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Fzg mit Saisonkennzeichen außerhalb der Zulassungszeit reaktivieren

Themenstarteram 12. April 2021 um 22:48

Hallo,

ich habe einen A6, den ich voraussichtlich ab Winter 2021/22 nur noch mit Saisonkennzeichen für ca. 5 Monate im Winter (also zB 11-03) zulassen will. Für längere geplante Strecken mit Familie zur Verwandtschaft/Urlaub könnte ich mir aber vorstellen, das geplant zu unterbrechen, das Fzg dann wieder für 1-2 Monate "zwischendurch" im Sommer zuzulassen, obwohl eigentlich auf Grund Saisonkennzeichen keine Nutzung erlaubt.

Wenn ich es richtig blicke, müsste ich dann "nur" jedesmal neue Nummernschilder pressen lassen und jeweils neue EVB-Nummer mit der Versicherung abkaspern - oder gibt es dafür noch eine andere Lösung?

Zapp

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24 Antworten

Dann müsstest Du auf die Zulassungsstelle und die Saison ändern,auf Deine Urlaubszeit oder wieder rausnehmen. Anschließend musst du wieder hin auf Saison 11/3 ändern.

Wenn Du das fzg so flexibel nutzen willst, dann versuche es mit online ab und Anmeldung. Abgemeldet muss er dann auf Privatgrundstück stehen

Die Lösung wäre die Kiste einfach dauerhaft angemeldet zu lassen.

Zitat:

@E97 schrieb am 13. April 2021 um 08:08:52 Uhr:

Die Lösung wäre die Kiste einfach dauerhaft angemeldet zu lassen.

Genau das habe ich mir auch sofort gedacht als ich die Frage gelesen habe.

Mit welchem Aufwand mache Leute versuchen, ein paar Euros zu sparen ist für mich nicht nachvollziehbar.

Einmal jährlich den Energieanbieter für Strom und Gas zu wechseln dauert keine halbe Stunde und bringt weit mehr als 4 Monate Auto abzumelden. Es gibt viele einfachere Möglichkeiten, Geld zu sparen. Pfennigfuchserei beim Tanken gehört jedoch hier nicht dazu - auf's Jahr hochgerechnet wären bei mir die gesparten Beträge in etwa der Höhe von 1x Essen gehen.

Bei uns gibt es auch 2 Autos in der Familie, die abwechselnd nur im Sommer oder nur im Winter gefahren werden. NIE käme ich auf die Idee, meine Freizeit auf Ämtern und Behörden zu verbringen um die abwechselnd an und abzumelden. (Was ist das denn für ein Stundenlohn, das an-, ab und ummelden kostet doch auch Geld!?)

Und wenn mal eins der beiden unerwartet kaputt geht, dann hat einen Plan B und holt das andere aus dem Tiefschlaf.

Auch mein Vorschlag lautet: Angemeldet lassen (und z.B., falls anwendbar, mit dem Rauchen aufhören o.ä.).

Ganz abgesehen davon, dass es einem Auto gut tut, wenn es alle ca. 6 -8 Wochen mal bewegt wird und nicht 7 Monate am Stück steht. (Batterie wird wieder voll geladen, Reifen bekommen keine Standplatten, die aktuell belasteten Ventilfedern werden gewechselt, Klimaanlage-Dichtungen werden geschmiert usw.

EDIT: Um in der Versicherung weiter runtergestuft zu werden reicht es nicht, nur 5 Monate im Jahr angemeldet zu haben, es muss dazu schon ein halbes Jahr voll sein.

Für jeweils maximal fünf Tage käme außerhalb der Saison auch noch ein Kurzzeitkennzeichen in Frage (§16a Abs.1 FZV). Dass dürfte bei ein bis zwei Monaten Nutzungszeit außerhalb der Saison dann aber völlig unwirtschaftlich sein.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 13. April 2021 um 12:26:08 Uhr:

Für jeweils maximal fünf Tage käme außerhalb der Saison auch noch ein Kurzzeitkennzeichen in Frage (§16a Abs.1 FZV).

aber nicht für die Einsatzzwecke des TE. Nur Überführungs- und Probefahrten sind erlaubt.

Zitat:

@Dofel schrieb am 13. April 2021 um 12:12:53 Uhr:

Bei uns gibt es auch 2 Autos in der Familie, die abwechselnd nur im Sommer oder nur im Winter gefahren werden. NIE käme ich auf die Idee, meine Freizeit auf Ämtern und Behörden zu verbringen um die abwechselnd an und abzumelden.

dafür gibt es Saisonkennzeichen.

