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Gala Bau Führerschein

Themenstarteram 8. Oktober 2017 um 9:38

Moin,

 

Vorab ich bin eigentlich im Garten und Landschaftbau tätig, und da ist es mir der 3.5t Begrenzung manchmal echt doof und so bin ich schon des längeren am Überlegen den C1E bzw eventuell sogar sofort den CE zumachen. Da man im Internet oft verwirrt ist was man als liest, stellt sich mir die Frage, das zählt ja Quasi unter diese Handwerker Regelung wenn ich z.B. Schotter für die Baustelle holen würde, oder Grünabfälle zur Kompostierung bringe usw? Weil wir benötigen es ja für unsere Baustelle. So habe ich es zumindest bis jetzt immer verstanden!

 

Es würde sich schon aus Privater Sicht bei mir lohnen, hobby mäßig unter anderem, weil mich nervt diese 3.5t Grenze schon seit dem ich den Auto Schein habe. So wäre es mal. Möglich sich Iwann nen größeres Wohnmobil auszuleihen z.B.

Und für galabau wäre es auch nicht immer Verkehrt sondern recht Hilfsreich. Bessere Chancen auch wenn man mal wechseln möchte.

 

Da wäre es interessant zuwissen, wie hoch sind die Kosten unterscheide zwischen C1E und CE . Ohne Grundquali.. CE ist zwar Quatsch, weil C1E reicht, aber wenn man dann in 2 Jahren sagt, Kb mehr auf den Job möchte fahren so könnte man ja die Grundqualifikation immer noch nachholen oder nicht?.

 

Glaube das wars erstmal,

 

Grüße

Beste Antwort im Thema
am 8. Oktober 2017 um 9:49

Der Unterschied zwischen C1e und CE ist gar nicht so groß. Vor allem wenn man davon ausgeht, dass die Mehrzahl der Fahrschulen sowieo nur CE Fahrzeuge haben und einen C1E dazu mieten müssten.

Zur Frage Beschleunigte Grundqualifikation ja oder nein:

Die Handwerker-Regelung gilt nur, wenn du Material auf die eigenen Baustelle transportierst und dort selbst verarbeitest. Es kommt aber oft vor, dass zwischendurch Material auf eine andere Baustelle gefahren werden muss. Dann gilt die Handwerker-Regelung nicht mehr. Ich würde dir vorschlagen, die Beschleunigte Grundqualifikation gleich mit zu machen, dann bist du auf der sicheren Seite.

Denn, sollte es mal vorkommen, (und das kommt nach meinen Erfahren sehr oft vor), dass man sich im dunklen Zwischenbereich bewegt, wird es teurer, als wenn du sie gleich mitmachst. (Bußgeld pro Tag, der ohne die 95 im Führerschein für Transporte genutzt wurde: je 250 € für den Fahrer bund den Unternehmer, bei Vorsatz verdoppelt sich der Satz). Der Beweis ist leicht über Lieferscheine und Stundenzettel zu führen. Bei einem Bußgeld für eine Woche hättest du die Kosten für die beschleunigte Grundqualifikation schon raus.

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am 8. Oktober 2017 um 9:49

Der Unterschied zwischen C1e und CE ist gar nicht so groß. Vor allem wenn man davon ausgeht, dass die Mehrzahl der Fahrschulen sowieo nur CE Fahrzeuge haben und einen C1E dazu mieten müssten.

Zur Frage Beschleunigte Grundqualifikation ja oder nein:

Die Handwerker-Regelung gilt nur, wenn du Material auf die eigenen Baustelle transportierst und dort selbst verarbeitest. Es kommt aber oft vor, dass zwischendurch Material auf eine andere Baustelle gefahren werden muss. Dann gilt die Handwerker-Regelung nicht mehr. Ich würde dir vorschlagen, die Beschleunigte Grundqualifikation gleich mit zu machen, dann bist du auf der sicheren Seite.

Denn, sollte es mal vorkommen, (und das kommt nach meinen Erfahren sehr oft vor), dass man sich im dunklen Zwischenbereich bewegt, wird es teurer, als wenn du sie gleich mitmachst. (Bußgeld pro Tag, der ohne die 95 im Führerschein für Transporte genutzt wurde: je 250 € für den Fahrer bund den Unternehmer, bei Vorsatz verdoppelt sich der Satz). Der Beweis ist leicht über Lieferscheine und Stundenzettel zu führen. Bei einem Bußgeld für eine Woche hättest du die Kosten für die beschleunigte Grundqualifikation schon raus.

Themenstarteram 8. Oktober 2017 um 10:00

Achso Oke gut zu wissen, ja hab auch schon gelesen das das eine echt Risiko reiche Regelung ist sag ich mal. Aber gut dann kann man die echt gleich mitmachen. Sicher ist sicher.

 

Aber so kosten mäßig kann man da auch was zusagen?

 

Klar geht nur so ganz grob, aber wäre halt gut einen Anhaltspunkt zuhaben :)

am 8. Oktober 2017 um 10:11

Bitte nicht die Handwerkerregelung und die Ausnahme(n) nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz durcheinander bringen!

