzieht und viel zu weit weg wohnt, ich frage weil ich keine passenden Antworten finde und denke das hier so mancher seine Erfahrung gemacht hat
Danke für jeden konstruktiven Beitrag
Beste Antwort im Thema
Soweit einigermaßen richtig @TE.
Aber wenn wir deinen schlimmsten Fall nehmen.
Sagen wir mal nach 3 Monaten ein Geräusch im Motorraum, dein Händler vor Ort macht zwar x mal was, aber nichts bessert sich.
Jetzt hast du ein Problem wenn du dein Fahrzeug zurückgeben willst. Der Händler vor Ort "nix mein Fall".
Dein verkaufender Händler "hatte nie Gelegenheit nachzubessern".
Und dann mußt du entweder dein Auto doch noch zum Verkäufer bringen - oder nen dir geneigten Richter finden - oder Opel unterstützt die Rückgabe direkt.
Aber durchaus problematisch.
Ansonsten, wenn der schlimmste Fall nicht eintritt kannst du Garantie auch bei anderen in Anspruch nehmen.
Bei Gebrauchtwagen-Garantie(Versicherungen) ist es wiederum auch lustig bzw. naja gesetzlich.
Wenn du jetzt 200 € Selbstbehalt oder ab X km X € hast.
Und damit "zu jedem Händler" gehst.
Dir aber hinterher einfällt "Ey ich hab doch mal was von gesetzlicher Gewährleistung meines Verkäufers gehört".
Dann freut sich der und meint "ich hatte nie Gelegenheit nachzubessern, mit mir war nie eine Reparatur woanders abgesprochen - wieso sollte ich jetzt irgendwas übernehmen?" 😉
Merke:
Man sollte seine Rechte kennen - aber auch die Pflichten um die Rechte zu bekommen.
20 Antworten
Wollt ihr den TE Verwirren?
Innerhalb der 2 Jahre Herstellergarantie kannst du einen Schaden bei jedem beliebigen FOH Händler (Service Partner) reparieren lassen. Der Händler/Service Partner stellt die Reparatur dann Opel in Rechnung.
Besteht bereits bei der Auslieferung ein Mangel, so ist der Händler, bei dem Du dein Fahrzeug abholst (dein Vertragspartner) und muss diesen auch beheben (nachbessern, Nachlass). Sachmängelhaftung
Nach der Herstellergarantie-Zeit ohne Anschlussgarantie (Sachmängelhaftung):
Eine Gewährleistung gibt es dann von dem Händler, bei dem Du z.B. einen Schaden hast reparieren lassen, oder Bremsen wechsel oder oder. Das kann dann schon wieder ein ganz anderer Händler sein, und muss nicht mal ein FOH sein. Wichtig ist, dass Du für solche Reparaturen eine Rechnung brauchst, damit du auch nachweislich einen Gewährleistungsanspruch hast. Sollte dann innerhalb von 6 Monaten der gleiche Mangel wieder auftreten, greift der Gewährleistungsanspruch (Sachmängelhaftung) und der Händler liegt in der Beweislast, dass Du es verbockt haben sollst. -> Du bekommst es wieder kostenlos
Sollte der Fehler allerdings erst nach 9 Monaten wieder kommen, liegst Du in der Beweislast, dass der FOH mist gebaut hat, und musst es beweisen, bzw. Du bleibst auf den Kosten sitzen.
Anschlussgarantie:
Bei der Anschlussgarantie kannst du innerhalb der Garantiezeit (also nach der Herstllergarantie) den Garantiebedingungen nach zu jedem Opel Service Partner gehen und einen Schaden gemäß der Garantierichtlinien reparieren lassen.
Jetzt bin ich selbst verwirrt.
Zitat svl
und aufgrund welcher gesetze kann der FOH dann die kosten an den hersteller weiterreichen? er hat den mist schliesslich nicht verbockt.😁
Hallo,
natürlich nach "allgemeinem" Kaufrecht und möglicherweise aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarung (siehe Vertragshändlervertrag) mit dem Hersteller und ggf.nach § 86a Abs. 1 und 2 HGB, wonach der Unternehmer verpflichtet ist, den Handelsvertreter (hier der FOH) zu unterstützen. (genaueres könnte ein FOH beantworten ;-))
In Deutschland gibt es wohl keine expliziten Vorschriften zum Vertragshändlerrecht.
Gruß Blaubeer
Hallo,
ich sage mal da bin ich doch glatt nicht alleine mit meiner Unwissenheit :-)
Ich finde es immer Schade das am Anfang so getan wird als sei mache Frage mehr als überflüssig und dann stellt sich während der Diskussion raus "ups" da haben aber so manche ein Problem mit dem Verstehen.
Nach dem Lesen hier verstehe ich es mal so, wenn das Auto etwas hat was ursächlich auf den Verkäufer zurückzuführen ist (beim ersten Tanken Felge am Bordstein zerkratzt) dann haftet "nur" der Händler und der Schaden ist verständlicher Weise nicht bei einem anderen FOH zu beheben (zumindest kostenlos).
Ist aber ein Mangel am Fahrzeug welcher sich klar auf die Produktion zurückführen lässt, so kann jeder FOH hier tätig werden und dies mit Opel intern abrechnen und ich bin frei in der Wahl.
Richtisch........................
yep.
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Hallo,
ich hatte ja schon weiter oben eine Verknüpfung angegegen
( www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html )
über die man einen Text findet, in dem alles einfach erklärt ist, man muß ihn nur lesen und gut.
Wer sich leicht verwirren läßt, sollte zunmächst lernen was die gesetzliche Gewährleistung beim Kauf einer Sache (Mängelfolgerecht) bedeutet.
Danach ! sollte man sich mit der Herstellergarantie beschäftigen .
Und danach mit der Frage von Gewährleistung beim Werkvertrag (z.B. Reparatur)
Schließlich bleiben noch Händler- und Anschlussgarantien zu klären.
All das betrifft natürlich nicht nur den Autokauf oder die Autoreparatur ! ;-)
Gruß Blaubeer
Soweit einigermaßen richtig @TE.
Aber wenn wir deinen schlimmsten Fall nehmen.
Sagen wir mal nach 3 Monaten ein Geräusch im Motorraum, dein Händler vor Ort macht zwar x mal was, aber nichts bessert sich.
Jetzt hast du ein Problem wenn du dein Fahrzeug zurückgeben willst. Der Händler vor Ort "nix mein Fall".
Dein verkaufender Händler "hatte nie Gelegenheit nachzubessern".
Und dann mußt du entweder dein Auto doch noch zum Verkäufer bringen - oder nen dir geneigten Richter finden - oder Opel unterstützt die Rückgabe direkt.
Aber durchaus problematisch.
Ansonsten, wenn der schlimmste Fall nicht eintritt kannst du Garantie auch bei anderen in Anspruch nehmen.
Bei Gebrauchtwagen-Garantie(Versicherungen) ist es wiederum auch lustig bzw. naja gesetzlich.
Wenn du jetzt 200 € Selbstbehalt oder ab X km X € hast.
Und damit "zu jedem Händler" gehst.
Dir aber hinterher einfällt "Ey ich hab doch mal was von gesetzlicher Gewährleistung meines Verkäufers gehört".
Dann freut sich der und meint "ich hatte nie Gelegenheit nachzubessern, mit mir war nie eine Reparatur woanders abgesprochen - wieso sollte ich jetzt irgendwas übernehmen?" 😉
Merke:
Man sollte seine Rechte kennen - aber auch die Pflichten um die Rechte zu bekommen.