Garage zugeparkt - was tun ?
hi,
wir haben eine garage und leider wird die oft zugeparkt.
das tor der garage befindet sich auf privatgrund, aber der nächste cm ist schon öffentliche straße.
es ist eine schmale straße innerorts und GEGENÜBER ist eine ZICK-ZACK linie.
genau auf dieser linie parken die zeitgenossen und somit ist eine ein oder ausfahrt nicht mehr möglich.
schild hängt am tor "einfahrt freihalten...auch gegenüber"
was also kann ich tun wenn ich auf arbeit muss und ich sozugagen eingeparkt bin ?
mfg
loomi
Beste Antwort im Thema
ja leute heute war es soweit - tag 1 meiner neuen garage und promt ist sie zugestellt 🙂
ich mein ich wohn hier schon länger also wenig überraschend, doch wie sich zeigte kam die überraschung an sich erst noch.
ich ärger mich schon recht und bin in der garage am umladen und so als ich draußen am "tatauto" die fahrerin bemerke und hüpf raus und meine
"hallo gute frau, ich würde gerne aus der garage fahren - kann aber nicht weil sie mir die ausfahrt zugestellt haben... wären sie so nett hier wegzufahren."
sie meint - und jetzt kommts 🙂
"warum da kommt man doch locker raus"
schliesst den wagen per fernbedienung zu und läuft weg...
ich muss zugeben - ich war sprachlos, einfach baff von so einer dreisten reaktion.
kurz angemerkt ich bin kraftfahrer und da kommt man definitiv nicht raus. es ist einfach eine enge garage die in eine enge straße führt. parkt gegenüber einer ist es aus.
na gut - hab ich die polizie angerufen und das so erklärt
gut 30 minuten später stand ihr wagen auf dem abschlepper...
was willst machen
mfg
loomi
220 Antworten
Wenn, dann würde ich mir dieses Schild hier an die Garage heften 🙂
http://img01.lachschon.de/images/59616_blinde_autofahrer_oo.jpg
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
@hardcoreaudiFunktioniert das auch in der Praxis? Hast du selbiges Verfahren schon selbst mal durchgezogen? Wenn du positive Erfahrungen damit hast, sollte man es hier AN DIE GROSSE GLOCKE hängen - würde viele Arbeit und Kosten sparen helfen, auch wenn der Sünder quasi ungestraft aus der Sache heraus käme.
Dann hol ich mal die große Schiffsglocke für die 8 Glasen zum Wachwechsel. Bei mir hat das genau in der Form schon mal bestens geklappt. Polizei angerufen, Nummernschild durchgegeben, als ich wieder zur Garage kam, war der Hansel schon weg, nachdem ich vorher vergeblich ne Viertelstunde gehupt hatte und natürlich nur den Unmut der NICHT betroffenen Nachbarn auf mich gezogen habe. 😉
Ist fast die gleiche örtliche Situation wie beim TE: Garage endet bündig mit der Grundstücksgrenze am Bürgersteig - nur dass in meinem Falle die Trantüte direkt vor der Garage stand und nicht gegenüber.
Und ich HAB nicht mal n Schild an der Garage...
hi..
oder Kauf das Hier ist billiger als Abschleppwagen 😉 (nur Haftpflicht) .... dann rückwärts aus der Garage (Vollgas versteht sich) bis es kracht.... 😁
Dann Foto machen und an Garage kleben TEXT : Sie sind nicht der erste....
Gruß Jack
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Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Direkt die Polizei anrufen, Kennzeichen durchgeben, die sollen gucken ob se ne Tel vom Halter kriegen, sollen se den anrufen und sagen er möge bitte umparken. Dauert 3 Minuten und es muss noch nichtmal einer kommen.
Das wäre der Idealfall und für alle Parteien die einfachste und unkomplizierteste Lösung.
Wenn keine Tel hinterlegt ist, dann muss eben eine Streife raus und den Ort aufsuchen und entsprechende Maßnahmen treffen 😎
Genau so haben wir es auch schon 2 Mal machen müssen!
Hat wunderbar geklappt. Ansonsten kann es helfen in der Nachbarschaft rum zufragen.
Geht aber nur wenn es nicht gerade zu Nachtschlafender Zeit ist.
MfG
Surfkiller20
Zitat:
Original geschrieben von dw1566
HalloDie Zick-Zackliniene ist eine Sperrfläche und darf nicht zugeparkt werden, somit ist die Polizei bzw Ordnungsamt schonmal der richtige Ansprechpartner.
Gruß Dirk
Das ist im Übrigen nicht ganz korrekt. Diese Zickzacklinie ALLEINE ist wie immer keine Parkverbotszone sondern bedarf eines zusätzlichen Schildes. Sie soll nur an schwer abschätzbaren Stellen die Orientierung erleichtern, wo per se (z. B. die 15m an Bushaltestellen oder die 5m im Kreuzungsbereich) oder per Schild ein Park- oder Haltverbot besteht.
So einen Fall hatten wir mal in der Nähe unseres Büros, wo sich ein findiger Nachbar selber so eine Zickzacklinie auf die Straßenseite gegenüber gemalt hat, die aber aufgrund hier gegebener ausreichender Straßenbreite aber nicht rechtsverbindlich ist. Da verteilt er auch nur selber handgeschriebene Knöllchen, das Ordnungsamt macht regelmäßig gar nichts.
PS: ich park da trotzdem nie, aber mehr aus Höflichkeit,manche meiner Kollegen sind da aber weniger "höflich"...
