Garage zugeparkt - was tun ?

hi,

wir haben eine garage und leider wird die oft zugeparkt.
das tor der garage befindet sich auf privatgrund, aber der nächste cm ist schon öffentliche straße.
es ist eine schmale straße innerorts und GEGENÜBER ist eine ZICK-ZACK linie.

genau auf dieser linie parken die zeitgenossen und somit ist eine ein oder ausfahrt nicht mehr möglich.
schild hängt am tor "einfahrt freihalten...auch gegenüber"

was also kann ich tun wenn ich auf arbeit muss und ich sozugagen eingeparkt bin ?

mfg
loomi

Beste Antwort im Thema

ja leute heute war es soweit - tag 1 meiner neuen garage und promt ist sie zugestellt 🙂
ich mein ich wohn hier schon länger also wenig überraschend, doch wie sich zeigte kam die überraschung an sich erst noch.

ich ärger mich schon recht und bin in der garage am umladen und so als ich draußen am "tatauto" die fahrerin bemerke und hüpf raus und meine
"hallo gute frau, ich würde gerne aus der garage fahren - kann aber nicht weil sie mir die ausfahrt zugestellt haben... wären sie so nett hier wegzufahren."

sie meint - und jetzt kommts 🙂
"warum da kommt man doch locker raus"
schliesst den wagen per fernbedienung zu und läuft weg...

ich muss zugeben - ich war sprachlos, einfach baff von so einer dreisten reaktion.
kurz angemerkt ich bin kraftfahrer und da kommt man definitiv nicht raus. es ist einfach eine enge garage die in eine enge straße führt. parkt gegenüber einer ist es aus.

na gut - hab ich die polizie angerufen und das so erklärt
gut 30 minuten später stand ihr wagen auf dem abschlepper...

was willst machen

mfg
loomi

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"Wo liegt der Aufwand? Derjenige der das Auto wieder abholen will muß erst die die Rechnung zahlen und fertig. Keine Ermittlungsarbeit und kein Gerenne ums Geld. Wenn überhaupt darf dann der Falschparker seinem Geld hinterherklagen wenn Er mit dem Abschleppen nicht einverstanden ist."

Ein normaler bürger hat wohl kaum hoheitliche Aufgaben zu erledigen. Somit wäre die Weigerung der Herausgabe an den Eigentümer ein klarer Fall von Diebstahl.

Solange nicht geklärt ist, ob das abschleppen rechtlich io war , hat das Abschleppunternehmen keinerlei recte das Fahrzeug einzubehalten. Zur Not würde ich es mit der Polizei und einer richterlichen Verfügung vom Hof holen.

Wer die Musik bestellt, der zahlt. Soll der der das schleppen veranlasst hat sehen wie er den Abschlepper bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von SauRausLasser


Wer die Musik bestellt, der zahlt. Soll der der das schleppen veranlasst hat sehen wie er den Abschlepper bezahlt.

Das ist Deine Meinung. Die Meinung des BGH ist eine andere (und im Gegensatz zu Deiner relevant).

Falsch, einfach mal nach Pfandrecht im Internet suchen.

Zum Glück gibt es für Privatleute endlich ein gerechtes Mittel gegen Falschparker.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Das ist Deine Meinung. Die Meinung des BGH ist eine andere (und im Gegensatz zu Deiner relevant).

Wieviele Bundesbürger haben wohl einen Langzeitvertrag mit einem abschleppunternehmen?

Das Urteil bezieht sich auf einen speziellen fall eines parkplatzes für den der eigentümer eine Vereinbarung mit dem abschlepper hatte.

Die Relevanz für die Garage von Otto normalo ist hier nur mit viel phantasie gegeben.

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Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Nein, da gibt es keine Lücke im Rechtssystem, das Blockieren des Blockierers ist einfach Nötigung.

Und das Blockieren selbst ist keine Nötigung? Deutsches Recht ... 🙂

Doch ist es, aber ein Unrecht rechtfertigt nicht unbedingt ein zweites Unrecht.

Selbstverständlich ist der Abschlepper erst mal gegenüber dem Auftraggeber anspruchsberechtigt. Er kann das Geld natürlich immer vom Falschparker einklagen und bekommt sein Geld - die Rechtslage ist ja schließlich klar.

Das gilt aber nur, wenn das Geld auch einklagbar ist. Man stelle sich vor, ein Auto mit ausländischem Kennzeichen parkt die Einfahrt zu, und der Fahrer entfernt das Auto, bevor es abgeschleppt werden kann. (Oder findet den Parkplatz, wo das Auto hingeschleppt wurde selbst und fährt weg, ohne zu zahlen).

Wer zahlt nun die Rechnung des Abschleppdienst? Ja, der Falschparker ist zahlungspflichtig. ABER: Er ist genau genommen dem Autraggeber gegenüber zahlungspflichtig, der wiederum dem Abschleppdiesnt gegenüber.

Kann der Halter des Autos also nicht ermittelt werden, oder sollte die Klage aufgrund seines Wohnsitz zu aufwändig sein oder nicht Erfolg versprechend, wer wird dann wohl den Abschleppdienst zahlen und auf seinen Kosten sitzen bleiben? Der Auftraggeber, ganz klar.

....weshalb man einen Nachbarn mit Trecker braucht.

Wenn wir schon über solche Bandagen wie "der Auftraggeber bleibt auf seinen Kosten sitzen" sprechen, möchte ich sehen, wie der Falschparker belegen möchte, wer wie sein Auto auf die Straße geschleppt hat...

