Garage zugeparkt - was tun ?
hi,
wir haben eine garage und leider wird die oft zugeparkt.
das tor der garage befindet sich auf privatgrund, aber der nächste cm ist schon öffentliche straße.
es ist eine schmale straße innerorts und GEGENÜBER ist eine ZICK-ZACK linie.
genau auf dieser linie parken die zeitgenossen und somit ist eine ein oder ausfahrt nicht mehr möglich.
schild hängt am tor "einfahrt freihalten...auch gegenüber"
was also kann ich tun wenn ich auf arbeit muss und ich sozugagen eingeparkt bin ?
mfg
loomi
Beste Antwort im Thema
ja leute heute war es soweit - tag 1 meiner neuen garage und promt ist sie zugestellt 🙂
ich mein ich wohn hier schon länger also wenig überraschend, doch wie sich zeigte kam die überraschung an sich erst noch.
ich ärger mich schon recht und bin in der garage am umladen und so als ich draußen am "tatauto" die fahrerin bemerke und hüpf raus und meine
"hallo gute frau, ich würde gerne aus der garage fahren - kann aber nicht weil sie mir die ausfahrt zugestellt haben... wären sie so nett hier wegzufahren."
sie meint - und jetzt kommts 🙂
"warum da kommt man doch locker raus"
schliesst den wagen per fernbedienung zu und läuft weg...
ich muss zugeben - ich war sprachlos, einfach baff von so einer dreisten reaktion.
kurz angemerkt ich bin kraftfahrer und da kommt man definitiv nicht raus. es ist einfach eine enge garage die in eine enge straße führt. parkt gegenüber einer ist es aus.
na gut - hab ich die polizie angerufen und das so erklärt
gut 30 minuten später stand ihr wagen auf dem abschlepper...
was willst machen
mfg
loomi
220 Antworten
Man könnte auch morgens um drei einfach mit einem Megafon in die Nachbarschaft rufen:
"WEM GEHÖRT DER BLAUE XYZ MIT KENNZEICHEN ABCDE 1234"
Könnte sicherlich auch seinen Zweck erfüllen. Alternativ einmal rumgehen, denn oftmals wissen die "Übeltäter" genau, dass sie rechtswidrig parken und haben eventuell die Handynummer im Wagen hinterlassen.
Das wäre der schnellste und einfachste Weg den Wagen loszuwerden. Bestärkt zwar den Falschparker in seinem Tun, aber seid doch mal ehrlich:
Dreistigkeit siegt und solchen Leuten ist einfach nicht beizukommen. Die parken immer wieder so, die sammeln die Strafzettel, am Ende jammern sie hier, aber sie ändern sich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von einsdreivier
Dreistigkeit siegt und solchen Leuten ist einfach nicht beizukommen. Die parken immer wieder so, die sammeln die Strafzettel, am Ende jammern sie hier, aber sie ändern sich nicht.
Deswegen
regelmäßigabschleppen lassen. Das wird für den Falschparker erheblich teurer als das bloße Sammeln von Strafzetteln (siehe Hinweis auf das BGH-Urteil im letzten Beitrag auf der vorangegangenen Seite dieses Threads).
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja, dazu gibt es übrigens bereits seit 2012 ein BGH-Urteil.Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Warum wohl bekommst Du dein Auto erst nach Zahlung der Rechnung vom Abstellplatz des Abschleppers wieder runter?
Für die Abschleppfirma ist es schnurz ob Sie das Auto Im Auftrag der Stadt, eines Unternehmens oder von einem Privatmann abschleppen. Steht Es erst mal auf dem Stellplatz gibt es nur noch Auto gegen Bezahlung der Abschlepp- und Stellplatzkosten.Nachzulesen hier:
http://www.motor-talk.de/.../...wahrung-nach-abschleppen-t3705179.html
Wobei in den Medien dieses Urteil weitgehend ignoriert wird und die juristischen Verkehrsexperten im Fernsehen weiterhin so tun als ob man die Abschleppkosten auslegen und dann beim Falschparker einklagen müsse, wie auch so getan wird als ob das Abschleppen lassen juristisch Problematisch sei.
Ich gehe mal davon aus das dieses BGH-Urteil nicht im Sinne der Anwaltschaft war, verlieren sie doch dadurch Mandanten.
Frage mich wer von den Leuten, die hier den Tipp mit dem Abschleppen geben, dies in der Realität bereits gemacht haben. Also ich persönlich tue mich schwer zu glauben, dass ein Abschleppunternehmen ein Fahrzeug auf Wunsch einer dem Inhaber/Halter/Fahrer unbekannten Person (ohne Mitwirkung oder Legitimation durch Polizei/Ordnungsamt) von der Straße fischt (wir reden hier nicht vom privaten Supermarktparkplatz oder einem Privatgrundstück), nur weil es vor dessen Grundstück steht.