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
So einen Fall hatten wir mal in der Nähe unseres Büros, wo sich ein findiger Nachbar selber so eine Zickzacklinie auf die Straßenseite gegenüber gemalt hat, die aber aufgrund hier gegebener ausreichender Straßenbreite aber nicht rechtsverbindlich ist. Da verteilt er auch nur selber handgeschriebene Knöllchen, das Ordnungsamt macht regelmäßig gar nichts.
Und da hat keiner was dagegen gemacht?
Bei mir im Ort hatte jemand auch selbst Zick-Zack Linien auf die Straße gemalt
weil es ihm nicht gepasst hat das dort Autos Parken.
Das Parken an sich ist an der Stelle aber Legal und daher wurde auch alle Anträge
des Anwohners auf Einrichtung eines Parkverbotes abgewiesen.
Jedenfalls hat dieser Herr dann selbstständig die Linien aufgemalt.
Das Ende vom Lied:
Anzeige wegen Sachbeschädigung am öffentlichen Eigentum (die Straße)
und kostenpflichtige Entfernung durch die Straßenmeisterei.
Das war garantiert kein billiger Spaß!
MfG
Surfkiller20
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Das ist im Übrigen nicht ganz korrekt. Diese Zickzacklinie ALLEINE ist wie immer keine Parkverbotszone sondern bedarf eines zusätzlichen Schildes.
FALSCH!
Wenn es sich um eine amtl. und angeordnete Sperrfläche handelt ist diese allein ausreichend!
Zitat:
So einen Fall hatten wir mal in der Nähe unseres Büros, wo sich ein findiger Nachbar selber so eine Zickzacklinie auf die Straßenseite gegenüber gemalt hat, die aber aufgrund hier gegebener ausreichender Straßenbreite aber nicht rechtsverbindlich ist. Da verteilt er auch nur selber handgeschriebene Knöllchen, das Ordnungsamt macht regelmäßig gar nichts.
Merkst du was?
Der Nachbar kann malen was er will, amtl. wird es dadurch nunmal nicht!
Und das OA schreibt dort nichts, weil es eben nicht amtl. ist!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
du hast exakt vier möglichkeiten:Zitat:
Original geschrieben von Loomi
was also kann ich tun...?1. deinen ag anrufen, das du später/garnicht zur arbeit kommst...
2. polizei anrufen, das die den halter des zuparkenden fahrzeuges informieren sollen, bzw. abschleppen lassen...
3. den zuparker abschleppen lassen, die kosten hierfür vorlegen und in einem langwierigen zivilverfahren einfordern...
4. taxi/bus nutzen - die dir so entstehenden kosten in einem langwierigen zivilverfahren vom falschparker einfordern...
Sehr präzise erklärt. Genau wie von Dir beschrieben habe ich es auch durchgeführt. Allerdings wollte der Verursacher die Kosten nicht begleichen. Da kam ich um ein Mahnverfahren nicht umhin. Dafür hat der Verursacher dann noch zusätzliche Kosten (Rechtsanwalt, Mahngebühren, Gerichtskosten, Zinsen) gehabt.
@ TE,
schonmal mit einem freundlichen, aber giftigen, Zettel versucht, den Du an die Windschutzscheibe Deines "Zuparkers" anbringst ?
Bin kürzlich auch von der Arbeit nach Hause gekommen, wollte in meine Garage und seh, dass da direkt davor ein anderes Auto auf der Strasse parkt. Also nix mit abstellen in der Garage.
Hab dann ein Zettel geschrieben und den an die Scheibe gemacht.
hi,
hab mit der polizei gesprochen ( die ist gleich um die ecke...)
die sind:
A) zuständig weil öffentliche straße
B) versuchen den halter zu ermitteln
C) schlägt das fehl UND es liegt ein trifftiger grund vor lassen die abschleppen.
so ist die offizielle lage.
leider sind bei uns immer neue fremdparker - daher gibt es keinen lerneffekt...
weiter muss ich jedesmal wenn ich nachts auf schicht muss oder früh morgens mindestens 1 stunde vorher die lage peilen -> und falls die garage blockiert ist handeln. denn der ganze ablauf wird so lange eben dauern...
leider 🙁
mfg
loomi
Nutze die Dauerhupe, denn gerade Nachts ist es dem Falschparker vielleicht unangenehm.
Zitat:
Original geschrieben von Loomi
...
leider sind bei uns immer neue fremdparker - daher gibt es keinen lerneffekt...
weiter muss ich jedesmal wenn ich nachts auf schicht muss oder früh morgens mindestens 1 stunde vorher die lage peilen -> und falls die garage blockiert ist handeln. denn der ganze ablauf wird so lange eben dauern...
leider 🙁mfg
loomi
Wenn da mal das ein oder andere Fahrzeug abgeschleppt wurde, wird sich die ganze Sache rumsprechen, insbesondere werden die Anwohner ihre Besucher darauf hinweisen. Damit dürfte das Problem langfristig und vor allem dauerhaft beseitigt sein.
Auch meine Meinung und deswegen niemals bieten lassen, sondern knallhart durchziehen. Nur so lernen es die Leute.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
FALSCH!Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Das ist im Übrigen nicht ganz korrekt. Diese Zickzacklinie ALLEINE ist wie immer keine Parkverbotszone sondern bedarf eines zusätzlichen Schildes.
Wenn es sich um eine amtl. und angeordnete Sperrfläche handelt ist diese allein ausreichend!
Das habe ich bei juris.de anders gelesen. Demzufolge definiert die Zickzacklinie (nicht die Sperrfläche) nur den ohnehin per Defintionem vorhandenen Parkverbotbereich, aber ich bin da reiner Hobbyjurist und bis zum Prozess ist es seinerzeit nicht gekommen.