FZ Abgemeldet; ist das Schreiben rechtens? Soll vom Ordnungsamt sein??!!

Hallo,
habe vor 10Tagen meinen Wagen abgemeldet. Dieser steht auf dem gleichen Platz auf der Öffentlichen Straße, wo er schon immer stand.
Heute hab ich einen Zettel (siehe hier ) unter dem Wischerblatt gehabt.

Der Zettel sieht wie selbst gemacht aus?
Soll ich dagegen was machen? Da ist keine Unterschrift etc.

Wie geht das vor sich bei einer eventuellen Anzeige oder so?

Was kostet es wenn's zur Anzeige kommt?
Kann der Wagen direkt entfernt werden vom Ordnungsamt?
Gibt es Punkte in Flensburg?

Bitte um Tipps, danke schon mal!!

Gruß
beny

Beste Antwort im Thema

kannst ja dort anfragen. aber ein abgemeldetes fahrzeug hat im öffentlichen raum nichts zu suchen

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Du solltest es auch tunlichst unterlassen, das Fahrzeug unter Motor zu bewegen - denn dann ist es bereits eine Straftat gemäß Plichtversicherungsgesetz.

Zitat:

Original geschrieben von nurleser


Rechtschreibreform war 1996. Das "ß" in "dass" deutet darauf hin, dass der Zettel dort schon 17 Jahre hängt. 😁

Beides falsch, ein einfaches "s" haette gereicht! 😁😁

Zitat:

PS:

Rechtschreibreform war 1996. Das "ß" in "dass" deutet darauf hin, dass der Zettel dort schon 17 Jahre hängt. 😁

Die Rechtschreibreform ist mir sch...egal, wenn ich will, schreibe ich "dass mit ß".

Wer will mich daran hindern ?
Oder gibt es jetzt in Flensburg dafür auch Punkte ?

Zitat:

Original geschrieben von Beny


Hallo,
so wie ichs lese, kommt erst ein Aufkleber aufs Auto mit Frist. Das meinige Schreiben, ist das nunmehr eine Aufforderung vom Amt's her? doch nicht, oder?? da ich keinen Termin sehe, oder?.... Der Herr arbeitet auch tatsächlich auf dem Ordnungsamt.

Was kostet mich das, wenn der Aufkleber kommt?

Die Nummernschilder sind auch noch am Auto, sodas der Halter doch bekannt ist.

Danke
beny

man, ich Versuch es mal ganz einfach und direkt:

- die Karre sollte sofort dort weg (nicht aus eigener Kraft)
- nicht erst der Aufkleber kostet, bereits ab dem Tag nach der Abmeldung kann es Ärger geben und ans Geld gehen
- wenn der liebe Heer wirklich auf dem OA arbeitet kann er bereits gegen dich eine Anzeige gefertigt haben

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Ach herrje!

Die Ober-Korrekten sind mal wieder unterwegs. 🙄

Nicht aus eigener Kraft vom Fleck bewegen...... 😁 Aber na klar, die 15 m zum Privatgrundstück, dafür am besten den Abschleppwagen bestellen...... oder Kurzkennzeichen besorgen.... aber klar doch!

Zitat:

- nicht erst der Aufkleber kostet, bereits ab dem Tag nach der Abmeldung kann es Ärger geben und ans Geld gehen

- wenn der liebe Heer wirklich auf dem OA arbeitet kann er bereits gegen dich eine Anzeige gefertigt haben

beides Unsinn und unwahrscheinlich.

Es gibt Fristen, die sind einzuhalten. Jemand hat hier doch schon einen Google-Link gezeigt, dort steht alles drin, was man wissen muss.

Zitat:

Ich würde sagen da versucht ein obergeiler Mitbürger die Verkehrteilnehmer zu erziehen. 😁

Zitat:

Mich wundert, daß erst nach 10 (!) Tagen jemandem aufgefallen ist, daß das Fahrzeug ohne Zulassung im öffentlichen Verkehrsraum steht. Normalerweise dauert das nicht so lange.

Denunzianten sind die besten Bürger überhaupt!

Zitat:

Original geschrieben von augenauf


Denunzianten sind die besten Bürger überhaupt!

Nein, davon müsste es eher noch mehr geben. Was hat ein abgemeldetes Fahrzeug auf öffentlicher Straße zu suchen? Am besten noch die schon knappen Parkplätze wegnehmen 🙄

Als erstes waere ich dem Herren mal dankbar fuer den Hinweis. Er haette es auch auf eine andere Art machen koennen und der Aufkleber waere schon dran.