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Hi,
mal ne Frage zu dem Urteil von wegen Fahrzeug abschleppen lassen und den neuen Standort erst gegen Bezahlung zu nennen:
Bei dem Urteil geht es um auf Privatgrund abgestelle Fahrzeuge. Wie verhält sich das mit auf öffentlichem Grund (wie hier der Fall) abgestellten Fahrzeugen die die Zufahrt blockieren?
Gruß Metalhead
auf öffentlichen Grund veranlassen die Polizei oder das Ordnungsamt das Abschleppen.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
auf öffentlichen Grund veranlassen die Polizei oder das Ordnungsamt das Abschleppen.
Na ja, Forenteilnehmer wie Donald sehen das anders, Herr Drahke lässt sogar fettgedruckt
regelmäßigabschleppen, wenn die Einfahrt dicht ist. Von Polizei oder Ordnungsamt steht da nichts, da wird nur auf ein Urteil gepocht, was das Abschleppen von einem Privatgrundstück behandelt. 😁
Fruchtzwerg, bei uns auf dem Einstellplatz wird abgeschleppt, derjenige muss dann zum Abschleppunternehmen kommen, die Kosten bezahlen und dann bekommt er das Auto wieder.
Weiß ich aber nur, weil die das Auto vom Freund meiner Schwester von meinem Einstellplatz abgeschleppt haben (Wagen war nicht bekannt und hatte ein Kennzeichen von Ausserorts, da dachte der Hausmeister hat sich wieder wer falsch hingestellt).
Kosten hat aber der Vermieter bezahlt, seitdem legen wir selbst beim neuen Auto solange ein Zettel ins Auto bis der Hausmeister weiß, das Auto darf dort stehen.
Zitat:
Original geschrieben von Jessi1981
Fruchtzwerg, bei uns auf dem Einstellplatz wird abgeschleppt, derjenige muss dann zum Abschleppunternehmen kommen, die Kosten bezahlen und dann bekommt er das Auto wieder.
Weiß ich aber nur, weil die das Auto vom Freund meiner Schwester von meinem Einstellplatz abgeschleppt haben (Wagen war nicht bekannt und hatte ein Kennzeichen von Ausserorts, da dachte der Hausmeister hat sich wieder wer falsch hingestellt).
Kosten hat aber der Vermieter bezahlt, seitdem legen wir selbst beim neuen Auto solange ein Zettel ins Auto bis der Hausmeister weiß, das Auto darf dort stehen.
Wir reden hier nicht von einem Stellplatz auf Privatgrundstückt sondern von öffentlichem Straßenland vor einer Einfahrt zu einem Grundstück oder Garage.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Wir reden hier nicht von einem Stellplatz auf Privatgrundstückt sondern von öffentlichem Straßenland vor einer Einfahrt zu einem Grundstück oder Garage.
genau. Wer dort parkt handelt ordnungswidrig. Das Abschleppen wird von offizieller Seite veranlasst. Privatbürger muss das nicht tun.
Privatgelände = Der Blockierte, Vermieter oder Mieter lässt Abschleppen
Öffentliches Gelände = Polizei oder Ordnungsamt ruft den Abschlepper
Letzteres kommt Teurer da noch ein Knöllchen dazukommt, aber der Ablauf ist Derselbe.
Blockiert halt keine fremden Parkplätze, Garagen oder Einfahrten, dann kann es Einem egal sein ob Abschleppen lassen legal ist oder nicht und was Es kostet, das Blockieren ist es definitiv nicht.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Na ja, Forenteilnehmer wie Donald sehen das anders, Herr Drahke lässt sogar fettgedruckt regelmäßig abschleppen, wenn die Einfahrt dicht ist. Von Polizei oder Ordnungsamt steht da nichts, da wird nur auf ein Urteil gepocht, was das Abschleppen von einem Privatgrundstück behandelt. 😁Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
auf öffentlichen Grund veranlassen die Polizei oder das Ordnungsamt das Abschleppen.
Drum hab ich ja nochmal nachgefragt.
Man hört ja auch immer wieder daß das Ordnungsamt das nicht recht interessiert bzw. abschleppen nicht für verhältnismäßig angesehen wird.
Gruß Metalhead
Also wenn ihr vom Privatgelände runter wollt und es ist zugeparkt, kommt Polizei und lässt abschleppen wollt ihr drauf, habt ihr Pech gehabt, so sieht die Polizei das.
Und es war die Frage von Fruchtzwerg, ob irgendwer abschleppen lässt und bei uns wird abgeschleppt. Das habe ich geantwortet und würde mich ständig jemand zuparken, würde ich Ihn jedesmal abschleppen lassen.
Und nach dem 3. Abschleppen wird kostenpflichtig gesprengt 😁
Ist das zuparken eigentlich auch eine Ordnungswidrigkeit?