Bei der Handwerkerregelung geht es um eine Befreiung von der Aufzeichungspflicht von Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrten im Umkreis von 100km um den Unternehmenssitz und Fahrzeugen mit weniger als 7,5 Tonnen.

Die Ausnahmen vom Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz sind eigentlich ganz verständlich in § 1 Anwendungsbereich Absatz (2) definiert.

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung...

...

(2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Beförderungen mit

...

5. Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt,

6. Ausbildungsfahrzeugen in einer Fahrschule...

7. Kraftfahrzeugen zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken.

 

Daraus läßt sich schließen:

- Du darfst nicht als Fahrer angestellt sein (im Arbeitsvertrag sollte also keinesfalls Kraftfahrer, etc. drinstehen)

- die Zeit hinter dem Lenkrad sollte nur einen geringen / vernächlässigbaren Anteil an deiner gesamten Tagesarbeitszeit ausmachen z.B. nur die Hinfahrt zur Baustelle zu Arbeitsbeginn und die Rückfahrt zum Feierabend und weils halt praktisch ist wird halt statt mit einem PKW mit einem größeren Fahrzeug gefahren damit das Material / Werkzeug mitgenommen werden kann. Auch wird keiner was sagen wennst -weils halt das einzige Fahrzeug auf der Baustelle ist- mitm LKW zum Brotzeit holen fährst, aber sobald das in einen Pendelverkehr z.B. zwischen Schotterwerk und Baustelle ausartet wirds richtig problematisch ohne die "95".

- das transportierte Material sollte zu deinem Beruf / deiner Tätigkeit passen und von dir zu Ausübung deines Berufes / deiner Tätigkeit benötigt werden.

"Ein Heizungsbauer, der ne Fuhre Grünzeug aus der Baumschule rumkarrt wird wohl Schwierigkeiten haben zu erklären was er mit den Bäumchen im Heizungskeller macht". :D

Themenstarteram 8. Oktober 2017 um 10:39

Oke verstehe.

 

Naja aber rein aus privaten Zwecke wäre es schon von Vorteil teilweise, definitiv. Aber gut das ist schon echt teilweise doof geregelt. Bzw man würde vllt immer mit bisschen Angst fahren weil man nicht weiß wie es wirklich ist. Aber gut. Also wird die Grundqualifikation mit gemacht wenn es soweit sein wird, so ist man 100% auf der sicheren Seite und es kann nichts schief gehen. :)

am 8. Oktober 2017 um 10:55

... mit der Grundquali allein ist halt auch wieder nicht getan.

Du brauchst, willst Du die "95" auch zukünftig haben alle 5 Jahre zur Verlängerung die 5 Schulungen (Module)...

das sind weiterhin 5 x 105,- EUR (z.B. https://www.dekra-akademie.de/.../?key=75645.113.41.25.00559) = 525,- EUR

+ Kosten für ärztliche Untersuchungen

+ Kosten für die eigentliche Verlängerung des Führerscheins

+ Kosten für die Fahrerkarte

Meine Pappe macht z.B. zur Zeit Urlaub -brauche den CE z.Zt. nicht- daher hab ich, auch weil mir die Zeit gefehlt hat den ärztlichen Kram zu machen die im August fällige Verlängerung noch nicht gemacht.

Außerdem bin ich am Überlegen, ob ich mir die Module noch besorge oder nicht (1 hätte ich sogar schon, da bei uns in der Firma jedes Jahr 1 angeboten wird, das ich mitgemacht hab).

Themenstarteram 8. Oktober 2017 um 11:25

Ja Oke, ungünstig ausgedrückt, hätte vllt schreiben sollen die Module mit allem was dazu gehört um fahren zu dürfen. :)

 

Danke für deine Infos und Hilfe.

Also CE ist kaum teuter als C1E, aus den vorbenannten Gründen. Ich habe dafür im Ruhrgebiet 2800€ bezahlt.

Die Berufskraftfahrerquali ist m.E. für deinen Job Quatsch, denn du bist ja Gala Bauer und nicht LKW Fahrer.

Ob du dazwischen 10 Sack Zement wo hin fährst, interessiert in der Praxis im Rahmen der Handwerkerregelung niemanden. Lieferscheine ivm. Stundenzettel, ja klar, pass lieber auf dass die kein Storch n Kind vors Auto wirft...

Also CE macht auf jdn. Fall Sinn, darüber hinaus lohnt es sich m.E. nicht...

Themenstarteram 12. Oktober 2017 um 19:27

Oke danke euch.

Werde mich mal hier umhören bei den Fahrschulen.

 

Aber es geht ja nicht nur um 7.5t oder mehr, es gibt ja auch noch was zwischen 3.5 und 7.5t an Fahrzeuge.

 

Alleine für diese Gewichtspanne sag ich mal, nützt einem der normale B ja auch nichts mehr. Oft haben Gärtner Betriebe ja auch 5t oder sowas in der Art. Alleine deswegen schon lohnt es sich meiner Meinung nach den Schein zumachen.

 

Grüße

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