Ganzjahresreifen für 18 Zoll Felgen
Ich bin auf der Suche nach Allwetterreifen für unser Köln Felge. ( 7j x 18) welche mit Sommerreifen 215 x 45 x R18 von Hankook ausgeliefert wurden. In dieser Größe finde ich leider nur 2 Marken. ( MAXXIS und Vredestein.)
Kann mir jemand sagen ob ich auch andere Größen fahren darf und wenn ja, welche?
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
Wir fahren (ab Werk) 215/45 Hankook SR auf 18er Felgen. Die rollen recht leise ab und poltern nicht bei Unebenheiten.
57 Antworten
Zitat:
@matbusch schrieb am 20. Oktober 2024 um 22:24:12 Uhr:
Zitat:
@michael2009 schrieb am 20. Oktober 2024 um 21:27:21 Uhr:
Stimmt nicht wenn die Rad Reifenkombination eine ABE für das Fahrzeug hat darf diese Grösse gefahren werdenBei 225/45 R18 zeigt der Tacho zu wenig an, was ohne Tachoangleichung nicht zulässig ist.
Ist nicht wahr die Abweichung liegt noch im Toleranzwert bin doch mit dieser Kombination schon zweimal durch den TÜV gefahren man muss halt die ABE immer dabei haben
Ich schreibe natürlich nur von meiner Borbet Felge was bei anderen ist kann ich nicht sagen
Das was @matbusch schreibt ist so nicht richtig.
Wenn in der ABE keine Berichtigung oder Tachoangleichung gefordert wird dann ist das so korrekt.
Denn dann würde es sicher keine ABE sondern ein Teilegutachten geben, da bei einem geänderten Tacho alle anderen Reifengrößen in den Fahrzeug-Papieren gestrichen werden da die ja nun nicht mehr stimmen.
Das sagt ihm auch jeder Prüfer wenn er dort mal nachfragt.
Danke für Eure Antworten-
Konkret geht es um diese Felge
https://www.felgenshop.de/.../
Zitat:
Danke für Eure Antworten-
Konkret geht es um diese Felge
https://www.felgenshop.de/.../
Was möchtest du jetzt wissen, ob die gut sind oder uns gefallen, alles andere steht ja im Gutachten drin
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Zitat:
@Lumi71 schrieb am 21. Oktober 2024 um 18:46:55 Uhr:
Nein, ob die ohne weitere Eintragung im Schein gefahren werden können...
Du musst dir das Gutachten auf der Seite herunterladen dort kannst du alles darin nachlesen
Zitat:
@Lumi71 schrieb am 21. Oktober 2024 um 18:47:28 Uhr:
mit den 225/45 ...
So wie ich das auf der Seite sehe darfst du auf den Felgen nur die Reifengrösse 215/45/18 fahren ohne was eintragen zu lassen
Zitat:
@Lumi71 schrieb am 21. Oktober 2024 um 18:47:28 Uhr:
mit den 225/45 ...
So wie ich das auf der Seite sehe darfst du auf der Felge nur die Grösse 215/45/18 montieren ohne eine Eintragung zu machen
Ja das ist richtig, aber er darf sowohl die 225/45 als auch 225/40 montieren. Und das ohne Auflagen.
Einzig dies muß er beachten da die 225/45 noch nicht in seinen Papieren stehen.
Aber einen Termin bei der Zulassungsstelle machen dürfte ja kein Problem sein.
Hinweis aus der ABE:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Zitat:
Ja das ist richtig, aber er darf sowohl die 225/45 als auch 225/40 montieren. Und das ohne Auflagen.
Einzig dies muß er beachten da die 225/45 noch nicht in seinen Papieren stehen.
Aber einen Termin bei der Zulassungsstelle machen dürfte ja kein Problem sein.Hinweis aus der ABE:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.[/quotLaut der ABE sind auch die 225/45/18 auf dieser Felge eintragungsfrei also kein Problem die zu fahren
Glaube du hast es nicht richtig verstanden.
Du darfst diese 225/45 eintragungsfrei fahren, sofern sie in deinen Papieren stehen.
Da sie aber nicht in deiner CoC und in der ZUB I stehen so mußt du sie einfach nur auf der Zulassungsstelle nachtragen lassen. Ohne vorherige Abnahme und Anbaubestätigung beim TÜV.
Termin machen, hinfahren, eintragen lassen, fertig.
Denn diese Freistellung
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält
hast du für den Cross nicht in der ABE, es wäre sonst in der Auflage A01 oder A02 die bei dir hinten nicht steht vermerkt.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 22. Oktober 2024 um 10:22:19 Uhr:
Glaube du hast es nicht richtig verstanden.
Du darfst diese 225/45 eintragungsfrei fahren, sofern sie in deinen Papieren stehen.
Da sie aber nicht in deiner CoC und in der ZUB I stehen so mußt du sie einfach nur auf der Zulassungsstelle nachtragen lassen. Ohne vorherige Abnahme und Anbaubestätigung beim TÜV.Termin machen, hinfahren, eintragen lassen, fertig.
Denn diese Freistellung
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält
hast du für den Cross nicht in der ABE, es wäre sonst in der Auflage A01 oder A02 die bei dir hinten nicht steht vermerkt.
Nein du musst die ABE richtig lesen die Felgen sind laut der ABE eintragungsfrei musst halt die ABE immer mit dir führen
Ich habe doch such diese Reifen und Felgengrösse und musste nichts eintragen lassen
Die Entscheidung liegt bei dir, und nein die 225/45 stehen nun mal nicht in deinen Papieren.
Trotzdem viel Freude mit deinem Cross.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 22. Oktober 2024 um 10:38:07 Uhr:
Die Entscheidung liegt bei dir, und nein die 225/45 stehen nun mal nicht in deinen Papieren.
Trotzdem viel Freude mit deinem Cross.