Übrigens funktioniert das analog auch ganz gut mit mitten in der Innenstadt für Wochen abgestellte Handwerker-Anhänger.
Es gibt immer das geschriebene Recht und die Praxis. Falschparker u.ä. mögen dabei bedenken, dass dies in beide Richtungen funktioniert.

M. D.

Ja, ein Nachbar mit Trecker ist eine gute Lösung. In der Stadt aber leider eher selten...

Schon klar.

Der Zugeprarkte ist hier einfach rechtlich im Nachteil.
Wer sich legal und anständig benehmen möchte, ist der Verlierer.

Wie sieht eigentlich die rechtliche Lage aus, wenn man eine Parkkralle am falsch geparkten Auto anbringt? Vermutlich ebenfalls Nötigung.

Unter 4 Augen kann man ja zu Verstehen geben, dass die Entfernung der Kralle für 100 Eur Parkgebühr und Aufwandsentschädigung noch günstiger sei, als das Ding in der Werkstatt abmontieren zu lassen. Ruft der Falschparker die Polizei, weiss man einfach nicht, wem die Kralle gehört...

Kennt jemand eine Bezugsquelle?
M. D.

Bei Besitzstörung hat man das Recht auf sofortige Abhilfe; Abhilfe heißt hier, die Störung wird beseitigt. Stellt der Nachbar einen Gartenstuhl auf mein Grundstück, darf ich diesen ohne weiteres entfernen, ich muß dafür keinen besonderen Grund haben, nicht vorher rumfragen oder bitten. Ich darf den Stuhl gleichwohl nur von meinem Grundstück runtertragen und auf das des Nachbarn oder auf öffentlichen Grund stellen. Ich darf mir den Stuhl weder aneignen noch ihn beim Wegtragen beschädigen, der Stuhl ist und bleibt Eigentum des Nachbarn mit allen Rechten.

Dasselbe gilt analog für Kraftfahrzeuge. Die Besonderheit ist nun, und das hat das BGH-Urteil klargestellt: Entstehen mir durch das Beseitigen der Störung Kosten (die nicht willkürlich, sondern der Sache angemessen sind, wie der Einsatz einer Abschleppkrans), muß ich diesen Kosten nicht hinterherlaufen. Sondern ich habe ein Pfandrecht dergestalt, daß ich die störende Sache so lange einbehalten darf (also den Besitz entziehen), bis die Kosten der Störungsbeseitigung bezahlt sind. Dieses Recht darf ich darüber hinaus an einen Beauftragten abtreten (eine Abschleppfirma).

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe (bin kein Jurist).

Zitat:

Wie sieht eigentlich die rechtliche Lage aus, wenn man eine Parkkralle am falsch geparkten Auto anbringt? Vermutlich ebenfalls Nötigung.

Das geht in D nicht. Die Parkkralle schafft ja keine Abhilfe gegen die Besitzstörung.

Parkkrallen sind in D nur beim Pfänden zulässig, d.h. um ein gepfändetes Auto gegen Benutzung zu sichern. Beim Falschparken wäre das frühestens zulässig, wenn das Auto schon abgeschleppt wurde.

Ob ein Privatmann/eine Firma, selbst wenn er/sie ein solches Pfandrecht hat, die Parkkralle dann anbringen darf, oder nur der Gerichtsvollzieher, weiß ich allerdings nicht.

Zitat:

Original geschrieben von CV626


Wer zahlt nun die Rechnung des Abschleppdienst? Ja, der Falschparker ist zahlungspflichtig. ABER: Er ist genau genommen dem Autraggeber gegenüber zahlungspflichtig, der wiederum dem Abschleppdiesnt gegenüber.

Warum wohl bekommst Du dein Auto erst nach Zahlung der Rechnung vom Abstellplatz des Abschleppers wieder runter?

Für die Abschleppfirma ist es schnurz ob Sie das Auto Im Auftrag der Stadt, eines Unternehmens oder von einem Privatmann abschleppen. Steht Es erst mal auf dem Stellplatz gibt es nur noch Auto gegen Bezahlung der Abschlepp- und Stellplatzkosten.

Reifen des Fahrzeuges durchstechen, dann Polizei anrufen dass Du gerade festgestellt hat, dass wer bei Deiner Garage die Reifen durchstochen hat und den Halter des Fahrzeuges wegen Freiheitsberaubung anzeigen, weil Du nicht aus Deiner Garage rauskommst, weil er ein Schrottauto vor Deiner Garage entsorgen wollte.

Sachbeschädigung geht gar nicht.
Die Polizei holen zur Halterfeststellung.
Taxi bestellen.
Die Rechnung geht an den Halter.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Warum wohl bekommst Du dein Auto erst nach Zahlung der Rechnung vom Abstellplatz des Abschleppers wieder runter?
Für die Abschleppfirma ist es schnurz ob Sie das Auto Im Auftrag der Stadt, eines Unternehmens oder von einem Privatmann abschleppen. Steht Es erst mal auf dem Stellplatz gibt es nur noch Auto gegen Bezahlung der Abschlepp- und Stellplatzkosten.

Ja, dazu gibt es übrigens bereits seit 2012 ein BGH-Urteil.

Nachzulesen hier:

http://www.motor-talk.de/.../...wahrung-nach-abschleppen-t3705179.html

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