Der Aufwand mit An- und Abmelden rechnet sich nicht. Ich meine sogar, dass du mind. 6 Monate Laufzeit pro Versicherungsjahr brauchst, um deinen Schadensrabatt zu erhöhen und damit nur 5 Monate Anmeldung unwirtschaftlich wären.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. April 2021 um 14:24:07 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 13. April 2021 um 12:26:08 Uhr:

Für jeweils maximal fünf Tage käme außerhalb der Saison auch noch ein Kurzzeitkennzeichen in Frage (§16a Abs.1 FZV).

aber nicht für die Einsatzzwecke des TE. Nur Überführungs- und Probefahrten sind erlaubt.

Danke! Stimmt. Hatte ich übersehen. So funktioniert es also auch nicht.

Grüße vom Ostelch

Meines Wissens ist es nicht zulässig ein Fahrzeug außerhalb der Saison mit KZK zu bewegen, auch.l nicht zu Probe und Überführungszwecken.

 

Denn das Fahrzeug ist auch außerhalb der Saison immer noch zugelassen und somit wäre ein kzk eine verbotene Doppelzulassung.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 13. April 2021 um 16:11:33 Uhr:

Meines Wissens ist es nicht zulässig ein Fahrzeug außerhalb der Saison mit KZK zu bewegen, auch.l nicht zu Probe und Überführungszwecken.

Denn das Fahrzeug ist auch außerhalb der Saison immer noch zugelassen und somit wäre ein kzk eine verbotene Doppelzulassung.

Doch, das ist für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen ausnahmsweise ausdrücklich erlaubt:

Zitat:

§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen

(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich des Satzes 2 nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn

1.es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,

2. gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich sind, vorliegen,

3. eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und

4. es ein Kurzzeitkennzeichen führt.

Ein Fahrzeug, dem nach § 9 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf nach Satz 1 außerhalb des Betriebszeitraums in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird. (...)

Es schon eine Art Doppelzulassung, aber für diese Fälle st sie erlaubt. Man darf aber eben nur zu Probe und Überführungszwecken fahren ud nicht, um am Wochenende die Verwandtschaft zu besuchen.

Grüße vom Ostelch

Ich möchte unsere Juraabteilung nicht bei der Arbeit stören, aber meine Antwort weiter oben müsste die Frage des TE doch weitestgehend beantwortet haben. Alles was danach kam und kommt ist Haarspalterei.

Zitat:

§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen

(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich des Satzes 2 nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn

1.es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,

2. gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich sind, vorliegen,

3. eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und

4. es ein Kurzzeitkennzeichen führt.

Ein Fahrzeug, dem nach § 9 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf nach Satz 1 außerhalb des Betriebszeitraums in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird. (...)

Es schon eine Art Doppelzulassung, aber für diese Fälle st sie erlaubt. Man darf aber eben nur zu Probe und Überführungszwecken fahren ud nicht, um am Wochenende die Verwandtschaft zu besuchen.

Grüße vom Ostelch

Danke für die Info.

Eine praktikable Lösung um ein Fahrzeug das eine Saisonzulassung hat mal zu überführen falls es sein muss.

Aber in der Tat für den TE keine Lösung vor allem da die Chance mit KZK kontrolliert zu werden recht hoch ist und mit Kind und Kegel im Fahrzeug wird man schlecht Argumentieren können man ist auf einer Überführungsfahrt ;)

Themenstarteram 13. April 2021 um 15:09

Zitat:

 

Mit welchem Aufwand mache Leute versuchen, ein paar Euros zu sparen ist für mich nicht nachvollziehbar.

Das Fzg kostet angemeldet jeden Monat +100€ VS + Steuer, im Halbjahr also +600€. Dabei geht's mir nicht grundsätzlich um's Geld, sondern um eine sinnvolle Lösung. Wenn es zur dauerhaften Anmeldung keine sinnvolle Alternative gibt, dann ist das halt so - kann ich mit leben.

Es ist bei mir nur so, dass ich meine Firma samt PKW-Halle zufällig auf dem gleichen Gelände wie die Zulassungsstelle habe und sich um die Orga eh mein Versicherungsmakler kümmert. Insgesamt bespaße ich aktuell 10 Fzg'e und es kommen dieses Jahr noch 2-3 dazu, da kommt's halt nicht drauf an, ob eins mal 6 Monate abgemeldet ist oder nicht oder mal umgemeldet werden muss. Der Aufwand sind zwei Emails und ein Telefonat und einmal aus der Tür fallen, um den Termin für die Schilder zu bekommen - das macht dann zur Not mal einer meiner MA zwischendurch, kriege ich aber auch zwischen zwei Kaffee gerade noch selbst auf die Kette.