Als naechstes die Karre da weg. Wenn du schon die 1,50 € am Tag nicht hast, wie willst du dann die Rechnung zahlen wenn wenn du die Anzeige entgueltig an der Backe hast?

Zitat:

Original geschrieben von Beny


Kann ichs wagen den Wagen 2-3Wochen noch stehen zu lassen oder muss er gleich morgen weg?
Danke
beny

Der muss heute noch weg !

Bitte

Zitat:

Original geschrieben von augenauf


Nicht aus eigener Kraft vom Fleck bewegen...... 😁 Aber na klar, die 15 m zum Privatgrundstück, dafür am besten den Abschleppwagen bestellen...... oder Kurzkennzeichen besorgen.... aber klar doch!

Soviel Aufwand hat niemand gefordert.

Der TE wird ja wohl noch ein paar Freunde und Nachbarn mobilisieren können, die beim Schieben helfen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von augenauf


Nicht aus eigener Kraft vom Fleck bewegen...... 😁 Aber na klar, die 15 m zum Privatgrundstück, dafür am besten den Abschleppwagen bestellen...... oder Kurzkennzeichen besorgen.... aber klar doch!
Soviel Aufwand hat niemand gefordert.

Der TE wird ja wohl noch ein paar Freunde und Nachbarn mobilisieren können, die beim Schieben helfen.

Wenns wirklich nur 15 Meter sind, Tür öffnen, locker reinschwingen, optimistisch-freundlichen Blick auflegen, Motor starten, Gang rein, Richtung peilen und den Wagen dahin bewegen wo er stehen darf.

Feddisch !

Kann gutgehen (>99%), ist aber nicht garantiert...😉

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Kann gutgehen (>99%), ist aber nicht garantiert...😉

Ich finde das Risiko ist überschaubar.🙂

Pssst...... nicht zu laut sagen, sonst kommen die oberschlauen und oberkorrekten Foristen und stellen sich vors Auto, um das zu verhindern.... rufen die Polizei, das Ordnungsamt, die NSA, die CIA, den BND und den KGB gleich hinzu!

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von augenauf


Nicht aus eigener Kraft vom Fleck bewegen...... 😁 Aber na klar, die 15 m zum Privatgrundstück, dafür am besten den Abschleppwagen bestellen...... oder Kurzkennzeichen besorgen.... aber klar doch!
Soviel Aufwand hat niemand gefordert.

Der TE wird ja wohl noch ein paar Freunde und Nachbarn mobilisieren können, die beim Schieben helfen.

Aber das ist doch verboten!

Zitat:

Original geschrieben von augenauf


Aber das ist doch verboten!

Wo steht das? 😕

Zitat:

Original geschrieben von augenauf


Ach herrje!

Die Ober-Korrekten sind mal wieder unterwegs. 🙄

Nicht aus eigener Kraft vom Fleck bewegen...... 😁 Aber na klar, die 15 m zum Privatgrundstück, dafür am besten den Abschleppwagen bestellen...... oder Kurzkennzeichen besorgen.... aber klar doch!

Wieso?

Es klingt zwar oberlehrerhaft, aber es wäre nunmal eine Straftat. Und zu dr muss man ja nicht zwingend einladen, oder?

Der TE hat ja nunmal schon nen Oberlehrer in seiner Nachbarschaft. Was wäre denn wenn genau dieser Herr genau beim umpacken des nicht zugelassenen Autos am Fenster steht? Ich Denk mal einiges würde nachkommen!

Zitat:

Original geschrieben von augenauf



Zitat:

- nicht erst der Aufkleber kostet, bereits ab dem Tag nach der Abmeldung kann es Ärger geben und ans Geld gehen

- wenn der liebe Heer wirklich auf dem OA arbeitet kann er bereits gegen dich eine Anzeige gefertigt haben

beides Unsinn und unwahrscheinlich.

Es gibt Fristen, die sind einzuhalten. Jemand hat hier doch schon einen Google-Link gezeigt, dort steht alles drin, was man wissen muss.

gut dann geh ich mal auf folgenden link ein:

http://www.konstanz.de/rathaus/02168/02211/03294/

Und jetzt werf ich mal die TBNR 132606 in den Raum:
"Sie ließen das nicht zugelassene Fzg an der Stelle stehen, wodurch der Verkehr erschwert werden konnte. "(B-Verstoß, 1 Punkt, 40€ Bußgeld)

Und der liebe Herr vom OA müsste nur ne schöne Begründung für den Tatbestand liefern. Dann könnte es durchaus schon ab dem ersten Tag teuer werden, oder etwa nicht?

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