"Einmal jährlich den Energieanbieter für Strom und Gas zu wechseln dauert keine halbe Stunde und bringt weit mehr als 4 Monate Auto abzumelden. Es gibt viele einfachere Möglichkeiten, Geld zu sparen. Pfennigfuchserei beim Tanken gehört jedoch hier nicht dazu - auf's Jahr hochgerechnet wären bei mir die gesparten Beträge in etwa der Höhe von 1x Essen gehen."

Wie gesagt, mir geht's nicht um lumpige 600€. Aber es hätte ja sein können, dass hier noch jemand eine gute Idee hat, wie man das Problem löst, statt sich Gedanken über mein Portemonnaie zu machen. Die Schweiz löst das ja ganz elegant mit Wechselkennzeichen - wir hampeln halt mit Bürokratie rum, um einen an sich einfachen Vorgang möglichst unmöglich zu machen.

"Bei uns gibt es auch 2 Autos in der Familie, die abwechselnd nur im Sommer oder nur im Winter gefahren werden. NIE käme ich auf die Idee, meine Freizeit auf Ämtern und Behörden zu verbringen um die abwechselnd an und abzumelden. (Was ist das denn für ein Stundenlohn, das an-, ab und ummelden kostet doch auch Geld!?)"

Siehe oben. Einfach mal begreifen und nicht dauernd im Klein-Klein verhaspeln. Die Logistik ist komplett vorhanden, Zusatzaufwand nahe Null.

"Und wenn mal eins der beiden unerwartet kaputt geht, dann hat einen Plan B und holt das andere aus dem Tiefschlaf."

Ja, ich hatte auch nicht vor, alle meine PKW saisonal abzumelden, sondern nur einen.

"Auch mein Vorschlag lautet: Angemeldet lassen (und z.B., falls anwendbar, mit dem Rauchen aufhören o.ä.)."

Es ist wirklich immer wieder erfrischend, was man hier ungefragt für Vorschläge bekommt. ;) Bin Nichtraucher.

"Ganz abgesehen davon, dass es einem Auto gut tut, wenn es alle ca. 6 -8 Wochen mal bewegt wird und nicht 7 Monate am Stück steht. (Batterie wird wieder voll geladen, Reifen bekommen keine Standplatten, die aktuell belasteten Ventilfedern werden gewechselt, Klimaanlage-Dichtungen werden geschmiert usw."

Ach, Junge - genau deswegen will ich es ja unter anderem für größere Fahrten eben aktivieren. ;) Ansonsten ist das Auto 9 Jahre alt, scheckheftgepflegt, muss jetzt im Sommer aber mal Platz machen für was mit ohne Dach, verstehste? Die Pflege kann hier auf dem Gelände aber auch exzellent gemacht werden, ansonsten schiebe ich das Ding eben für 3 Wochen Familienurlaub zur Fachwerkstatt und schicke Dir noch den Werkstattbericht, damit Du ruhig schlafen kannst.

"EDIT: Um in der Versicherung weiter runtergestuft zu werden reicht es nicht, nur 5 Monate im Jahr angemeldet zu haben, es muss dazu schon ein halbes Jahr voll sein.

"

 

Auch danach war nicht gefragt, ist bekannt - und pillepalle. Mein Makler verschiebt alle 1-2 Jahre ganz automatisch alle Fzg'e per Flottentarif über Berufsverband zum besten Anbieter und dabei werden dann auch immer die einzelnen Prozente der verschiedenen Verträge optimiert und auch ggflls. Fzg A mit bisherigem Tarifprozentsatz B verknüpft, wenn das gesamt günstiger sein sollte - und das ganz automatisch. Super, wa'?

@Rest: Danke für die konstruktiven Antworten, Lösung KZK scheidet tatsächlich aus verschiedenen Gründen aus, aber Entscheidung ist gefallen. Behalte ich aber aus Sicherheitsgründen für mich. ;)

Zitat:

@Zappomat schrieb am 13. April 2021 um 17:09:50 Uhr:

 

@Rest: Danke für die konstruktiven Antworten, Lösung KZK scheidet tatsächlich aus verschiedenen Gründen aus, aber Entscheidung ist gefallen. Behalte ich aber aus Sicherheitsgründen für mich. ;)

Ich bin beeindruckt. Bei so viel Können und Erfahrung im Fuhrparkmanagement lässt du erst hier eine Horde Hilfsbereiter nachdenken, um dann die Entscheidung "aus Sicherheitsgründen" für dich zu behalten. Das macht Spaß. Fragt sich nur wem.

Könnte auch sein, dass der eine oder andere zukünftig aus Sicherheitsgründen davon absieht, dir zu helfen. ;)

Grüße vom Ostelch

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